WHV Verbandstag 2008

Antrag des Gladbacher HTC, in Person Nina Struthoff, zum ordentlichen Verbandstag 2008

 

Der ordentliche Verbandstag möge folgende Änderung der Spielordnung beschließen:

 

§ 12 Abs. 4 soll heißen
Für Meisterschaftspiele der Regionalliga der Damen und Herren und der Oberliga Herren werden Schiedsrichter namentlich und vereinsneutral durch den Ausschuss für Schiedsrichterfragen angesetzt.

§ 12 Abs. 5 soll heißen
Für Meisterschaftsspiele der Damen-Oberliga und der 1. Verbandsliga Herren werden mit Beginn der Feldsaison 2008/2009 keine vereinsneutralen Schiedsrichter angesetzt. Der als Heimverein bezeichnete Verein (erstgenannter Verein in der offiziellen Ansetzung des WHV) hat zwei Schiedsrichter zu dem Spiel abzustellen, welche beide Inhaber der Schiedsrichterlizenz D oder einer höheren Schiedsrichterlizenz des Westdeutschen Hockey-Verbandes sein müssen. Der Gastverein (zweitgenannter Verein in der offiziellen Ansetzung des WHV) hat das Recht, einen ebenso befähigten Schiedsrichter zu dem Spiel zu benennen. In einem solchen Fall ist von dem Heimverein nur ein Schiedsrichter abzustellen. Wenn der Gastverein von seinem Recht, einen Schiedsrichter zu benennen Gebrauch macht, ist der Heimverein hiervon 3 Tage vor Spieldurchführung schriftlich zu unterrichten. Eine unterlassene Unterrichtung berührt das Recht zur Benennung nicht.

§ 12 Abs. 6 soll heißen
Die Leitung der Feldspiele der 2. Und 3. Verbandsligen der Herren und der Feld- und Hallenspiele der Verbandsligen der Damen obliegt den beteiligten Vereinen, welche zu jedem Spiel einen Schiedsrichter abzustellen haben. Die abgestellten Schiedsrichter müssen Inhaber der Schiedsrichterlizenz D oder einer höheren Schiedsrichterlizenz des Westdeutschen Hockey-Verbandes sein.


 14 Abs. 1
Es wird eingefügt:
c) Unterlässt der Gastverein die ihm obliegende Unterrichtung nach § 12 Abs. 4, so hat der Verein eine Geldstrafe in Höhe von 20,00 EUR zu zahlen. § 50 Abs. 3 und 4 SPO-DHB gelten entsprechend.
 

Begründung
Die Regelungen, zu Spielen der Oberliga Damen und der 1. Verbandsliga Herren vereinsneutrale Ansetzungen durch sogenannte „Vereinsansetzungen“ durchzuführen, stellt für alle Beteiligten ein Ärgernis dar. Die spielleitenden Schiedsrichter werden oft von ihren Vereinen verpflichtet, die den Vereinen obliegenden Ansetzungen wahrzunehmen. Oftmals wird diese Aufgabe von den Mannschaftjüngsten übernommen. Diese sind der auf sie zukommenden Situation allerdings oftmals nicht gewachsen und sind ob der Verpflichtung unmotiviert. Die Qualität der Entscheidungen und die Qualität des Spiels leiden hierunter, was zu einer erhöhten Frustration der Spieler führt. Dies wiederum wirkt sich negativ auf Leistung und Motivation des Schiedsrichters aus. Häufig sind die spielleitenden Schiedsrichter von Mannschaften oder Vereinen, mit denen ein oder beide am Spiel beteiligten Mannschaften in sportlicher Konkurrenz stehen. Eine tatsächliche Objektivität ist hierdurch nicht gewährleistet. Oft ist es auch so, dass die angesetzten Schiedsrichter aus verschiedensten Grünen nicht erscheinen und sich die beteiligten Mannschaften sodann kurzfristig dieses Problems annehmen müssen, auch dies ist als nicht optimal zu bezeichnen.
Die Antragsteller sind der Auffassung, dass den Missständen durch die vorgeschlagenen Regelung entgegen getreten werden kann.  Im Grunde wird nur eine Regelung dessen herbeigeführt, was an vielen Wochenenden schon Praxis ist: die beteiligten Mannschaften leiten ihr Spiel selbst.
Natürlich muss auch dies durch entsprechend qualifizierte Schiedsrichter geschehen, was durch das Mindesterfordernis der D-Lizenz gewährleistet werden wird. Durch die Ausweitung der Lizenzpflicht auf die in § 12 Abs. 6 SPO-WHV genannten Ligen soll zudem dem Umstand Rechnung getragen werden, dass eine hohe Qualität in der Spitze des Schiedsrichterwesens nicht ohne eine gewisse Quantität im Ganzen erreicht werden kann. Ein weiterer Vorteil einer solchen Regelung ist, dass jetzt nicht nur Anzahl der gemeldeten Schiedsrichter der Vereine eine Auswirkung in Form der Anzahl der jeweiligen Ansetzungen hat, sondern darüber hinaus den ausbildenden Vereinen die Qualitätsverbesserung unmittelbar zu Gute kommen wird, nämlich in den eigenen Spielen. Diese Qualitätsverbesserung wird sich in der Folge bis in die Spitze bemerkbar machen, soll heißen: dem Verband stehen mehr und bessere Schiedsrichter zur Verfügung.
Durch die vorgeschlagenen Regelung kommen auf die Vereine auch weiniger Kosten zu, da die Anfahrtskosten der Schiedsrichter entfallen werden.
 

Nina Struthoff
GHTC Hockeywart
 

 
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