WHV-Vereinshilfe

Die wöchentlichen Infos von Gunolf Bach
 
WHV-Vereinshilfe 131 - 28. März 2006

WHV-Vereinshilfe Seite wieder offen

Aus gesundheitlichen Gründen ist es Gunolf Bach für unabsehbare Zeit nicht möglich, das WHV-Bildungsreferat zu führen. Auf diesem Weg Gute Besserung und Genesung!

Die WHV-Vereinshilfeseite wird vorübergehend durch Norbert Zimmermanns in unregelmäßigen Abständen mit den aktuellen Informationen und Entwicklungen versorgt.
Für grundsätzliche Fragen steht der Vizepräsident für „Breitensport und Vereinsentwicklung“ Norbert Zimmermanns zur Verfügung (Telefon: 0177-8238562, mail@norbertzimmermanns.de).


Die Termine für die C-Trainer-Modulausbildung werden in Kürze veröffentlcht!

Neue Entwicklungen im Bereich der Ganztagsschule in NRW

Offene Ganztagsgrundschule

Neuerungen bei der Förderung
Der Grundfestbetrag beträgt 615 € pro Schuljahr und Kind bzw. 1.230 € für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf pro Schuljahr. Zusätzlich werden Lehrerstellen nach einem Stellenschlüssel von 0,2 Lehrerstellen pro 25 Schülerinnen und Schüler oder pro 12 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zugewiesen. Wie bisher können davon 0,1 Lehrerstellen kapitalisiert werden, was einem Festbetrag in Höhe von 205 € pro Schülerin oder Schüler bzw. 430 € pro Schülerin oder Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf entspricht. Die neuen Fördersätze gelten ab dem 1.2.2006.
Der Elternbeitrag kann ab dem 1.8.2006 auf max. 150 € pro Monat pro Kind angehoben werden.

Neuerungen im Erlass zur offenen Ganztagsschule im Primarbereich
Die enge Zusammenarbeit von Schule, Kinder- und Jugendhilfe, Kultur, Sport und weiteren Partnern soll fortgeführt und noch intensiviert werden. Dies ist an mehreren Stellen im Erlass dokumentiert, u. a. in den folgenden Formulierungen: „Die Gemeinde unterstützt die Schulen, insb. die Schulleiterinnen und Schulleiter bei Konzeption, Organisation und Umsetzung des Ganztagsschulbetriebs. Sie koordiniert die Vergabe von Trägerschaften für außerunterrichtliche Angebote in der offenen Ganztagsschule und berücksichtigt dabei die freien Träger aus Kinder- und Jugendhilfe, Kultur und Sport.“ […]
„Bei der Durchführung eines außerunterrichtlichen Angebotes sollen Träger der Kinder- und Jugendhilfe oder andere Träger oder Organisationen, insbesondere im Kultur- und Sportbereich, einbezogen werden.“ Diese Formulierungen stärken nochmals – auch – die Position des Sports, denn sie bedeuten, dass der Sport einbezogen werden muss, wenn keine schwerwiegenden Gründe dagegen sprechen. Sie begründen jedoch nach wie vor keine rechtliche Verpflichtung, dies auf dem Wege über die Koordinierungsstellen zu tun. […]
“Das Land führt gemeinsam mit den Schulträgern, den öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe, den Kirchen, Organisationen aus Kultur und Sport sowie mit anderen Partnern einen Qualitätsentwicklungsprozess durch, der für eine vergleichbare Qualität in den offenen Ganztagsschulen und vor Ort für eine verlässliche und nachhaltig wirksame Qualität sorgt.“
Einen neuen Anreiz für Vereine, sich im Ganztag zu engagieren, bietet möglicherweise die Neuregelung, dass der „Schulträger Angebote zur Förderung besonderer Begabungen (z.B. zur Talentförderung im Sport) für Schülerinnen und Schüler mehrerer Schulen an einer Schule mit einem entsprechenden Profil konzentrieren kann“.
Erstmals fordert der neue Erlass, dass die Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote der offenen Ganztagsschule in einem Bewegungs- und Sportkonzept der Schule miteinander verknüpft werden müssen.
Neu ist ebenfalls die Regelung bzgl. Einstellung und Beschäftigung des für die Mitarbeit in den außerunterrichtlichen Angeboten zuständigen Personals. Der Schulträger hat hierüber nun im Einvernehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter zu entscheiden und nicht wie vorher lediglich „im Benehmen“; diese Formulierung kommt einem Einigungszwang gleich.
Wichtig für Gesamtträger: Die Anmeldung eines Kindes zur Teilnahme an den außerunterrichtlichen Angeboten verpflichtet in der Regel zur Teilnahme an fünf Tagen pro Woche. In begründeten Fällen ist der Ausschluss von Schülerinnen und Schülern (z.B. aufgrund unregelmäßiger Teilnahme, fehlender Zahlung von Elternbeiträgen) ohne Folgen für die gewährte Landesförderung möglich. Beim Ausschluss ist ein strenger Maßstab anzulegen. Stichtag für die Zahl der förderfähigen Ganztagsplätze ist der erste Schultag nach den Herbstferien.

Neue erweiterte Ganztagshaupt- und Ganztagsförderschulen

Neuerungen im Ganztagsschulerlass
Der Ganztag an Hauptschulen wird – anders als bei den offenen Ganztagsgrundschulen – in gebundener Form organisiert werden. Daher wurde auch zunächst der bestehende Ganztagsschulerlass der alten Landesregierung geändert. Den geänderten Erlass haben wir im Internet veröffentlicht unter dem Titel „Runderlass zur neuen erweiterten Ganztagshaupt- und Ganztagsförderschule vom 25.1.2006“. Die wesentlichen Änderungen gegenüber dem alten Erlass sind die folgenden:


1. Ziele Der Zielkatalog wurde um einige speziell für die Hauptschule bedeutsame Ziele erweitert wie z.B. die Verbesserung der Chancen beim Übergang in Ausbildung und Beruf nach Abschluss der Sekundarstufe I, die durch eine frühzeitige Orientierung auf Aspekte der Berufs- und Ausbildungsreife erreicht werden soll. Eine starke Betonung wird gelegt auf individuelle, bedarfsgerechte Förderung zum Ausgleich von Lernrückständen, aber auch zur Persönlichkeitsbildung.

2. Anforderungen an das Ganztagskonzept Neu ist hier, dass im Ganztagskonzept die Kooperation mit außerschulischen Partnern, insbesondere der Jugendhilfe, dargestellt werden muss. Das Ganztagskonzept ist wiederum wesentlicher und integrierter Bestandteil des Schulprogramms. Der Absatz 2.3 zu Haupt- und Förderschulen, die in Ganztagsschulen mit erweitertem Ganztagsbetrieb umgewandelt werden, wurde komplett neu aufgenommen. Hier sind die inhaltlichen und organisatorischen Kernpunkte des Ganztagsangebotes definiert:

1. Verbindlichkeit des Ganztagsangebotes für alle Klassen und Jahrgangsstufen
2. Jahrgangsstufen 5, 6 und 7: - Förderschwerpunkte auf grundlegenden Kenntnissen und Fähigkeiten insb. in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik sowie auf überfachlichen Kompetenzen und Persönlichkeitsentwicklung - Ganztagsbetrieb an 4 Tagen pro Woche von 8 bis 16 Uhr sowie an einem von der zuständigen Bezirksregierung einheitlich festgesetzten Tag von 8 bis 14:45 Uhr
3. Klassen 8, 9 und 10:
- Schwerpunktmäßig Förderung der Berufs- und Ausbildungsreife
- Ganztagsbetrieb an mindestens 3 Tagen pro Woche
4. außerunterrichtliche Aktivitäten und Angebote von nichtlehrendem Personal können im Ganztagsbetrieb über den ganzen Tag verteilt werden

3. Personal im Ganztagsbetrieb Hier wird der Rahmen für die Finanzierung der neuen Ganztagshaupt- und -förderschulen gesetzt: es wird ein Ganztagszuschlag von 30 von Hundert der Grundstellenzahl gewährt (für Ganztagsschulen nach „altem“ Zuschnitt beträgt der Zuschlag lediglich 20 von Hundert, was es für bestehende Ganztagshauptschulen attraktiv macht, in die neue Ganztagsform mit erweitertem Ganztagsangebot überzuwechseln). Der Gegenwert des Ganztagszuschlags beträgt 51.000 € je Stelle und Jahr. Diese Mittel können im Umfang von bis zu einem Drittel (10-Prozent-Punkte) zur Finanzierung von pädagogischen Angeboten zur Unterstützung und Ergänzung des Unterrichts verwendet werden. Näheres zur Zuweisung und Verwendung des Ganztagszuschlags regelt der neue Erlass „Qualitätsoffensive Hauptschule“.


4. Pausen, Aufsicht und Versicherung Es gibt eine kleine Änderung, die aber auch Sportfachkräfte als potenzielle außerschulische Partner betreffen kann: Betreuungs- oder Aufsichtszeiten während der Mittagspause sollte die Schule gemäß altem Erlass lediglich durch Lehrkräfte oder sozialpädagogische Fachkräfte sicherstellen; im geänderten Erlass werden anstelle von „sozialpädagogischen Fachkräften“ nun „andere Fachkräfte“ genannt, es wird also eine offenere Formulierung gewählt

Neuer Erlass: Qualitätsoffensive Hauptschule

Im Rahmen der Qualitätsoffensive Hauptschule stellt das Land nach Maßgabe des Haushalts aufbauend bis 2012 Mittel für die Einrichtung erweiterter, gebundener Ganztagsangebote an Hauptschulen bereit. Darüber hinaus öffnet das Land die Mittel aus dem Bundesprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“ für investive Maßnahmen der Schulträger. Dieser Erlass erläutert das „Besondere“ an der neuen Ganztagsform für Hauptschulen mit erweitertem Ganztagsbetrieb.
Ziel des Ausbaus ist eine umfassende Verbesserung der Startchancen für Kinder und Jugendliche an Hauptschulen, das insbesondere durch eine bessere individuelle Förderung erreicht werden soll. Bestandteil der Ganztagsangebote sollen weiterhin „außerunterrichtliche Angebote zur Persönlichkeitsbildung und zur Förderung der Ausbildungs- und Berufsreife in Zusammenarbeit mit Einrichtungen der Jugendhilfe und Partnern aus Wirtschaft und Handwerk, Kultur und Sport“ sein.

Bestandteil des Antragsverfahrens und Voraussetzung für die Genehmigung der Aufnahme des Ganztagsbetriebs ist die Vorlage des Ganztagskonzepts der jeweiligen Schule. Zur Erinnerung noch einmal der Querverweis auf den Ganztagsschulerlass: das Ganztagskonzept muss integriert sein in das Schulprogramm und es muss u. a. darstellen, wie mit außerschulischen Partnern kooperiert werden soll. Der Antrag ist vom Schulträger an die zuständige Bezirksregierung zu richten. Antragsschluss für die Schulen, die im Schuljahr 2006/2007 den Ganztagsbetrieb aufnehmen wollen, ist der 15. März 2006, in den kommenden Jahren ist es jeweils der 31. März.
Landesweit haben 20 Hauptschulen den Ganztagsbetrieb bereits zum 1. Februar 2006 aufgenommen.
Es handelt sich um die folgenden Schulen:

1. HS Binnerfeld, Arnsberg
2. Hellwegschule, Bergkamen
3. Friedenshöhe, Ennepetal
4. Scharnhorst, Dortmund
5. Innenstadt-West, Dortmund
6. Landwehr, Dortmund
7. Theodor-Heuß-Schule, Arnsberg
8. Käthe-Kollwitz-Schule, Langenfeld
9. Elsa-Brandström-Schule, Ratingen
10. Rather Kreuzweg, Düsseldorf
11. Diepenstraße, Düsseldorf
12. Lindlar, Lindlar
13. Goetheschule, Baesweiler
14. Martin-Luther-King-Schule, Köln
15. Neunkirchen-Seelscheid, Neunkirchen-Seelscheid
16. Martin-Luther-Schule, Herten
17. Marienschule, Emsdetten
18. Geschwister-Scholl-Schule, Ahlen
19. Don-Bosco-Schule, Billerbeck
20. Hauptschule am Bagno, Steinfurt

Von den Stellen des Ganztagszuschlags sind zwei Drittel durch Lehrkräfte zu besetzen. Eine Stelle pro Schule kann mit einer sozialpädagogischen Fachkraft besetzt werden. Bei besonderem pädagogischen Bedarf kann unter bestimmten Bedingungen eine weitere sozialpädagogische Fachkraft auf einer Stelle des Ganztagszuschlags beschäftigt werden. Bis zu einem Drittel der Mittel des Ganztagszuschlags können verwendet werden für die Finanzierung der personellen Kosten von zusätzlich oder ergänzend zum Regelunterricht bereitgestellten pädagogischen Angeboten im Ganztagsbereich, die nach Maßgabe des Ganztagskonzepts der Schule durch Dritte erbracht werden. Hier sind neben anderen Kooperationspartnern auch die Sportvereine angesprochen. Über den Umfang der Nutzung dieser Möglichkeit entscheidet die jeweilige Schule.

Ein fiktives Beispiel: Eine Hauptschule mit 20 Grundstellen entscheidet sich dafür, den erweiterten Ganztagsbetrieb aufzunehmen. Der Ganztagszuschlag in Höhe von 30 von Hundert der Grundstellenzahl würde für diese Schule 6 zusätzliche Stellen ausmachen. Jede Stelle entspricht einem Gegenwert von 51.000 € pro Jahr, dies entspricht insgesamt 306.000 € pro Jahr. Bis zu einem Drittel dieser Summe, also maximal 102.000 € pro Jahr, kann für die Finanzierung personeller Kosten Dritter verwendet werden, die pädagogische Angebote im Rahmen des Ganztagskonzepts erbringen. Das können Sportvereine sein, das können aber auch Kultureinrichtungen, Künstler/innen, Einrichtungen der Berufsbildung, Betriebe oder Institutionen des Handwerks und der Wirtschaft sein. Ob diese „Kapitalisierungsmöglichkeit“ in Anspruch genommen bzw. in voller Höhe ausgeschöpft wird, ist dabei genauso Entscheidung der Schule wie die Frage, mit wem kooperiert wird. Zu beachten ist, dass der Ganztagszuschlag nicht von Anfang an in voller Höhe zur Verfügung steht: Die Aufnahme des Ganztagsbetriebs erfolgt in der Regel schrittweise ab der Jahrgangsstufe 5. So lange sich der Ganztagsbetrieb im Aufbau befindet, erfolgt die Zuweisung der Stellen nur anteilig, orientiert an der von der Schule vorgelegten verbindlichen Umsetzungsplanung und der voraussichtlichen Schülerzahl im Ganztagsbetrieb im entsprechenden Schuljahr. Es gibt einen weiteren wichtigen Unterschied zum Konzept der offenen Ganztagsgrundschule: der Abschluss von Verträgen mit außerschulischen Kooperationspartnern erfolgt durch die Schulleitung bzw. in den Fällen, in denen die Schulleitung keine Zuständigkeit hat, durch die zuständige Schulaufsichtsbehörde, nicht jedoch durch die Kommune als Schulträger!

Aus den „Hauptschul-Erlassen“ ergeben sich verschiedene mögliche Anknüpfungspunkte für Kooperationen mit dem Sport, z.B.

• Pädagogische Angebote zur Persönlichkeitsentwicklung und/oder Förderangebote zur Stärkung überfachlicher Kompetenzen durch Bewegung, Spiel und Sport
• Sportliche Arbeitsgemeinschaften als zusätzliche Lernzugänge und Bildungsangebote
• Qualifizierung (z.B. Sporthelferausbildung)
• Freizeitpädagogik / Freizeitbetreuung
• Übungsstunden (Hausaufgaben etc.)

Speziell zu den letzten beiden Punkten zeigt das Beispiel eines Vereins aus Rheinland-Pfalz neue Chancen der Kooperation auf: der Turnverein 1908 Dienheim e.V. setzt in der Kooperation mit Ganztagsschulen bereits seit längerem seine Trainer und Übungsleiter nicht nur für Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote ein, sondern auch für Betreuungszeiten, Pausen- oder Essensaufsicht; der Einsatz über einen längeren Zeitraum ist für diese Personen attraktiver und führt in Kombination mit der Tätigkeit beim Verein selbst zu wirklicher Beschäftigung. Zudem werden der persönliche Kontakt und das Miteinander mit den Lehrern und Schülern erheblich verbessert.

LandesSportBund NRW / Sportjugend NRW
Referat 5 - Jugendbildung/Schule
Friedrich-Alfred-Str. 25
47055 Duisburg
Tel.: 0203/7381-954, Fax: 0203/7381-895
E-Mail: Susanne.Ackermann@lsb-nrw.de
Internet: www.wir-im-sport.de

„Schulsport tut Schule gut“


LandesSportBund NRW- Newsletter 03/2006
Der Deutsche Sportbund und die Deutsche Sportjugend schreiben bereits zum dritten Mal den „Deutschen Schulsportpreis“ aus. Mit dem Förderpreis wenden sich die Organisationen an Schulen aller Schulformen und -stufen in ganz Deutschland und somit auch in NRW. Der Preis versteht sich als Beitrag zur Qualitätsoffensive für den Schulsport. Er ist mit insgesamt 10.000 Euro dotiert. Ziel ist es, gute und beispielhafte Konzepte des Schulsports auszuzeichnen, die sich bereits über längeren Zeitraum in der Praxis bewährt haben. In diesem Jahr sollen vor allem Schulsportprofile in den Mittelpunkt gestellt werden, in denen unter anderem die Entwicklung zur sport- und bewegungsfreundlichen Schule beschrieben werden. Abgabefrist der Bewerbungsunterlagen ist der 15. Mai.
Weitere Informationen. Deutsche Sportjugend, Ute Markl,
Tel.: 069/6700-322, E-Mail: markl@dsj.de

LandesSportBund Nordrhein-Westfalen
Friedrich-Alfred-Str. 25, 47055 Duisburg
Tel.: 0203/7381-885 oder -890
E-Mail: stefan.formella@lsb-nrw.de oder michael.heise@lsb-nrw.de

 

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