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Offizielle Mitteilungen

DHB - Sport • Nr. 61 vom 19.7.2009

Erläuterung der wichtigsten Änderungen der SPO DHB zum 01.08.2009

Der Wortlaut der hier beschriebenen Änderungen der SPO DHB zum 01.08.2009 ist auf der Homepage des DHB unter Mitteilungen Sport Nr. 60 v. 18.07.2009 einzusehen. Diese Änderungen werden schnellstmöglich auch in die auf der Homepage des DHB unter Ordnungen niedergelegte Gesamtausgabe der SPO DHB eingearbeitet.

 
§ 1      Geltungsbereich
Nachdem im letzten Jahr im DHB die Regel der „Bankstrafe“ für Betreuer eingeführt wurde, war es erforderlich geworden, in § 1 Abs. 3 Buchst. b SPO DHB den Begriff des Betreuers zu definieren, damit es ausreicht, allein diesen begriff zu verwenden, wenn alle beispielhaft aufgeführten Personen gemeint sind. 
Dieses führte zu den aufgeführten redaktionellen Änderungen in § 1 Abs. 1, § 3 Abs. 4 und 6, § 4 Abs. 4, § 5, § 23 Abs. 6, § 31 Abs. 5, § 34 Abs. 2, § 35 Abs. 4, § 36 Abs. 4 und Anhang 2.
Das Wort Trainer als ein möglicher Betreuer ist nicht mehr aufgeführt.
 
§ 4      Zuständigkeiten und Bestimmungen der Verbände
Gemäß § 4 Abs. 5 Buchst. g können die LHV schon bisher Bestimmungen darüber erlassen, dass in Spielklassen ab Oberliga abwärts auch mehrere Mannschaften eines Vereins gemeinsam spielen. Dies gilt jetzt auch für die genannten Jugendaltersklassen. Für diese Fälle können die LHV gemäß Abs. 5 Buchst. n1 jetzt auch festlegen, dass ein Spieler bereits Stammspieler einer Mannschaft ist, wenn er weniger als viermal in einer Mannschaft an Meisterschaftsspielen teilgenommen hat. Das schließt auch ein, dass in solchen Fällen ein Wechsel zwischen den Mannschaften dieser Klasse oder Gruppe völlig ausgeschlossen werden kann. Damit können mögliche Wettbewerbsverzerrungen verhindert werden.
 
Der im letzten Jahr angefügte Abs. 7 wurde wieder gestrichen.
Im letzten Jahr wurde in § 4 Abs. 7 festgeschrieben, dass die LHV abweichend von den Regeln Bestimmungen darüber erlassen können, ob und in welchen Spielklassen sie die in § 5.1 der Regeln für Feldhockey und der Regeln für Hallenhockey als DHB-Zusatz aufgeführten Auszeiten nicht übernehmen.
 
In der DHB-Mitteilung Sport Nr. 47 v. 29.10.2008 wurde zusätzlich festgeschrieben, dass die LHV ab 01.11.2008 auch Bestimmungen darüber erlassen können, ob die Regel der „Bankstrafe“ auch in Spielklassen unterhalb der Oberliga Damen und Herren oder auch in Jugendaltersklassen zur Anwendung kommt.
In Abstimmung mit der KSR werden diese Ausnahmen von den Regeln zur „Auszeit“ und zur „Bankstrafe“ als DHB-Zusatz in den Regeln selbst festgeschrieben.
 
§ 9      Spielerabstellung
Für die Bundesliga Halle wird in Abs. 2 die Möglichkeit eingeschränkt, Spielverlegungen bei Abstellung von Spielern zu DHB-Maßnahmen vorzunehmen. Dieses ist auf die Hallenhockeysaison und auf Ausnahmen beschränkt, wenn wegen internationaler Termine ansonsten kein regulärer Spielverkehr der Bundesliga mehr möglich ist. Dieses betrifft in der kommenden Saison die Bundesligaspieltage an den Wochenenden 28./29.11. und 05./06.12.2009.
           
§ 16    Altersklassen
Durch Änderung von Abs. 3 soll nur deutlicher ausgedrückt werden, dass die Spielberechtigung eines Jugendlichen in einer Altersklasse für das gesamte Spieljahr der Jugend gültig ist.
 
§ 19    Spielerpässe
Bei einem Vereinswechsel aus dem Ausland nach Deutschland entfällt in Abs. 3 die Notwendigkeit der Vorlage einer Erklärung des ausländischen Verbandes über das Datum des letzten Meisterschaftsspiels bei Wechselterminen, bei denen diese Angabe nicht relevant ist, also zum 01.08., 01.11. und 01.04.
 
§ 21    Spielermeldungen
Gemäß Abs. 4 Buchst. a müssen Stammspieler zurückgemeldet werden, wenn sie im Laufe einer Saison die Spielberechtigung für den bisherigen Verein verlieren. Die Erfahrung hat gezeigt, dass diese Rückmeldung und auch eine erforderliche Nachmeldung eines Stammspielers in der Regel nicht erfolgt. Damit diese Meldung in Zukunft erfolgt, ist in Buchst. a eine Meldefrist und in § 50 Abs. 1 eine Strafe bei Nichtbeachtung eingeführt worden.
 
§ 22    Spielausschlüsse
Entsprechend der im letzten Jahr eingeführten Regel der „Bankstrafe“ für Betreuer wurde Abs. 3 redaktionell angepasst. In Abstimmung mit der KSR wird in Regel 14.2 festgeschrieben, wo sich des Feldes verwiesene Betreuer aufzuhalten haben
 
§ 23    Spielsperren – Unsportliches Verhalten
Abs. 6 wurde nach Einführung der Regel „Bankstrafe“ für Betreuer angepasst. Hier ist auch festgelegt, dass es bei Spielausschlüssen von Betreuern durch Zeigen der gelb-roten oder roten Karte anders als bei vergleichbaren Spielausschlüssen von Spielern keine automatische Spielsperre gemäß Abs. 1 oder Abs. 3 gibt. Es entscheidet in jedem Fall der Zuständige Ausschuss über eine Bestrafung.  
 
§ 28    Spielplätze im Feldhockey
Bei allen Meisterschaftsspielen dürfen gemäß Abs. 1 nur noch die bis zu drei im Spielberichtsbogen namentlich eingetragenen Betreuer auf der Mannschaftsbank sitzen.
 
§ 29    Spielplätze im Hallenhockey
Bei allen Meisterschaftsspielen dürfen gemäß Abs. 3 nur noch die bis zu drei im Spielberichtsbogen namentlich eingetragenen Betreuer auf der Mannschaftsbank sitzen.
 
§ 32    Pflichten der Mannschaften
Ab sofort sind gemäß Abs. 1 bei allen Meisterschaftsspielen bis zu 3 Betreuer im Spielberichtsbogen einzutragen. Diese Verpflichtung galt bisher nur bei Spielen, bei denen die Regel der „Bankstrafe“ für Betreuer gilt. Nur diese Personen dürfen als Betreuer gemäß § 28 Abs. 1 und § 29 Abs. 3 auf den Mannschaftsbänken sitzen. 
 
§ 35       Pflichten der Schiedsrichter
In Abs. 4 wurde Buchst. e gestrichen. Bisher mussten die Schiedsrichter nach dem Spiel im Spielberichtsbogen eintragen, welcher dort vermerkte Spieler nicht als Spieler oder Auswechselspieler eingesetzt wurde. Ein solcher Eintrag ist überflüssig geworden. Gemäß Buchst. k müssen Schiedsrichter eine Vorfallsschilderung abgeben, wenn sie einen Betreuer mit gelb-roter Karte vom Spiel ausschließen. Bei Betreuern gibt es gemäß § 23 Abs. 6 keine automatische Spielsperre, sondern in jedem Fall eine Entscheidung des Zuständigen Ausschusses.
      
§ 47       Deutsche Meisterschaften der Damen
Der EuroHockey Cup Winners Cup ist abgeschafft. Deutschland stellt 2 Mannschaften im EuroHockey Club Champions Cup. Abs. 1 Buchst. a wurde redaktionell angepasst.
 
§ 50    Strafen – Verfahrenskosten
In Abs. 1 Buchst. b wurde eine Strafe für das Unterlassen der Rückmeldung von Stammspielern gemäß § 21 Abs. 4 eingeführt.
 
Anhang 6
Richtlinien für die Feldhockeysaison 2009/2010 der 1.Bundesliga Herren (Feld)    
Unter D. Spielberechtigung (20) wurde die Möglichkeit der Anwendung der Härtefalleregelung mit der Zielrichtung stark eingeschränkt, dass in der 1. Bundesliga Herren ein Spieler nur in dem Verein eingesetzt werden darf, für den er vom ersten bis zum letzten Spieltag spielberechtigt ist. Hiermit ist aber ein Vereinswechsel als Folge eines Härtefalls zu Saisonbeginn nicht ausgeschlossen, wenn der Spieler noch an keinem Meisterschaftsspiel eines anderen Vereins teilgenommen hat. Erwartet also ein Spieler z.B. Mitte September noch eine Studienplatzzuweisung zum Beginn des Wintersemesters 01.10., so muss er sich entscheiden, ob er z.B. am 12./13.09.2009 für seinen bisherigen Verein spielt oder ob er dies nicht tut und noch auf die endgültige Vergabe des Studienplatzes wartet. Erhält er z.B. Ende September die Studienplatzzusage am neuen Ort und hat im bisherigen Verein noch nicht gespielt, kann er bei Vorliegen eines Härtefalls die Spielberechtigung ab 01.08.2009 für den neuen Verein erhalten und dann dort in der 1. Bundesliga Herren in der Saison 2009/2010 spielen. Hat der Spieler aber in der Saison 2009/2010 bereits an einem Meisterschaftsspiel teilgenommen, so kann er zwar aufgrund einer Härtefallentscheidung den Verein wechseln, darf aber nur in Spielklassen unterhalb der 1. Bundesliga Herren spielen.
 
Anhang 9
Richtlinien für die Erhöhung der Anzahl der Mannschaften der 1. Bundesliga Damen (Feld) von 10 auf 12 Mannschaften ab Spieljahr 2010/2011
Die in Anhang 9 festgelegte Regelung für Auf- und Abstieg bei der Erhöhung der Anzahl der Mannschaften in der 1. Bundesliga Damen (Feld) von 10 auf 12 berücksichtigt folgende Grundregeln, die auch im normalen Ligasystem angewendet werden:
 
·        Der Letztplatzierte einer Liga oder einer Gruppe steigt ab,
·        Der Erstplatzierte einer Liga oder Gruppe steigt auf,
·        Relegationsspiele sollen nach Möglichkeit vermieden werden und sind allenfalls zwischen
         einem Vorletzten und einem Zweitplatzierten möglich.
 
Die festgelegten Relegationsspiele zwischen Mannschaften der 1. und 2. Bundesliga erfordern keinen zusätzlichen Termin und sind innerhalb des normalen Bundesligaspielplans möglich. Da es keine Relegationsspiele zwischen Mannschaften der 2. Bundesliga Damen und der vier Regionalligen der Damen gibt, ist eine Anpassung der von den jeweiligen Ferien abhängigen Rahmentermine der Regionalligen an die Termine der Bundesligen oder umgekehrt nicht erforderlich.      
             
Frank Selzer
Spielordnungsausschuss DHB
Vorsitzender
 
 
 
 

 DHB - Sport • Mitteilungen 2009
» Nr. 64 27.10.2009 Recht auf Verlegung von Spielen der Bundesligen der Herren Halle 2009/2010 ausgesetzt
» Nr. 63 01.09.2009 Fahrtkosten der Mannschaften gemäß § 12 Abs. 2 Buchst. h SPO DHB
» Nr. 62 01.09.2009 Zuständiger Ausschuss gemäß § 3 Abs. 4 SPO DHB
» Nr. 61 19.07.2009 Erläuterung der wichtigsten Änderungen der SPO DHB zum 01.08.2009
» Nr. 60 18.07.2009 Änderungen der SPO DHB zum 01.08.2009
» Nr. 59 15.07.2009 Entscheidung des DIS vom 11.06.2009
» Nr. 58 04.07.2009 Endrunde 67. Deutsche Feldhockey-Meisterschaft der Herren
» Nr. 57 08.06.2009 Endrunde 64. Deutsche Feldhockey-Meisterschaft der Damen
» Nr. 56 01.04.2009 Entscheidung der Anti-Doping-Kommission vom 11.03.2009
» Nr. 55 10.03.2009 Bundesliga-Rahmentermine Herren Halle 2009/2010
» Nr. 54 25.02.2009 Spielordnung (SPO DHB)
» Nr. 53 20.01.2009 Endrunde 48. Deutsche Hallenhockey-Meisterschaften der Damen und Herren 2009 in Duisburg
» Nr. 52 08.01.2009 Ausschreibung Endrunde Deutsche Hockey-Meisterschaften
» Nr. 51 07.01.2009 Bundesligarahmentermine Feld und Halle im Spieljahr 2009/2010
» Nr. 50 07.01.2009 Entscheidung der Anti-Doping-Kommission vom 09.12.2008
 
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