Bayerischer Hockey-Verband

Nr. 83 - 10. Februar 2005

Stellenausschreibung:
Freiwilliges Soziales Jahr beim Bayerischen Hockey-Verband

Der Bayerische Hockey-Verband schreibt die Stelle einer Teilnehmerin / eines Teilnehmers für ein Freiwilliges Soziales Jahr im Sport aus. Zeitraum: September 2005 bis August 2006. Zur geplanten Tätigkeit gehören Koordination / Durchführung von breitensportlichen Projekten im Kinder- und Jugendhockey, Zusammenarbeit mit Vereinen, Kindergärten und Schulen, Unterstützung für Vereine beim Aufbau von neuen Kinder- und Jugendgruppen, Gelegenheit zum Erwerb von Übungsleiter-Lizenzen sowie der Anwendung und Vertiefung des erworbenen Wissens (Gestaltung von Trainingseinheiten, Betreuung von Jugendmannschaften).
Informationen und Bewerbungen: BHV-Breitensportreferent Dieter Strothmann, Gärtnerplatz 2, 80469 München, Tel. 089 / 53 48 50 oder 201 60 60, info@kes-online.de.
Allgemeine Informationen lassen sich im Internet finden unter: www.bsj.org

Das Spendergespräch

Die direkte Ansprache potenzieller Spender ist der Erfolg versprechendste Weg, neue Spender für Ihren Verein zu gewinnen. Die beste Voraussetzung für ein Spender-Gespräch ist Ihre eigene Erfahrung als Spender.

Drei wichtige Fragen sollten Sie für Ihr Spendergespräch vorher selbst beantworten:
1. Was können Sie Ihrem Gegenüber über Ihren Verein erzählen? Das heißt: Was ist die Motivation Ihrer Arbeit? Welche Bedürfnisse oder welchen Bedarf befriedigen Sie mit Ihrem Verein?

2. Überlegen Sie sich, welches Interesse eine Privatperson bzw. ein Unternehmen an Ihrem Verein haben könnte. Was können Sie potenziellen Spendern bieten? (Das könnte zum Beispiel sein: Sozialprestige oder öffentlichkeitswirksame Leistungen, wie z. B. Nennung in der Mitgliederzeitung)

3. Wie sieht Ihr konkretes Spendenprojekt aus? Formulieren Sie im Vorfeld einige Sätze über Ihre Spendenziele, den genauen Ablauf und die Laufzeit Ihres Projekts, sowie die konkrete Höhe Ihrer benötigten Spendensumme. So tragen Sie Ihr Anliegen souveräner vor und geraten nicht ins Stocken.
Quelle: Vereinswelt.de

Offizielle Briefe: "Du" zum Geschäftsfreund?

Dürfen Sie in offiziellen Briefen, in denen es um Geschäftliches geht, mit Ihrem Duz-Freund beim "Du" bleiben?
• Siezen Sie Ihren Ansprechpartner in diesem Schreiben. Solche Briefe werden abgelegt, weitergeleitet - was auch immer. Ein "Du" macht sich in solchem Fall nicht gut.
• Einige Menschen werden bei einem "Du" immer sehr hellhörig und vermuten, dass Geschäfte nur wegen der sehr guten Beziehungen zueinander abgeschlossen werden. Lassen Sie deshalb die Finger vom schriftlichen "Du" bei offiziellen Schreiben.
• Um beim Empfänger des Briefs nicht für Unmut zu sorgen oder um die durch das Siezen entstandene Distanz abzubauen, kleben Sie doch einen Haftzettel mit ein paar persönlichen Worten auf den offiziellen Brief!
Quelle: vnr täglich

So schützen Sie Ihren Verein vor Schwarzarbeit

Unbedenklich ist nur die Selbsthilfe von Vereinsmitgliedern: zum Beispiel das gemeinsame Streichen der Vereinsräume. Sie dürfen den Mitgliedern dafür sogar ein geringes Entgelt zahlen. Die Höhe ist allerdings nirgendwo geregelt. Im Zweifel sollten Sie daher also besser auf eine Zahlung verzichten.
Vergeben Sie Aufträge an Selbstständige nur gegen Rechnung. Ansonsten sind Sie ein Auftraggeber der verbotenen Schwarzarbeit. Es drohen Geldbußen bis zu einer Summe von 300.000 Euro.
Machen Sie die Vermeidung von Schwarzarbeit in Ihrem Verein zur Chefsache. Informieren und sensibilisieren Sie Ihre Vorstandskollegen, die Arbeiten vergeben. Denn Sie als Vorsitzender stehen persönlich in der Verantwortung.
Quelle: Vereinswelt.de

Schneller lesen: So lernen Sie, komplette Zeilen zu erfassen

Bei Zeitschriften und Tageszeitungen fällt einem das zeilenweise Erfassen des Textes wegen der schmalen Spalten relativ leicht. Anders ist es bei Briefen, Berichten und E-Mails. Hier laufen die Zeilen einspaltig über die Breite des Blattes, sodass es beim Lesen meist zum Mitziehen des Kopfes bzw. der Augen kommt.
Hier eine Übung, mit der Sie die Blickspannweite Ihrer Augen beim Lesen vergrößern können. Sie brauchen dafür drei DIN-A4-Blätter, die mit einspaltigem Text (also über die gesamte Breite) bedruckt sind. Tipp: Lesen Sie mit Abstand. Je weiter der Text von Ihren Augen entfernt ist, umso besser können Sie ohne Augenbewegung Zeilen komplett erfassen.

Stufe 1: Drittel erfassen

Nehmen Sie ein Blatt zur Hand. Unterteilen Sie den Text mit drei senkrechten Linien in drei gleiche Spalten. Versuchen Sie nun, das erste Drittel der ersten Zeile mit einem Blick zu erfassen. Danach das zweite, dann das dritte Drittel. Lesen Sie alle Zeilen nach diesem Schema.

Stufe 2: Hälften erfassen

Wenn Sie mit Stufe 1 keine Probleme haben, nehmen Sie ein neues Textblatt und unterteilen es mit einem senkrechten Strich in zwei gleiche Hälften. Versuchen Sie nun, Ihre zentrale Blickrichtung am Strich zu halten und dennoch jeweils eine halbe Zeile komplett mit den Augen zu erfassen.

Stufe 3: Über die Mitte das Ganze erfassen

Übertragen Sie die Technik von Übung 2 auf Ihr drittes Übungsblatt. Wandern Sie mit den Augen an einer imaginären Mittellinie Zeile für Zeile nach unten, anstatt wie üblich links anzufangen und Augen bzw. Kopf nach rechts zu bewegen.

Sie werden feststellen: Bereits nach kurzer Zeit können Sie mit diesen Übungen spürbare Fortschritte bei der Lesegeschwindigkeit erzielen.
Quelle: vnr täglich

Wie Sie durch gekonnte Gestik die Wirkung Ihrer Rede vervielfachen

Was Sie nicht tun dürfen: Ihre Arme unter der Gürtellinie halten und die Handflächen nach innen drehen. Das wirkt unsicher und hilflos!
Gestik auf Gürtelhöhe signalisiert Sachlichkeit, Verlässlichkeit und Neutralität. Halten Sie zu Beginn Ihrer Rede oder Präsentation Ihre Arme in diesem Bereich.
Wenn Ihre Rede immer lebendiger wird, ergibt sich wie von selbst eine Armbewegung nach oben. Das sorgt für eine positive Ausstrahlung. Achten Sie aber darauf, dass Ihre Handflächen immer leicht geöffnet sind. So signalisieren Sie Selbstsicherheit und Souveränität.
Vorsicht: Nach vorn gestreckte offene Handflächen sollten Sie vermeiden. Darin sieht Ihr Publikum eine Abwehrhaltung!
Generell gilt: Nur Gesten oberhalb der Gürtellinie wirken überzeugend.
Quelle: Vereinswelt.de

USt-Sonderprüfung kann sehr teuer werden

1,2 Mio. Euro ist der Betrag, den jeder von der Finanzverwaltung eingesetzte Umsatzsteuer-Sonderprüfer im Jahr 2003 in Deutschland im Schnitt an Mehrergebnissen hereingeholt hat. Diese Zahlen wurden am 25.10.2004 vom Bundesfinanzministerium auf Grund von statistischen Aufzeichnungen bekannt gegeben.
1,8 Mrd. Euro allein durch die Umsatzsteuer-Sonderprüfung. Demnach führte allein die Umsatzsteuer-Sonderprüfung im Jahr 2003 zu zusätzlichen Mehreinnahmen von insgesamt 1,8 Mrd. Euro. In diesem Betrag sind die Ergebnisse der übrigen Betriebsprüfungsstellen und der Steuerfahndung noch nicht enthalten.

Rechnen Sie mit einem Anstieg der Sonderprüfungen

Nach der Statistik führt jeder Umsatzsteuer-Sonderprüfer im Laufe eines Jahres 66 Prüfungen durch. Doch dabei wird es voraussichtlich nicht bleiben! Angesichts leerer Staatskassen und der Diskussion, ob die Streichung eines Feiertags zu höheren Steuereinnahmen führt, können Sie sich schon jetzt darauf einstellen, dass die Kontrolldichte der Umsatzsteuer-Sonderprüfungen zunehmen wird.

So geraten Sie nicht in das Visier des Fiskus

Verschenken Sie kein Geld an den Fiskus! Damit Sie sich nicht unnötig der Gefahr einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung aussetzen, sollten Sie folgende drei Regeln beachten:
1. Nachdem Sie Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen an den Fiskus elektronisch übertragen haben, warten Sie ab, ob der Fiskus bei Ihnen die Rechnungen anfordert. Fragen Sie nach, welche Rechnungen vorgelegt werden sollen. In der Regel reichen den Beamten diejenigen mit einem besonders hohen Umsatzsteuer-Ausweis.
2. Achten Sie darauf, dass Sie nicht immer die zehntägige Karenzzeit zur Übertragung Ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung bis zum letzten Tag ausnutzen.
3. Überweisen Sie die von Ihnen selbst errechnete Umsatzsteuer pünktlich an den Fiskus und kalkulieren Sie den Überweisungsweg mit ein oder erteilen zumindest für die Betriebssteuern (Umsatz- und Lohnsteuer) eine Einzugsermächtigung.
Quelle: vnr täglich

Vereinsreisen 2005: Was Sie beachten sollten

Wenn Sie für Ihren Verein Gruppenreisen ins In- und Ausland organisieren wollen, müssen Sie sich zwangsläufig mit dem in Deutschland geltenden Reiserecht auseinander setzen. Denn das trifft nicht nur für Reiseveranstalter, sondern auch für Vereine zu:
Nach dem Pauschalreiserecht müssen Sie den Teilnehmern vor der Bezahlung des Reisepreises einen Sicherungsschein übergeben: Er sorgt für die Absicherung des Reisepreises im Falle einer Insolvenz und Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters (in diesem Fall Ihr Verein). Erkundigen Sie sich bei Ihrem Dachverband oder der Versicherung Ihres Vertrauens, wie und wo Ihr Verein eine Reiseveranstaltungsversicherung abschließen kann.
Die Reisenden müssen auf der Reise das vorfinden, was Sie in Ihren Informationsmaterialen oder in Ihrem Rundschreiben versprochen haben. Als Mängel gelten zum Beispiel: schmutzige Unterkünfte, schlechtes und spärliches Essen, Verpflegung, der Ausfall von versprochenen Veranstaltungen, zugesagten Freizeitangeboten wie Kutschfahrten, Wanderungen, geführte Besichtigungen, Konzerte usw.
Innerhalb eines Monats nach Reiseende können die Reiseteilnehmer eine Reisepreisminderung oder auch Schadenersatzansprüche gegenüber Ihrem Verein geltend machen.
Voraussetzung: Die Reisemitglieder haben die Mängel während der Reise bereits unverzüglich dem Reiseleiter mitgeteilt, um ihm Gelegenheit zu geben, diese zu beheben. Erst wenn während der Reise nichts zur Mängelbeseitigung unternommen wurde, können die Mitglieder Schadenersatz verlangen. Als Beweise gelten Fotos oder Zeugenaussagen weiterer Reisemitglieder.
Quelle: Vereinswelt.de

Unfallversichert im Ehrenamt!

Alle gemeinnützigen Organisationen haben seit 1.1.2005 durch ein neues Gesetz die Möglichkeit, ihre gewählten Ehrenamtsträger, z.B. Vereinsvorstände, Kassen- oder Sportwarte, gegen die Folgen von Unfällen zu versichern. Dasselbe gilt auch für ehrenamtlich Engagierte in Gewerkschaften oder Arbeitgeberorganisationen. Diese Personenkreise können sich freiwillig bei der gesetzlichen Unfallversicherung Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) versichern.
Mit diesem Gesetz wird das gemeinwohlorientierte Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger gewürdigt und im Falle eines Unfalls unter umfassenden Schutz gestellt. So erhält ein verheirateter Durchschnittsverdiener (Alleinverdiener) mit zwei Kindern und einem monatlichen Bruttoverdienst von 2.500 Euro im Falle eines Unfalls im Ehrenamt neben umfassenden medizinischen Leistungen ein Verletztengeld von 60 Euro täglich als Lohnersatz.
Ziel der VBG ist es, mit den Verbänden Rahmenverträge abzuschließen, um den einzelnen Ehrenamtsträgern und gemeinnützigen Organisationen die Anmeldung zu vereinfachen. Über die E-Mail: Ehrenamt@vbg.de können sich Verbände mit der VBG in Verbindung setzen, um einen solchen Rahmenvertrag abzuschließen. Ab sofort haben einzelne Organisationen und ehrenamtlich Tätige außerdem die Möglichkeit, sich direkt auf der Webseite der VBG (www.vbg.de) zur Unfallversicherung anzumelden. Der Beitragssatz für die freiwillig Versicherten in gemeinnützigen Organisationen sowie im Bereich der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen beträgt 2,73 Euro je Ehrenamtsträger für das Jahr 2005. Versicherte der VBG profitieren davon, dass die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung nicht an vertraglich vereinbarte Höchstleistungsgrenzen gebunden sind.

Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung

Das Wichtigste nach Eintritt eines Versicherungsfalls ist die Wiederherstellung der Gesundheit und die Wiedereingliederung in Arbeit und Gesellschaft. Hierfür erbringt die VBG neben der medizinischen Rehabilitation folgende Leistungen:

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Eine frühzeitige und dauerhafte Wiedereingliederung in das Erwerbsleben nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit ist das Ziel der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Rückkehr an den Arbeitsplatz ist in manchen Fällen trotz optimaler medizinischer Rehabilitation jedoch nicht ohne weiteres möglich. In diesen Fällen ist es das wichtigste Ziel der VBG, zusammen mit dem Arbeitgeber den Arbeitsplatz zu erhalten. Kann der bisherige Beruf aufgrund der Unfallfolgen nicht mehr ausgeübt werden, gewährt die gesetzliche Unfallversicherung Leistungen zur beruflichen Anpassung und Weiterbildung.

Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft

Mit der sozialen Rehabilitation ermöglicht die gesetzliche Unfallversicherung die Rückkehr in das tägliche Leben und in die soziale Gemeinschaft. Das Leistungsangebot umfasst

Wohnungshilfe
(z.B. Umbau der sanitären Einrichtungen, Einbau von breiten Türen), Kraftfahrzeughilfen, Kommunikationshilfen.

Finanzielle Hilfen
Die finanziellen Leistungen helfen dem Versicherten, die wirtschaftlichen Folgen eines Arbeitsunfalls bzw. einer Berufskrankheit abzumildern.
Versicherte erhalten Verletztengeld, wenn infolge eines Versicherungsfalls Arbeitsunfähigkeit besteht oder aufgrund einer Heilbehandlungsmaßnahme eine ganztägige Erwerbstätigkeit zunächst nicht ausgeübt werden kann. Die Höhe des Verletztengeldes orientiert sich am bisherigen Einkommen. Sie erhalten Übergangsgeld zur Sicherung des Unterhalts, wenn sie an einer berufsfördernden Maßnahme teilnehmen. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt eine Verletztenrente, wenn infolge eines Versicherungsfalls dauerhaft körperliche Beeinträchtigungen verbleiben, die die Erwerbsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt mindern. Bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 Prozent und einem Jahresarbeitsverdienst von 35.000,- Euro ergäbe sich eine Verletztenrente von monatlich Euro 388. Ehegatten / eingetragene Lebenspartner bzw. Waisen eines verstorbenen Versicherten erhalten Witwer-/Witwen bzw. Waisenrente.
Weitere Informationen stehen auch im Internet unter www.vbg.de bereit.
Quelle: aragvid-vbg 02/05

Zusatzversicherung: Sport-Sicherheits-Programm - Schutz für Mobilien und Immobilien im Verein

Das Sport-Sicherheits-Programm der ARAG schützt alle Sachwerte eines Vereins durch ein maßgeschneidertes Programm an Sachversicherungen. In den letzten und in der folgenden Ausgabe werden wir Ihnen die einzelnen Bestandteile des Programms vorstellen:

Mietverlustversicherung

Wogegen bin ich versichert?
Zerstört zum Beispiel ein Feuer die vermietete Vereinsgaststätte, hat der Mieter das Recht, die weiteren Mietzahlungen zu verweigern. Diese Versicherung ersetzt dem Verein die entgangene Miete.

Was ist versichert?
Mietverlust für Gebäude und Grundstücksbestandteile aufgrund Zerstörung oder Beschädigung durch die Gefahren

Feuer
Leitungswasser
Sturm
Elementarschäden (z.B. Überschwemmung des Versicherungsgrundstückes)

Glasversicherung

Was ist versichert?
Die Gebäudeverglasung Ihres Vereins-/Verbandsgebäudes können Sie zusätzlich gegen Bruchschäden versichern. Dabei können Sie individuell entscheiden, ob Sie z.B. die gewerbliche Verglasung der vereinseigenen Gaststätte mitversichern möchten.

Warum sollte ich mich hier versichern?
Die oft großflächigen Verglasungen in seinen Gebäuden sollte jeder Verein und Verband gegen Bruchschäden versichern und damit einem erheblichen Reparaturaufwand vorbeugen.
Quelle: aragvid-arag 02/05

Besprechungsmanagement:
Organisieren Sie das perfekte Meeting

Der Erfolg einer Besprechung hängt auch von der perfekten Organisation des Meetings im Vorfeld ab. Hier einige Punkte, die Sie bei der Besprechungsorganisation unbedingt beachten sollten:
• Halten Sie die Teilnehmerzahl so klein wie möglich: je weniger, desto effizienter. Laden Sie nur die ein, die auch mit dem Projekt zu tun haben.
• Verteilen Sie die Agenda rechtzeitig vor dem Meeting. Formulieren Sie ein klares Besprechungsziel. So kann sich jeder Teilnehmer vorbereiten.
• Nehmen Sie keine Rücksicht auf Zuspätkommer. Harte Tour: Trödler werden nicht mehr reingelassen. Sanftere Tour: Sie erhalten eine sarkastische Begrüßung und keine Spezialzusammenfassung des bisher Besprochenen.
• Sprechen Sie ein Handyverbot aus.
• Bestehen Sie auf eine Vorbereitung. Stellen Sie fest, dass ein Teilnehmer im Meeting nicht auf dem neuesten Stand ist, sprechen Sie das an. Wenn nicht alle vorbereitet sind, ist ein Meeting kostenintensive Zeitverschwendung.
• Ordnen Sie jedem Tagesordnungspunkt einen Zeitrahmen zu, den Sie nicht überschreiten. Schaffen Sie es nicht in der Zeit, beenden Sie das Thema, erfassen das Zwischenergebnis und behandeln den Punkt im nächsten Meeting.
Quelle: vnr täglich

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 Kontakt

Bayerischer Hockey-Verband
Dieter Strothmann
Gärtnerplatz 2
80469 München
Tel.: 089-201 60 60
Tel.: 0171-416 67 18
Tel. (g): 089-53 48 50
E-Mail: info@kes-online.de


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