Bayerischer Hockey-Verband

Nr. 207 - 09. Dezember 2007

Offizielle BHV-Mitteilungen

Hier noch mal eine Erinnerung, damit es nicht heißt "haben wir nicht gewusst!"

Wie sie ja jetzt alle wissen, wird 2008 die Beitragsrechnung des DHB nach den Spielerpässen im Internet berechnet.
In Ihrem eigenen Interesse möchten wir darauf hinweisen, dass Sie uns die nicht mehr benötigten Spielerpässe laufend zurücksenden.
Zum Großteil haben 2 Personen von Ihrem Verein (diese können, falls nicht bekannt bei der Geschäftsstelle nachgefragt werden) Einsicht in die vereinseigene Passdatei (www.hockeyplatz.de).

Einladung zum Stützpunkttraining des Bayerischen Hockeyverbandes für die Mädchen und Jungen der Jahrgänge 1994 bis 1996

Liebe Hockeyfreunde,
ich möchte eure Spielerinnen und Spieler der Jahrgänge 94 - 96 und natürlich auch alle Vereinstrainer und Jugendwarte zum Stützpunkttraining 2008 des BHV einladen.
Die Spielerinnen des Hessenschild- und w-1-Kader und die Spieler des Franz-Schmitz-Kaders und des m-1-Kaders werden nicht persönlich eingeladen. Anhand der Kaderlisten erhalten diese Spieler / -innen die Terminübersicht von den Vereinsjugendleitern und müssen mir den Erhalt und die Bestätigung der Termine bis zum 25.02.2008 per E-Mail bestätigt haben.
Ich möchte euch bitten, eure talentierten Spielerinnen und Spieler der Jahrgänge 94 - 96 zum Stützpunkttraining zu schicken:

Nordbayern:

Mo. 31.03.2008, von 16.30 - 19.00 Uhr beim NHTC nur die Jungen
Sa. 05.04.2008, von 10.00 - 13.00 Uhr die Jungen und von 13.00 - 16.00 Uhr die Mädchen
Mo. 07.04.2008, von 16.30 - 19.00 Uhr beim NHTC nur die Mädchen

Südbayern:

Mi. 02.04.2008, von 16.30 - 19.00 Uhr bei RW München nur die Jungen
Mi. 09.04.2008, von 16.30 - 19.00 Uhr bei RW München nur die Mädchen
Sa. 12.04.2008, von 10.00 - 13.00 Uhr die Jungen und von 13.00 - 16.00 Uhr die Mädchen
Die talentierten Spieler / -innen werden bis zum 04. März 2008 an mich (Adresse BHV Homepage) gemeldet, wobei ich Name, Vorname, Geburtsdatum, Verein und Adresse plus E-Mail-Adresse der Spieler / -in gemeldet bekomme. Torhüter bitte kennzeichnen!
Spätere Meldungen werden NICHT mehr berücksichtigt!
Die von euch gemeldeten Spielerinnen / Spieler nehmen an den oben genannten Terminen teil, dann erfolgt eine Nominierung für den w-2- / m-2 -Kader des BHV.
Das Ziel der Spieler und Spielerinnen ist neben der spielerischen Weiterentwicklung im Stützpunkttraining, sich für die Sommerlehrgänge 2008 zu qualifizieren.
Daher werden Spieler / -innen, die von vorneherein nicht am Sommerlehrgang teilnehmen können, auch nicht für das Stützpunkttraining berücksichtigt!
Diese Sommerlehrgänge finden 2008 endgültig statt, wobei der Ort erst im April bekannt ist:

Jungen:

01.08.08 13.00 Uhr - 04.08.08 13.00 Uhr Jahrgänge 94 - 96
04.08.08 14.00 Uhr - 08.08.08 13.00 Uhr Jahrgänge 92 - 94

Mädchen:

07.09.08 14.00 Uhr - 10.09.08 13.00 Uhr Jahrgänge 94 - 96
10.09.08 14.00 Uhr - 13.09.08 13.00 Uhr Jahrgänge 92 - 94
Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass die Jungen am Anfang und die Mädchen am Ende der Sommerferien ihre Lehrgänge haben.
Grundvoraussetzungen für einen angehenden Auswahlspieler / Auswahlspielerin:
Ich möchte hier in kurzen Stichpunkten wesentliche Grundvoraussetzungen für die zur Sichtung vorgeschlagenen Spieler / - innen erläutern:

a ) Konditioneller Voraussetzungen:
• gute Antrittsschnelligkeit über 15 m / 30 m
• gute Ausdauerfähigkeit
• gute Wendigkeit (Schmetterlingslauf)
• koordinative Fähigkeiten (Lauf - ABC)

b ) Technische Voraussetzungen:
• Beherrschen des Vorhand- und Schrubbschlags
• gute Ballannahme mit der Vorhand / Rückhand im Stand
• Beherrschen des Schiebepasses im Lauf
• gutes Vorhand - / Rückhanddribbling

c ) Taktischen Voraussetzungen:
• Grundkenntnisse im 2 : 1, Querpass - Steilpass,
• Kreuzen hinter dem Ballführenden

d ) allgemeine Voraussetzungen:
• Pünktlichkeit / Disziplin / Motivation / Wille
• persönliche Absage bei Nichtkönnen beim Verbandstrainer
• vernünftiges Schuhwerk (Lauf - und Kunstrasenschuhe)
• Mundschutz, Schienenbeinschoner, Trinkzeug
• Positive Einstellung neue Dinge zu lernen (Aufnahmebereitschaft) und neue Mitspieler kennenzulernen.
Ich würde mich sehr freuen, wenn eure Mädchen / Jungen und die Vereinstrainer und Jugendwarte zum 1. Stützpunkttraining des BHV kommen würden!
Hermann Ellenbeck
Verbandstrainer BHV

Weihnachtsfeier:
Denken Sie an die 40-Euro-Grenze

Die Weihnachtsfeier im Verein steht vor der Tür. Doch bevor Sie die Mitglieder verköstigen, sollten Sie Kassensturz machen! Denn bei Zuwendungen an Mitglieder schauen die Finanzbehörden mehr als genau hin. Das hat folgenden Grund:
Grundsätzlich gilt für Ihren gemeinnützigen Verein, dass Vereinsmittel ausschließlich zur Erfüllung der satzungsgemäßen Zwecke verwenden darf. Das bedeutet aber auch: Ihr Verein darf den Mitgliedern eigentlich keine Zuwendungen machen. Das wäre ein Verstoß gegen das Prinzip der Selbstlosigkeit.
Dennoch können Sie Mitgliedern "Kleinigkeiten" zukommen lassen: Die Lösung verbirgt sich hinter dem Begriff Aufmerksamkeiten. Dieser Begriff findet sich in den Lohnsteuer-Richtlinien (Abschnitt 73) und wird analog auf das Vereinsgeschehen angewendet. Denn es gibt kein eigenes Vereinsgesetz für diesen Fall.
Diese Richtlinie erlaubt es Ihrem Verein, den Mitgliedern
• für besondere persönliche Ereignisse und bei
• einem besonderen Vereinsanlass
doch etwas Gutes zukommen zu lassen.
Persönliche Anlässe sind zum Beispiel ein runder Geburtstag, wenn das Mitglied ein Vereisjubiläum feiert, heiratet, Nachwuchs bekommt usw.
In diesen Fällen dürfen Sie dem betreffenden Mitglied bis zu einem Betrag von 40 Euro je Ereignis eine Aufmerksamkeit (Geschenk, Blumenstrauß etc.) zukommen lässt.
Etwas anderes gilt bei Aufmerksamkeiten bei besonderen Vereinsanlässen - also beispielsweise bei der Weihnachtsfeier im Verein. Hier dürfen Sie den Mitgliedern im ganzen Jahr (unabhängig von der Anzahl der Vereinsanlässe) höchstens 40 Euro an Aufmerksamkeiten zukommen lassen. Rechnen Sie also mit spitzem Bleistift, ob und wie viel der Verein in diesem Jahr schon an Aufmerksamkeiten (Sommerfest, Vereinsausflug) usw. aufgewendet hat - und stellen Sie sicher, dass durch die Aufwendungen im Rahmen des Weihnachtsfestes die 40-Euro-Grenze insgesamt nicht überschritten wird!
Achtung: Findet beispielsweise Ihre Weihnachtsfeier in einer Gaststätte statt, müssen Sie auf die Gesamtabrechnung achten. Werden neben der reinen Bewirtungsleistung auch individuelle Wünsche von Seiten der Vereinsführung ausgeführt, z.B.
• Engagement eines Alleinunterhalters,
• zusätzlich bestellte Aufmerksamkeiten
• bis hin zu kleineren Weihnachtspräsenten,
muss bei der Gesamtabrechnung von Seiten des Gastronomiebetriebs die 40-Euro-Grenze je teilnehmendem Mitglied beachtet werden.
Quelle: Vereinswelt

Worst Case - Was hat das mit Hockey zu tun?

Ein Verein will ein Hockeyturnier austragen, aber beim Anpfiff wird festgestellt, es hat niemand an Hockeybälle gedacht - das nennt man einen "Worst Case", also den schlechtesten anzunehmenden Fall: Etwas ist mächtig schief gegangen! Aber was? Man sollte es gedanklich durchspielen: Versteht man, was falsch läuft, weiß man bald, wie es richtig geht. Hier finden Sie eine Erläuterung der Worst-Case-Methode:
Die Worst-Case-Methode - auch Umkehrmethode oder Kopfsteh-Technik genannt - ist eine von Edward de Bono ins Leben gerufene Kreativitätstechnik zur Lösung von Problemen. Ihr Einsatz ist immer dann sinnvoll, wenn die Suche nach einer Idee mit umfangreichen Planungs- und Vorbereitungsaufgaben zusammenfällt. 

Dies kann sowohl im Alltag der Fall sein, zum Beispiel, wenn nicht nur ein Motto für die nächste Party gesucht wird, sondern diese auch noch organisiert werden muss. Aber auch in der Schule gibt es viele Möglichkeiten, die Kopfsteh-Technik anzuwenden, zum Beispiel, wenn eine Idee für das nächste Geschichtsreferat benötigt wird oder eine Lösung für das verzwickte mathematische Problem.

Wie funktioniert die Worst-Case-Methode?

Die Worst-Case-Methode ist eine Kreativitätstechnik, die der systematischen Ideensuche dient. Ziel dieser Methode ist es, das Problem oder die Aufgabe, die gelöst werden soll, aus einem ganz neuen Blickwinkel heraus zu betrachten - das Problem sozusagen einmal auf den Kopf zu stellen und zu sehen, was einem dann als Lösung einfällt. So sieht der Ablauf aus:

Definition des Problems

Vier bis fünf Teilnehmer nehmen sich eine Stunde Zeit und setzen sich an einem Tisch zusammen. Einer aus der Gruppe stellt das Problem, um das es geht, vor.

Konkretisierung der Aufgabenstellung

Anschließend wird die Aufgabe klar definiert und formuliert.

Sammlung von Spontanlösungen/1. Brainstorming

In einem ersten Durchgang werden nun in einer Brainstorming-Runde spontane Problemlösungen gesammelt und aufgeschrieben - am besten auf eine Tafel oder eine Pinnwand, damit alle Gruppenteilnehmer sehen können, welche Ideen schon genannt worden sind.

Umkehrung der Problemstellung

Jetzt wird die Aufgabe in ihr Gegenteil verkehrt, wobei man sich den schlimmsten Fall, der eintreten könnte (worst case), vorstellen soll.

2. Brainstorming

Zu dieser geänderten Fragestellung erfolgt nun ein weiteres Brainstorming von etwa 15-20 Minuten. Auch die Ideen, die in dieser Runde zusammentragen werden, werden schriftlich festgehalten.

Gegenlösung zu den Umkehrungsideen

Abschließend wird jede gesammelte Idee wieder in ihre Gegenlösung übertragen. Sie dient nun als Lösungsansatz für die ursprüngliche Aufgabe.
Dadurch, dass das Problem von unterschiedlichen Seiten betrachtet wird, werden Denkblockaden aufgehoben und mehr Lösungen gefunden als ohne Anwendung der Umkehr-Technik.
Quelle: Nachhilfe.de

Jahreshauptversammlung:
Rechenschaftslegung - muss das sein?

Ideelle Vereine werden rechtlich bevorzugt. Vor allem wenn es ums Geld geht: Der Fiskus verschont sie weitgehend von Steuern. Seine Zurückhaltung hat einen guten Grund: Die Gesellschaft profitiert vom gemeinnützigen Engagement der Vereine. Sie bieten Menschen wichtige Leistungen, zum Beispiel Sportangebote. Und schaffen Raum für Gemeinschaft.

Ideelle Vereine übernehmen also Verantwortung. Das rechtfertigt ihre Privilegien - vorausgesetzt, sie werden ihrem gesellschaftlichen Auftrag auch gerecht. Der Gesetzgeber verpflichtet die Vereine, das durch Rechnungslegung zu dokumentieren. Dahinter steckt kein Misstrauen. Es ist eine Frage demokratischer Transparenz, dass gemeinnützige Vereine ihr Handeln offen legen.

Verantwortung des Auftragnehmers

Auch die Mitglieder, die Beiträge zahlen und sich engagieren, wollen am Wissen beteiligt werden. Sie erwarten, dass die Verantwortlichen berichten, wie sich ihr Verein entwickelt hat. Und sie haben Anspruch darauf. Denn die Vereinsführung bekommt ihr Amt auf Zeit verliehen. Sie ist Auftragnehmerin. Auftraggeber sind die Mitglieder. Sie delegieren ihre Verantwortung - aber sie bleiben die Herren im Haus.

Offenheit unter Partnern

Das Wohlergehen eines Vereins hängt häufig auch von seinen Förderern ab, zum Beispiel den Sponsoren. Weisen Sie ihnen nach, dass sie Geld- und Sachmittel in gute Hände gegeben haben. Dann wird Ihr Sportverein auch künftig nicht mit leeren Händen dastehen.

Selbstkontrolle

Der Gesetzgeber schreibt nicht vor, dass ein externes Kontrollorgan das wirtschaftliche Handeln eines Vereins überprüft. Umso wichtiger ist die wirtschaftliche Selbstkontrolle. Sie gibt Aufschluss, ob:
• die Einnahmen und Ausgaben nach kaufmännischen Gesichtspunkten ordentlich verbucht sind
• die Mittel preisbewusst und sachgerecht verwendet wurden
die gesteckten Ziele mit den geplanten Aufwendungen und Erträgen erreicht wurden
• Steuerungsmaßnahmen nötig sind, um künftige Ziele zu verwirklichen
Die wirtschaftliche Selbstkontrolle wird im laufenden Haushaltsjahr durch den Vorstand und den Schatzmeister wahrgenommen.
Für die Mitglieder kontrollieren gewählte Kassenprüfer den Jahresabschluss. Sie erstatten ihnen in der Mitgliederversammlung Bericht.

Gesetzliche Vorgaben


Rechenschaftsbericht

Der Gesetzgeber erspart ideellen Vereinen die komplizierten Aufzeichnungs- und Rechenlegungspflichten des Handelsgesetzbuches. § 666 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) trifft folgende Regelung: "Der Beauftragte ist verpflichtet, dem Auftraggeber die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Verlangen über den Stand des Geschäfts Auskunft zu erteilen und nach der Ausführung des Auftrags Rechenschaft abzulegen." Auf einen Nenner gebracht: Der Vorstand (Beauftragter) muss über das ihm anvertraute Vermögen den Mitgliedern (Auftraggeber) Rechenschaft ablegen. Jeder Vorstand kann selbst darüber entscheiden, wie er den Mitgliedern Bericht erstattet. Um Arbeit zu sparen, sollten Sie sich jedoch am Jahresabschlusses für das Finanzamt orientieren. Ihr Verein muss ihn aufgrund des § 4 Absatz 3 Einkommenssteuergesetz (EStG) erstellen. Diese Vorschrift verlangt eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Eine Buchführungspflicht besteht nicht. Ein transparenter Rechenschaftsbericht sollte zumindest die Summe der Einnahmen und Ausgaben enthalten und einen Überblick über die Liquidität des Vereins im vergangenen Jahres geben.
Bestandsverzeichnis
Vereine, die Geld- oder Sachvermögen besitzen, sind nach § 260 BGB zusätzlich verpflichtet, ein Bestandsverzeichnis aufzustellen. Es ist der Mitgliederversammlung vorzulegen.
Das Bestandsverzeichnis ist eine Liste aller Anschaffungen
• im Wert ab 50 Euro
• die dem Verein dauerhaft dienen
Anschaffungen, die nur dem Verbrauch dienen (zum Beispiel Büromaterialien), gehören also - unabhängig vom Rechnungswert - nicht in das Bestandsverzeichnis.

Jede Bestandsposition wird fortlaufend nummeriert und mit folgenden Daten versehen:
• Wert der Sache
• Anschaffungsdatum
• Hinweis auf den Originalbeleg
• Standort der Sache
Auch der Bestand an Geldvermögen und Wertpapieren zum Stichtag 31.12. ist in die Liste aufzunehmen. Auch die Schulden Ihres Sportvereins können Sie hier aufführen.

Zahlen mit Mehrwert


Zielgruppen

Der Rechenschaftsbericht eines Sportvereins ist eine Dokumentation des Vereinsgeschehens. Er richtet sich an die Mitglieder und wird in der Mitgliederversammlung offen gelegt. Aber er ist auch für andere Partner des Vereins von Interesse, zum Beispiel:
• Kreditgeber (Banken)
• Kunden
• Spender
• Sponsoren
• Subventionsgeber
• Medien
• Öffentlichkeit
• Lieferanten

Ziele

Ein Rechenschaftsbericht sollte deshalb mehr sein als ein Nachweis, wie Mittel in der Vergangenheit verwendet wurden. Er eignet sich als vertrauensbildende Maßnahme für alle am Verein Beteiligten und Interessierten. Deshalb verstehen viele Vereinsvorstände Rechenschaftslegung nicht nur als lästige Pflicht, sondern als
• Mittel, das Vorstandshandeln legitimiert
• Basis für Partnerschaft und Vertrauen
• Grundlage für künftige Förderung
• Instrument für Marketing und Öffentlichkeitsarbeit

Basiszahlen

Die Ziele erreichen Sie, wenn Sie die Informationsbedürfnisse Ihrer Zielgruppen im Blick behalten. Mit nackten Zahlen ist es natürlich nicht getan. Sie bilden aber das Fundament, indem sie dokumentieren:
• Welche Mittel standen zur Verfügung?
• Woher stammen die Mittel?
• Wozu wurden sie verwendet?

Erfolgsbilanz

Die letztlich entscheidenden Fragen bauen auf diesen Informationen auf, gehen aber einen Schritt weiter, indem sie die Erfolge bewerten:
• Hat Ihr Sportverein die Ressourcen effizient genutzt?
• Warum hat er welche Maßnahmen durchgeführt?
• Waren sie erfolgreich?
• Woran kann man das ablesen?
Natürlich sollten Sie Erfolge würdigen. Sprechen Sie aber auch Probleme an. Glaubwürdigkeit ist ein Wert mit höchster Rendite. Aus ihm erwächst Überzeugungskraft. So finden Sie auch künftig engagierte Mitspieler im Verein und außerhalb.

Perspektiven

Wenn Ihr Rechenschaftsbericht mehr sein soll, als eine Bestandsaufnahme, dann nutzen Sie ihn, um auch über die Zukunftsplanungen des Vorstandes zu informieren.

Inhalte eines Rechenschaftsberichts


Hingucker

Jeder Verein entscheidet selbst, wie er den Rechenschaftsbericht gestaltet. Das betrifft sowohl den Inhalt, als auch die Form.
Mann kann den Geschäftsbericht absichtlich schwer verständlich und unansehnlich gestalten. Dann weckt er kein Interesse. Er kann aber auch als Visitenkarte oder Werbemittel des Vereins dienen. Attraktives Design und Verständlichkeit sind heute zur Selbstverständlichkeit geworden. Wo früher Bleiwüsten herrschten, treiben heute bunte Bilder die schönsten Blüten.
So weit muss man natürlich nicht gehen. Eine übersichtliche Darstellung, die mehr bietet als dürre Minimalinformationen, sollte ein moderner Rechenschaftsbericht aber immer vorweisen.

Kurzvorstellung

• Vereinsname, Gründungsjahr, besondere Daten
• zuständiges Finanzamt, Steuernummer
• Gemeinnützigkeit, letzter Freistellungsbescheid
• Vereinsorgane
• Zahl der Mitglieder, Fördermitglieder
• Statistik der Mitglieder
• Höhe der Mitgliedsbeiträge
• Verbandsmitgliedschaften
• Geschäftsstelle
• Finanzielle Situation mit Einnahmen und Ausgaben, Vermögen und Verbindlichkeiten

Aktivitäten

• Angebote und Dienstleistungen
• Aktionen in den Abteilungen und Sparten
• Teilnahme an Verbandstagungen
• Öffentlichkeitsarbeit und Marketing
• Sponsoring
• Projekte
• Zukunftspläne

Vorbereitung des Rechenschaftsberichts

Die Vorbereitung des Rechenschaftsberichts beginnt im Januar - des Jahres, über das berichtet wird:
• Bedenken Sie frühzeitig, welche Dokumente Sie für die Erstellung des Berichts benötigen.
• Führen Sie Ihre Akten sorgfältig.
• Bewahren Sie Berichte, Protokolle und Vereinbarungen auf, um die Wirksamkeit Ihres Handelns zu belegen.
Zwei bis drei Monate vor der Veröffentlichung sollten Sie mit der Auswertung der gesammelten Daten und Dokumente anfangen. Spätestens vier Wochen vor dem Erscheinungstermin sollten Sie alle redaktionellen Arbeiten abgeschlossen haben. Denn die grafische Aufbereitung und drucktechnische Erstellung kann gut drei Wochen in Anspruch nehmen.
Überlegen Sie, ob es sinnvoll ist, auch Partner Ihres Sportvereins zur Mitgliederversammlung einzuladen. Selbst wenn sie nicht kommen, ist es eine willkommene Geste. Sie zeigt, dass Ihre Partner dazugehören. Allerdings sollten Sie vorab klären, ob die Mitglieder Ihres Sportvereins mit der Einladung einverstanden sind.
Das sind natürlich nur ungefähre Werte. Wie lange Sie für die Vorbereitung brauchen, hängt letztlich davon ab, wie viel Aufwand Sie für den Rechenschaftsbericht betreiben wollen.
Eines aber sollte deutlich geworden sein: Es ist Aufwand, der sich lohnt!

Der mündlich vorgetragene Rechenschaftsbericht

Grundsätzlich gilt für den mündlich vorgetragenen Rechenschaftsbericht nichts anderes als für den schriftlichen. Aber ein paar Besonderheiten sind doch zu beachten, wenn Sie optimale Wirkung erzeugen wollen.

Vorbereitung

Rund vier Wochen vor dem Vortrag sollten Sie folgende Aufgaben erledigen:
• Legen Sie fest, wo der Vortrag stattfindet wird. Berücksichtigen Sie die voraussichtliche Teilnehmerzahl.
• Stellen Sie auch sicher, dass die Räumlichkeit über die erforderliche Technik verfügt (zum Beispiel Mikros, Lautsprecher, Overhead-Projektor, Flipchart, Beamer).
• Laden Sie die Teilnehmer ein. Überlegen Sie, ob es sinnvoll ist, auch Partner Ihres Sportvereins zur Mitgliederversammlung einzuladen. Selbst wenn sie nicht kommen, ist es eine willkommene Geste. Sie zeigt, dass Ihre Partner dazugehören. Allerdings sollten Sie vorab klären, ob die Mitglieder Ihres Sportvereins mit der Einladung einverstanden sind.

Dauer

Untersuchungen zeigen, dass Menschen maximal neunzig Minuten aufmerksam zuhören können. Das ist die Obergrenze für jeden Vortrag. Aber natürlich nimmt die Aufnahmefähigkeit schon vorher kontinuierlich ab. Die Herausforderung ist also, mit der Zeit und den Informationen zu haushalten. Was ist wichtig, was weniger? Sie sollten die Informationen gewichten. Versetzten Sie sich in die Rolle des Zuhörers: Was muss er wissen, um das Wesentlich zu verstehen.
Am besten, Sie verweisen zu den einzelnen Themen auf Dokumente, die vertiefte Informationen bieten. Besonders schätzen werden Ihre Mitglieder, wenn sie eine schriftliche Übersicht aller Dokumente erhalten, auf denen der Rechenschaftsbericht aufbaut.

Sprache

Die meisten Redner beginnen mit "ich freue mich" - aber leider "versprühen" sie keine Freude. Lassen Sie Ihre Mitglieder spüren, dass Sie sich wirklich freuen. Zeigen Sie ihnen, dass Sie gern Bericht erstatten!
Auch wenn mancher Redner es nicht wahrhaben will: Ein guter Vortrag ist leicht verständlich:
• Sprechen Sie in einfachen, kurzen Sätzen.
• Erläutern Sie Fachbegriffe; am besten, Sie vermeiden sie. Wer für abstrakte Zustände konkrete Bilder findet, der findet auch sein Publikum.
• Natürlich gehören in einen Rechenschaftsbericht auch Zahlen. Aber nicht zu viele. Überlegen Sie, welche Daten wirklich wichtig sind.
• Geben Sie Ihren Zuhören genügend Zeit, Zahlen und Zusammenhänge zu verstehen. Denn Zahlen müssen interpretiert werden. Sind zwölf neue Mitglieder nun viel oder wenig? Vergessen Sie nicht, die Neuen willkommen zu heißen - so kommt Leben in Ihren Vortrag.

Redner

Zuhören ist anstrengend. Reden aber auch. Sie könnten den Vortrag auf mehrere Redner verteilen. Die Abwechslung steigert die Aufmerksamkeit der Zuhörer und senkt die Belastung der Vortragenden. Auch Glaubwürdigkeit und Überzeugungskraft nehmen zu, wenn der "richtige" Redner "sein" Thema vorträgt, nämlich dasjenige, in dem er besonders kompetent ist und für das er sich engagiert.
Informationen und Zusammenhänge
Ihre Mitglieder erwarten Informationen, weil sie verstehen wollen:
• Erklären Sie deshalb, was die Informationen bedeuten.
• Erläutern Sie Hintergründe.
• Erklären Sie die Ziele, die verfolgt wurden.
• Begründen Sie, warum welche Maßnahmen ergriffen wurden.
• Bilanzieren Sie, welche Erfolge zu verbuchen sind und welche Schwierigkeiten noch überwunden werden müssen.

Dynamik

Zeigen Sie, dass sich etwas bewegt hat, im vergangen Jahr. Machen Sie Lust auf mehr! Berichten Sie von den Plänen für die Zukunft. Visionen und Perspektiven motivieren Ihre Zuhörer, engagiert mitzuwirken.

Dank und Anerkennung

Wenn Sie von den Aktivitäten des vergangenen Jahres berichten, dann sprechen Sie zugleich über Menschen und ihrem Engagement. Nennen Sie Namen und würdigen Sie besondere Leistungen.
Quelle: ehrenamt-im-sport

So wehren Sie unangenehme Zwischenfragen ab

Ein Problem beim Rechenschaftsbericht oder Referaten sind immer wieder Einwürfe. Oft sind sie keineswegs immer produktiv - oft auch gar nicht so freundlich gemeint. Sie merken das schnell: Die Zwischenfrage will Sie provozieren, der Fragende will gar keine qualifizierte Antwort erhalten. Nun kommt es darauf an, den unfairen Störer so schnell wie möglich wieder loszuwerden, damit er den Fluss Ihres Vortrages nicht zerredet. Was können Sie bei solchen Zwischenrufen tun?

So könnten Sie künftig auf Störer reagieren:

1. Sie überhören die Frage einfach. Das wirkt vor allem bei aggressiven oder beleidigenden Einwürfen.
2. Sie lassen die Frage als nicht zum Thema gehörig nicht zu. Ihr Argument: "Damit schweifen wir vollkommen vom Thema ab." Oder: "Ich rede ja gerade nicht von…"
3. Sie stufen die Frage als zu theoretisch/hypothetisch ein: Ihr Abwehrargument: "Das ist eine rein theoretische Frage. Praktisch sieht es so aus…" Ihre Reaktion auf hypothetische Fragen: "Hypothetische Fragen beantworte ich grundsätzlich nicht."
4. Sie stellen den Fragenden als inkompetent dar: Argument: "Sie müssten als Fachmann doch wissen, dass …" Oder: "Ja, die Frage kommt häufig von Menschen, die nicht richtig im Thema drin sind. Genau das ist aber der Punkt, denn…"
5. Sie setzen eine andere Frage dagegen: "Ihr Frage trifft nicht ganz das Problem. Bitte überlegen Sie einmal, geht es nicht eigentlich darum…"
6. Sie weisen die Frage ab, wenn Sie nicht der richtige Adressat sind. "Stellen Sie die Frage lieber…"
7. Sie wehren die Frage ab, wenn sie inhaltlich schon mehrfach beantwortet wurde: "Dazu habe ich schon einige Male Stellung genommen…"
8. Sie fragen nach der Absicht, die dahinter steckt: "Was wollen Sie mit dieser Frage eigentlich erreichen?"
9. Sie kündigen an, die Frage später zu beantworten - und "vergessen" dies danach geflissentlich.
10. Sie sprechen direkt an, dass die Frage verletzend ist: "Mit solchen unsachlichen / provozierenden Fragen kommen wird nicht weiter…"
Quelle: vnr täglich

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