Hockey Youth Finals 2026
Haus- und Stadionregeln
Mit dem Betreten des Stadions und/oder Befahren der Anlagen des Stadions erklärt der Besucher sein Einverständnis mit der Geltung dieser Stadionordnung und ihrer rechtlichen Verbindlichkeit, die er auch durch Aushang an den Eingängen zur Kenntnis genommen hat. Personen, die gegen die Vorschriften der Stadionordnung verstoßen, kann durch den Veranstalter der Zutritt zum Stadiongelände verweigert werden, ohne, dass die Person das Recht darauf hat, Ansprüche dem Veranstalter gegenüber geltend zu machen.
Diese Stadionordnung kann von der HockeyPark Betriebs GmbH & Co. KG
jederzeit und ohne Angabe von Gründen geändert werden. Jede neue Version dieser Stadionordnung ersetzt automatisch jede ältere Ausgabe und setzt jene damit außer Kraft.
Wir bedanken uns bei allen Besuchern, Partnern und Gästen für die Zusammenarbeit.
AUFENTHALT AUF DEM GELÄNDE
- Auf dem Gelände des SparkassenParks dürfen sich während der Veranstaltung Personen ohne Kaufticket aufhalten.
- Für den Zutritt zum VIP-Bereich und den Backstage-Bereich bedarf es einer gesonderten Zutrittsberechtigung (z.B. durch einen gültigen Berechtigungsausweis).
- Auf dem Stadiongelände haben Besucher sich so zu verhalten, dass keine anderen Personen geschädigt, gefährdet, behindert (sofern es vermeidbar ist) oder belästigt werden.
- Die Besucher müssen sich an die Anweisung des Veranstalters, der Ordnungs- und Sicherheitskräfte und der Polizei halten.
- Alle Auf- und Abgänge, Rettungs- und Fluchtwege sowie Fluchttüren bzw. -tore sind freizuhalten. Sie dürfen nicht verstellt oder in sonstiger Weise in ihrer Funktion geändert werden. Fluchttüren bzw. -tore dürfen nur im Notfall geöffnet werden.
- Auf den Sitzplatz-Tribünen ist die Unterbringung von Rollatoren und Kinderwagen untersagt. Diese müssen nach Erreichen des Platzes von der Begleitperson im Asservatenzelt abgegeben werden.
- Rauchen ist auf den Tribünen und den Spielfeldern nicht gestattet.
- Das Betreten der Spielfelder ist für Personen ohne Akkreditierung ausdrücklich nicht gestattet.
PARKPLATZ P4-7
- Die Parkplätze werden von der Firma PPG bewirtschaftet. Hier gelten die Bestimmungen der genannten Firma. https://www.ppg-nordpark.de
EINLASSKONTROLLE
- Generell weisen wir alle Besucher darauf hin, dass aufgrund verstärkter Personenkontrollen mit längeren Einlasszeiten zu rechnen ist.
- Der von der HockeyPark Betriebs GmbH beauftragte Ordnungs- und Sicherheitsdienst ist dazu berechtigt, die Identität der Besucher zu kontrollieren. Diese Kontrollen beinhalten die Überprüfung von Ausweispapieren. Sollte eine Person die Identitätsprüfung verweigern, kann dieser Person der Zutritt zum Konzertgelände verwehrt werden.
- Der Ordnungs- und Sicherheitsdienst ist dazu berechtigt, Personen auf Anzeichen von Alkohol- oder Drogenkonsum zu prüfen sowie das Mitführen verbotener Gegenstände zu durchsuchen. Dabei dürfen auch technische Hilfsmittel eingesetzt werden. Die Durchsuchung erstreckt sich auf die Person sowie mitgeführte Sachen nach Zustimmung der betroffenen Person. Sollten Personen diese Durchsuchung ablehnen, kann ihnen der Zutritt zum Konzertgelände verweigert werden.
- Sollte eine Person aufgrund eines Fehlverhaltens zurückgewiesen werden, besteht kein Recht auf Erstattung oder Stornierung des Konzerttickets.
VERBOTENE GEGENSTÄNDE
- Wir ersuchen alle Besucher zu ihrer eigenen Sicherheit auf Taschen, Rucksäcke (die größer als DIN A4 ausfallen) zu verzichten, da deren Mitbringen auf das SparkassenPark-Gelände untersagt ist.
- Ebenfalls untersagt sind: Regenschirme, Helme, Speisen und Getränke (auch Tetra Paks).
Weiterhin sind verboten:
- Gefährliche Gegenstände wie Gasbehälter (Deos etc.), Regenschirme, pyrotechnische Artikel, Fackeln, Waffen jeder Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen (insbesondere Flaschen und Dosen), dürfen bei keiner Veranstaltung mitgebracht werden. Gleiches gilt für Störgeräte wie Laserpointer.
- Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende feste, flüssige oder gasförmige Substanzen; ausgenommen sind handelsübliche Taschenfeuerzeuge;
- Feuerwerkskörper, Fackeln, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln, Rauchkerzen, Wunderkerzen und andere pyrotechnische Gegenstände;
- Teleskopstäbe jeglicher Art (z.B. Selfiestick) sowie Drohnen und sonstige Flugobjekte;
- Flaschen (auch Kunststoff und PET-Flaschen), Becher, Krüge, Dosen oder sonstige Behältnisse, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder hartem Material hergestellt sind
- alkoholische Getränke oder Rauschmittel jeglicher Art;
- größere Mengen von Papier, Tapetenrollen, Styroporblöcke;
- Gegenstände, die geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, die Feststellung der Identität zu verhindern;sog. „Schutzbewaffnung“ wie z.B. Mundschutz und Protektoren
Weitere Hinweise:
- rassistisches, fremdenfeindliches, gewaltverherrlichendes, diskriminierendes sowie rechts- und/oder linksradikales Propagandamaterial; entsprechendes gilt für Kleidung, die Schriftzüge oder Symbole mit eindeutiger rassistischer, fremdenfeindlicher, gewaltverherrlichender, diskriminierender sowie rechts- und/oder linksradikaler Tendenz aufweisen (dies gilt auch für den Umstand, dass eine strafrechtliche Relevanz nicht gegeben ist);
- Taschen, Rucksäcke (größer als DIN A4) und andere unerlaubte Gegenstände müssen entweder in Ihren Fahrzeugen verstaut werden oder in dem dafür errichteten Asservatenzelt (am Haupteingang A) abgegeben werden. Die Abgabe am Asservatenzelt ist kostenpflichtig!
- Mitnahme von zwingend benötigten Medikamenten: Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen Medikamente während ihres Aufenthaltes auf dem Konzertgelände benötigen, bitten wir sie, diese in Originalverpackung mitzubringen, und beim Einlass dem Ordnungsdienst vorzuzeigen und mitzuteilen.
- Das Mitführen von Tieren ist untersagt. Eine Ausnahme kann bei Blindenhunden bestehen. In diesem Fall ist eine vorherige, rechtzeitige Absprache von Seiten des Bittstellers mit dem Veranstalter unabdingbar.
- sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten, Kinderwagen, Fahrräder, Fahrrad- und Motorradhelme, Rollatoren (das Mitführen von Rollstühlen ist nur für den Zugang zur Rollstuhltribüne möglich und vorgesehen);
- Der Veranstalter, dem Sicherheits- und Ordnungspersonal sowie Bediensteten der Polizei und anderer Ordnungsbehörden sind dazu berechtigt, im Einzelfall das Mitführen von anderen nicht aufgeführten gefährlichen, sperrigen oder als Wurfgeschoss verwendbaren Gegenständen auf dem Stadiongelände zu untersagen, wenn diese als Sicherheitsgefährdend eingestuft werden. In diesem Fall sind die genannten Organe dazu berechtigt, die verbotenen Gegenstände für die Dauer der Veranstaltung in Verwahrung zu nehmen.
- Tonbandgeräte, sämtliche Kameras mit Wechselobjektiven sowie Mittel- und Großformatkameras; ebenfalls nicht erlaubt sind sämtliche Videokameras zur Aufnahme von bewegten Bildern (Filmkameras); erlaubt sind Mobiltelefone mit Kamerafunktion und Kompaktkameras, sofern diese nicht mit einem Wechselobjektiv ausgestattet sind; jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung;
- Zudem ist die Hockeypark Betriebs GmbH & CO. KG berechtigt, Ihnen bei Zuwiderhandlung die weitere Teilnahme an der Veranstaltung zu untersagen und Sie des Geländes zu verweisen.
HAFTUNG
- Das Betreten und/oder Benutzen des Stadion-Geländes und/oder seinen Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr.
- Für Personen und Sachschäden, die durch Dritte verursacht werden, haftet der Veranstalter nicht.
- Unfälle oder Schäden sind dem Veranstalter unverzüglich zu melden.
FOTOS & VIDEOAUFNAHMEN
Jeder Besucher und Teilnehmer willigt unwiderruflich und für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien bei Betreten des Geländes am Veranstaltungstags in die unentgeltliche Verwendung seines Abbildes und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, ein.