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Offizielle Mitteilungen

DHB - Sport • Nr. 60 vom 18.7.2009

Änderungen der SPO DHB zum 01.08.2009

Der Spielordnungsausschuss des DHB hat die folgenden Änderungen der Spielordnung zum 01.08.2009 beschlossen, die vom Präsidium des DHB gemäß § 23 a der Satzung des DHB bestätigt wurden.

In § 1 werden Abs. 1 und 3 wie folgt geändert:
§ 1 Geltungsbereich
(1)  Diese Spielordnung gilt für den Deutschen Hockey-Bund e.V. (DHB), alle Verbände und alle Vereine des DHB sowie die Mitglieder der Vereine. Sie gilt für alle Feld - und Hallenhockeyspiele, an denen Verbände, Vereine des DHB und deren Spieler teilnehmen, soweit nicht die Bestimmungen des Internationalen Hockeyverbandes (FIH) oder des Europäischen Hockeyverbandes (EHF) maßgebend sind, und soweit nicht die Verbände zulässigerweise etwas anderes bestimmt haben. Sie gilt auch bei Ausnahmen nach § 18 Abs. 1 Satz 2 und für Schiedsrichter und Betreuer, die keinem Verein des DHB angehören.
 
(2) ..
 
(3) a) Bei den in dieser Spielordnung genannten Personen sind stets weibliche und
          männliche Personen gemeint.
      b) Als Betreuer werden in dieser Spielordnung alle Personen bezeichnet, die zur
          Betreuung der Mannschaften eingesetzt werden, wie z.B. Trainer, Co-Trainer,
          Coach, Teammanager, Physiotherapeut, Arzt oder Psychologe.
 
In § 3 werden Abs. 4 Buchst. b und C und Abs. 6 wie folgt geändert:
§ 3 Zuständigkeiten, Ausschüsse und Kommissionen des DHB
(4)       ….. Diese drei Mitglieder sind zuständig für die Entscheidungen des ZA über
     a) …
     b) Maßnahmen gegen Spieler und Betreuer, die gemäß § 23 Abs. 6 im
         Spielberichtsbogen eingetragen worden sind,
     c) Maßnahmen gegen Betreuer, gegen die gemäß § 36 Abs. 4 Anordnungen
         getroffen worden sind,
 
(5) ..
 
(6)       …..Der Turnierleiter kann gegen Spieler und Betreuer, die durch ungebührliches Verhalten das Turnier stören, die Anordnungen treffen, die nötig sind, um einen ordnungsgemäßen Ablauf des Turnieres zu gewährleisten. Der ZA …..
 
In § 4 wird Abs. 4 wie folgt geändert:
§ 4 Zuständigkeiten und Bestimmungen der Verbände
(4)  Die Verbände können für ihren örtlichen und sachlichen Zuständigkeitsbereich zusätzlich oder ergänzend zu dieser Spielordnung Bestimmungen darüber erlassen,
     a)
     …
     n) dass bestimmte und wiederholte Verstöße, die zu einer Eintragung eines
         Spielers oder Betreuers im Spielberichtsbogen geführt haben, eine
         bestimmte Maßnahme zur Folge haben …..
 
In § 4 wird in Abs. 5 Buchstabe g geändert und ein zusätzlicher Buchstabe n2 eingefügt
§ 4 Zuständigkeiten und Bestimmungen der Verbände
(5) Die Verbände können für ihren örtlichen und sachlichen Zuständigkeitsbereich abweichend von dieser Spielordnung Bestimmungen darüber erlassen,
     a)
      ….
     g) dass in den in § 15 Abs. 1 Buchst. e bis g genannten Spielklassen und in den in § 16
         Abs. 1 Buchst.  a bis c genannten Jugendaltersklassen ein Verein mit mehr als
         einer Mannschaft spielen darf und welche Mannschaft in diesem Fall als obere bzw.
         als untere gilt, und dass in der untersten Spielklasse eines LHV auch gemischte
         Mannschaften spielen dürfen (Abweichung von § 18 Abs. 3),
      ….
   n1)
   n2) dass in einer Spielklasse der Damen, der Herren oder einer
          Jugendaltersklasse, in der mehr als eine Mannschaft eines Vereines spielt, ein
          Spieler bereits Stammspieler einer Mannschaft ist, wenn er weniger als
          viermal in derselben Mannschaft an Meisterschaftsspielen teilgenommen hat
          (Abweichung von § 21 Abs. 3),
 
In § 4 wird Abs. 7 gestrichen
§ 4 Zuständigkeiten und Bestimmungen der Verbände
(7) [gestrichen]
 
Die mit DHB-Mitteilung Sport Nr. 47 v. 29.10.2008 veröffentlichte Änderung der SPO DHB hinsichtlich der Ausnahmemöglichkeiten zur Regel der „Bankstrafe“ ab 01.11.2008 wird ebenfalls gestrichen. Die entsprechende DHB-Mitteilung Sport ist hiermit ungültig.
 
In § 5 wird Satz 1 wie folgt geändert:
§ 5 Gegenseitige Unterrichtung
Der DHB und die Verbände sind verpflichtet, sich gegenseitig über Umstände zu unterrichten, die für den Einsatz von Spielern und Betreuern von Bedeutung sind. ….
 
In § 9 Abs. 2 wird ein neuer Satz 3 angefügt
§ 9 Spielerabstellung
(2) Stellt ein Verein gemäß Absatz 1 Satz 1 einen Spieler einer Erwachsenenaltersklasse ab, darf er nicht gezwungen werden, an dem Tag der Abstellung oder, oder wenn es sich hierbei um einen Samstag oder einen Sonntag handelt, an dem betreffenden Wochenende Meisterschaftsspiele mit der Mannschaft auszutragen, deren Stammspieler der Spieler ist. Satz 1 gilt in den Bundesligen nicht für solche Spieltermine, die die Vereine abweichend von den Ansetzungsvorgaben des ZA miteinander vereinbart haben. Für Meisterschaftsspiele der Bundesligen im Hallenhockey kann das Präsidium oder ein von ihm beauftragter Ausschuss oder von ihm beauftragtes Organ vor Beginn einer Saison abweichende Bestimmungen von Satz 1 erlassen.
 
In § 16 wird Abs. 3 redaktionell geändert
§ 16 Altersklassen
(3) Die Zugehörigkeit eines Spielers zu einer Altersklasse hängt davon ab, ob er am 1. Januar eines Jahres das für die Altersklasse entscheidende Lebensalter hat (Siehe Erläuterung zu § 16 Abs. 1). Ein Spieler gehört seiner Altersklasse ab dem Beginn des Spieljahres am 1. April bis zum Ende des Spieljahres am 31. März des Folgejahres an.
 
In § 19 Abs. 3 wird ein neuer Satz 2 angefügt
§ 19 Spielerpässe
(3)Wird ein Spielerpass für einen Spieler beantragt, der zuletzt an einem Meisterschaftsspiel im Sinne von § 13 Abs. 4 teilgenommen hat, ist über die in Absatz 2 geforderten Angaben hinaus eine Erklärung des betreffenden ausländischen Verbandes über das Datum des letzten Meisterschaftsspieles beizufügen, in dem der Spieler eingesetzt worden ist, wenn dieses Datum für die Neuausstellung des Spielerpasses von Bedeutung ist.
 
§ 21 Abs. 4 wird wie folgt geändert:
§ 21 Spielermeldungen
(4) a)   …….. Stammspieler gemäß Satz 1 müssen zurückgemeldet werden, wenn sie in
           der laufenden Saison die Spielberechtigung für den Verein verlieren. Die
           Rückmeldung muss schriftlich innerhalb von sieben Tagen nach Ende der
           Spielberechtigung erfolgen. Für einen zurückgemeldeten …
 
In § 22 wird Abs. 3 wie folgt geändert:
§ 22 Spielausschlüsse
(3) Wird ein Auswechselspieler oder ein im Spielberichtsbogen eingetragener Betreuer auf Zeit oder auf Dauervom Spiel ausgeschlossen, muss sein Mannschaftsführer einen seiner auf dem Spielfeld befindlichen Spieler benennen, der auf der Mannschaftsbank oder an der Stelle, an der diese stehen müsste, Platz nehmen muss und als Auswechselspieler zur Verfügung steht.
 
In § 23 wird Abs. 6 wie folgt geändert:
§ 23 Spielsperren – Unsportliches Verhalten
(6) Ist ein Spieler oder Betreuer wegen unsportlichen Verhaltens im Zusammenhang mit einem Meisterschaftsspiel von den Schiedsrichtern im Spielberichtsbogen eingetragen worden, können die in Absatz 4 genannten Ausschüsse die dort genannten Maßnahmen verhängen. Gleiches gilt, wenn ein im Spielberichtsbogen eingetragener Betreuer durch eine gelb-rote Karte oder auf Dauer (rote Karte) vom Spiel ausgeschlossen wurde. Für eine hiernach verhängte Spieler- oder Betreuersperre gilt Absatz 5 entsprechend.
 
In § 28 wird Abs. 5 wie folgt geändert:
§ 28 Spielplätze im Feldhockey
(5) Die Auswechselspieler und höchstens drei im Spielberichtsbogen namentlich eingetragene Betreuer einer Mannschaft müssen bei Meisterschaftsspielen im Feldhockey auf Mannschaftsbänken sitzen, die außerhalb des Spielfeldes an ein und derselben Seitenlinie rechts und links der Mittellinie aufgestellt sind. ......
 
In § 29 wird Abs. 3 wie folgt geändert:
§ 29 Spielplätze im Hallenhockey
(3) Die Auswechselspieler und höchstens drei im Spielberichtsbogen namentlich eingetragene Betreuer einer Mannschaft müssen bei Meisterschaftsspielen im Hallenhockey auf ihrer Mannschaftsbank sitzen.
 
In § 31 wird Abs. 5 wie folgt geändert:
§ 31 Pflichten des Heimvereines
(5) Der Heimverein, bei Meisterschaftsspielen an neutralen Orten und bei Meisterschaftsturnieren der Ausrichter, ist verpflichtet, Spieler und Betreuer sowie die Schiedsrichter vor Angriffen durch Zuschauer, die in erheblicher Weise gegen den sportlichen Anstand verstoßen, zu schützen und solche Zuschauer auf Verklangen des Turnierleiters vom Platzgelände oder aus der Halle zu verweisen……
 
In § 32 wird Abs. 1 wie folgt geändert:
§ 32 Pflichten der Mannschaften
(1) ……. Ferner muss jede Mannschaft die Familiennamen sowie die Spielerpass- und die Rückennummern ihrer Spieler einschließlich aller Auswechselspieler, insgesamt im Feldhockey höchstens 16, im Feldhockey auf dem Kleinfeld und im Hallenhockey höchstens 12 Spieler, sowie die Familiennamen von höchstens drei Betreuerneintragen. Ist ein Spieler zu Spielbeginn nicht spielbereit anwesend, muss dies im Spielbericht eingetragen werden. Der Name des jeweiligen Mannschaftsführers ……
 
In § 34 wird Abs. 2 wie folgt geändert:
§ 34 Nichtantreten von Schiedsrichter
(2) ……. Hierbei soll es sich um einen neutralen Schiedsrichter handeln, jedoch können sich die Mannschaftsführer auch auf einen Auswechselspieler oder Betreuer einigen……….
 
In § 35 Abs. 4 wird Buchst. e gestrichen:
§ 35 Pflichten der Schiedsrichter
(4)
      .…
     e) [gestrichen]
 
In § 35 wird Abs. 4 wie folgt geändert:
§ 35 Pflichten der Schiedsrichter
(4) Nach einem Meisterschaftsspiel müssen die Schiedsrichter in dem Spielberichtsbogen, soweit erforderlich, folgende Angaben eintragen:
 
    j)      welcher Spieler oder Betreuer  auf Zeit vom Spiel ausgeschlossen wurde,
    k)     welcher Spieler oder Betreuer durch eine gelb-rote Karte vom Spiel
            ausgeschlossen wurde; der Grund hierfür muss nur bei Betreuern  genau
            geschildert werden,
    l)      welcher Spieler oder Betreuer auf Dauer (rote Karte) vom Spiel
            ausgeschlossen wurde; der Grund hierfür muss genau geschildert werden,
  m)      welcher Spieler oder Betreuer sich im Zusammenhang mit dem Spiel
            unsportlich verhalten hat; der Vorfall muss genau geschildert werden,
   n)      gegen welchen Betreuer Anordnungen gemäß § 36 Abs. 4 getroffen
            wurden; der Grund hierfür muss genau geschildert werden,
 
In § 36 wird Abs. 4 wie folgt geändert:
§ 36 Sonstige Maßnahmen der Schiedsrichter
(4) Die Schiedsrichter können gegen Betreuer, die durch ungebührliches Verhalten den Spielablauf stören, die Anordnungen treffen, die nötig sind, um einen ordnungsgemäßen Ablauf des Spieles zu gewährleisten. Der ZA kann weitere Maßnahmen gemäß § 13 SGO treffen.
 
Unter D. Bundesligen wird die Anmerkung wie folgt geändert:
D. Bundesligen

Anmerkung 

Die 1. Bundesliga Herren setzt in der Feldhockeysaison 2009 / 2010 den vor zwei Jahren begonnenen Pilotversuch bei der Durchführung der Ligaspiele und zur Ermittlung des Deutschen Meisters im Feldhockey fort. Die dafür erforderlichen von den §§ 11, 12, 20, 24, 37, 39, 40 und 46 abweichenden Regelungen werden in Anhang 6 zur SPO DHB dargestellt. Die übrigen Bundesligen setzen in der Feldhockeysaison 2009/2010 ebenfalls den im Vorjahr begonnenen Pilotversuch bei der Durchführung der Ligaspiele fort. Die dafür erforderlichen von den §§ 24 und 37 abweichenden Regelungen werden in Anhang 7 zur SPO DHB dargestellt. Die Durchführungsbestimmungen für das bei beiden Pilotversuchen angewandte Penalty Shoot-Out sind in Anhang 8 zur SPO DHB aufgeführt. In der 1.Bundesliga Damen wird zum Beginn der Feldhockeysaison 2010/2011 die Anzahl der Mannschaften von 10 auf 12 erhöht. Die notwendige Umstrukturierung erfolgt in der Feldhockeysaison 2009/2010. Die dafür erforderlichen von den §§ 43 und 44 abweichenden Regelungen werden in Anhang 9 zur SPO DHB dargestellt.
 
In § 47 wird Abs. 1 Buchst. a wie folgt geändert:
§ 47 Deutsche Meisterschaften der Damen
(1)       Für die Deutsche Meisterschaft der Damen im Feldhockey gilt Folgendes:
     a)  ….. Der Deutsche Meister ist teilnahmeberechtigt am Wettbewerb
            EuroHockey Club Champions Cup. Die Mannschaft, die in der 1.
            Bundesliga (Feld) nach Abschluss der Gruppenspiele den ersten Platz
            belegt, ist ebenfalls teilnahmeberechtigt am Wettbewerb
            EuroHockey Club Champions Cup. Ist diese Mannschaft zugleich
            Deutscher Meister, ist der Deutsche Vizemeister teilnahmeberechtigt am
            Wettbewerb EuroHockey Club Champions Cup.
 
§ 50 Abs. 1 Buchstabe b wird wie folgt ergänzt:
§ 50 Strafen – Verfahrenskosten
(1)       Der zuständige Staffelleiter verhängt gegen Vereine
    a)    ……
    b)    bei folgenden Verstößen der Vereine oder ihrer Schiedsrichter oder
            Zeitnehmer folgende Strafen:
 1.   …….
 1.1  unterlassene Rückmeldung eines Stammspielers (§ 21 Abs. 4)        € 30,- 
 
 
 Anhang 2 wird in Abs.1 wie folgt geändert:
§1 Mitteilungen des DHB an die Verbände
(1)
     a)
        2. mitteilen, welche Sperre der DHB gegen einen Spieler oder Betreuer
           verhängt hat, soweit sich dies nicht aus dem Spielkontrollbogen ergibt;
(2)
     b)    mitteilen, welche Sperre der DHB im Zusammenhang mit einem der in
            Buchstabe a genannten Spiele gegen einen Spieler oder Betreuer
            verhängt hat,
 
 
Anhang 6 wird im Titel wie folgt geändert:
Anhang 6 (zu § 11, §12, § 20 Abs. 5, § 24 Abs. 1 bis 3 und 5, § 37 Abs. 1, 3 bis 5,
§ 39 Abs. 2, § 40 Abs. 1 und § 46 Abs. 1 SPO DHB)
 
Richtlinien für die Feldhockeysaison 2009/2010 der 1. Bundesliga Herren (Feld)
 
 
Anhang 6 wird unter Buchstabe D wie folgt geändert:
D. Spielberechtigung (Abweichung von § 20 Abs. 5 Buchstabe a)
 
(20) Ein Spieler ist für Meisterschaftsspiele der Feldhockeysaison 2009/2010, die nach dem 1. April 2010 ausgetragen werden, für einen Verein nur dann spielberechtigt, wenn er auch für alle Meisterschaftsspiele dieses Vereins in der Feldhockeysaison 2009/2010, die bis zum 31.10.2009 ausgetragen worden sind, spielberechtigt war. Dies gilt nicht für Spieler, die nach dem 1.April 2009 noch für die Altersklasse der Jugend A (U18) spielberechtigt sind. Härtefallanträge mit dem Ziel eines Vereinswechsels in die 1.Bundesliga Herren  oder innerhalb der Spielklasse zwischen dem ersten und letzten Spieltag sind grundsätzlich unzulässig, es sei denn, der Vereinswechsel beruht darauf, dass der Spieler erst nach dem ersten Spieltag z.B. seinen Praktikums-, Studien-, Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zugewiesen bekommen und noch an keinem Meisterschaftsspiel für einen anderen Verein teilgenommen hat.     

 

Anhang 7 wird im Titel wie folgt geändert:
Anhang 7 (zu § 24 Abs. 1 bis 3 und 5, § 37 Abs. 1 SPO DHB)
 
Richtlinien für die Feldhockeysaison 2009/2010 der 1. und 2.Bundesliga Damen (Feld) sowie 2.Bundesliga Herren (Feld)
 
                                                                                                         
Anhang 8 wird im Titel und im ersten Absatz wie folgt geändert:
Anhang 8 (zu § 24 Abs. 5 SPO DHB)
 
Richtlinien für die Durchführung des Penalty Shoot-Out in der Feldhockeysaison 2009/2010 der Bundesligen Herren und Damen (Feld)
 
Endet in den Bundesligen der Feldhockeysaison 2009/2010 ein Meisterschaftsspiel nach regulärer Spieldauer (2 x 35 Minuten) oder nach einer erforderlichenfalls durchgeführten Verlängerung gemäß § 24 Abs. 3 unentschieden, so wird es gemäß Anhang 6 und 7 durch Penalty Shoot-Out entschieden. Hierfür gilt Folgendes:
 
 

Anhang 9 wird neu angefügt:

 
Anhang 9 (zu § 43 und § 44 SPO DHB)
 
Richtlinien für die Erhöhung der Anzahl der Mannschaften der 1. Bundesliga Damen (Feld) von 10 auf 12 Mannschaften ab dem Spieljahr 2010/2011
 
Im Spieljahr 2009/2010 werden die Regelungen für den Abstieg aus den Bundesligen Damen (Feld) gemäß § 43 Abs. 1 und 2 sowie für den Aufstieg in die Bundesligen Damen (Feld) gemäß § 44 Abs. 1 und 2 geändert.
 
A. Abstieg aus der 1.Bundesliga Damen (Feld) (Abweichung von § 43 Abs. 1)
(1) Die Mannschaft, die in der 1.Bundesliga Damen (Feld) nach Abschluss der    Gruppenspiele den letzten Platz belegt, steigt in die Gruppe der 2. Bundesliga Damen (Feld) ab, der ihr Verein regional angehört.
 
B. Abstieg aus der 2.Bundesliga Damen (Feld) (Abweichung von § 43 Abs. 2)
(2) Aus einer Gruppe der 2. Bundesliga Damen (Feld) steigen nach Abschluss der      Gruppenspiele je nach der Anzahl der Mannschaften, die aus der 1. Bundesliga Damen (Feld) in diese Gruppe absteigen, und nach der Anzahl der Mannschaften, die aus dieser Gruppe in die 1. Bundesliga Damen (Feld) aufsteigen, die folgenden Mannschaften in die Regionalliga des Verbandes ab, der ihr Verein regional angehört:
 
  • bei zwei Absteigern aus der 1. Bundesliga Damen (Feld) und wenn zweiMannschaften aus dieser Gruppe in die 1. Bundesliga Damen (Feld) aufsteigen, die Mannschaften, die den vorletzten und den letzten Platz belegen;
  • bei einem Absteiger aus der 1. Bundesliga Damen (Feld) und wenn eine Mannschaft aus dieser Gruppe in die 1. Bundesliga Damen (Feld) aufsteigt, die Mannschaften, die den vorletzten und den letzten Platz belegen;
  • bei einem Absteiger aus der 1. Bundesliga Damen (Feld) und wenn zwei Mannschaften aus dieser Gruppe in die 1. Bundesliga Damen (Feld) aufsteigen, die Mannschaft, die den letzten Platz belegt;
  • bei keinem Absteiger aus der 1. Bundesliga Damen (Feld) und wenn eine Mannschaft aus dieser Gruppe in die 1. Bundesliga Damen (Feld) aufsteigt, die Mannschaft, die den letzten Platz belegt;
  • bei keinem Absteiger aus der 1. Bundesliga Damen (Feld) und wenn zwei Mannschaften aus dieser Gruppe in die 1. Bundesliga Damen (Feld) aufsteigen, die Mannschaft, die den letzten Platz belegt.
 
C. Aufstieg in die 1.Bundesliga Damen (Feld) (Abweichung von § 44 Abs. 1)
(3) Die Mannschaften, die in den beiden Gruppen der 2. Bundesliga Damen (Feld) nach Abschluss der Gruppenspiele den ersten Platz belegen, steigen in die 1. Bundesliga Damen (Feld) auf.
 
(4) Nach Abschluss der Gruppenspiele tragen die Mannschaften, die in den beiden Gruppen der 2. Bundesliga Damen (Feld) den zweiten Platz belegen, zusammen mit der Mannschaft, die in der 1. Bundesliga Damen (Feld) den vorletzten Platz belegt, im Rahmen der Endrunde um die Deutsche Meisterschaft der Damen im Feldhockey Relegationsspiele wie folgt aus:
            Spiel 1 am Samstag: Zweitplatzierter Gruppe Nord – Zweitplatzierter Gruppe Süd
            Spiel 2 am Sonntag: Vorletzter 1. Bundesliga Damen (Feld) – Verlierer Spiel 1
Die Sieger der beiden Spiele steigen in die 1. Bundesliga Damen (Feld) auf, die unterlegene Mannschaft aus Spiel 2 spielt in der Gruppe der 2. Bundesliga Damen (Feld), der ihr Verein regional angehört.
 
D. Aufstieg in die 2.Bundesliga Damen (Feld) (Abweichung von § 44 Abs. 2)
(5) In die 2. Bundesliga Damen (Feld), Gruppe Nord, steigen die Mannschaften auf, die in der Regionalliga Nord und in der Regionalliga West nach Abschluss der Gruppenspiele in ihren Gruppen den ersten Platz belegen, in die Gruppe Süd steigen die Mannschaften auf, die in der Regionalliga Süd und in der Regionalliga Ost den ersten Platz belegen.
 
(6) In die Gruppe der 2.Bundesliga Damen (Feld), aus der zwei Mannschaften in die 1. Bundesliga Damen (Feld) aufsteigen und in die keine Mannschaft der 1.Bundesliga Damen (Feld) absteigt, steigt auch der Zweitplatzierte der Regionalliga auf, in die der Letztplatzierte der 2.Bundesliga Damen (Feld) absteigt.
 
E. Spielwertung (Abweichung von § 24)
(7) Endet ein Relegationsspiel gemäß Nummer 4 nach Ablauf der regulären Spielzeit (2x 35 Minuten) unentschieden, wird es durch Verlängerung gemäß § 24 Abs. 3 und erforderlichenfalls durch Penalty Shoot-Out gemäß Anhang 8 entschieden.
 
F. Gewinn- und Kostenverteilung (Abweichung von § 11)
(8) Für den Abrechnungsmodus der beiden Relegationsspiele gemäß Nummer 5 im Rahmen der Endrunde um die Deutsche Meisterschaft der Damen im Feldhockey gilt § 11 Abs. 3 Satz 2 und 3 entsprechend.
 
Frank Selzer
Spielordnungsausschuss DHB
Vorsitzender

 


 DHB - Sport • Mitteilungen 2009
» Nr. 64 27.10.2009 Recht auf Verlegung von Spielen der Bundesligen der Herren Halle 2009/2010 ausgesetzt
» Nr. 63 01.09.2009 Fahrtkosten der Mannschaften gemäß § 12 Abs. 2 Buchst. h SPO DHB
» Nr. 62 01.09.2009 Zuständiger Ausschuss gemäß § 3 Abs. 4 SPO DHB
» Nr. 61 19.07.2009 Erläuterung der wichtigsten Änderungen der SPO DHB zum 01.08.2009
» Nr. 60 18.07.2009 Änderungen der SPO DHB zum 01.08.2009
» Nr. 59 15.07.2009 Entscheidung des DIS vom 11.06.2009
» Nr. 58 04.07.2009 Endrunde 67. Deutsche Feldhockey-Meisterschaft der Herren
» Nr. 57 08.06.2009 Endrunde 64. Deutsche Feldhockey-Meisterschaft der Damen
» Nr. 56 01.04.2009 Entscheidung der Anti-Doping-Kommission vom 11.03.2009
» Nr. 55 10.03.2009 Bundesliga-Rahmentermine Herren Halle 2009/2010
» Nr. 54 25.02.2009 Spielordnung (SPO DHB)
» Nr. 53 20.01.2009 Endrunde 48. Deutsche Hallenhockey-Meisterschaften der Damen und Herren 2009 in Duisburg
» Nr. 52 08.01.2009 Ausschreibung Endrunde Deutsche Hockey-Meisterschaften
» Nr. 51 07.01.2009 Bundesligarahmentermine Feld und Halle im Spieljahr 2009/2010
» Nr. 50 07.01.2009 Entscheidung der Anti-Doping-Kommission vom 09.12.2008
 
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