Bayerischer Hockey-Verband

Nr. 174 - 14. Januar 2007

Bayerischer Sportkongress 2007

Neue Wege in Freizeit, Schule und Verein

12. - 14. Oktober 2007 in München
Eine Kooperation zwischen dem BLSV und der TU München unter der Schirmherrschaft von Kultusminister Siegfried Schneider
Bitte merken Sie sich diesen Termin vor und informieren Sie bereits heute interessierte Übungsleiter, Vereins- und Verbandsmitarbeiter über diesen Termin.
Details und weitere Infos über diesen Kongress werden im bayernsport bzw. auf der Homepage des BLSV (www.blsv.de) veröffentlicht.
Quelle: BLSV

FSJ: Neue Richtlinien für Einsatzstellen bzw. TeilnehmerInnen

Begleitende Seminare

Als Alternative zu den FÜL-Ausbildungen empfehlen wir bei der Wahl der Ausbildung auch die Vereinsmanager-Ausbildung der Bayerischen Akademie für Erwachsenenbildung im Sport (Tel.: 089/15702-220, http://www.baytop.de/sport-bayern/blsv-akademie/) stärker zu berücksichtigen bzw. für TeilnehmerInnen, welche die ÜL-J-Lizenz bereits besitzen, die Zusatzsausbildungen der Sportjugend in den Bereichen Prävention (P) und Sport im Elementarbereich (SiE), welche von den Bezirkssportjugenden durchgeführt werden (näheres unter 089/15702-429). Ferner ist für Abiturienten mit Leistungskurs Sport auch eine verkürzte ÜL-Jugend Ausbildung möglich. Infos hierzu gibt es bei den Bezirkssportjugenden (www.bsj.org, Adressen, Bezirke) o. 089/15702-429.
Fehltage bei Seminaren müssen in jedem Fall nachgeholt werden, d.h. jeder FSJler muss an 25 Bildungstagen (davon 3 Blöcke mit je 5 Tagen) teilgenommen haben. Auch krankheitsbedingte Fehlzeiten müssen nachgeholt werden, z.B. durch die Lehrgänge der BSJ, Seminare anderer FSJ-Gruppen etc. Bis zu max. 5 "Bildungstage" können auch außerhalb von FSJ-/ÜL-Seminaren abgeleistet werden, etwa durch 2-3-tägige Hospitationen in anderen Einrichtungen (bei Verfassen eines entsprechenden Berichtes, der an den Träger zu senden ist).
Achtung: Um Übungsleiterzuschüsse beim jeweiligen Kreis für den FSJler abrufen zu können, muss die ÜL-Ausbildung bis zum 01.03. abgeschlossen sein um die entsprechenden Punkte zugeteilt zu bekommen. Für die Anmeldung bei Schularbeitsgemeinschaften (SAG) muss die Ausbildung bis 15.10. abgeschlossen sein, sonst kann ein ganzes Jahr SAG-Zuschuss verloren gehen. Es bei den SAG-Formalitäten aber auch möglich einen Vertreter für den mit der SAG-Durchführung Beauftragten anzugeben. Somit kann sich zunächst der Anleiter mit Vertreter FSJler eintragen. Wenn der FSJler dann den Schein hat, kann er die SAG alleine übernehmen.

Bewerbungsverfahren

Bitte weisen Sie zur Vermeidung späterer Konflikte die Bewerber bereits beim Vorstellungsgespräch detailliert auf die Tätigkeiten in der Einsatzstelle hin. Hierzu hilfreich ist der Wochenplan des Vorgängers.

FSJ als Zivildienstersatz

Ein FSJ als Zivildienstersatz ist nur möglich, wenn sich der Kriegsdienstverweigerer (KDV) nach der Anerkennung als KDV und vor Vollendung des 23. Lebensjahres schriftlich (FSJ-Vertrag mit dem Träger) für das FSJ verpflichtet hat.

Fristen

Im Stellenvergabesystem wurde die Frist vom 1.7. auf 15.6. vorverlegt.

Seminare

Erste-Hilfe-Kurse
Für die Mitarbeiter / Übungsleiter / FSJ’ler der Sportvereine im BLSV werden die Kosten für den Erste-Hilfe-Kurs durch die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) übernommen.
Hierzu ist dem Veranstalter der Ausbildung, neben der Adresse des Trägers (BLSV), die 10-stellige Mitgliedsnummer des BLSV bei der VBG mitzuteilen. Mitgliedsnummer: 84/0320/1295
Ein Formblatt zur Vorlage bei den Veranstaltern geht den FSJ’lern mit den Vertragsunterlagen zu.
Wichtig:
• Nicht alle Veranstalter der Ausbildungen rechnen mit der VBG ab - dies sollte im Vorfeld mit den Veranstaltern abgeklärt werden!
• Bitte selbst keine Kosten übernehmen, da sonst im nachhinein nicht mehr über die VBG abgerechnet werden kann!
• Bei Abrechnung über die BSLV Mitgliedsnummer: die Kosten werden von der VBG nur übernommen, wenn die Teilnahme am Erste-Hilfe-Kurs während des FSJ, d.h. zwischen 01.09.-31.08., erfolgt!
• Für Vereine mit eigenständiger Mitgliedsnummer bei der VBG: es kann i.d.R. direkt zwischen Verein, Veranstalter und VBG abgerechnet werden. Eine Unterschrift von unserer Seite ist nicht nötig.
Quelle: Bayerische Sportjugend im BLSV

Welche Mehrheit für eine Beitragserhöhung reicht

Um diese Frage zu klären, müssen Sie zunächst einen Blick in Ihre Satzung werfen. Finden sich hier keine Aussagen zum Stimmverhältnis, gilt Folgendes: Jedes Mitglied hat eine Stimme. Es entscheidet die Mehrheit der erschienenen Mitglieder (§ 32 BGB). Dabei ist die Mehrheit nach der Zahl der abgegebenen Ja- und Nein-Stimmen zu berechnen. Enthaltungen sind nicht mitzuzählen.

Beispiel:

An der Versammlung nehmen 50 stimmberechtigte Mitglieder teil. 18 stimmen mit Ja, 12 mit Nein und 20 enthalten sich. Beim Abstimmungsergebnis zählen die Enthaltungen nicht mit. Das heißt: Maßgeblich sind also nur die Stimmen von 30 der anwesenden Mitglieder. Die einfache Mehrheit liegt bei 50 Prozent und eine Stimme, also bei 16 Stimmen, die erreicht werden müssen, damit der Antrag angenommen ist. Da 18 Mitglieder mit Ja gestimmt haben, ist der Antrag angenommen.

Tipp:

In der Satzung kann allerdings von der gesetzlichen Regelung abgewichen werden. Das erfordert allerdings eine eindeutige und unmissverständliche Formulierung in der Satzung darüber, wie Stimmenthaltungen gewertet werden sollen. Beim Patt ist der Antrag abgelehnt. Die Satzung kann regeln, dass dann das Los oder die Stimme des Vorsitzenden entscheidet.

Für Geburtstagslisten brauchen Sie das Okay Ihrer Mitarbeiter

Ein neues Mitglied hat sich beschwert, weil in der Vereinszeitung eine Liste mit denjenigen Mitgliedern abdrucken wird, die im jeweiligen Monat Geburtstag haben. Das Mitglied will dort nicht genannt werden und besteht darauf, dass die Liste eingezogen wird. Kann es das fordern?
Vielen Vorstandskollegen wird die Reaktion des Mitglieds sicherlich übertrieben erscheinen, schließlich soll die Liste dazu dienen, den kommunikativen Umgang miteinander zu pflegen und das Vereinsklima zu fördern. Aber solche Listen werden eben immer wieder auch dazu missbraucht, um über Mitglieder "herzuziehen". Nur zwei typische Beispiele: "Was, sie wird erst 38? Das sieht man ihr gar nicht an. " Oder "Erst 46 und schon so faltig."
Allein diese beiden Beispiele machen schon deutlich, dass Geburtstagslisten datenschutzrechtlich relevant sind. Das genaue Geburtsdatum ist rechtlich absolut geschützt und genau deshalb sind Geburtstagslisten datenschutzrechtlich problematisch.

Praxis-Tipp:

Verzichten Sie vorübergehend auf den Abdruck der Geburtstagsliste. Fragen Sie bei allen Mitgliedern an, ob sie weiterhin auf der Geburtstagsliste geführt oder dort gestrichen werden möchten. Wenn das bei vielen Mitgliedern zu aufwändig ist: Verzichten Sie besser ganz auf die Geburtstagsliste.

Vorsicht, Rechtsfalle:

Es genügt nicht, dass Sie Ihren Mitgliedern ein Widerspruchsrecht einräumen, sie also (erst) auf deren Wunsch hin aus der Geburtstagsliste streichen. Sie sich von allen betroffenen Vorstandskollegen und Mitgliedern eine schriftliche Einverständniserklärung geben. Die Daten sollten sich möglichst auf die zur Kontaktaufnahme notwendigen Angaben beschränken. Auf jeden Fall empfiehlt es sich, die Einwilligung vor Verwendung der Daten im Internet einzuholen.

Wann Eltern für ihre Kinder zahlen müssen

Eine ganze Reihe von Jugendlichen leisten ihre Beiträge nicht. Wie können Sie sicherstellen, dass in diesem Fall deren Eltern zahlen müssen?
Für die Zahlungspflicht der Eltern reicht es entgegen einer weit verbreiteten Annahme nicht aus, dass die Eltern als gesetzliche Vertreter den Aufnahmeantrag unterschrieben haben. Auf der sicheren Seite sind Sie erst, wenn sich beispielsweise die Eltern als gesetzliche Vertreter ihrer Kinder am besten dokumentiert durch eine zweite Unterschrift ausdrücklich bereit erklären, für die Beitragszahlungen ihrer Minderjährigen zu haften. Lassen Sie diese Bereitschaft unbedingt durch eine zweite Unterschrift auf dem Aufnahmeantrag dokumentieren.

Die Finanzämter machen Ernst

Das mag ein Extrembeispiel sein - aber es zeigt, wie brisant das Thema Steuern für Vereine in diesem Jahr wird. So musste der Münchner Trabrenn- und Zuchtverein (MTZV) wegen der Nachzahlung von Steuerschulden lange Zeit um seine Existenz bangen. Ihm wurde nämlich die Gemeinnützigkeit aberkannt - und plötzlich waren bislang steuerfreie Einnahmen voll zu versteuern.
Dieses Beispiel zeigt: Die Finanzämter machen Ernst. Über immer mehr Vereinen schwebt das Damokles-Schwert der Aberkennung der Gemeinnützigkeit. So konnte jüngst ein kleiner Verein aus Bonn (80 Mitglieder) nur deshalb die Aberkennung abwenden, weil man sich unter der Hand mit dem Finanzamt einigte, die Satzung nachträglich zu ändern. Eine Satzung, die das Finanzamt ursprünglich anerkannt hatte.
Glück für den kleinen Verein - und sicherlich eine "Lösung", auf die niemand bauen sollte. Aber eben Realität. Und gerade weil die Finanzämter sehr genau darauf achten, müssen Sie als Vereinsvorstand in diesem Jahr wirklich alles richtig machen. Das heißt vor allem: Denken Sie an die regelmäßigen Steuererklärungen, auch wenn es nichts zu versteuern gibt. Lassen Sie die Vereinsbuchführung von Profis machen. Und verfahren Sie in Zweifelsfällen nicht nach dem Motto "Augen zu und durch" - sondern holen Sie kompetenten Rat ein.

Wann wird ein Beschluss der Mitgliederversammlung wirksam?

Ein Beschluss der Mitgliederversammlung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem er gefasst wird. Ausnahmen sind, dass
• der Beschluss erst später in Kraft treten soll (Beitragserhöhung zum 1.1. des nächsten Jahres),
• ein satzungsändernder Beschluss vorliegt. Dieser wird erst mit seiner Eintragung in das Vereinsregister wirksam (§ 71 BGB),
• eine Wahl durchgeführt wurde. Diese wird erst mit der Erklärung der Annahme der Wahl wirksam.

Was wünscht sich ein Journalist von einer Pressemitteilung wirklich?

Es sind 5 Punkte, die ganz besonders wichtig, damit ein Journalist auf Ihre Pressemitteilungen anspricht:

1. Termin:


Berichte und Ergebnisse vom Wochenende sollten bis spätestens dienstags vorliegen. Bei wichtigen Ereignissen tuts auch ein kurzer Anruf am Sonntag, dann kann ein ausführlicher schriftlicher Bericht folgen.

2. Nur das Wesentliche:


Oft genügen Stichworte, denn das Ausformulieren übernimmt die Redaktion. Je kürzer und präziser ein Text abgefasst ist, desto größer ist seine Chance, bereits am nächsten Tag in der Zeitung zu stehen.

3. Guter Aufbau, gute Lesbarkeit:


Sorgen Sie für einen logischen Aufbau und gute Leserlichkeit Ihrer Texte. Machen Sie gleich in den ersten fünf Sätzen klar, um was es geht, kommen Sie nicht über unendliche Schilderungen erst auf Seite drei zum Wesentlichen. Berücksichtigen Sie die berühmten "fünf W" des Journalismus: Wer, was, wann, wo und warum.

4. Vollständigkeit:


Sorgen Sie für Vollständigkeit Ihrer Texte. Versehen Sie sie mit Namen, Anschrift, Telefonnummer und Funktion des Absenders.

5. Just in Time:


Achten Sie darauf, dass Ankündigungen zu einem Ereignis rechtzeitig in der Redaktion eintreffen, am besten eine Woche im Voraus, spätestens aber am Mittwoch vorher.

Wie lange Sie vergessene Beitragseinzüge nachholen können

Bei der Überprüfung durch den Kassenprüfer oder bei einem Wechsel des Kassenwarts ist aufgefallen, dass auf Grund geplatzter Lastschrifteinzüge und aus anderen Gründen nicht von allen Mitgliedern die Mitgliedsbeiträge 2006 eingezogen worden sind. Und nun?

Die Lösung:

Seit 2002 gilt für Mitgliedsbeiträge eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Dabei beginnt die Verjährungsfrist jeweils mit Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Beispiel: Im Januar 2006 war der Jahresbeitrag für 2006 fällig. Dann hat die Verjährungsfrist für den Jahresbeitrag 2006 am 1.1.2007 begonnen und endet mit Ablauf des Jahres 2009. Sie können also die Beiträge problemlos noch einziehen beziehungsweise einfordern. Allerdings empfiehlt es sich, dies nicht ohne "Vorwarnung" zu tun, da sonst erhebliche Unruhe unter den betroffenen Mitgliedern entstehen könnte. Rufen Sie die betroffenen Mitglieder am besten vorher an und besprechen Sie mit ihnen die nächsten Schritte.
Quelle der einzelnen Beiträge: Vereinswelt-Newsletter

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 Kontakt

Bayerischer Hockey-Verband
Dieter Strothmann
Gärtnerplatz 2
80469 München
Tel.: 089-201 60 60
Tel.: 0171-416 67 18
Tel. (g): 089-53 48 50
E-Mail: info@kes-online.de


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