WHV Verbandstag 2008

WESTDEUTSCHER HOCKEY-VERBAND E.V.

Schiedsrichterausschuss

 

Antrag an den Verbandstag 2008


Der Verbandstag des Westdeutschen Hockey-Verbandes e.V. möge gemäß § 22 SpO WHV i.V.m. § 4 Satzung WHV mit Wirkung zum 01.08.2008 beschließen:

§ 12 Absatz 9 lit. c SpO WHV erhält folgende Neufassung (Änderungen fettgedruckt):
 

(9) Als Kostenersatz erhält jeder Schiedsrichter vom Heimverein

  • (c) Erstattung der Fahrtkosten. Abrechnungsfähig sind die Fahrtkosten für eine Fahrt mit der Deutschen Bahn AG in der 2. Klasse einschließlich tariflicher Zuschläge, alternativ die Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel, ausgenommen Taxifahrten; bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges ein Betrag von 0,20 € je gefahrenen Kilometer. Reisen beide Schiedsrichter im selben Fahrzeug an, erhöht sich der Kilometersatz auf 0,40 €. Der Vizepräsident Schiedsrichter oder der von ihm beauftragte Koordinator kann den Schiedsrichtern bei getrennter Anreise gestatten (gesonderte Ausnahmegenehmigung), 0,35 € je gefahrenen Kilometer abzurechnen.
    Sollten die Schiedsrichter ohne Genehmigung des Vizepräsidenten Schiedsrichter oder des von ihm beauftragten Koordinators 0,35 € je gefahrenen Kilometer abrechnen, erhält der betroffene Verein diese Mehrkosten innerhalb von acht Tagen nach seiner Beschwerde durch den Westdeutschen Hockey-Verband e.V. erstattet; der Staffelleiter wird entsprechend informiert, dass diese Mehrkosten nicht nach § 13 Absatz 1 dieser Spielordnung durch die anderen in der Gruppe spielenden Vereine ausgeglichen werden.


Begründung: Betrachtet man objektiv den Kraftfahrer-Preisindex (Kraftfahrzeug-Anschaffung und
-Unterhaltung) so lässt sich seit 2000 (Index = 100) eine Erhöhung um knapp 20% auf 119,9 (Stand: Mai 2007) feststellen. Geht man hierbei nur der Entwicklung in Bezug auf den Preis für Normalbenzin nach, so lässt sich eine Erhöhung um gut 36% auf 136,3 (Stand: Mai 2007) konstatieren (Quelle: Statistisches Jahrbuch 2007 für die Bundesrepublik Deutschland, Seite 511). Mit anderen Worten: Kostete der Liter Normalbenzin Anfang 2000 durchschnittliche 0,942 Euro, stieg er bis auf aktuell 1,379 Euro (Stand: Februar 2008) und damit um gut 46% (Quelle: ADAC).Rechnet man hingegen mit den kompletten Autokosten (vgl. www.adac.de) kostet ein Mittelklassewagen im Durchschnitt 52,5 Cent pro Kilometer, je nach Modell, Motorisierung und Ausstattung (am Beispiel Audi A4). Mindestens seit dem Jahr 2000 wurden die Fahrtkostensätze im Westdeutschen Hockey-Verband nicht mehr verändert, es erfolgte lediglich im Rahmen der Euroumstellung eine Rundung und damit eine Anpassung aus Praktikabilitätsgründen. Die Preisentwicklung der letzten Jahre, bei der kein Ende in Sicht zu sein scheint, spricht für sich.
 

Der Schiedsrichterausschuss ist der Auffassung, dass die tatsächlichen Kosten zumindest annähernd den spielleitenden Schiedsrichtern zu erstatten sind und daher eine Anpassung notwendig wird. Des Weiteren ist der Schiedsrichterausschuss der Auffassung, dass aufgrund ggf. nicht erfolgender Anpassungen insbesondere junge Schiedsrichter ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen. Die Mehrzahl der in der Regionalliga und Oberliga zum Einsatz kommenden Schiedsrichter sind Schüler, Auszubildende oder Studenten, denen es nicht zuzumuten ist, die Reisekosten aus eigenen Mitteln zu bestreiten.Eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist zu den Spielen am Wochenende i.d.R. nicht möglich, da diese nicht in der Dichte zur Verfügung stehen, wie dies für den Spielverkehr notwendig wäre; eine Abholung der Schiedsrichter durch die Vereine am nächstgelegenen Bahnhof ist bis dato überwiegend gescheitert.


Die beantragten Erhöhungen der Fahrtkostensätze belaufen sich auf 33 - 40 % gegenüber den „alten“ Kilometersätzen und entsprechen daher fast genau dem Verlauf der Preiserhöhungen der letzten Jahre. Daher bitte ich den Verbandstag, dem Antrag zuzustimmen. 

 

Dresden, den 22. März 2008

 

   Tilmann Kleppi
Vorsitzender des SRA und
Vizepräsident Schiedsrichter 

 
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