Bayerischer Hockey-Verband

Nr. 61 - 13. September 2004

Lasst uns nicht im Regen stehen!

Demonstration des BJR in München

Protestkundgebung und Menschenkette. Die Jugendarbeit in Bayern wehrt sich gegen jede weitere Kürzung. Komm mit! Der Bayerische Jugendring (BJR) ruft seine Mitgliedsverbände und Gliederungen zur Protestaktion und zur Bildung einer Menschenkette am 18. September 2004, ab 13.00 Uhr in München, Odeonsplatz auf. Keine neuen Kürzungen, keine neuen Haushaltssperren - deshalb: Auf nach München!

Zeit geändert: um 13.00 Uhr auf dem Odeonsplatz in München

mit anschließender Menschenkette zwischen Kultusministerium und Finanzministerium sowie dem Bayerischen Landtag (bis zur Bannmeile an der Maximiliansbrücke) um aufzuzeigen, dass der BJR quasi zwischen diesen Institutionen steht.
Das Motto dieser Aktion lautet "Lasst uns nicht im Regen stehen", dementsprechend sollen alle Beteiligten Regenschirme mitbringen, welche auf Signal aufgespannt werden.
Wir wissen, dass dies ein ungünstiger Termin ist, leider sind wir aber nicht Herr des Verfahrens; die CSU wird vom 21.-24.09.2004 auf ihrer Klausur endgültig ihre Linie für den Haushalt abstimmen.
Quelle: bjr

Rede: So bekämpfen Sie das Lampenfieber

Lampenfieber bewirkt, dass sich alle Muskeln verkrampfen. Dadurch kann die Stimme gepresst wirken. Dem wirken Sie entgegen, wenn Sie die Gähn-Übung machen:
1. Legen Sie die Lippen locker aufeinander. Der Kiefer ist leicht geöffnet. Die Zunge liegt flach auf dem Mundboden.
2. Atmen Sie tief durch die Nase ein.
3. Gehen Sie dabei fließend in ein wohliges Gähnen über. Je extremer Sie gähnen und dabei die Gesichtsmuskeln nach unten ziehen, umso besser ist der Effekt: Durch die Muskeln wird der Kehlkopf nach unten gezogen, sodass der Resonanzraum oberhalb der Stimmbänder deutlich vergrößert wird.
Quelle: Der neue Redenberater

Öffentlichkeitsarbeit im Sportverein

Im 2. Teil der Serie beschäftigen wir uns mit den Fragen "Wen wollen wir erreichen? " und "Wie erreichen wir die Zielgruppe? " Im letzten Teil geht es um interne Kommunikation.

IV. Wen wollen wir erreichen?

Sie haben Ihre Ziele definiert? Dann stellt sich die Frage: Welche Zielgruppen müssen Sie erreichen, um Ihre Ziele zu verwirklichen?

Kommunikation aus Sicht der Zielgruppe

Selbst Profis sind vor einem Fehler nie gefeit: An der Zielgruppe vorbei zu reden. Der Grund ist beinahe immer derselbe: Kommuniziert wird, was den Absender interessiert und vermittelt wird es, wie es ihm gefällt. Erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit geht genau andersherum vor:
Entscheidend sind allein die Bedürfnisse der Zielgruppe! Das gilt für die Art und den Ort der Kommunikation genauso wie für die Argumente, die Sie in den Vordergrund rücken.

Zielgruppen eines Sportvereins

Häufig wird nicht nur eine Gruppe betroffen und interessiert sein, sondern mehrere zugleich. Bestimmen Sie deshalb sorgfältig alle Zielgruppen, die Sie gewinnen müssen, um Ihre Ziele zu erreichen. Wenn Ihr Sportverein zum Beispiel die Öffnungszeiten ausweitet, interessiert das selbstverständlich alle Mitglieder. Aber auch ehren- oder hauptamtliche Mitarbeiter, deren Arbeitszeiten sich verändern. Und vielleicht auch Nachbarn, wenn die Öffnungszeiten für sie Auswirkungen haben. Berücksichtigen Sie aber auch potenzielle Mitglieder, denen die neuen Öffnungszeiten besonders entgegen kommen.
An nachfolgende Zielgruppen sollten Sie immer denken, wenn Sie in Ihrem Sportverein Öffentlichkeitsarbeit betreiben:

Im Verein

• aktive Mitglieder
• Förder-Mitglieder
• Ehrenamtliche
• Mitarbeiter
• Gruppen, die ein spezielles Interesse haben, Alte oder Junge, Männer oder Frauen, Mitglieder mit spezifischen (Sport-)Interessen

Außerhalb des Verein

• Förderer: Verbände, Kommunen und Sponsoren
• Nachbarn des Vereins
• potenzielle Mitglieder
• Medien

Entscheider, Meinungsbildner, Multiplikatoren

Um positiv auf Ihre eigentliche Zielgruppe zu wirken, brauchen Sie oft
• einflussreiche Meinungsbildner
• Multiplikatoren, die in die Breite wirken, vor allem die Medien
Oft haben sie spezielle Bedürfnisse und Erwartungen, auf die Sie eingehen sollten.
Beispiel: Ein Sportverein will eine neue Außenanlage bauen. Dazu braucht er die finanzielle Unterstützung der Kommune; er muss also die Entscheider in der Gemeindeverwaltung überzeugen. Wie gewinnt er sie für sein Anliegen?
Vielleicht hat der Verein in der Kommune einen engagierten Fürsprecher, der zwar an der Entscheidung über die Vergabe von Fördermitteln nicht beteiligt ist, dafür aber Einfluss hat. Gelingt es dem Verein, ihn auf seine Seite zu bringen, steigen auch die Chancen, dass die Entscheider zustimmen. Der Verein sollte deshalb nicht nur überlegen, wie er die Entscheider, sondern auch, wie er den Meinungsbildner überzeugen kann. Während die Entscheider möglicherweise vor allem auf die Finanzen achten, mag sich der Meinungsbildner zum Beispiel für die Seniorenarbeit besonders interessieren. Jetzt wäre es geschickt, wenn Sie Ihre Außenanlage mit dem Thema Seniorensport verbinden könnten. Natürlich hat auch die Akzeptanz in der Öffentlichkeit Auswirkungen. Also gilt es, sie für das Vorhaben zu gewinnen. Und das geht nicht ohne die Medien. Die wiederum ist eine Zielgruppe mit spezifischen Interessen (mehr darüber erfahren Sie im Kapitel 7. Externe Kommunikation.
Fazit:
Eine Reihe unterschiedlicher Zielgruppen entscheiden direkt oder indirekt über den Erfolg.
Deshalb:
Umso genauer Sie auf die jeweiligen Bedürfnisse der unterschiedlichen Zielgruppen zielen, desto sicherer landet der Ball im Korb!

V. Wie erreichen wir die Zielgruppe?


Zielgruppen ansprechen

Tausende unterschiedlicher Botschaften wollen täglich unseren Blick einfangen oder über die Ohren ins Hirn. Man könnte verrückt dabei werden. Wird man aber nicht. Weil wir unbewusst aus der Flut der einströmenden Nachrichten alles ausblenden, was uns - auf den ersten Blick - nicht persönlich nützlich erscheint. Wir schützen uns also durch selektive Wahrnehmung.
Daraus ergeben sich zwei entscheidende Erfolgsbedingungen für die Öffentlichkeitsarbeit: Sie muss
• auf Anhieb verständlich sein, das heißt vor allem deutlich formuliert und klar gegliedert sein.
• den Empfänger emotional und rational ansprechen, das heißt vor allem persönlich und glaubwürdig formuliert werden.
Man schenkt Aufmerksamkeit? Dieses "Geschenk" müssen wir uns verdienen! Niemanden interessiert es, was Ihr Sportverein zu sagen hat - es sei denn, er versteht sofort, was er davon hat, Ihnen zuzuhören! Sagen Sie es ihm deutlich, denn Eigennutz ist oft der Antrieb für Gemeinnutz!
Die Wege und Mittel, mit denen Sie Ihre Ziele erreichen, sind so vielfältig wie Ihre Zielgruppen. Umso genauer Sie analysieren, was die jeweilige Zielgruppe interessiert und motiviert, wie und wo sie am leichtesten zu erreichen ist, desto wirksamer ist Ihre Öffentlichkeitsarbeit.

Die AIDA-Regel

Eines sollten Sie immer beachten, damit Ihre Öffentlichkeitsarbeit ein Erfolg wird: die AIDA-Regel. Das sind die Anfangsbuchstaben der vier Ziele für die Gestaltung von Kommunikation, nämlich
• Attention - zuerst die Aufmerksamkeit erregen
• Interest - dann das Interesse wecken
• Desire - danach einen Wunsch wachrufen
• Action - schließlich zum Handeln motivieren

Sprachliche Kreativität

Wer den Leser oder Zuhörer erreichen will, arbeitet an seiner Sprache: Der Empfänger will es erstens leicht und zweitens angenehm haben. Leicht hat er es, wenn Sie einfach und verständlich formulieren, angenehm ist es ihm, wenn Ihre Sprache anschaulich ist. Hier einige Merkpunkte:
• Vor allem wenn Sie eine Zielgruppe motivieren wollen: Sagen Sie ihr deutlich, warum es sich für sie lohnt!
• Formulieren Sie einfach und konkret. Amtstuben sind nicht beliebt, sprechen Sie also kein Beamtendeutsch, nicht mal in Geschäftsbriefen. Erklären Sie Abstraktes in bildhaften Vergleichen.
• Formulieren Sie so positiv, wie es die Ehrlichkeit erlaubt.
• Anregungen kommen gut an, Kritik stößt auf Ablehnung.
• Nichts sagende Floskeln benutzt nur, wer nichts zu sagen hat. Abgenutzte Redewendungen haben keinen Nutzen mehr.
• Mancher Autor mag sich freuen, wie es ihm, aller Komplexität zum Trotz, gelingt, auch den längsten Bandwurmsatz, unter Mühen, die doch den wahren Schreibkünstler auszeichnen, schließlich und zu guter Letzt doch noch zu vollenden. Schwer lesbar? Richtig: Der Leser mag es kurz und knapp!
• Passiv wird nicht ohne Grund auch "Leidensform" genannt - ersparen Sie es sich und Ihren Zuhörern oder Lesern. Wer aktivieren will, der spricht und schreibt auch aktiv!
• Verwenden Sie Verben statt Substantive! Am besten die ausdruckstarken, kraftvollen Verben, die unter die Haut gehen.
• Schlagen Sie einen Bogen um schlappe, blutarme Substantive, vor allem die mit den Endungen -heit, -keit, -ung, -tum oder -ismus.
• Lassen Sie das Fachchinesisch in der Schublade. Leser bevorzugen Deutsch.
• Auch das Deutsche kennt mehr als einen Zungenschlag. Frauen reden anders als Männer, Kinder und Jugendliche haben ihre eigene Sprache. Ein Glücksfall, wenn Sie den richtigen Tonfall treffen!

VI. Interne Kommunikation

Mitglieder und Mitarbeiter sind die wichtigsten "Botschafter" Ihres Sportvereins. Ein positives Image entsteht deshalb von innen, aus dem Verein heraus. Erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit beginnt immer mit der internen Kommunikation! Vor allem die Führungsmannschaft ist gefordert zu informieren, zu legitimieren und zu motivieren - und zwar Tag für Tag, Thema für Thema, Maßnahme für Maßnahme. Alltägliche Beziehungspflege steht auf dem Programm - und sie sollte ganz oben stehen! Denn zufriedene und motivierte Vereinsmitglieder sind die engagiertesten und die glaubwürdigsten Fürsprecher und Werber für Ihren Sportverein.

Instrumente der internen Kommunikation

Innerhalb des Vereins ist alles Kommunikation. Das sorgenvolle Gesicht des Schatzmeisters - zeichnet sich eine Vereinskrise ab? Der Vereinsvorsitzende schaut während einer Projektpräsentation abwesend - ist das Projekt in Gefahr? Der Übungsleiter verteilt Trainingslaibchen - kündigt sich die Aufstellung an? Interne Kommunikation ist ein Spiel gegen schnelle Schlussfolgerungen und Vorurteile. Dagegen hilft nur eine Strategie: Für größtmögliche Klarheit sorgen! Nutzen Sie gezielt alle Mittel und Wege der internen Kommunikation, zum Beispiel:
• jedes Gespräch
• die Vereinszeitschrift
• das Schwarze Brett
• Internet-Homepage, E-Mails, Newsletter
• Feiern
• Jubiläen, Ehrungen
• Seminare, Arbeitskreise
• den Vorschlags-Briefkasten
• Sprechstunden
• regelmäßige Versammlungen
• vereinsinterne Fortbildungskurse

10 goldenen Regeln für die interne Kommunikation

1. Vertreten Sie Ihre Standpunkte eindeutig.
2. Formulieren Sie konstruktiv und positiv.
3. Legen Sie mit allen Verantwortlichen wichtige Begriffe gemeinsam fest, so vermeiden Sie Verwirrung.
4. Stellen Sie Informationen zuerst im Zusammenhang, danach erst im Detail dar.
5. Holen Sie sich Informationen an der Quelle, also beim Schatzmeister, zuständigen Übungsleiter, Interessenvertreter usw.
6. Beseitigen Sie Unklarheiten durch gezielte Nachfrage.
7. Gleichen Sie Informationen ab.
8. Sorgen Sie dafür, dass Beteiligte und Betroffene immer auf dem neuesten Stand sind.
9. Argumentieren Sie nicht nur auf der Sachebene. Ängste und Enttäuschungen blockieren das Spiel, Wertschätzung und Begeisterung treiben es an.
10. Über die Sache entscheiden Menschen. Pflegen Sie die Beziehungen zu ihnen.
In der nächsten BHV Vereinshilfe und dem letzten Teil der Serie geht es um externe Kommunikation und professionelle Öffentlichkeitsarbeit auch ohne Profis.
Quelle: ehrenamt-im-sport

Autounfall auf dem Heimweg

Rene W. war gutgelaunt. Kurz nach 18 Uhr verließ er das Gelände seines Hockeyvereins, nachdem er bei einem Turnier mitgespielt hatte. Da sich ein heftiges Gewitter ankündigte, beeilte er sich, um noch rechtzeitig vor dem Unwetter nach Hause zu kommen. Er stieg ins Auto und machte sich bei mittlerweile regennasser Strasse auf den Heimweg. Weit kam er jedoch nicht, denn in einer Wasserlache verlor er plötzlich die Kontrolle über seinen Wagen, überschlug sich und landete schließlich in einem Graben.
Wie sich später herausstellte, hatte sich Rene W. bei dem Unfall ein Schädelhirntrauma und mehrere Frakturen am Kopf zugezogen. Noch vom Krankenbett aus beauftragte er seine Frau, bei seinem Verein anzufragen, ob für seinen Unfall eine Versicherung bestand.
Der Verein, der Mitglied beim LSB/LSV ist, konnte dies bejahen und setzte sich daraufhin mit dem zuständigen Versicherungsbüro beim LSB/LSV in Verbindung. Die ARAG-Sportversicherung prüfte und bestätigte den Versicherungsschutz.
Nach Abschluss der Rehabilitation wurde ärztlicherseits eine erhebliche Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit festgestellt. Rene W. erhielt daraufhin eine Leistung aus der Sport-Unfallversicherung in Höhe von 51.000,00 Euro.
Quelle: arag

Mitgliederversammlung: Einladen will gekonnt sein

Ein Verein in Bayern hatte in seiner Mitgliederversammlung vom 20.11.2001, 18.45 Uhr eine vollständige Neufassung seiner Satzung beschließen lassen und diese Satzungsänderung zur Eintragung in das Vereinsregister angemeldet. Der Mitgliederversammlung, die die Satzungsänderung beschlossen hatte, war die Mitgliederversammlung vom gleichen Tag, 18.30 Uhr vorausgegangen, die jedoch auf Grund der geringen Teilnehmerzahl nicht beschlussfähig war.
Zu beiden Mitgliederversammlungen waren die Mitglieder mit jeweils auf den 20.11.2001 datierten Schreiben geladen worden. Die als "Eventualeinladung" bezeichnete Ladung zur Versammlung am 20.11.2001, 18.45 Uhr, enthielt den Hinweis, "dass zu einer Abstimmung keine Zweidrittel-Mehrheit aller Mitglieder mehr notwendig ist".
Zum Thema Ladung zu Mitgliederversammlungen, in denen eine Satzungsänderung beschlossen werden soll, ist in der Satzung des folgendes geregelt:
"Satzungsänderungen oder der Beschluss über die Auflösung des Vereins erfordern die Anwesenheit von mindestens zwei Dritteln der Mitglieder. Bei Beschlussunfähigkeit ist der Vorsitzende verpflichtet, binnen zwei Wochen eine zweite Versammlung mit derselben Tagesordnung einzuberufen. Diese Versammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig."
Das Amtsgericht (Vereinsregister) wies den Verein durch Zwischenverfügung darauf hin, dass der Beschluss über die Neufassung der Satzung mangels ordnungsgemäßer Einberufung der Mitgliederversammlung nicht wirksam zustande gekommen sei und setzte eine Frist von vier Monaten, das Hindernis zu beseitigen. Offenbar glaubten sich Vereinsvorstand und/oder der vom Verein beauftragte Notar im Recht und legten Beschwerden beim Landgericht und dem Bay. Obersten Landesgericht ein. Ohne Erfolg.
Der Beschluss über die Satzungsänderung war mangels ordnungsgemäß einberufener Mitgliederversammlung ungültig, was von Amts wegen zu berücksichtigen ist. Die Eventualeinberufung einer Wiederholungsversammlung mit geringeren Anforderungen an ihre Beschlussfähigkeit im Anschluss an eine beschlussunfähige Mitgliederversammlung ist zwar zulässig. Sie setzt aber voraus, dass die Vereinssatzung dies ausdrücklich vorsieht. Die Auslegung der ursprünglichen Satzung ergab aber nicht die Zulässigkeit der Eventualeinberufung. Die Eventualeinberufung zur zweiten Mitgliederversammlung ohne satzungsmäßige Grundlage hatte demzufolge die Konsequenz, dass die dort gefassten Beschlüsse nichtig sind.
Die Ladung zur zweiten Mitgliederversammlung mit derselben Tagesordnung unter erleichterten Voraussetzungen ist geeignet, die Vereinsmitglieder nochmals ausdrücklich davor zu warnen, dass in der nunmehr anstehenden Versammlung die angekündigten satzungsändernden Beschlüsse durch eine relative Mehrheit gefasst werden können, und ihnen die Möglichkeit zu geben, nach dem Scheitern der ersten Versammlung mit den anderen Mitgliedern zur Klärung der Standpunkte in Kontakt zu treten und durch ein Erscheinen in der zweiten Versammlung ihre eigenen, möglicherweise entgegenstehenden Vorstellungen zu den anstehenden Fragen zu vertreten.
Bei einer Eventualladung zugleich mit der ersten Ladung entfällt dieser Schutz. Eine solche Verschlechterung der Rechtsstellung der Mitglieder bedarf deshalb einer eindeutigen Grundlage in der Satzung.
Die Satzung des Vereins bestimmte, dass bei Beschlussunfähigkeit binnen zwei Wochen eine zweite Versammlung einzuberufen sei. Schon aus dem Wortlaut ergibt sich, dass die Beschlussunfähigkeit Voraussetzung für die Einberufung der zweiten Versammlung mit geringeren Anforderungen an die Beschlussfähigkeit sein soll, die Einberufung der zweiten Versammlung also erst nach Feststellung der Beschlussunfähigkeit der ersten Versammlung zulässig sein soll.
Folge der nicht ordnungsgemäßen Ladung zur Mitgliederversammlung, in der die Satzungsänderung verabschiedet wurde, ist die Nichtigkeit des Beschlusses.
Die Bestimmung über die Ladung aller Vereinsmitglieder zu einer Mitgliederversammlung, in der eine Satzungsänderung beschlossen werden soll, besteht nicht nur im Interesse des einzelnen Mitglieds. Sie soll vielmehr im Interesse des Vereins die ordnungsgemäße Willensbildung seines satzungsgebenden Organs, der Mitgliederversammlung, gewährleisten.
Quelle: VID

Kommunikation: So treffen Sie den richtigen Ton

Sprache gibt Sicherheit - wenn Sie diese beherrschen. Wenn nicht, geht der Schuss nach hinten los. Das zeigen die folgenden Beispiele:
"Das können Sie mir glauben!": Wer so spricht, traut seinen eigenen Worten nicht. Vermutlich stecken Sie in einer Situation, in der Sie sich nicht wohl fühlen und unsicher sind. Halten Sie inne und überdenken alles nochmal.
"Dann lassen Sie's!": Die Alles-oder-nichts-Strategie ist kindisch. Damit treiben Sie andere in die Enge und verbauen sich selbst den Rückweg.
"Das muss bis morgen fertig sein!": Der typische Chef-Satz bevormundet andere und engt sie in der Zeitplanung ein. Übergeben Sie keinen Wust von Aufgaben, sondern setzen Sie Prioritäten. Unrealistische Ziele demotivieren.
"Im Prinzip":
Worte wie "irgendwie", "halt", "eigentlich", "sowieso" decken die Unsicherheit des Redners auf. Sie entkräften das zuvor Gesagte. Mit "im Prinzip" signalisieren Sie Ihrem Gegenüber: "Achtung, Schwachstelle!"
Quelle: VNR täglich

Nonprofit: Woche des Bürgerschaftlichen Engagements 2004

Die Vorbereitungen für die Aktionswoche zum Bürgerschaftlichen Engagement 2004 laufen auf Hochtouren. Unter dem Motto "Engagement macht stark" finden vom 25. September bis zum 2. Oktober im gesamten Bundesgebiet eine Vielzahl von Aktivitäten und Veranstaltungen statt, die Formen und Themen zum bürgerschaftlichen Engagement zeigen.
Von Freiwilligen-Tagen über Mutmach-Kampagnen bis hin zu Fachtagungen, wie etwa vom 30. September bis 1. Oktober in Stuttgart, bietet die Aktionswoche interessierten Bürgern im gesamten Bundesgebiet zahlreiche Möglichkeiten, sich über bürgerschaftliches Engagement zu informieren.
Nähere Informationen finden Sie unter www.engagement-macht-stark.de . Falls Sie sich kurzfristig entschließen, mit Ihrer Organisation an der Woche des Bürgerschaftlichen Engagements 2004 teilzunehmen: Bis zum 14. September 2004 besteht noch die Möglichkeit, Werbematerial und Plakate zu bestellen.
Praxistipps und Informationen zum bürgerschaftlichen Engagement finden Sie in "Pro Fundraisung".
Quelle: VNR täglich

Klicken Sie hier!Suchen  

 Kontakt

Bayerischer Hockey-Verband
Dieter Strothmann
Gärtnerplatz 2
80469 München
Tel.: 089-201 60 60
Tel.: 0171-416 67 18
Tel. (g): 089-53 48 50
E-Mail: info@kes-online.de


Klicken Sie hier!Inhaltsverzeichnis



BAY Aktuell | BAY Inhalt

2024 © BAYERN (BHV) • Bayerischer Hockey Verband e.V.Impressum
Bayrischer Hockey Verband e.V. • Georg Brauchle Ring 93 • 80992 München