DHB

Offizielle Mitteilungen

DHB - Sport • Nr. 64 vom 27.10.2009

Recht auf Verlegung von Spielen der Bundesligen der Herren Halle 2009/2010 ausgesetzt

Beschluss des DHB-Präsidiums v. 26.10.2009

Auf Vorschlag des Vorstands hat das Präsidium am 26.10.2009 gemäß § 9 Abs. 2 Satz 3 SPO DHB einstimmig beschlossen, in der gesamten Hallenhockeysaison 2009/2010 das Recht der Vereine auf Verlegung von Spielen der 1. und 2. Bundesliga Herren gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 SPO DHB bei Abstellung von Spielern zu DHB-Maßnahmen auszusetzen.

Anmerkung:

Dieses bedeutet konkret, dass alle Spiele der 1. und 2. Bundesliga Herren einschließlich Viertelfinale und DM-Endrunde an den angesetzten Terminen ausgetragen werden müssen, auch wenn ein Verein Spieler für Länderspiele und Lehrgänge des DHB abstellen muss. 

Frank Selzer

Zuständiger Ausschuss


DHB - Sport • Nr. 63 vom 1.9.2009

Fahrtkosten der Mannschaften gemäß § 12 Abs. 2 Buchst. h SPO DHB

Ab Beginn des Spieljahres 2009/2010 kann bei der Abrechnung der Fahrtkosten ein Betrag in Höhe von 0.25 € je Person und Entfernungskilometer angesetzt werden. Als Höchstbetrag je Person werden 140 € (bisher 120 €) festgelegt. 

 

Frank Selzer

Zuständiger Ausschuss

Vorsitzender

 


DHB - Sport • Nr. 62 vom 1.9.2009

Zuständiger Ausschuss gemäß § 3 Abs. 4 SPO DHB

Im Spieljahr 2009/2010 ist der Zuständige Ausschuss des DHB für Damen und Herren wie folgt besetzt:

Frank Selzer, Bremen (Vorsitz); Siegfried Bartenschlager, München; Friedrich K. Dietrich, Bad Kreuznach; Vertreter: Uta Selzer, Bremen; Carsten J. Moeser, Ober-Mörlen.

 

Frank Selzer

Zuständiger Ausschuss

Vorsitzender

 


DHB - Sport • Nr. 61 vom 19.7.2009

Erläuterung der wichtigsten Änderungen der SPO DHB zum 01.08.2009

Der Wortlaut der hier beschriebenen Änderungen der SPO DHB zum 01.08.2009 ist auf der Homepage des DHB unter Mitteilungen Sport Nr. 60 v. 18.07.2009 einzusehen. Diese Änderungen werden schnellstmöglich auch in die auf der Homepage des DHB unter Ordnungen niedergelegte Gesamtausgabe der SPO DHB eingearbeitet.

 
§ 1      Geltungsbereich
Nachdem im letzten Jahr im DHB die Regel der „Bankstrafe“ für Betreuer eingeführt wurde, war es erforderlich geworden, in § 1 Abs. 3 Buchst. b SPO DHB den Begriff des Betreuers zu definieren, damit es ausreicht, allein diesen begriff zu verwenden, wenn alle beispielhaft aufgeführten Personen gemeint sind. 
Dieses führte zu den aufgeführten redaktionellen Änderungen in § 1 Abs. 1, § 3 Abs. 4 und 6, § 4 Abs. 4, § 5, § 23 Abs. 6, § 31 Abs. 5, § 34 Abs. 2, § 35 Abs. 4, § 36 Abs. 4 und Anhang 2.
Das Wort Trainer als ein möglicher Betreuer ist nicht mehr aufgeführt.
 
§ 4      Zuständigkeiten und Bestimmungen der Verbände
Gemäß § 4 Abs. 5 Buchst. g können die LHV schon bisher Bestimmungen darüber erlassen, dass in Spielklassen ab Oberliga abwärts auch mehrere Mannschaften eines Vereins gemeinsam spielen. Dies gilt jetzt auch für die genannten Jugendaltersklassen. Für diese Fälle können die LHV gemäß Abs. 5 Buchst. n1 jetzt auch festlegen, dass ein Spieler bereits Stammspieler einer Mannschaft ist, wenn er weniger als viermal in einer Mannschaft an Meisterschaftsspielen teilgenommen hat. Das schließt auch ein, dass in solchen Fällen ein Wechsel zwischen den Mannschaften dieser Klasse oder Gruppe völlig ausgeschlossen werden kann. Damit können mögliche Wettbewerbsverzerrungen verhindert werden.
 
Der im letzten Jahr angefügte Abs. 7 wurde wieder gestrichen.
Im letzten Jahr wurde in § 4 Abs. 7 festgeschrieben, dass die LHV abweichend von den Regeln Bestimmungen darüber erlassen können, ob und in welchen Spielklassen sie die in § 5.1 der Regeln für Feldhockey und der Regeln für Hallenhockey als DHB-Zusatz aufgeführten Auszeiten nicht übernehmen.
 
In der DHB-Mitteilung Sport Nr. 47 v. 29.10.2008 wurde zusätzlich festgeschrieben, dass die LHV ab 01.11.2008 auch Bestimmungen darüber erlassen können, ob die Regel der „Bankstrafe“ auch in Spielklassen unterhalb der Oberliga Damen und Herren oder auch in Jugendaltersklassen zur Anwendung kommt.
In Abstimmung mit der KSR werden diese Ausnahmen von den Regeln zur „Auszeit“ und zur „Bankstrafe“ als DHB-Zusatz in den Regeln selbst festgeschrieben.
 
§ 9      Spielerabstellung
Für die Bundesliga Halle wird in Abs. 2 die Möglichkeit eingeschränkt, Spielverlegungen bei Abstellung von Spielern zu DHB-Maßnahmen vorzunehmen. Dieses ist auf die Hallenhockeysaison und auf Ausnahmen beschränkt, wenn wegen internationaler Termine ansonsten kein regulärer Spielverkehr der Bundesliga mehr möglich ist. Dieses betrifft in der kommenden Saison die Bundesligaspieltage an den Wochenenden 28./29.11. und 05./06.12.2009.
           
§ 16    Altersklassen
Durch Änderung von Abs. 3 soll nur deutlicher ausgedrückt werden, dass die Spielberechtigung eines Jugendlichen in einer Altersklasse für das gesamte Spieljahr der Jugend gültig ist.
 
§ 19    Spielerpässe
Bei einem Vereinswechsel aus dem Ausland nach Deutschland entfällt in Abs. 3 die Notwendigkeit der Vorlage einer Erklärung des ausländischen Verbandes über das Datum des letzten Meisterschaftsspiels bei Wechselterminen, bei denen diese Angabe nicht relevant ist, also zum 01.08., 01.11. und 01.04.
 
§ 21    Spielermeldungen
Gemäß Abs. 4 Buchst. a müssen Stammspieler zurückgemeldet werden, wenn sie im Laufe einer Saison die Spielberechtigung für den bisherigen Verein verlieren. Die Erfahrung hat gezeigt, dass diese Rückmeldung und auch eine erforderliche Nachmeldung eines Stammspielers in der Regel nicht erfolgt. Damit diese Meldung in Zukunft erfolgt, ist in Buchst. a eine Meldefrist und in § 50 Abs. 1 eine Strafe bei Nichtbeachtung eingeführt worden.
 
§ 22    Spielausschlüsse
Entsprechend der im letzten Jahr eingeführten Regel der „Bankstrafe“ für Betreuer wurde Abs. 3 redaktionell angepasst. In Abstimmung mit der KSR wird in Regel 14.2 festgeschrieben, wo sich des Feldes verwiesene Betreuer aufzuhalten haben
 
§ 23    Spielsperren – Unsportliches Verhalten
Abs. 6 wurde nach Einführung der Regel „Bankstrafe“ für Betreuer angepasst. Hier ist auch festgelegt, dass es bei Spielausschlüssen von Betreuern durch Zeigen der gelb-roten oder roten Karte anders als bei vergleichbaren Spielausschlüssen von Spielern keine automatische Spielsperre gemäß Abs. 1 oder Abs. 3 gibt. Es entscheidet in jedem Fall der Zuständige Ausschuss über eine Bestrafung.  
 
§ 28    Spielplätze im Feldhockey
Bei allen Meisterschaftsspielen dürfen gemäß Abs. 1 nur noch die bis zu drei im Spielberichtsbogen namentlich eingetragenen Betreuer auf der Mannschaftsbank sitzen.
 
§ 29    Spielplätze im Hallenhockey
Bei allen Meisterschaftsspielen dürfen gemäß Abs. 3 nur noch die bis zu drei im Spielberichtsbogen namentlich eingetragenen Betreuer auf der Mannschaftsbank sitzen.
 
§ 32    Pflichten der Mannschaften
Ab sofort sind gemäß Abs. 1 bei allen Meisterschaftsspielen bis zu 3 Betreuer im Spielberichtsbogen einzutragen. Diese Verpflichtung galt bisher nur bei Spielen, bei denen die Regel der „Bankstrafe“ für Betreuer gilt. Nur diese Personen dürfen als Betreuer gemäß § 28 Abs. 1 und § 29 Abs. 3 auf den Mannschaftsbänken sitzen. 
 
§ 35       Pflichten der Schiedsrichter
In Abs. 4 wurde Buchst. e gestrichen. Bisher mussten die Schiedsrichter nach dem Spiel im Spielberichtsbogen eintragen, welcher dort vermerkte Spieler nicht als Spieler oder Auswechselspieler eingesetzt wurde. Ein solcher Eintrag ist überflüssig geworden. Gemäß Buchst. k müssen Schiedsrichter eine Vorfallsschilderung abgeben, wenn sie einen Betreuer mit gelb-roter Karte vom Spiel ausschließen. Bei Betreuern gibt es gemäß § 23 Abs. 6 keine automatische Spielsperre, sondern in jedem Fall eine Entscheidung des Zuständigen Ausschusses.
      
§ 47       Deutsche Meisterschaften der Damen
Der EuroHockey Cup Winners Cup ist abgeschafft. Deutschland stellt 2 Mannschaften im EuroHockey Club Champions Cup. Abs. 1 Buchst. a wurde redaktionell angepasst.
 
§ 50    Strafen – Verfahrenskosten
In Abs. 1 Buchst. b wurde eine Strafe für das Unterlassen der Rückmeldung von Stammspielern gemäß § 21 Abs. 4 eingeführt.
 
Anhang 6
Richtlinien für die Feldhockeysaison 2009/2010 der 1.Bundesliga Herren (Feld)    
Unter D. Spielberechtigung (20) wurde die Möglichkeit der Anwendung der Härtefalleregelung mit der Zielrichtung stark eingeschränkt, dass in der 1. Bundesliga Herren ein Spieler nur in dem Verein eingesetzt werden darf, für den er vom ersten bis zum letzten Spieltag spielberechtigt ist. Hiermit ist aber ein Vereinswechsel als Folge eines Härtefalls zu Saisonbeginn nicht ausgeschlossen, wenn der Spieler noch an keinem Meisterschaftsspiel eines anderen Vereins teilgenommen hat. Erwartet also ein Spieler z.B. Mitte September noch eine Studienplatzzuweisung zum Beginn des Wintersemesters 01.10., so muss er sich entscheiden, ob er z.B. am 12./13.09.2009 für seinen bisherigen Verein spielt oder ob er dies nicht tut und noch auf die endgültige Vergabe des Studienplatzes wartet. Erhält er z.B. Ende September die Studienplatzzusage am neuen Ort und hat im bisherigen Verein noch nicht gespielt, kann er bei Vorliegen eines Härtefalls die Spielberechtigung ab 01.08.2009 für den neuen Verein erhalten und dann dort in der 1. Bundesliga Herren in der Saison 2009/2010 spielen. Hat der Spieler aber in der Saison 2009/2010 bereits an einem Meisterschaftsspiel teilgenommen, so kann er zwar aufgrund einer Härtefallentscheidung den Verein wechseln, darf aber nur in Spielklassen unterhalb der 1. Bundesliga Herren spielen.
 
Anhang 9
Richtlinien für die Erhöhung der Anzahl der Mannschaften der 1. Bundesliga Damen (Feld) von 10 auf 12 Mannschaften ab Spieljahr 2010/2011
Die in Anhang 9 festgelegte Regelung für Auf- und Abstieg bei der Erhöhung der Anzahl der Mannschaften in der 1. Bundesliga Damen (Feld) von 10 auf 12 berücksichtigt folgende Grundregeln, die auch im normalen Ligasystem angewendet werden:
 
·        Der Letztplatzierte einer Liga oder einer Gruppe steigt ab,
·        Der Erstplatzierte einer Liga oder Gruppe steigt auf,
·        Relegationsspiele sollen nach Möglichkeit vermieden werden und sind allenfalls zwischen
         einem Vorletzten und einem Zweitplatzierten möglich.
 
Die festgelegten Relegationsspiele zwischen Mannschaften der 1. und 2. Bundesliga erfordern keinen zusätzlichen Termin und sind innerhalb des normalen Bundesligaspielplans möglich. Da es keine Relegationsspiele zwischen Mannschaften der 2. Bundesliga Damen und der vier Regionalligen der Damen gibt, ist eine Anpassung der von den jeweiligen Ferien abhängigen Rahmentermine der Regionalligen an die Termine der Bundesligen oder umgekehrt nicht erforderlich.      
             
Frank Selzer
Spielordnungsausschuss DHB
Vorsitzender
 
 
 
 

DHB - Sport • Nr. 60 vom 18.7.2009

Änderungen der SPO DHB zum 01.08.2009

Der Spielordnungsausschuss des DHB hat die folgenden Änderungen der Spielordnung zum 01.08.2009 beschlossen, die vom Präsidium des DHB gemäß § 23 a der Satzung des DHB bestätigt wurden.

In § 1 werden Abs. 1 und 3 wie folgt geändert:
§ 1 Geltungsbereich
(1)  Diese Spielordnung gilt für den Deutschen Hockey-Bund e.V. (DHB), alle Verbände und alle Vereine des DHB sowie die Mitglieder der Vereine. Sie gilt für alle Feld - und Hallenhockeyspiele, an denen Verbände, Vereine des DHB und deren Spieler teilnehmen, soweit nicht die Bestimmungen des Internationalen Hockeyverbandes (FIH) oder des Europäischen Hockeyverbandes (EHF) maßgebend sind, und soweit nicht die Verbände zulässigerweise etwas anderes bestimmt haben. Sie gilt auch bei Ausnahmen nach § 18 Abs. 1 Satz 2 und für Schiedsrichter und Betreuer, die keinem Verein des DHB angehören.
 
(2) ..
 
(3) a) Bei den in dieser Spielordnung genannten Personen sind stets weibliche und
          männliche Personen gemeint.
      b) Als Betreuer werden in dieser Spielordnung alle Personen bezeichnet, die zur
          Betreuung der Mannschaften eingesetzt werden, wie z.B. Trainer, Co-Trainer,
          Coach, Teammanager, Physiotherapeut, Arzt oder Psychologe.
 
In § 3 werden Abs. 4 Buchst. b und C und Abs. 6 wie folgt geändert:
§ 3 Zuständigkeiten, Ausschüsse und Kommissionen des DHB
(4)       ….. Diese drei Mitglieder sind zuständig für die Entscheidungen des ZA über
     a) …
     b) Maßnahmen gegen Spieler und Betreuer, die gemäß § 23 Abs. 6 im
         Spielberichtsbogen eingetragen worden sind,
     c) Maßnahmen gegen Betreuer, gegen die gemäß § 36 Abs. 4 Anordnungen
         getroffen worden sind,
 
(5) ..
 
(6)       …..Der Turnierleiter kann gegen Spieler und Betreuer, die durch ungebührliches Verhalten das Turnier stören, die Anordnungen treffen, die nötig sind, um einen ordnungsgemäßen Ablauf des Turnieres zu gewährleisten. Der ZA …..
 
In § 4 wird Abs. 4 wie folgt geändert:
§ 4 Zuständigkeiten und Bestimmungen der Verbände
(4)  Die Verbände können für ihren örtlichen und sachlichen Zuständigkeitsbereich zusätzlich oder ergänzend zu dieser Spielordnung Bestimmungen darüber erlassen,
     a)
     …
     n) dass bestimmte und wiederholte Verstöße, die zu einer Eintragung eines
         Spielers oder Betreuers im Spielberichtsbogen geführt haben, eine
         bestimmte Maßnahme zur Folge haben …..
 
In § 4 wird in Abs. 5 Buchstabe g geändert und ein zusätzlicher Buchstabe n2 eingefügt
§ 4 Zuständigkeiten und Bestimmungen der Verbände
(5) Die Verbände können für ihren örtlichen und sachlichen Zuständigkeitsbereich abweichend von dieser Spielordnung Bestimmungen darüber erlassen,
     a)
      ….
     g) dass in den in § 15 Abs. 1 Buchst. e bis g genannten Spielklassen und in den in § 16
         Abs. 1 Buchst.  a bis c genannten Jugendaltersklassen ein Verein mit mehr als
         einer Mannschaft spielen darf und welche Mannschaft in diesem Fall als obere bzw.
         als untere gilt, und dass in der untersten Spielklasse eines LHV auch gemischte
         Mannschaften spielen dürfen (Abweichung von § 18 Abs. 3),
      ….
   n1)
   n2) dass in einer Spielklasse der Damen, der Herren oder einer
          Jugendaltersklasse, in der mehr als eine Mannschaft eines Vereines spielt, ein
          Spieler bereits Stammspieler einer Mannschaft ist, wenn er weniger als
          viermal in derselben Mannschaft an Meisterschaftsspielen teilgenommen hat
          (Abweichung von § 21 Abs. 3),
 
In § 4 wird Abs. 7 gestrichen
§ 4 Zuständigkeiten und Bestimmungen der Verbände
(7) [gestrichen]
 
Die mit DHB-Mitteilung Sport Nr. 47 v. 29.10.2008 veröffentlichte Änderung der SPO DHB hinsichtlich der Ausnahmemöglichkeiten zur Regel der „Bankstrafe“ ab 01.11.2008 wird ebenfalls gestrichen. Die entsprechende DHB-Mitteilung Sport ist hiermit ungültig.
 
In § 5 wird Satz 1 wie folgt geändert:
§ 5 Gegenseitige Unterrichtung
Der DHB und die Verbände sind verpflichtet, sich gegenseitig über Umstände zu unterrichten, die für den Einsatz von Spielern und Betreuern von Bedeutung sind. ….
 
In § 9 Abs. 2 wird ein neuer Satz 3 angefügt
§ 9 Spielerabstellung
(2) Stellt ein Verein gemäß Absatz 1 Satz 1 einen Spieler einer Erwachsenenaltersklasse ab, darf er nicht gezwungen werden, an dem Tag der Abstellung oder, oder wenn es sich hierbei um einen Samstag oder einen Sonntag handelt, an dem betreffenden Wochenende Meisterschaftsspiele mit der Mannschaft auszutragen, deren Stammspieler der Spieler ist. Satz 1 gilt in den Bundesligen nicht für solche Spieltermine, die die Vereine abweichend von den Ansetzungsvorgaben des ZA miteinander vereinbart haben. Für Meisterschaftsspiele der Bundesligen im Hallenhockey kann das Präsidium oder ein von ihm beauftragter Ausschuss oder von ihm beauftragtes Organ vor Beginn einer Saison abweichende Bestimmungen von Satz 1 erlassen.
 
In § 16 wird Abs. 3 redaktionell geändert
§ 16 Altersklassen
(3) Die Zugehörigkeit eines Spielers zu einer Altersklasse hängt davon ab, ob er am 1. Januar eines Jahres das für die Altersklasse entscheidende Lebensalter hat (Siehe Erläuterung zu § 16 Abs. 1). Ein Spieler gehört seiner Altersklasse ab dem Beginn des Spieljahres am 1. April bis zum Ende des Spieljahres am 31. März des Folgejahres an.
 
In § 19 Abs. 3 wird ein neuer Satz 2 angefügt
§ 19 Spielerpässe
(3)Wird ein Spielerpass für einen Spieler beantragt, der zuletzt an einem Meisterschaftsspiel im Sinne von § 13 Abs. 4 teilgenommen hat, ist über die in Absatz 2 geforderten Angaben hinaus eine Erklärung des betreffenden ausländischen Verbandes über das Datum des letzten Meisterschaftsspieles beizufügen, in dem der Spieler eingesetzt worden ist, wenn dieses Datum für die Neuausstellung des Spielerpasses von Bedeutung ist.
 
§ 21 Abs. 4 wird wie folgt geändert:
§ 21 Spielermeldungen
(4) a)   …….. Stammspieler gemäß Satz 1 müssen zurückgemeldet werden, wenn sie in
           der laufenden Saison die Spielberechtigung für den Verein verlieren. Die
           Rückmeldung muss schriftlich innerhalb von sieben Tagen nach Ende der
           Spielberechtigung erfolgen. Für einen zurückgemeldeten …
 
In § 22 wird Abs. 3 wie folgt geändert:
§ 22 Spielausschlüsse
(3) Wird ein Auswechselspieler oder ein im Spielberichtsbogen eingetragener Betreuer auf Zeit oder auf Dauervom Spiel ausgeschlossen, muss sein Mannschaftsführer einen seiner auf dem Spielfeld befindlichen Spieler benennen, der auf der Mannschaftsbank oder an der Stelle, an der diese stehen müsste, Platz nehmen muss und als Auswechselspieler zur Verfügung steht.
 
In § 23 wird Abs. 6 wie folgt geändert:
§ 23 Spielsperren – Unsportliches Verhalten
(6) Ist ein Spieler oder Betreuer wegen unsportlichen Verhaltens im Zusammenhang mit einem Meisterschaftsspiel von den Schiedsrichtern im Spielberichtsbogen eingetragen worden, können die in Absatz 4 genannten Ausschüsse die dort genannten Maßnahmen verhängen. Gleiches gilt, wenn ein im Spielberichtsbogen eingetragener Betreuer durch eine gelb-rote Karte oder auf Dauer (rote Karte) vom Spiel ausgeschlossen wurde. Für eine hiernach verhängte Spieler- oder Betreuersperre gilt Absatz 5 entsprechend.
 
In § 28 wird Abs. 5 wie folgt geändert:
§ 28 Spielplätze im Feldhockey
(5) Die Auswechselspieler und höchstens drei im Spielberichtsbogen namentlich eingetragene Betreuer einer Mannschaft müssen bei Meisterschaftsspielen im Feldhockey auf Mannschaftsbänken sitzen, die außerhalb des Spielfeldes an ein und derselben Seitenlinie rechts und links der Mittellinie aufgestellt sind. ......
 
In § 29 wird Abs. 3 wie folgt geändert:
§ 29 Spielplätze im Hallenhockey
(3) Die Auswechselspieler und höchstens drei im Spielberichtsbogen namentlich eingetragene Betreuer einer Mannschaft müssen bei Meisterschaftsspielen im Hallenhockey auf ihrer Mannschaftsbank sitzen.
 
In § 31 wird Abs. 5 wie folgt geändert:
§ 31 Pflichten des Heimvereines
(5) Der Heimverein, bei Meisterschaftsspielen an neutralen Orten und bei Meisterschaftsturnieren der Ausrichter, ist verpflichtet, Spieler und Betreuer sowie die Schiedsrichter vor Angriffen durch Zuschauer, die in erheblicher Weise gegen den sportlichen Anstand verstoßen, zu schützen und solche Zuschauer auf Verklangen des Turnierleiters vom Platzgelände oder aus der Halle zu verweisen……
 
In § 32 wird Abs. 1 wie folgt geändert:
§ 32 Pflichten der Mannschaften
(1) ……. Ferner muss jede Mannschaft die Familiennamen sowie die Spielerpass- und die Rückennummern ihrer Spieler einschließlich aller Auswechselspieler, insgesamt im Feldhockey höchstens 16, im Feldhockey auf dem Kleinfeld und im Hallenhockey höchstens 12 Spieler, sowie die Familiennamen von höchstens drei Betreuerneintragen. Ist ein Spieler zu Spielbeginn nicht spielbereit anwesend, muss dies im Spielbericht eingetragen werden. Der Name des jeweiligen Mannschaftsführers ……
 
In § 34 wird Abs. 2 wie folgt geändert:
§ 34 Nichtantreten von Schiedsrichter
(2) ……. Hierbei soll es sich um einen neutralen Schiedsrichter handeln, jedoch können sich die Mannschaftsführer auch auf einen Auswechselspieler oder Betreuer einigen……….
 
In § 35 Abs. 4 wird Buchst. e gestrichen:
§ 35 Pflichten der Schiedsrichter
(4)
      .…
     e) [gestrichen]
 
In § 35 wird Abs. 4 wie folgt geändert:
§ 35 Pflichten der Schiedsrichter
(4) Nach einem Meisterschaftsspiel müssen die Schiedsrichter in dem Spielberichtsbogen, soweit erforderlich, folgende Angaben eintragen:
 
    j)      welcher Spieler oder Betreuer  auf Zeit vom Spiel ausgeschlossen wurde,
    k)     welcher Spieler oder Betreuer durch eine gelb-rote Karte vom Spiel
            ausgeschlossen wurde; der Grund hierfür muss nur bei Betreuern  genau
            geschildert werden,
    l)      welcher Spieler oder Betreuer auf Dauer (rote Karte) vom Spiel
            ausgeschlossen wurde; der Grund hierfür muss genau geschildert werden,
  m)      welcher Spieler oder Betreuer sich im Zusammenhang mit dem Spiel
            unsportlich verhalten hat; der Vorfall muss genau geschildert werden,
   n)      gegen welchen Betreuer Anordnungen gemäß § 36 Abs. 4 getroffen
            wurden; der Grund hierfür muss genau geschildert werden,
 
In § 36 wird Abs. 4 wie folgt geändert:
§ 36 Sonstige Maßnahmen der Schiedsrichter
(4) Die Schiedsrichter können gegen Betreuer, die durch ungebührliches Verhalten den Spielablauf stören, die Anordnungen treffen, die nötig sind, um einen ordnungsgemäßen Ablauf des Spieles zu gewährleisten. Der ZA kann weitere Maßnahmen gemäß § 13 SGO treffen.
 
Unter D. Bundesligen wird die Anmerkung wie folgt geändert:
D. Bundesligen

Anmerkung 

Die 1. Bundesliga Herren setzt in der Feldhockeysaison 2009 / 2010 den vor zwei Jahren begonnenen Pilotversuch bei der Durchführung der Ligaspiele und zur Ermittlung des Deutschen Meisters im Feldhockey fort. Die dafür erforderlichen von den §§ 11, 12, 20, 24, 37, 39, 40 und 46 abweichenden Regelungen werden in Anhang 6 zur SPO DHB dargestellt. Die übrigen Bundesligen setzen in der Feldhockeysaison 2009/2010 ebenfalls den im Vorjahr begonnenen Pilotversuch bei der Durchführung der Ligaspiele fort. Die dafür erforderlichen von den §§ 24 und 37 abweichenden Regelungen werden in Anhang 7 zur SPO DHB dargestellt. Die Durchführungsbestimmungen für das bei beiden Pilotversuchen angewandte Penalty Shoot-Out sind in Anhang 8 zur SPO DHB aufgeführt. In der 1.Bundesliga Damen wird zum Beginn der Feldhockeysaison 2010/2011 die Anzahl der Mannschaften von 10 auf 12 erhöht. Die notwendige Umstrukturierung erfolgt in der Feldhockeysaison 2009/2010. Die dafür erforderlichen von den §§ 43 und 44 abweichenden Regelungen werden in Anhang 9 zur SPO DHB dargestellt.
 
In § 47 wird Abs. 1 Buchst. a wie folgt geändert:
§ 47 Deutsche Meisterschaften der Damen
(1)       Für die Deutsche Meisterschaft der Damen im Feldhockey gilt Folgendes:
     a)  ….. Der Deutsche Meister ist teilnahmeberechtigt am Wettbewerb
            EuroHockey Club Champions Cup. Die Mannschaft, die in der 1.
            Bundesliga (Feld) nach Abschluss der Gruppenspiele den ersten Platz
            belegt, ist ebenfalls teilnahmeberechtigt am Wettbewerb
            EuroHockey Club Champions Cup. Ist diese Mannschaft zugleich
            Deutscher Meister, ist der Deutsche Vizemeister teilnahmeberechtigt am
            Wettbewerb EuroHockey Club Champions Cup.
 
§ 50 Abs. 1 Buchstabe b wird wie folgt ergänzt:
§ 50 Strafen – Verfahrenskosten
(1)       Der zuständige Staffelleiter verhängt gegen Vereine
    a)    ……
    b)    bei folgenden Verstößen der Vereine oder ihrer Schiedsrichter oder
            Zeitnehmer folgende Strafen:
 1.   …….
 1.1  unterlassene Rückmeldung eines Stammspielers (§ 21 Abs. 4)        € 30,- 
 
 
 Anhang 2 wird in Abs.1 wie folgt geändert:
§1 Mitteilungen des DHB an die Verbände
(1)
     a)
        2. mitteilen, welche Sperre der DHB gegen einen Spieler oder Betreuer
           verhängt hat, soweit sich dies nicht aus dem Spielkontrollbogen ergibt;
(2)
     b)    mitteilen, welche Sperre der DHB im Zusammenhang mit einem der in
            Buchstabe a genannten Spiele gegen einen Spieler oder Betreuer
            verhängt hat,
 
 
Anhang 6 wird im Titel wie folgt geändert:
Anhang 6 (zu § 11, §12, § 20 Abs. 5, § 24 Abs. 1 bis 3 und 5, § 37 Abs. 1, 3 bis 5,
§ 39 Abs. 2, § 40 Abs. 1 und § 46 Abs. 1 SPO DHB)
 
Richtlinien für die Feldhockeysaison 2009/2010 der 1. Bundesliga Herren (Feld)
 
 
Anhang 6 wird unter Buchstabe D wie folgt geändert:
D. Spielberechtigung (Abweichung von § 20 Abs. 5 Buchstabe a)
 
(20) Ein Spieler ist für Meisterschaftsspiele der Feldhockeysaison 2009/2010, die nach dem 1. April 2010 ausgetragen werden, für einen Verein nur dann spielberechtigt, wenn er auch für alle Meisterschaftsspiele dieses Vereins in der Feldhockeysaison 2009/2010, die bis zum 31.10.2009 ausgetragen worden sind, spielberechtigt war. Dies gilt nicht für Spieler, die nach dem 1.April 2009 noch für die Altersklasse der Jugend A (U18) spielberechtigt sind. Härtefallanträge mit dem Ziel eines Vereinswechsels in die 1.Bundesliga Herren  oder innerhalb der Spielklasse zwischen dem ersten und letzten Spieltag sind grundsätzlich unzulässig, es sei denn, der Vereinswechsel beruht darauf, dass der Spieler erst nach dem ersten Spieltag z.B. seinen Praktikums-, Studien-, Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zugewiesen bekommen und noch an keinem Meisterschaftsspiel für einen anderen Verein teilgenommen hat.     

 

Anhang 7 wird im Titel wie folgt geändert:
Anhang 7 (zu § 24 Abs. 1 bis 3 und 5, § 37 Abs. 1 SPO DHB)
 
Richtlinien für die Feldhockeysaison 2009/2010 der 1. und 2.Bundesliga Damen (Feld) sowie 2.Bundesliga Herren (Feld)
 
                                                                                                         
Anhang 8 wird im Titel und im ersten Absatz wie folgt geändert:
Anhang 8 (zu § 24 Abs. 5 SPO DHB)
 
Richtlinien für die Durchführung des Penalty Shoot-Out in der Feldhockeysaison 2009/2010 der Bundesligen Herren und Damen (Feld)
 
Endet in den Bundesligen der Feldhockeysaison 2009/2010 ein Meisterschaftsspiel nach regulärer Spieldauer (2 x 35 Minuten) oder nach einer erforderlichenfalls durchgeführten Verlängerung gemäß § 24 Abs. 3 unentschieden, so wird es gemäß Anhang 6 und 7 durch Penalty Shoot-Out entschieden. Hierfür gilt Folgendes:
 
 

Anhang 9 wird neu angefügt:

 
Anhang 9 (zu § 43 und § 44 SPO DHB)
 
Richtlinien für die Erhöhung der Anzahl der Mannschaften der 1. Bundesliga Damen (Feld) von 10 auf 12 Mannschaften ab dem Spieljahr 2010/2011
 
Im Spieljahr 2009/2010 werden die Regelungen für den Abstieg aus den Bundesligen Damen (Feld) gemäß § 43 Abs. 1 und 2 sowie für den Aufstieg in die Bundesligen Damen (Feld) gemäß § 44 Abs. 1 und 2 geändert.
 
A. Abstieg aus der 1.Bundesliga Damen (Feld) (Abweichung von § 43 Abs. 1)
(1) Die Mannschaft, die in der 1.Bundesliga Damen (Feld) nach Abschluss der    Gruppenspiele den letzten Platz belegt, steigt in die Gruppe der 2. Bundesliga Damen (Feld) ab, der ihr Verein regional angehört.
 
B. Abstieg aus der 2.Bundesliga Damen (Feld) (Abweichung von § 43 Abs. 2)
(2) Aus einer Gruppe der 2. Bundesliga Damen (Feld) steigen nach Abschluss der      Gruppenspiele je nach der Anzahl der Mannschaften, die aus der 1. Bundesliga Damen (Feld) in diese Gruppe absteigen, und nach der Anzahl der Mannschaften, die aus dieser Gruppe in die 1. Bundesliga Damen (Feld) aufsteigen, die folgenden Mannschaften in die Regionalliga des Verbandes ab, der ihr Verein regional angehört:
 
  • bei zwei Absteigern aus der 1. Bundesliga Damen (Feld) und wenn zweiMannschaften aus dieser Gruppe in die 1. Bundesliga Damen (Feld) aufsteigen, die Mannschaften, die den vorletzten und den letzten Platz belegen;
  • bei einem Absteiger aus der 1. Bundesliga Damen (Feld) und wenn eine Mannschaft aus dieser Gruppe in die 1. Bundesliga Damen (Feld) aufsteigt, die Mannschaften, die den vorletzten und den letzten Platz belegen;
  • bei einem Absteiger aus der 1. Bundesliga Damen (Feld) und wenn zwei Mannschaften aus dieser Gruppe in die 1. Bundesliga Damen (Feld) aufsteigen, die Mannschaft, die den letzten Platz belegt;
  • bei keinem Absteiger aus der 1. Bundesliga Damen (Feld) und wenn eine Mannschaft aus dieser Gruppe in die 1. Bundesliga Damen (Feld) aufsteigt, die Mannschaft, die den letzten Platz belegt;
  • bei keinem Absteiger aus der 1. Bundesliga Damen (Feld) und wenn zwei Mannschaften aus dieser Gruppe in die 1. Bundesliga Damen (Feld) aufsteigen, die Mannschaft, die den letzten Platz belegt.
 
C. Aufstieg in die 1.Bundesliga Damen (Feld) (Abweichung von § 44 Abs. 1)
(3) Die Mannschaften, die in den beiden Gruppen der 2. Bundesliga Damen (Feld) nach Abschluss der Gruppenspiele den ersten Platz belegen, steigen in die 1. Bundesliga Damen (Feld) auf.
 
(4) Nach Abschluss der Gruppenspiele tragen die Mannschaften, die in den beiden Gruppen der 2. Bundesliga Damen (Feld) den zweiten Platz belegen, zusammen mit der Mannschaft, die in der 1. Bundesliga Damen (Feld) den vorletzten Platz belegt, im Rahmen der Endrunde um die Deutsche Meisterschaft der Damen im Feldhockey Relegationsspiele wie folgt aus:
            Spiel 1 am Samstag: Zweitplatzierter Gruppe Nord – Zweitplatzierter Gruppe Süd
            Spiel 2 am Sonntag: Vorletzter 1. Bundesliga Damen (Feld) – Verlierer Spiel 1
Die Sieger der beiden Spiele steigen in die 1. Bundesliga Damen (Feld) auf, die unterlegene Mannschaft aus Spiel 2 spielt in der Gruppe der 2. Bundesliga Damen (Feld), der ihr Verein regional angehört.
 
D. Aufstieg in die 2.Bundesliga Damen (Feld) (Abweichung von § 44 Abs. 2)
(5) In die 2. Bundesliga Damen (Feld), Gruppe Nord, steigen die Mannschaften auf, die in der Regionalliga Nord und in der Regionalliga West nach Abschluss der Gruppenspiele in ihren Gruppen den ersten Platz belegen, in die Gruppe Süd steigen die Mannschaften auf, die in der Regionalliga Süd und in der Regionalliga Ost den ersten Platz belegen.
 
(6) In die Gruppe der 2.Bundesliga Damen (Feld), aus der zwei Mannschaften in die 1. Bundesliga Damen (Feld) aufsteigen und in die keine Mannschaft der 1.Bundesliga Damen (Feld) absteigt, steigt auch der Zweitplatzierte der Regionalliga auf, in die der Letztplatzierte der 2.Bundesliga Damen (Feld) absteigt.
 
E. Spielwertung (Abweichung von § 24)
(7) Endet ein Relegationsspiel gemäß Nummer 4 nach Ablauf der regulären Spielzeit (2x 35 Minuten) unentschieden, wird es durch Verlängerung gemäß § 24 Abs. 3 und erforderlichenfalls durch Penalty Shoot-Out gemäß Anhang 8 entschieden.
 
F. Gewinn- und Kostenverteilung (Abweichung von § 11)
(8) Für den Abrechnungsmodus der beiden Relegationsspiele gemäß Nummer 5 im Rahmen der Endrunde um die Deutsche Meisterschaft der Damen im Feldhockey gilt § 11 Abs. 3 Satz 2 und 3 entsprechend.
 
Frank Selzer
Spielordnungsausschuss DHB
Vorsitzender

 


DHB - Sport • Nr. 59 vom 15.7.2009

Entscheidung des DIS vom 11.06.2009

Freispruch für Sebastian Draguhn

Die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit hat aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 10. Juni 2009 am 11. Juni 2009 in Sachen Sebastian Draguhn gegen den Deutschen Hockey-Bund e.V wegen Verweigerung einer Dopingprobe folgenden Schiedsspruch erlassen:

„Die Entscheidung der Anti-Doping Kommission des Deutschen Hockey-Bundes  vom 11.März 2009 wird aufgehoben. Der Athlet Sebastian Draguhn wird vom Vorwurf der Verweigerung einer Probenahme nach Art. 2.3 des NADA-Code 2006 freigesprochen.“

Somit ist dem Sportler mit sofortiger Wirkung die Teilnahme am offiziellen Spielbetrieb des DHB gestattet.


DHB - Sport • Nr. 58 vom 4.7.2009

Endrunde 67. Deutsche Feldhockey-Meisterschaft der Herren

 
Termin: 11. und 12. Juli 2009
 
Veranstalter: Deutscher Hockey-Bund e.V.
 
Ausrichter: Mannheimer HC, Platzanlage: Am Neckarkanal 4-8, 68259 Mannheim in Zusammenarbeit mit der Deutschen Hockey-Agentur, 04101-590 488, Fax 04101-590 481, info@dha-online.de
 
Turnierhotel:
Hotel Leonardo, Benzstr. 21, 68526 Ladenburg (8,8 km ostwärts des Platzes, ca. 12 Min. Fahrzeit)
06203-9390
 
Turnierausschuss: Frank Selzer (Bremen, Turnierleiter), Renate Peters (Braunschweig, SR-Beauftragte), Friedrich K. Dietrich (Bad Kreuznach).
 
Schiedsrichter: Christian Blasch (HTC Uhlenhorst Mülheim), Mike Gerwig (HC Argo 04 Berlin), Kai Kornemann (HC Gold-Weiß Wuppertal), Alexander Tröllsch (HCLG Leipzig), Richard Wolter (MTV Braunschweig), Andreas Zysk (MTV Eintracht Celle).
 
Kostenabrechnung: Die Kostenabrechnung für die Mannschaften erfolgt durch den Ausrichter. Als Fahrtkosten der Gastvereine werden 0,25 € je Entfernungskilometer, jedoch höchstens 120 € je Person für maximal 18 Personen abgerechnet.
Der Zuständige Ausschuss hat folgende Entfernungskilometer festgelegt:
Berlin 620 km (Höchstsumme), Hamburg 571 km (Höchstsumme), Köln 243 km, Mülheim a.d.R 300 km
 
Spielplan
Samstag, 11. Juli 2009
Halbfinalspiel 1:                        14:00 Uhr         Uhlenhorst Mülheim    - Berliner HC
Halbfinalspiel 2:                        17:00 Uhr         Mannheimer HC           - Club an der Alster
 
Sonntag, 12. Juli 2009
Spiel um Platz 3                        12:30 Uhr         Sieger HF 2                  - Sieger HF 1
Endspiel :                                 15:00 Uhr         Rot-Weiß Köln              - Uhlenhorster HC
 
Enden die vier Spiele nach Ablauf der regulären Spielzeit (2 x 35 Minuten) unentschieden, werden sie durch Verlängerung gemäß § 24 Abs. 3 SPO DHB (mit „golden goal“) und erforderlichenfalls durch Penalty Shoot-Out gemäß Anhang 8 SPO DHB entschieden.
  
Besprechung am 11.06.2009 im Clubhaus:         
13:00 Uhr         Briefing für Vertreter der Mannschaften
 
Die Vereine werden gebeten, zu diesem kurzen Briefing einen verantwortlichen Vertreter zu entsenden.
 
Weitere Infos zur DM auf der Homepage www.hockeydm.de.
 
Frank Selzer
Zuständiger Ausschuss

 


DHB - Sport • Nr. 57 vom 8.6.2009

Endrunde 64. Deutsche Feldhockey-Meisterschaft der Damen

 

Termin: 13. und 14. Juni 2009
 
Veranstalter: Deutscher Hockey-Bund e.V.
 
Ausrichter: Deutscher Sportklub Düsseldorf (DSD), Platzanlage: Walter-Eucken-Straße, 40235 Düsseldorf in Zusammenarbeit mit der Deutschen Hockey-Agentur, 04101-590 488, Fax 04101-590 481, info@dha-online.de
 
Turnierausschuss: Frank Selzer (Bremen, Turnierleiter), Uta Selzer (Bremen), Bärbel Aichinger (Leinfelden-Echterdingen, SR-Beauftragte).
 
Schiedsrichter: Julia Blasek (Klipper THC), Benjamin Göntgen (Kahlenberger HTC), Michelle Meister (Köpeniker HU), Michael Wagner (TSV Mannheim Hockey)
 
Kostenabrechnung: Die Kostenabrechnung für die Mannschaften erfolgt durch den Ausrichter. Als Fahrtkosten der Gastvereine werden 0,25 € je Entfernungskilometer, jedoch höchstens 120 € je Person für maximal 18 Personen abgerechnet.
Der Zuständige Ausschuss hat folgende Entfernungskilometer festgelegt:
Berlin (Berliner HC) 557 km (Höchstbetrag) , Hamburg (Club an der Alster, Uhlenhorster HC) 398 km, Rüsselsheim (Rüsselsheimer RK) 216 km.
 
Spielplan
Samstag, 13. Juni 2009
Halbfinalspiel 1:                        14:00 Uhr         Berliner HC                - Uhlenhorster HC
Halbfinalspiel 2:                        17:00 Uhr         Club an der Alster     - Rüsselsheimer RK
 
Sonntag, 14. Juni 2009
Endspiel :                                15:00 Uhr         Sieger HF 1                - Sieger HF 2
 
Vor dem Endspiel findet um 12:00 Uhr das Meisterschaftsspiel der Regionalliga West der Herren DSD Düsseldorf – ETUF Essen statt.
 
Enden die Halbfinalspiele oder das Endspiel nach Ablauf der regulären Spielzeit (2 x 35 Minuten) unentschieden, werden sie durch Verlängerung gemäß § 24 Abs. 3 SPO DHB (mit „golden goal“) und erforderlichenfalls durch Penalty Shoot-Out gemäß Anhang 8 SPO DHB entschieden.
 
Besprechung am 13.06.2009 im Clubhaus:        
13:00 Uhr         Briefing für Vertreter der Mannschaften
Die Vereine werden gebeten, zu diesem kurzen Briefing einen verantwortlichen Vertreter zu entsenden.
 
Weitere Infos zur DM auf der Homepage www.hockeydm.de.
 
 
Frank Selzer
Zuständiger Ausschuss

DHB - Sport • Nr. 56 vom 1.4.2009

Entscheidung der Anti-Doping-Kommission vom 11.03.2009

Sperrung des Sportlers Sebastian Draguhn

Als Ergebnis der Sitzung der Anti-Doping-Kommission des Deutschen Hockey-Bundes vom 26.02.2009 wurde gegen Herrn Sebastian Draguhn (A-Kader und Mitglied des Nationalen Testpools) aufgrund eines Verstoßes gegen Art. 2.3 in der Verbindung mit Art. 10.5.2 des NADA-Codes eine Sperre bis einschließlich 25.03.2010 ausgesprochen.

Gegen die Entscheidung der Kommission kann von Herrn Draguhn gem. §9 ADO-DHB in Verbindung mit §12 Abs. 4c der Satzung sowie der Schiedsgerichtsordnung des Deutschen Hockey-Bundes mit einer Frist von zwei Wochen Berufung beim Ad-hoc-Schiedsgericht des DOSB eingelegt werden.

Im Namen des Vorstandes

gez. Rainer Nittel


DHB - Sport • Nr. 55 vom 10.3.2009

Bundesliga-Rahmentermine Herren Halle 2009/2010

Änderung

Da die Europameisterschaften Halle Damen am 22./24.01.2010 in Deutschland stattfinden werden, muss der an dem Termin bisher vorgesehene Bundesligaspieltag der Herren auf das Wochenende 14./15.11.2009 verlegt werden, um den EM - Termin von allen Bundesligaspielen freizuhalten. Das genannte verlängerte Wochenende der EM ist Sperrtermin für alle Bundesligen.

  
Änderung der Rahmentermine Bundesliga Herren Halle, Saison 2009/2010
 
1.BL Herren:
14./15.11.09, 21./22.11.09, 28./29.11.09, 05./06.12.09, 12./13.12.09, 19./20.12.09;
DM-Viertelfinale: 09./10.01.10; DM-Endrunde: 30./31.01.10.
 
2.BL Herren:
14./15.11.09, 21./22.11.09, 28./29.11.09, 05./06.12.09, 12./13.12.09, 19./20.12.09 (Res),09./10.01.10.
 
BL Damen: (unverändert)
21./22.11.09, 28./29.11.09, 05./06.12.09, 12./13.12.09, 19./20.12.09, 09./10.01.10;
DM-Viertelfinale: 16./17.01.10; DM-Endrunde: 30./31.01.10.
 
 
Frank Selzer, DHB-Terminkoordinator

 


DHB - Sport • Nr. 54 vom 25.2.2009

Spielordnung (SPO DHB)

Sitzung des Spielordnungsausschusses am 03./04.04.2009

Der Spielordnungsausschuss des DHB tagt am 03./04. April 2009 in Mönchengladbach, um über anstehende Änderungen der SPO DHB zu beschließen. Gemäß § 23 a Abs. 6 der Satzung des DHB können die Mitglieder des DHB, der Bundesrat, das Präsidium, der Vorstand, der Bundesjugendtag und der BJA Anträge stellen. Anträge zur SPO DHB, die noch auf dieser Sitzung behandelt werden sollen, müssen schriftlich (E-Mail, Fax, Post) mit Begründung bis zum 23. März 2009 an folgende Adresse gerichtet werden:

 
Frank Selzer, Philipp-Reis-Str. 22 a, 28357 Bremen, Fax: 0421-2053253, E-Mail: frank.selzer-hockey@nwn.de
 
Frank Selzer
Spielordnungsausschuss DHB
Vorsitzender

 


DHB - Sport • Nr. 53 vom 20.1.2009

Endrunde 48. Deutsche Hallenhockey-Meisterschaften der Damen und Herren 2009 in Duisburg

         

Termin: 24. und 25. Januar 2009; Veranstalter: Deutsche Hockey Agentur (DHA), Ausrichter:  Stadtsportbund Duisburg, Bertaallee 8 b, 47055 Duisburg, Tel: 0203 – 3000 811, Fax: 0203 – 3000 888, E-Mail: ssb@ssb-duisburg.de.

 

Ort: Rhein-Ruhr-Halle, Walther-Rathenau- Str. 1 A, 47166 Duisburg: Tel: 0203 – 554337; Hallenboden: PVC, grün, Bälle gelb. Spielbälle stellt der Ausrichter, Trainingsbälle stellen die Mannschaften selber.

 

Turnierausschüsse:

Damen: Frank Selzer (Bremen, Turnierleiter), Uta Selzer (Bremen), Bärbel Aichinger (Leinfelden-Echterdingen, KSR)

Herren: Frank Selzer (Bremen, Turnierleiter), Friedrich K. Dietrich (Bad Kreuznach), Richard Wolter (Braunschweig, KSR)

 

Schiedsrichter:

Damen: Christiane Hippler (Moers), Michelle Meister (Berlin), Stefan Leiber (Ostfildern), Petra Müller (Bremen)

Herren:  Michael v. Ameln (Krefeld), Christian Blasch (Mülheim), Frank Lubrich (Ludwigshafen), Alexander Tröllsch (Leipzig)

 

Turnierhotel: Steigenberger Duisburger Hof, Neckarstr. 2, 47051 Duisburg, Tel: 0203-3007-0.

 

Weitere Infos zur  DM  auf der Internetseite www.hockeydm.de.

 

Kostenabrechnung: §§ 11 und 12 SPO DHB durch den Veranstalter. Als Fahrtkosten der Gastmannschaften werden 0,25 € je Entfernungskilometer, jedoch höchstens 120 € je Person für maximal 14 Personen abgerechnet. Die Entfernungskilometer hat  der zuständige Ausschuss wie folgt festgelegt:

Berlin 546 km (Höchstgrenze 120 € je Person), Düsseldorf 33 km, Hamburg 377 km, Köln 65 km, Neuss 44 km, Rüsselsheim 232 km,

 

Die Spielfolge der Endrundenspiele hat der Zuständige Ausschuss nach Feststehen aller Mannschaften im Spielplan gemäß § 46 Abs. 2 Buchst. d SPO DHB wie folgt festgelegt:

Spielplan

24. Januar 2009            Halbfinalspiele

Damen:         12:30 Uhr     Spiel 1:   Schwarz-Weiß Neuss            - Rüsselsheimer RK 

Damen:         14:45 Uhr     Spiel 2:   Club an der Alster                 - Düsseldorfer HC

 

Herren:         16:45 Uhr     Spiel 3:   Berliner HC                           - Rüsselsheimer RK

Herren:         19:00 Uhr     Spiel 4:   Uhlenhorster HC                   - Rot-Weiß Köln

 

25. Januar 2009            Endspiele

Damen:         12:00 Uhr                   Sieger Spiel 1 gegen Sieger Spiel 2

Herren:         14:30 Uhr                   Sieger Spiel 3 gegen Sieger Spiel 4

 

Besprechung am 24.02.2009

Die an der Endrunde beteiligten Vereine werden gebeten, am Samstag, d. 24.01.2009 je einen Vertreter zu einer kurzen Besprechung mit dem Turnierausschuss zu entsenden.

DM Damen: 11:30 Uhr

DM Herren: ca. 16:00 Uhr (direkt nach dem 2. HF Damen) 

Ort: Besprechungsraum Rhein-Ruhr-Halle

 

Frank Selzer

Zuständiger Ausschuss

 


DHB - Sport • Nr. 52 vom 8.1.2009

Ausschreibung Endrunde Deutsche Hockey-Meisterschaften

Halle 2010 /Damen und Herren

Der Deutsche Hockey-Bund (DHB) schreibt hiermit folgende Veranstaltung aus:
Endrunde um die 49. Deutsche Hallenhockeymeisterschaft der Damen und Herren (nur als Doppelendrunde). Vorläufiger Termin: 30./31. Januar 2010

Vereine oder Landesverbände, die an der Ausrichtung der Veranstaltungen interessiert sind, senden ihre formlose Bewerbung bitte bis spätestens 1. März 2009 unter Angabe des Veranstaltungsortes an:
Deutsche Hockey Agentur
Behrensallee 7
25421 Pinneberg
E-Mail: info@dha-online.de.


DHB - Sport • Nr. 51 vom 7.1.2009

Bundesligarahmentermine Feld und Halle im Spieljahr 2009/2010

 

Rahmentermine Bundesliga Feld, Saison 2009/2010
Hiermit werden die Rahmentermine für die Bundesligen der Damen und Herren in der Feldhockeysaison 2009/2010 veröffentlicht. Die 1. Bundesliga Herren spielt nach dem gleichen Modus wie in der Saison 2008/2009. Der Beginn der Meisterschaftsspiele der Damen und Herren ist durch die Europameisterschaften in Amsterdam (22.-30.08.2009) bestimmt. Bei der 1. BL Herren sind die WE 10./11.10. und 24./25.10.09 EHL - Spieltage. Die davon betroffenen Mannschaften müssen dann am jeweils anderen Wochenende in der Bundesliga spielen.
Der Bundesligaspielplan der Herren Feld und auch Halle berücksichtigt, dass die Herrennationalmannschaft bei der EM im August in Amsterdam wenigstens Vierter wird. Anderenfalls müsste sich Deutschland im Oktober/November 2009 bei einem noch nicht festgelegten Qualifikationsturnier für die Weltmeisterschaft 2010 qualifizieren.
 
Der Spielplan der Bundesligen Feld soll im Grundsatz (ohne DM-Endrunde) bei der 1. BL Herren, der 1.BL Damen und der 2.BL Herren je 12 und bei der 2.BL Damen 10 Wochenenden umfassen.
 
1.BL Herren:
Saisonteil 2009: 12./13.09., 19./20.09., 26./27.09., 03./04.10., 10./11.10., 17./18.10., 24./25.10 (Res), 31.10./01.11.(Res);
Saisonteil 2010: 17./18.04., 24./25.04. (Ende der Ligaphase), 08./09.05. und 15./16.05. (VF u. AR),
29./30.05 und 05./06.06. (HF u. AR);
Endrunde DM: 19./20.06. 2010.
(VF = Viertelfinalspiele, HF= Halbfinalspiele AR = Abstiegsrunde)
 
2.BL Herren:
Saisonteil 2009: 12./13.09., 19./20.09., 26./27.09., 03./04.10., 10./11.10., 17./18.10.;
Saisonteil 2010: 17./18.04., 24./25.04., 08./09.05., 15./16.05., 29./30.05., 05./06.06..
 
1.BL Damen:
Saisonteil 2009: 12./13.09., 19./20.09., 26./27.09., 03./04.10., 10./11.10., 17./18.10.;
Saisonteil 2010: 17./18.04., 24./25.04., 08./09.05., 15./16.05., 29./30.05., 05./06.06.; 
DM-Endrunde: 12./13.06.2010.
 
2.BL Damen:
Saisonteil 2009: 12./13.09., 19./20.09., 26./27.09., 03./04.10., 10./11.10.;
Saisonteil 2010: 17./18.04., 24./25.04., 08./09.05., 15./16.05., 29./30.05 (Res), 05./06.06..
 
Rahmentermine Bundesliga Halle, Saison 2009/2010
Hiermit werden die Rahmentermine für die Bundesligen der Damen und Herren in der Hallenhockeysaison 2009/2010 veröffentlicht. Während die Hallenhockeysaison der Damen von internationalen Wettbewerben unbeeinflusst bleibt, wird der Verlauf der Saison der Herren vor allem durch die CT (28.11. – 06.12.09 in Melbourne) und die WM (07.-20.03.2010 in New Delhi) sowie die Vorbereitungsmaßnahmen auf diese Wettbewerbe stark beeinflusst. Eine evtl. notwendige Qualifikation für die WM bei Nichterreichen des 4. Platzes bei der EM 2009 bleibt unberücksichtigt. Die geplante Hallenhockeysaison der Herren ist ohnehin überhaupt nur durchführbar, wenn durch eine Änderung der SPO DHB ein Teil der Meisterschaftsspiele ohne Nationalspieler ausgetragen werden kann. Die EM Halle 2010 finden am 15./17.01. (Herren) und am 22./24.01. (Damen) statt.
 
1.BL Herren:
21./22.11.09, 28./29.11.09, 05./06.12.09, 12./13.12.09, 19./20.12.09, 09./10.01.10;
DM-Viertelfinale: 23./24.01.10; DM-Endrunde: 30./31.01.10.
 
2.BL Herren:
21./22.11.09, 28./29.11.09, 05./06.12.09, 12./13.12.09, 19./20.12.09 (Res),09./10.01.10, 23./24.01.10.
 
BL Damen:
21./22.11.09, 28./29.11.09, 05./06.12.09, 12./13.12.09, 19./20.12.09, 09./10.01.10;
DM-Viertelfinale: 16./17.01.10; DM-Endrunde: 30./31.01.10.
 
 
Frank Selzer, DHB-Terminkoordinator

 


DHB - Sport • Nr. 50 vom 7.1.2009

Entscheidung der Anti-Doping-Kommission vom 09.12.2008

Öffentliche Verwarnung des Sportlers Christopher Zeller

Die Anti-Doping-Kommission des DHB hat am 09.12.2008 den Sportler Christopher Zeller wegen Verstoßes gegen die Meldepflichten gemäß Art. 2.4 des NADA-Codes (NADC) in Verbindung mit Ziffer 3a und 3b der Missed Test Policy (abzurufen unter www.nada-bonn.de) öffentlich verwarnt.

gez. Heike Lätzsch
Anti-Doping-Beauftragte


 
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