Bayerischer Hockey-Verband

Nr. 142 - 31. März 2006

Mahnwesen:
Eine nette Zahlungserinnerung ...

... überzeugt den säumigen Zahler eher als eine schnöde Mahnung - auch im Vereinsleben! Hier ist ein Mustertext: "Sehr geehrte(r) ..., Seit … gehören Sie unserem Verein an und nutzen als Mitglied unserer ...-Abteilung unser vielfältiges Leistungsangebot. Wir freuen uns, dass Sie in unserem Verein aktiv sind und wünschen Ihnen auch weiterhin viel Spaß dabei. Damit wir unser Angebot für unsere Mitglieder weiterhin in vollem Umfang aufrechterhalten können, achten wir auf den pünktlichen Eingang der Mitgliedsbeiträge. Wie wir in unserer Satzung geregelt haben, sind die Mitgliedsbeiträge jeweils am … fällig. Bitte überweisen Sie Ihren Mitgliedsbeitrag für den Zeitraum ... in Höhe von ... innerhalb der nächsten 14 Tage. Um Ihnen die Zahlung zu erleichtern, füge ich einen vorbereiteten Überweisungsvordruck bei. Nutzen Sie gern auch die Möglichkeit, uns eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Das ist für Sie der bequemste Weg, Ihren Mitgliedsbeitrag immer pünktlich zu zahlen."
Quelle: komma-net

Warum Sie Spenden nur in Ausnahmefällen dem Vereinsvermögen zuführen dürfen

Wenn Sie aus einer Spendenaktion zu einem bestimmten Zweck (z.B. die Anschaffung von neuer Sportausrüstung o.ä.) noch Gelder über haben, kann es vorkommen, dass Sie diese dem Verinsvermögen zuführen möchten, um sie zu einem späteren Zeitpunkt für andere Zwecke zu nutzen. Ist das bei zweckgebundenen Spenden überhaupt möglich?
Wenn Ihr Verein zweckgebundene Spenden sammelt, müssen Sie diese Spenden zeitnah (bis zum Ende des Wirtschaftsjahres) und für den konkreten Zweck verwenden. So die generelle Regel. Allerdings gestattet die Finanzverwaltung eine Ausnahme, die Sie aber vor der Spendenaktion beachten sollten: Wenn Sie bereits bei der Spendengewinnung darauf hinweisen, dass die Spende Ihrem Vereinsvermögen zugeführt werden soll, ist dies anschließend problemlos möglich.
Das Gleiche gilt auch für Einnahmen aus Erbschaften oder Vermächtnissen. Auch diese können Sie ohne Zweckbindung Ihrem Vereinsvermögen zuführen. Gleiches gilt für Sachspenden, die langfristig im Vereinsvermögen bleiben (z.B. Zuwendung eines PKWs, Spende eines Sportgerätes oder Musikinstruments).
Haben Sie bei der Spendensammlung keinen Hinweis auf die Zuführung zum Vereinsvermögen gegeben, kann dieser Schritt auch nicht erfolgen. Denn eine allgemeine Zuführung eingegangener Spenden, z.B. in eine Rücklage, ist nicht zulässig, da Sie in diesem Fall gegen das Gebot der "Selbstlosigkeit" verstoßen. Es gibt aber zwei Lösungen für Sie und Ihren Verein: Sie führen die Spenden einer zweckgebundenen Rücklage zu. Voraussetzung: Sie können nachweisen, dass Ihr Verein damit seine gemeinnützigen Zwecke aus wirtschaftlichen Gründen erfüllen kann. Oder Sie führen die Spenden einer so genannten "freien Rücklage" zu. Das ist dann zulässig, wenn diese Rücklage maximal 1/3 des gesamten Überschusses in Ihrer Vermögensverwaltung ausmacht. Dieses Drittel darf nicht überschritten werden.
Quelle: vnr

Satzung:
Geschäftsordnungen erleichtern den Ablauf ...

... von Vorstandssitzungen. Doch zuvor muss Ihre Satzung den Weg frei machen. Eine Musterformulierung zu Vereinsordnungen aus dem Handbuch für den Vereinsvorsitzenden:
· "Das Präsidium wird ermächtigt, Vereinsordnungen zu beschließen, die vom Vereinsausschuss zu genehmigen sind. Alle Vereinsordnungen müssen den Mitgliedern durch Aushang, durch Mitteilung in der Vereinszeitschrift oder durch gesonderte Mitteilung bekannt gemacht werden. Dies gilt auch für Änderungen und Aufhebungen bereits bestehender Vereinsordnungen. Die Vereinsordnungen sind kein Bestandteil der Vereinssatzung. Sie werden damit nicht in das Vereinsregister eingetragen. Vereinsordnungen können für folgende Bereiche des Vereins erlassen werden:
• Geschäftsordnung für den Vorstand,
• Finanz- und Kassenwesen,
• Abteilungsordnungen,
• Ehrenordnung,
• Jugendordnung,
• Benutzungsordnungen für vereinseigene Anlagen und Einrichtungen."
Quelle: komma-net

Jahreshauptversammlung:
Tipps für Ihre Präsentations-Folien

Folien sollten Ihre Worte und Argumente veranschaulichen und verstärken, nicht wiederholen. Hierzu die folgenden Tipps, wie Sie Ihre Folien aussagekräftig und für Ihr Publikum gut lesbar gestalten.
• Stellen Sie pro Folie nur einen Sachverhalt dar.
• Veranschaulichen Sie Zahlenmaterial in Diagrammen.
• Verwenden Sie kurze Wörter und Sätze.
• Beschränken Sie sich auf sechs bis acht Zeilen, beziehungsweise 50 bis 60 Wörter pro Folie.
• Verwenden Sie nicht mehr als drei Schriftgrößen.
• Ihre Überschriften benötigen eine Schriftgröße von mindestens 30 pt, der Text 24 pt und die Unterpunkte 20 pt.
• Der Zeilenabstand sollte mindestens 20 pt betragen.
• Schreiben Sie nur waagerecht. Schräg geschriebene Texte sind wenig leserfreundlich.
• Nutzen Sie das Querformat. Dadurch steht Ihnen mehr Fläche zur Verfügung und Sie müssen nicht an Platz sparen.
• Verwenden Sie Farben.
• Visualisieren Sie Inhalte durch Bildmaterial.
• Gehen Sie sparsam mit Animationen um.
• Planen Sie für jede Folie zwei Minuten Vortragszeit ein.
• Entfernen Sie die Folie von der Projektorfläche, sobald sie ihren Zweck erfüllt hat.
• Lesen Sie den Text Ihrer Folien nicht vor.
• Beschriften Sie auch Folien während des Vortrags.
• Zeigen Sie nur das, was gerade besprochen wird.
Quelle: vnr

Unfallversicherung:
Was Sie jetzt in Ihrer Satzung regeln sollten

Sollen auch die nicht von der Satzung erfassten Ehrenamtler den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung genießen? Nehmen Sie die entsprechenden Funktionen in die Satzung auf. Muster:
· § ... Ehrenamtliche Funktionen im Verein
(1) Zur Erfüllung des Vereinszwecks sind zahlreiche Aufgaben und Funktionen zu erfüllen.
(2) Diese Aufgaben werden ehrenamtlich auf freiwilliger Basis erbracht.
(3) Die Amtsinhaber müssen nicht Vereinsmitglied sein.
(4) Zur Erfüllung der Vereinsaufgaben werden folgende Vereinsämter bestellt: a) Jugendwart b) Zeugwart c) ...
(5) Die Bestellung der Vereinsämter erfolgt durch Wahl durch den Hauptausschuss für die Dauer von 3 Jahren.
(6) Die Amtsinhaber erhalten für ihre Tätigkeit keine Vergütung. Sie haben Anspruch auf Aufwendungsersatz nach § 670 BGB. Die näheren Einzelheiten dazu regelt die Finanzordnung des Vereins, die vom Hauptausschuss erlassen, geändert und aufgehoben wird.
Quelle: komma-net

WLSB Studie:
Große Zufriedenheit bei den Sportvereinen

Laut einer Studie vom Württembergischen Landessportbund (WLSB) sind 82 Prozent der Mitglieder mit ihrem Sportverein zufrieden oder sehr zufrieden. Die Vereinsstudie des WLSB wurde in Tübingen der Öffentlichkeit von den Sportwissenschaftlern der Universität Tübingen vorgestellt.
Wer sind die Menschen im Verein? Was hält sie im Verein? Was ist den Vereinsmitgliedern wichtig?
Das sind die Fragen, denen der WLSB in der Studie auf den Grund gehen wollte.
Das Ergebnis:
• Kompetenz und Engagement der Übungsleiter/innen und Trainer/innen und
• die Förderung der Jugendarbeit
finden sich auf Platz 1 und Platz 2 der Rangliste wieder.
Erstaunlich ist, dass teilweise beachtliche Differenzen zwischen den Interessen der Mitglieder und der Zufriedenheit mit den tatsächlichen Zuständen sind. D.h. die Interessen der Mitglieder entsprechen nicht immer den Zielen des Vereinsvorstandes. Das ist fatal, denn zufriedene Mitglieder haben eine wesentlich höhere Bindung zum Verein.

Der WLSB untersucht: Warum Vereine wachsen oder schrumpfen

Die Erweiterung und die hohe Qualität des Angebots sowie die Kompetenz der Übungsleiter und Trainer im Verein sind die mit Abstand ausschlaggebenden Faktoren für einen Mitgliederzuwachs.
Mitgliederrückgang dagegen beruht, laut WLSB, vor allem auf Veränderungen der gesellschaftlichen und regionalen Rahmenbedingungen, dem schlechten Zustand der Sportstätten und unzureichenden Kapazitäten. Hilfreich ist es, die Neumitglieder der letzten 5 Jahre auf ihre Altersstruktur hin zu untersuchen.
So zeigt sich schnell, ob sich das Vereinsangebot den gesellschaftlichen Veränderungen angepasst hat - oder ob dringender Handlungsbedarf besteht, etwa durch das Entwickeln und Anbieten neuer, zeitgemäßer Vereinsangebote.
Quelle: vnr

Teamentwicklung:
So gründen Sie in 6 Schritten ein erfolgreiches Team

Eine Arbeitsgruppe, die sich zwar regelmäßig trifft, aber ohne Herausforderung existiert und daher auch kein klar definiertes Ziel ansteuert, kann nicht effektiv arbeiten. Es handelt sich eher um ein "Pseudo-Team", das unproduktiv ist und sich daher - über kurz oder lang - auflöst, weil die gemeinsamen Treffen ohne Ergebnis bleiben. Ein gutes und erfolgreiches Team dagegen kann gemeinsam die gesetzten Ziele erreichen, verfügt über einen starken inneren Zusammenhalt und kann andere dementsprechend überzeugen.
Um ein erfolgreiches Team ins Leben zu rufen, sollten Sie in 6 Schritten vorgehen:

1. Schritt: Ziele und Motivationen klären

In einem ersten Treffen sollten die Mitglieder des künftigen Teams (mindestens 3 und maximal 7 Personen) klären, warum sie ein Team bilden möchten.
• Was sind unsere persönlichen Motive für das Arbeiten im Team?
• Was erwarten wir von Teamarbeit?
• Welches gemeinsame Ziel verfolgen wir?
Wichtig dabei ist, dass alle Beteiligten über ihre persönlichen Ziele und Motive offen sprechen können. Gemeinsame Ziele können nur dann definiert werden, wenn sich niemand übergangen fühlt.

2. Schritt: Gemeinsame Ziele konkretisieren

In vielen Fällen werden in der ersten Sitzung auch solche Ziele herausgearbeitet, die zwar sehr wichtig, aber nur schwer messbar sind. Ein "kollegiales Arbeitsklima" reicht als Ziel nicht aus, wenn es nicht klar bestimmt wird, was sich für die einzelnen Teammitglieder hinter diesem Begriff verbirgt.

3. Schritt: Spielregeln aufstellen

Die Teammitglieder bestimmen, nach welchen Regeln sie die gemeinsame Arbeit gestalten möchten. Sprechen Sie alle Punkte an, die Ihnen wichtig erscheinen. Auch hier ist darauf zu achten, dass die Wünsche aller Beteiligten berücksichtigt werden.

4. Schritt: Einen geeigneten Moderator finden

Ein Mitglied mit moderatorischen Fähigkeiten unterstützt die Arbeitssitzungen. Daher ist es sinnvoll, dass das Team einen Moderator - am besten aus der eigenen Mitte - bestimmt. Der Moderator
• ist unparteiisch und absolut neutral,
• hört bei Austausch und Diskussionen allen Teammitgliedern zu, achtet darauf, dass alle zu Wort kommen,
• lässt nicht zu, dass Diskussionen ausarten, sondern hat das Ziel des Gesprächs stets vor Augen,
• fasst als Ergebnis die einzelnen Standpunkte zusammen und fordert zur Entscheidungsfindung auf.

5. Schritt: An einer Sache arbeiten

Teamsitzungen haben nur dann einen Sinn, wenn kontinuierlich und konzentriert an der gemeinsamen Sache gearbeitet wird. Wichtig sind:
• eine gute und offene Kommunikation zwischen den Teammitgliedern, eine gute Vor- und Nachbereitung der Sitzungen,
• eine möglichst frühe Festlegung der wesentlichen Umsetzungsschritte,
• frühzeitige Verteilung der Aufgaben.

6. Schritt: Was haben wir erreicht?

Schließlich sollte das Team das bisher Erreichte zusammenfassen, um Erfolge sichtbar zu machen. Eine Reflektion über die bisherigen Erfolge kann nicht nur zum Abschluss eines gemeinsamen Projektes vorgenommen werden, sondern auch zwischendurch in regelmäßigen Abständen.
Damit werden auch kleinere Erfolgserlebnisse wertgeschätzt. Dies wird den inneren Zusammenhalt des Teams stärken.
Quelle: vnr

Klicken Sie hier!Suchen  

 Kontakt

Bayerischer Hockey-Verband
Dieter Strothmann
Gärtnerplatz 2
80469 München
Tel.: 089-201 60 60
Tel.: 0171-416 67 18
Tel. (g): 089-53 48 50
E-Mail: info@kes-online.de


Klicken Sie hier!Inhaltsverzeichnis



BAY Aktuell | BAY Inhalt

2024 © BAYERN (BHV) • Bayerischer Hockey Verband e.V.Impressum
Bayrischer Hockey Verband e.V. • Georg Brauchle Ring 93 • 80992 München