Bayerischer Hockey-Verband

Nr. 31 - 25. Februar 2004

Der sichere Tip

Wie Sie mit Lotto Ihre Vereinskasse aufbessern - alternatives „Sponsoring-Projekt“ für Sportvereine und Sportverbände

Zahlreiche Firmen ziehen sich aufgrund der aktuell schwierigen wirschaftlichen Situation mehr und mehr aus dem Sportsponsoring zurück. Insbesondere im Hockeysport wird es für Verbände und Vereine zunehmend schwieriger, neben den Mitgliedsbeiträgen zusätzliche Mittel aus Sportsponsoring zu erzielen.

Der einzelne Verein tritt gegenüber Partnern und "Sponsoren" als Bittsteller auf. Eine adäquate Gegenleistung für ein Sponsoringengagement kann er in den seltensten Fällen bieten.

Wieso Lotto?

Die Idee ist, finanzielle Mittel, welche der einzelne Bürger bzw. das einzelne Mitglied ohnehin für eine Dienstleistung oder ein Produkt aufwendet, über den Verband bzw. den Verein umleitet, so dass dieser an den Vertriebsprovisionen verdient. Gleichzeitig muss der Aufwand und das finanzielle Risiko für den Verein minimal sein.

Das Konzept im Grundsatz

Die Firma Provision 21 Fanworld hat zusammen mit der PremiumTipp GmbH in Bergheim bei Köln ein auf Sportvereine ideal zugeschnittenes Konzept entwickelt, innerhalb dessen Vereinsmitglieder organisatorisch völlig problemlos das klassische Lotto zu attraktiven Bedingungen über den Verein spielen können und der Verein mit einem minimalen organisatorischen Aufwand Vertriebsprovisionen einnehmen kann.

Entscheidend ist, dass über 50% aller erwachsenen Bundesbürger ohnehin mehr oder weniger regelmäßig Lotto spielen.

Der Verein/Verband erhält von der Provision 21 Fanworld eine sogenannte "Fan- und Sponsorentafel" des Vereins im Internet, auf der alle Förderer und Partner, welche sich an dem Konzept beteiligen, verzeichnet sind. Das Mitglied, der Fan/Sponsor/Förderer, kann über diese Tafel organisatorisch völlig problemlos an der staatlichen Lotterie (=> Mittwochs- und Samstagsziehung des Deutschen Lottoblocks) über einen Lottosystemschein der PremiumTippGmbH in Bergheim zu attraktiven Bedingungen teilnehmen. Der Verein erhält je nach Anzahl der Mitspieler eine Vertriebsprovision von 8% bis 27,5%.

Zur Zeit geraten mehrere Systemfirmen durch unseriöse Praktiken immer mehr in Verruf. Darum hat sich der Bayerische Tennisverband, bevor er sich entschloß mitzumachen, beim Deutschen Lotto-Block von der ordnungsgemäßen Abwicklung der Systemscheine über PremiumTipp versichert.

Unterstützt wird die Idee auch durch das Kultusministerium in Baden Württemberg und die Deutsche Olympische Gesellschaft. Am Konzept selbst nehmen neben dem Bayerischen Tennis-Verband mittlerweile der Fördervein Deutscher Golfsport, der Westfälische Tennis-Verband als auch der Landessportbund in Sachsen-Anhalt teil. Weitere Verbände werden folgen. Insgesamt nutzen mittlerweile ca. 300 Sportvereine das System. Weitere Informationen finden Sie z. B. unter www.tennislotto.de.

Der Bayerische Hockeyverband wird sich auf seiner Sitzung am 12. März mit diesem Thema befassen und bei einem positiven Entscheid alle interessierten Vereine anschließend zu einer Informationsveranstaltung dazu einladen.

3 Tipps für eine effiziente Öffentlichkeitsarbeit

Tipp 1:

Die Schlagzeile macht Appetit – Schreiben Sie in Kurzform, worum es geht. Wie in jeder Tageszeitung sind die Schlagzeilen die Appetitmacher. Ist die Schlagzeile knackig, will der Redakteur mehr wissen. Und wenn er erst einmal den ganzen Text gelesen hat, macht er auch was aus dem Thema. Übrigens: Schlagzeilen müssen sich nicht immer an die Grammatik halten!

Tipp 2:

Sprachebene und journalistischen Stil berücksichtigen Redakteure lieben Texte, die gut zu verstehen sind. Achten Sie auf kurze Sätze. Und übersetzen Sie vereinsinterne Begrifflichkeiten oder Fachbegriffe. Nicht jeder Journalist weiß, was eine Hauptabteilung“ oder eine „Zustiftung“ ist.

Tipp 3:

Faxen oder mailen! Alles was per Post kommt, kann warten. Nur ein Fax oder auch eine E-Mail erweckt den Eindruck von Aktualität.

Aus dem "Handbuch für den VereinsVorsitzenden"

Woher stammt der Begriff "Sport"?

Müssen Sie bald wieder eine Rede halten? Fällt Ihnen der Einstieg meist am schwersten? Erklären Sie doch zu Anfang einer Rede einmal die Herkunft des Wortes "Sport"! Dies wird Ihre Zuhörer interessieren und erweckt die notwendige Aufmerksamkeit. Der Begriff stammt aus dem Englischen (disport = Zerstreuung, Vergnügen; lateinischer Ursprung ist disportare = sich zerstreuen, vergnügen).

Ins Deutsche wurde das Wort von Fürst Pückler 1828 als "unübersetzbar" eingeführt. Ende des 19. Jahrhunderts löste der "Sport" das "Turnen" als körperliche Ertüchtigung in Freizeit oder Wettkampf ab. Das wohl bekannteste Sportzitat stammt von einem Sportverächter. Auf die Frage, warum er so alt geworden sei, antwortete der britische Premierminister Winston Churchill (1874 - 1965): "First of all: no sports!"

Rechtliche Aspekte der sportlichen Jugendarbeit - Ein Ratgeber der Bayerischen Sportjugend aus der Praxis für die Praxis

Die weit verbreitete Floskel, man stehe "mit einem Bein im Gefängnis", oder - um es mit Wilhelm Busch zu sagen - "Bemüh dich nur und sei hübsch froh, der Ärger kommt schon sowieso", ist einfach falsch, wenn man gewisse Grundsätze der Aufsichtspflicht beachtet und seinen gesunden Menschenverstand benutzt! Mitarbeiter in der sportlichen Jugendarbeit sollten aber wissen, in welchem rechtlichen Rahmen sich ihre Tätigkeit abspielt, welche Möglichkeiten ihnen gegeben, aber auch, welche Grenzen ihnen gesetzt sind.

Die Bayerische Sportjugend hat deshalb die Broschüre "Rechtliche Aspekte der sportlichen Jugendarbeit" (Autor: Rechtsanwalt Sascha Dieterich) veröffentlicht.

Dieser Ratgeber hilft Jugendleitern, Betreuern, Übungsleitern, Trainern etc., die in der sportlichen Jugendarbeit tätig sind, ihre Aufgaben zu erfüllen, ohne sich dabei im Dschungel der Paragraphen zu verirren. Er gibt einen Überblick über die derzeit gültigen Regelungen der wichtigsten Bereiche, in denen sich Jugendarbeit und Recht treffen. Nebenbei fließen etliche Beispiele und Tipps aus der Praxis für die Praxis ein.

Inhalte der Broschüre sind unter anderem: Rechte und Pflichten des Jugendleiters, zivilrechtliche Haftung, Haftung von Übungsleiter und Verein, die strafrechtliche Seite der Aufsichtspflicht.

Die 44-seitige DIN A4-Broschüre kostet Euro 5,00 zuzüglich Euro 1,50 Versandkosten und kann bestellt werden bei:

Bayerische Sportjugend im BLSV, Postfach 500120, 80971 München, Email: geschaeftsstelle@bsj.org

Die Inhalte können auch von der Homepage der Bayerischen Sportjugend heruntergeladen werden: www.bsj.org/download.html

Zusatzversicherung: Schäden an gemieteten Festzelten

In vielen Vereinen werden auch in diesem Jahr wieder Sommerfeste oder Vereinsjubiläen stattfinden. Festzelte sind dabei besonders gefragt, denn sie verbreiten eine stimmungsvolle Atmosphäre und locken zahlreiche Besucher an. Das Anmieten eines Festzeltes ist jedoch mit Risiken verbunden.

Zunächst sollten die Organisatoren prüfen, ob für die Veranstaltung eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht. Bei satzungsgemäßen Veranstaltungen besteht Versicherungsschutz über den Sportversicherungsvertrag. Nähere Auskünfte erteilt ihr Versicherungsbüro beim LSB/LSV. Die ?Veranstalter-Haftpflichtversicherung? der Sportversicherung schließt dabei auch Schäden ein, die durch den Betrieb des Zeltes -in eigener Regie des Vereins- entstehen können. Dies kann zum Beispiel geschehen, wenn jemand beim Auf- und Abbau zu Schaden kommt oder das Zelt während eines Festes zusammenfällt und dabei Gäste verletzt. Berechtigte Ansprüche werden in einem solchen Fall schnell durch die Haftpflichtversicherung geregelt, unberechtigte Ansprüche ebenso schnell abgewehrt.

Neben Schäden, die durch den Betrieb des Zeltes entstehen können, sind aber auch Schäden am gemieteten Zelt denkbar. Sie werden von einer Haftpflichtversicherung aber nur dann erfasst, wenn dies besonders vereinbart wurde.

Die ARAG Sportversicherung hat für diesen Veranstaltungsbereich besondere Angebote als Ergänzung zur Sportversicherung erarbeitet, die Verbände und Vereine bei ihrem zuständigen Versicherungsbüro (www.ARAG-Sport.de) abfragen können. Der dabei für den Versicherungsschutz anfallende Beitrag richtet sich nach der Art und Dauer der Veranstaltung sowie nach dem Zeitwert des Zeltes.

Quelle: aragvid-arag 05/03

Versicherungsschutz für alle Bereiche ehrenamtlicher Arbeit

Ehrenamtliche Tätigkeit macht Spaß. So engagiert sich jeder dritte erwachsene Bundesbürger ehrenamtlich in Vereinen und anderen Organisationen. Nur wenige machen sich jedoch klar, dass mit ehrenamtlicher Arbeit auch Risiken verbunden sind. Zwei von der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) herausgegebene Broschüren zum Thema Versicherungsschutz schaffen hier Abhilfe.

Für die zahlreichen Sportvereine und die dort engagierten Personen ist die von der VBG und den Vertretern des deutschen Sports herausgegebene Broschüre "Informationen für Sportvereine" ein wichtiges Werk, das die Rechtsbeziehungen im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung darlegt und umfassend über den Versicherungsschutz, die Unfallverhütung und das Beitragswesen informiert.

Die VBG hat gemeinsam mit "Die Akademie Bruderhilfe – Familienfürsorge" eine weitere Schrift "Mit Sicherheit freiwillig engagiert – Versicherungsschutz im Ehrenamt" erarbeitet, die knapp die Grundzüge des gesetzlichen und privaten Unfallversicherungsschutzes für alle Bereiche ehrenamtlicher Arbeit erläutert.

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Dieter Strothmann
Gärtnerplatz 2
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Tel.: 089-201 60 60
Tel.: 0171-416 67 18
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