25.06.2020 - Auch in der neuen Verordnung des Berliner Senats bleibt der Hockey-Spielbetrieb verboten. In der zunächst bis zum 24. Oktober 2020 gültigen SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung heisst es:
§5 (7) Sport darf mit Ausnahme des Personenkreises gemäß § 1 Absatz 3 nur kontaktfrei und unter Einhaltung der Abstandsregelungen nach § 1 Absatz 2 erfolgen. In den nutzungsbezogenen Schutz- und Hygienekonzepten ist für geschlossene Räume die pro Person erforderliche Mindestfläche in Quadratmetern festzulegen. Der Wettkampfbetrieb in kontaktfreien Sportarten ist zulässig, soweit er im Rahmen eines Nutzungs- und Hygienekonzeptes des jeweiligen Sportfachverbandes stattfindet, welches vorab von der für Sport zuständigen Senatsverwaltung genehmigt wurde.
» SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung (PDF)
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