Bayerischer Hockey-Verband

Nr. 138 - 03. März 2006

Gratulation: MSC neuer Deutscher Meister!!

Dank eines überragenden Christopher Zeller, der an allen Toren beteiligt war und dabei selbst viermal traf, wurde der Münchner SC nach 2003 wieder Deutscher Meister im Hallenhockey der Herren. In einem spannenden Finale besiegte das Team von Klaus Holzmüller die junge Mannschaft aus Berlin mit 6:4 (3:1). Herzlichen Glückwunsch.

Liebe Sportfreunde,
im Namen des Bayerischen Hockey-Verbandes möchte ich Euch recht herzlich zum Gewinn der
Deutschen Hallenhockeymeisterschaft
der 1. Herrenmannschaft
gratulieren.

BAYERISCHER HOCKEY-VERBAND
gez. Franz-Josef Nubbemeier
(Präsident)

Herren-WM in Gladbach

Wie alle wissen, richtet Deutschland in der Zeit vom 6. bis 17. September 2006 in Mönchengladbach die Hockey-Weltmeisterschaften der Herren aus und die versammelte Hockey-Welt freut sich bereits darauf. Hockey von internationaler Extraklasse ist angesichts des starken Teilnehmerfelds zu erwarten.
Ein Turnier auf höchstem Hockey-Niveau, ausgetragen im modernsten Hockey-Stadion der Welt, dem Warsteiner HockeyPark. WORLDWIDE SPORTS bietet Ihnen die Möglichkeit die Weltmeisterschaften hautnah mitzuerleben.
Wir haben für Hockey-Fans aus der ganzen Welt einige Pakete zu sportlich fairen Preisen organisiert, die wir Ihnen und Ihren Mitgliedern gerne anbieten würden. Sollten Sie Unterstützung bei der Organisation Ihrer Anreise benötigen, helfen wir Ihnen gerne dabei. Weitere Informationen zu unseren Hockey-WM-Paketen finden Sie auf unserer Internetseite unter
http://www.worldwidesports.de/52.0.html

Girls in motion - Spezielle Sportangebote für Mädchen gesucht

Um unser Angebot auf der Homepage der Münchner Sportjugend zu aktualisieren, sind wir auf der Suche nach Sportangeboten oder Kursen wie z. B. Hip-Hop, Selbstverteidigung oder Schwimmen, die speziell für Mädchen sind. Dies ist eine gute Möglichkeit für die Münchner Hockeyvereine auf ihre Angebote für Mädchen hinzuweisen. Sie sollten es unbedingt nutzen. Wer auf ein solches Angebot hinweisen möchte, schickt einfach eine E-Mail mit den nötigen Angaben wie Datum, Uhrzeit, Alter, Kosten, Veranstaltungsort und Kontaktadresse an n.mittelmaier@msj.de

Landesmediendienste bieten kostenlosen Verleihservice

Die Landesmediendienste Bayern e. V. haben in Zusammenarbeit mit der Landeshauptstadt München eine Auswahl aktueller Spiel- und Dokumentarfilme zusammengestellt - ausgestattet mit öffentlichen Vorführrechten. Der Verleih ist für schulische und außerschulische Bildungsträger kostenlos.
Voraussetzung ist allerdings der Erwerb einer KundenServiceKarte. Diese wird für InhaberInnen der JugendleiterCard ebenfalls umsonst ausgestellt. Weitere Infos unter Tel. 38 16 09 15, E-Mail: info@landesmediendienste-bayern.de und www.landesmediendienste-bayern.de.

Steuerfalle Vereinsheim:
Kostenlose Verpachtung kann richtig teuer werden

Immer wieder weisen wir auf eine schlummernde Gefahr hin, die bei vielen Vereinen noch nicht erkannt wird: Deutschlands Finanzämter haben die Vereine als Einnahmequelle entdeckt! Besonders im Visier: Pachtverträge mit Mitgliedern zum Führen der Vereinsgaststätte!
Der Fall: Die Tennisabteilung eines größeren Vereins errichtete in den Jahren ein Tennisheim. Dafür machte der Verein die im Zusammenhang mit dem Errichten des Tennisheims angefallenen Vorsteuerbeträge in voller Höhe geltend. 67,7 Prozent des Tennisheims entfielen auf den Gastronomiebereich.
Kurz vor der Fertigstellung schloss der Verein einen Pachtvertrag mit einem Vereinsmitglied zum Betrieb einer Gaststätte. Der Pachtvertrag begann laut Vertrag bei Fertigstellung des Clubheims. Über eine Verlängerung sollte jeweils nach Ablauf der Freiluftsaison neu verhandelt werden. Ein Pachtzins wurde nicht erhoben. Der Pächter verpflichtete sich lediglich zur Reinhaltung von Gastraum mit Terrasse, Küche, Abstellraum, Besprechungsraum, Diele und Getränkekeller. Dazu trug der Pächter bis zum Ende der Saison die Nebenkosten wie Wasserversorgung und Entwässerung, Heizungs- und Warmwasserkosten, Straßenreinigung und Müllabfuhr, Schornsteinreinigung, Stromkosten, Sach- und Haftpflichtversicherung und die Grundsteuer. Auch die Öffnungszeiten wurden im Vertrag geregelt.

Das Finanzamt rieb sich die Hände

... als es anlässlich einer Umsatzsteuersonderprüfung diese Details kennen lernte. Zwar leitete der Pächter die Gaststätte tatsächlich nur eine Saison lang - aber aus der unentgeltlichen Überlassung folgerte der Prüfer messerscharf: Es handelt sich um eine nicht unternehmerische Nutzung, die den Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten ausschließt. Die Folge:
Obwohl der Verein nach diesem Jahr das Vereinsheim selbst betrieb, wurden ihm alle Vorsteuerabzüge gestrichen - damals immerhin 36.395,74 DM - genau jene 67,7 Prozent der Vorsteuer, die den Anteil der Vereinsgaststätte ausmachen!
Die Begründung: Da der Verein die Gaststätte kostenlos verpachtet hat, kann bei der Beurteilung nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht davon ausgegangen werden, dass der Verein den Gaststättenbereich errichtet hat, um durch die Überlassung an Dritte Einnahmen zu erzielen. Und damit war der Vorsteuerabzug verloren! Die Verpflichtung, die zum Betrieb der Gaststätte überlassenen Räume zu reinigen, wurde von den Richtern nicht als Entgelt für die Überlassung dieser Räume gesehen werden. Oder - um es ganz simpel auszudrücken: Kein Verein errichtet und überlässt Räume nur, damit sie gereinigt werden. Fazit: Verpachten Sie die zu Ihrem Vereinsheim gehörenden Gaststättenräume niemals ohne finanzielle Gegenleistung! Sonst unterstellt Ihnen das Finanzamt sofort, dass der Gaststättenbereich ausschließlich zu nicht unternehmerischen Zwecken erfolgt -und Ihr Umsatz- beziehungsweise Vorsteuervorteil geht verloren!
Quelle: Handbuch für den Vereinsvorsitzenden

Bei diesen Vereinseinnahmen geht das Finanzamt leer aus

Die Einnahmen aus der Vermögensverwaltung sind stets auch steuerlich ein Grund zur Freude. Denn das Finanzamt geht leer aus. Allerdings kann die Abgrenzung zwischen steuerfreier Vermögensverwaltung und steuerpflichtigem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb schwierig sein. Es kommt, wie so oft, auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an. Die verzinsliche Anlage von Kapitalvermögen oder die Vermietung und Verpachtung von vereinseigenen Gebäuden, Plätzen und Anlagen betrachtet das Finanzamt als steuerfreie Vermögensverwaltung. Im konkreten Einzelfall kann die Abgrenzung zwischen Vermögensverwaltung und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb allerdings schwierig sein. Zum Beispiel geht das Finanzamt von einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb aus, wenn Ausstellungsräume oder Standplätze an wechselnde Mieter vergeben werden.

Drei typische Beispiele aus der Vereinspraxis

Fall 1: Sie verpachten Ihre Vereinsgaststätte
Verpachten Sie als gemeinnütziger Verein die Vereinsgaststätte an einen Pächter, gehören die Pachteinnahmen grundsätzlich zu den steuerfreien Einnahmen aus Vermögensverwaltung. Anders verhält es sich dagegen, wenn Sie mit Ihrem Verein die Gaststätte selbst betreiben. Dann stellt die Vereinsgaststätte einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb dar.
Achtung: Verpachten Sie Ihre Vereinsgaststätte, die Sie zunächst selbst betrieben haben, dann steht Ihnen eine Wahlrecht zu: Wollen Sie keine stillen Reserven auflösen, handelt es sich bei Ihrer Gaststätte weiterhin um Betriebsvermögen. Durch die Verpachtung ruht Ihr Gewerbe. Sie müssen aber die Pachteinnahmen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb erfassen und versteuern.
Üben Sie dagegen das Wahlrecht zugunsten der Vermögensverwaltung aus, müssen die stillen Reserven versteuert werden. Dann sind Ihre Pachteinnahmen körperschaft- und gewerbesteuerfrei. Umsatzsteuer fällt allerdings an.

Fall 2: Sie stellen Werbeflächen zur Verfügung
Auch die entgeltliche Übertragung des Rechts zur Nutzung von Werbeflächen in vereinseigenen oder vermieteten Sportstätten zählt zur Vermögensverwaltung. Beispiel: Bandenwerbung. Voraussetzung ist allerdings, dass dem Pächter, also beispielsweise der Werbeagentur, ein angemessener Gewinn verbleibt.
Achtung: Die entgeltliche Nutzung von Werbeflächen auf Sportkleidung stellt dagegen immer einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb dar.

Fall 3: Sie vermieten Plätze, Räume und Gebäude
Die Vermietung einer Sporthalle, eines Sportplatzes oder auch nur einzelner Räume in einem Gebäude (z. B. Tagungszimmer) gehört zur freien Vermögensverwaltung. Das gilt jedenfalls dann, wenn es sich um eine Dauervermietung handelt.
Achtung: Ganz anders sieht es dagegen aus, wenn - und das wird viel häufiger vorkommen - wenn Sie mit Ihrem Verein Plätze, Räume oder Gebäude laufend kurzfristig vermieten. Beispiel: stundenweise Vermietung von Tennisplätzen an Nichtmitglieder stellt einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb dar. Bei der stundenweisen Vermietung an die eigenen Mitglieder handelt es sich um einen Zweckbetrieb.
Quelle: Handbuch für den Vereinsvorsitzenden

Fortbildung im Verein finanzieren
Hier eine Auflistung möglicher Geldquellen und Fördertöpfe

Fortbildung ist ein weites Feld: Sportpraxis, Vereinsmanagement, Arbeit mit Ehrenamtlichen. Die Angebote und Möglichkeiten sind enorm, die Kosten häufig leider auch. Stehen Sportvereine mit den finanziellen Lasten allein auf weiter Flur? Nein: Verbände, die öffentliche Hand und private Geldgeber bieten Unterstützung. Allerdings braucht man einen guten Riecher, um Fördermittel aufzuspüren, denn längst werden sie nicht mehr nach dem Gießkannenprinzip verteilt. Um ans Ziel zu gelangen, muss man das Terrain erkunden, muss Richtlinien, Erwartungen und Fristen der Förderer kennen.
Tipps, wie Sie Fördermöglichkeiten aufspüren, finanzkräftige Mitstreiter gewinnen und so Ihre Fortbildungspläne über manche finanzielle Hürde führen, finden Sie in diesen Beitrag. Gleich welchen Weg Sie einschlagen, um Helfer an Bord zu holen, sollten Sie ein Prinzip nie aus den Augen verlieren: Fortbildungen kosten. Fragen kostet nichts!

Die Landessportbünde

Wenn es um Fördermöglichkeiten geht, ist der Landessportbund (LSB) bzw. der Stadt- oder Kreissportbund die erste Adresse für Ihren Sportverein. Jeder LSB hat seine eigenen Förderrichtlinien, weshalb ein allgemeingültiger Wegweiser, der Sie an die Förderquellen leitet, leider nicht existiert. Nehmen Sie Kontakt mit dem für Ihren Sportverein zuständigen Sportbund auf, stellen Sie Ihr Fortbildungsanliegen vor und lassen Sie sich beraten! Auch wenn der Sportbund selbst Ihren Verein finanziell nicht unterstützen kann, weiß er vielleicht, wo etwas zu holen ist.

Länder, Städte und Kommunen

Die Länder, Städte und Kommunen sind - immer noch - wichtige Förderer des Sports. Um erfolgreich Mittel zu akquirieren, müssen Sportvereine allerdings eine neue Disziplin üben, nämlich den Orientierungslauf: Fördertöpfe auf den langen Fluren der Behörden Gestrüpp zu entdecken, erfordert langen Atem und eine besondere Spürnase. Schon deshalb, weil die Titel, unter denen Etats der öffentlichen Hand finanzielle Unterstützung vorsehen, nicht immer den Begriff Sport enthalten. Stattdessen müssen Sie vielleicht unter Stichwörtern wie Prävention, Jugendarbeit oder Stadtteilförderung suchen. Halten Sie deshalb engen Kontakt zu staatlichen Stellen, Kommunen und Sportbünden - Ihre Ansprechpartner kennen sich im Dickicht der Verwaltung aus und vermögen Ihrem Verein den Weg zu weisen.

Engagement, das sich lohnt

Prüfen Sie nicht nur, ob die öffentliche Hand Mittel für Vorhaben vergibt, die sich Ihr Verein vorgenommen hat. Auch der umgekehrte Weg führt ans Ziel: Schauen Sie sich an, welche Arten von Projekten gefördert werden und überlegen Sie, ob sich nicht auch Ihr Verein auf diesem Gebiet engagieren könnte. Meist sind es soziale Anliegen - zu denen der Sport viel beitragen kann! Und "nebenbei" könnte eine Fortbildung finanzierbar werden, die Ihrem Sportverein auch in anderen Handlungsfeldern weiter hilft, zum Beispiel eine Ausbildung im Projektmanagement.

Rund 280 EU-Fördermaßnahmen stehen zur Auswahl

Der Blick von Vereinsvorständen, die auf der Suche nach Fördermitteln sind, reicht selten bis nach Brüssel, dem Verwaltungszentrum der Europäischen Union (EU). Doch es könnte sich lohnen, einmal über den nationalen Tellerrand hinaus zu blicken, denn bestimmt könnten sich Sportvereine manche der derzeit rund 280 EU-Fördermaßnahmen zunutze machen. Die Förderprogramme wenden sich, wie auf der nationalen Ebene, meist nicht unmittelbar an den Sport, sondern dienen sozialen Vorhaben. Halten Sie deshalb Ausschau nach Themen wie Bildung, Jugend oder Integration.
Tipp: Sie vergrößern die Aussichten Ihres Vereins auf Unterstützung der EU, wenn Sie Projekte grenzüberschreitend anlegen.
Tipp: Vereine, die Ansprüche auf eine Förderung durch die EU haben könnten, werden oft durch die Vielzahl von Behörden, Förderfeldern und Richtlinien abgeschreckt. Deshalb plant die Führungsakademie des DSB auch 2006 ein Seminar, das den Vereinen helfen soll, ihre Aktivitäten auf Möglichkeiten der EU-Förderung hin zu konzipieren bzw. geplante Projekte auf die Förderungsmöglichkeiten hin zu prüfen. Voranmeldungen nimmt die Führungsakademie unter dem Stichwort "Europa hautnah06 - Förderprogramme" entgegen:
E-Mail: info@fuehrungs-akademie.de

Weitere Informationen:
EU-Büro des deutschen Sports
89, av. de Cortenbergh
B-1000-Brüssel
Telefon: 0032 / 2 738 03 20
Fax: 0032 / 2 738 03 27
E-Mail: info@eu-sports-office.org
Internet: www.eu-sports-office.org/de

Stiftungen & Co.

In Deutschland gibt es über 10.000 private und öffentliche Stiftungen, die Erträge aus dem Stiftungsvermögen gemäß ihrem Satzungszweck verteilen. Ausgangspunkt der Förderung ist stets ein Antrag der Organisation, die sich für den Stiftungszweck engagiert und deshalb um Unterstützung bittet. Doch an welche Türen könnte Ihr Sportverein klopfen? Zugeben, das herauszufinden verlangt detektivischen Spürsinn. Es kommt darauf an
• erstens zu ermitteln, welche Stiftung ihrer Satzung nach überhaupt als Unterstützer für Ihr Vorhaben in Betracht kommt
• und zweitens den Antrag so begründen, dass die enge Verbindung zwischen Stiftungszeck und Vorhaben deutlich wird.
Tipp: Eine gute erste Orientierung und viele konkrete Ratschläge, wie gemeinnützige Organisationen Stiftungen als Geldgeber gewinnen, gibt Ihnen das Internet-Portal www.wegweiser-buergergesellschaft.de
Tipp: Weitere Hinweise zur Antragstellung und zu Förderstiftungen bietet eine Broschüre der "Stiftung Mitarbeit":
Wie Stiftungen fördern
118 Seiten
ISBN 3-928053-49-3
7,50 Euro
Bestellung im Internet unter:
www.mitarbeit.de
Tipp: Bei der Suche nach der richtigen Stiftung bieten folgende Internetseiten Hilfestellung:
www.stiftungsrecherche.de
www.maecenata.de

Weitere Informationen gibt Ihnen:
Bundesverband Deutscher Stiftungen
Bingerstrsse 40
14197 Berlin
Telefon: 030 / 89 79 47-0
Fax: 030 / 89 79 47-11
E-Mail: bundesverband@stiftungen.org
Internet: www.stiftungen.org

Wettbewerbe und Förderpreise

Der Wettkampf gehört zum Sport! Aber auch auf anderen Handlungsfeldern eines Sportvereins locken Prämien und Preise. Der Fokus von Wettbewerben und Förderpreisen liegt meist auf bürgerschaftlichem Engagement, zum Beispiel für Jugendarbeit, Integration oder Gesundheitsvorsorge. Alles Themen, die in Sportvereinen eine Heimat haben. Prüfen Sie deshalb, ob Ihr Verein nicht auch eine "Belohnung" verdient, die Sie für Fortbildungsprojekte nutzen könnten!
Tipp: Eine Aufstellung von Wettbewerben und Förderpreisen, die 2006 stattfinden, finden Sie hier:
www.buergergesellschaft.de/foerderpreise/

Kooperationen

Zuschüsse sind ein Weg, Fortbildungen zu finanzieren - aber nicht der einzige. Nutzen Sie auch diejenigen Formen der Mittelbeschaffung, die auf gegenseitigen Nutzen zwischen Ihrem Sportverein und einem Geber zielen:

Sponsoring

Vereine, die auf Sponsorensuche gehen, scheitern manches Mal an einem Missverständnis - sie verwechseln Sponsoring mit Mäzenatentum. Sie versäumen es deshalb, sich Gedanken zu machen, was Sie einem Sponsor zu bieten haben. Das aber ist der erste Schritt auf dem Weg zum Erfolg. Denn Sponsoring ist ein Geschäft auf Gegenseitigkeit. Der Sponsor ist ein Vertragspartner, der den Gesponsorten durch Gelder, Sachmittel oder Dienstleistungen unterstützt - und dafür im Gegenzug einen eigenen Vorteil erwartet! Sponsoring eignet sich für eine langfristige, umfassende Zusammenarbeit, aber auch für überschaubare, begrenzte Vorhaben. Angenommen, Ihr Verein hat Fortbildungsbedarf zum Thema Personalentwicklung festgestellt. Dann könnten Sie bei einem Unternehmen mit eigener Personalabteilung nachfragen, ob es einen versierten Mitarbeiter für ein Seminar in Ihrem Verein zur Verfügung stellt. Die Gegenleistung Ihres Vereins könnte darin bestehen, dass Sie in der Vereinszeitung oder der lokalen Presse darüber berichten. Oder Sie könnten Mitarbeitern des Unternehmens verbilligte Mitgliedschaften anbieten. Ein anderes Beispiel: Sie hätten gern für Mitarbeiter eine kostenlose PC-Schulung. Vielleicht könnten Sie einen lokalen IT-Dienstleister dafür gewinnen, wenn Sie ihm im Gegenzug für seine nächste Weihnachtsfeier Ihr Vereinsheim zur Verfügung stellen.

Zusammenarbeit mit anderen Vereinen

Die Herausforderung, Mitarbeiter zu qualifizieren, stellt sich jedem Verein. Warum also nicht kooperieren? Bestimmt gibt es im Umfeld Ihres Sportvereins andere Vereine die ähnlichen Fortbildungsbedarf haben. Denken Sie nicht nur an Sportvereine, denn viele Fortbildungsthemen sind auch für Vereine mit anderer Zielsetzung wichtig, sei es das Freiwilligen-Management, die Vereinsführung oder die Öffentlichkeitsarbeit. Strecken Sie also Ihre Fühler aus: Wer ist an einer Zusammenarbeit interessiert?

Die Vorteile liegen auf der Hand:

Die Gebühren reduzieren sich oft erheblich, wenn Sie zusammen mit einem anderen Verein gleich mehrere Mitarbeiter für eine Fortbildung anmelden. Vielleicht können Sie sogar ein komplettes Seminar buchen. Das senkt nicht nur die anteiligen Kosten, sondern verschafft Ihnen auch die Möglichkeit, die Schulungsinhalte auf Ihre konkreten Bedürfnisse maßschneidern zu lassen.
Auch bei Anträgen auf kommunale Unterstützung lohnt es sich, im Vorfeld Interessen zu bündeln. Einerseits, weil es dem Anliegen mehr Nachdruck verleiht. Andererseits, weil die Kosten für die Gemeinde überschaubar bleiben und sie deshalb eher breit sein könnte, Gelder locker zu machen.
Und schließlich könnten die Vereine sich gegenseitig unterstützen - nach dem Motto: "Tausche PC-Schulung gegen PR-Kurs".

Synergien mit Arbeitgebern

Kompetenzen, die Ehrenamtliche für Vereinsaufgaben brauchen, nutzen Ihnen auch in der hauptberuflichen Arbeit - und umgekehrt. Forschen Sie deshalb nach, ob sich der Fortbildungsbedarf Ihres Sportvereins mit dem von Arbeitgebern der Ehrenamtlichen deckt. Ein Beispiel: Ihr Verein verwendet seit neuem Outlook oder braucht einen (professionelleren) Internetauftritt. Vielleicht würde einem Ehrenamtlichen die entsprechende Qualifikation auch in seinem Hauptberuf helfen. Fragen Sie nach! Dort, wo Sie Überschneidungen entdecken, könnte der Ehrenamtliche einen Fortbildungsantrag beim Arbeitgeber stellen. Wenn dieses Vorgehen keine Aussicht auf Erfolg verspricht, könnten Sie sich selbst mit dem Arbeitgeber in Verbindung setzen und mit ihm klären, ob er an einer Kostenteilung interessiert ist. Fragen kostet schließlich nichts!

Wissensmanagement

Fortbildungen geschickt zu finanzieren, heißt nicht nur, neue Förderquellen aufzuspüren, sondern auch, mit vorhandenen Mitteln effizient umzugehen. Dazu trägt Wissensmanagement bei. Es ist ein Verfahren, dass dazu dient, den kostbaren Rohstoff "Wissen" für möglichst viele in einer Organisation nutzbar zu machen. Zum Beispiel, indem ein Mitarbeiter, der ein Seminar besucht hat, das Wissen an andere weiter gibt.
Quelle: ehrenamt-im-sport

Gesucht: Pfiffige Ideen für kinderfreundliche Spielorte in Deutschland

Kinder, Eltern, Betreuer, Lehrer und andere Experten sind aufgerufen, sich an der Aktion "100 pfiffige Ideen für kinderfreundliche Spielorte in Deutschland" zu beteiligen, die das Deutsche Kinderhilfswerk erneut ausgeschrieben hat.
Gesucht werden kreative Projektideen, die das Spielen und die Bewegung fördern und mehr Platz für Kinder schaffen. Besonders neue Konzepte, Ansätze und Ideen, die zur Nachahmung geeignet sind und bei denen Kinder bei der Planung und Gestaltung ihres Spielraumes beteiligt sind, wurden in den vergangenen Jahren besonders gewürdigt.
Die 100 besten Ideen werden sofort mit jeweils 500 Euro für die Weiterentwicklung und Umsetzung belohnt. Außerdem werden aus den 100 wieder 25 Gewinner ausgewählt, die mit bis zu 5000 Euro gefördert werden.
Ausführliche Informationen zur Aktion sowie Bewerbungsunterlagen finden Sie unter www.dkhw.de oder direkt bei Sylvia Mertsching, Telefon 030/ 308693-27. Einsendeschluss ist der 15. März 2006.

Ihr Rechenschaftsbericht:
So wird er zum Erfolg auf der kommenden Mitgliederversammlung

Mit einem optimal vorbereiteten Rechenschaftsbericht zeigen Sie, was Ihr Verein (und damit der Vorstand) innerhalb des letzten Jahres geleistet hat. Und Sie legen die Grundlage für den Umfang der Entlastung, die die Mitgliederversammlung später vornehmen wird! Denn es gilt: Die Entlastung erstreckt sich immer nur auf diejenigen Punkte, die den Mitgliedern bekannt sind - oder bekannt sein müssten. Damit haben Sie zwar einige Einflussmöglichkeiten - aber gerade das macht Ihren Rechenschaftsbericht so sensibel. Doch der Reihe nach:
Der Rechenschaftsbericht ist die Dokumentation des Vereinsgeschehens.Er richtet sich an die Mitglieder und wird in der Mitgliederversammlung offen gelegt. Aber er ist auch für andere Partner des Vereins von Interesse, zum Beispiel:
• Kreditgeber (Banken)
• Kunden
• Spender
• Sponsoren
• Subventionsgeber
• Medien
• Öffentlichkeit
• Lieferanten
Deshalb ist der Rechenschaftsbericht stets mehr als bloß der Nachweis, wie Mittel in der Vergangenheit verwendet wurden. Er dient Ihnen auch als vertrauensbildende Maßnahme für alle am Verein Beteiligten und Interessierten. Damit ist der Rechenschaftsbericht ein
• Mittel, das das Vorstandshandeln legitimiert,
• die Basis für Partnerschaft und Vertrauen,
• Grundlage für künftige Förderung,
• ein Instrument für Marketing und Öffentlichkeitsarbeit.
Behalten Sie deshalb schon bei der Vorbereitung des Rechenschaftsberichts das Informationsbedürfnis Ihrer Zielgruppen im Blick. Denn mit nackten Zahlen allein ist es nicht getan. Sie bilden aber das Fundament, indem sie dokumentieren:
• Welche Mittel standen zur Verfügung?
• Woher stammen die Mittel?
• Wozu wurden sie verwendet? Was dahinter steht, ist die eigentliche Beantwortung der unausgesprochenen Fragen der Mitgliederversammlung:
• Hat der Verein die Ressourcen effizient genutzt?
• Warum wurden welche Maßnahmen durchgeführt?
• Waren sie erfolgreich?
• Woran kann man das ablesen?
Doch vergessen Sie auch nicht den Ausblick in die Zukunft. Er ist in Ihrem Rechenschaftsbericht so etwas wie das Salz in der Suppe! Schließlich möchten die von Ihnen angesprochenen Zielgruppen nicht nur wissen, wie sich der Verein entwickelt hat - sondern auch, wohin er sich entwickelt.

Einer der wichtigsten Punkte: Stimmen die Finanzen?

Anders, als zum Beispiel bei einer großen GmbH, bei der ein Wirtschaftsprüfer den Abschluss bestätigen muss, gibt es kein externes Kontrollorgan, das das wirtschaftliche Handeln Ihres Vereins überprüft. Der Kassenprüfer ist ein internes Kontrollorgan! Umso wichtiger ist die wirtschaftliche Selbstkontrolle. Sie gibt Aufschluss, ob
• die Einnahmen und Ausgaben nach kaufmännischen Gesichtspunkten ordentlich verbucht sind,
• die Mittel preisbewusst und sachgerecht verwendet wurden,
• die gesteckten Ziele mit den geplanten Aufwendungen und Erträgen erreicht wurden,
• Steuerungsmaßnahmen nötig sind, um künftige Ziele zu verwirklichen.
Im laufenden Haushaltsjahr wird diese wirtschaftliche Selbstkontrolle durch den Vorstand und den Schatzmeister wahrgenommen. Für die Mitglieder kontrollieren gewählte Kassenprüfer den Jahresabschluss. Auch sie erstatten dann entsprechend in der Mitgliederversammlung Bericht.

Was Ihre "Zahlen" betrifft:

Der Gesetzgeber schreibt: "Der Beauftragte ist verpflichtet, dem Auftraggeber die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Verlangen über den Stand des Geschäfts Auskunft zu erteilen und nach der Ausführung des Auftrags Rechenschaft abzulegen." Das heißt konkret: Der Vorstand (Beauftragter) muss über das ihm anvertraute Vermögen den Mitgliedern (Auftraggeber) Rechenschaft ablegen.

Berichtsfreiheit

Eine Formvorschrift hierfür gibt es nicht. Sie können also selbst darüber entscheiden, wie Sie den Mitgliedern Bericht erstatten. Um Arbeit zu sparen, sollten Sie sich jedoch am Jahresabschluss für das Finanzamt orientieren. Ihr Verein muss ihn auf Grund des § 4 Absatz 3 Einkommensteuergesetz (EStG) erstellen. Diese Vorschrift verlangt eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Eine Pflicht zur Bilanzierung besteht aber nicht. Ein transparenter Rechenschaftsbericht sollte zumindest die Summe der Einnahmen und Ausgaben enthalten und einen Überblick über die Liquidität des Vereins im vergangenen Jahr geben.

Achtung:Bestandsverzeichnis!

Besitzt Ihr Verein Geld- oder Sachvermögen, sind Sie nach § 260 BGB zusätzlich verpflichtet, ein Bestandsverzeichnis aufzustellen. Es ist der Mitgliederversammlung vorzulegen. Das Bestandsverzeichnis ist eine Liste aller Anschaffungen im Wert ab 50 E, die dem Verein dauerhaft dienen. Anschaffungen, die nur dem Verbrauch dienen (zum Beispiel Büromaterialien), gehören also - unabhängig vom Rechnungswert - nicht in das Bestandsverzeichnis.
Jede Bestandsposition wird fortlaufend nummeriert und mit folgenden Daten versehen:
• Wert der Sache,
• Anschaffungsdatum,
• Hinweis auf den Originalbeleg,
• Standort der Sache.
Auch der Bestand an Geldvermögen und Wertpapieren zum Stichtag 31.12. ist in die Liste aufzunehmen, die Schulden Ihres Vereins ebenfalls.

So gestalten Sie den Rechenschaftsbericht optimal

Sie können frei entscheiden, wie Sie den Rechenschaftsbericht gestalten. Das betrifft sowohl den Inhalt als auch die Form. Doch denken Sie an Ihre Zielgruppen! Ein klar strukturierter Bericht mit pointierten Aussagen wird die Aufmerksamkeit der Zuhörer fesseln. Wichtige Punkte sind:
• Zahl der Mitglieder, Fördermitglieder
• Eintritte und Austritte
• Entwicklung der Mitgliedsbeiträge
• finanzielle Situation mit Einnahmen und Ausgaben, Vermögen und Verbindlichkeiten
• Angebote und Dienstleistungen
• Aktionen in den Abteilungen und Sparten
• Teilnahme an Verbandstagungen
• Öffentlichkeitsarbeit und Marketing
• Sponsoring
• Projekte
• Zukunftspläne

Der mündlich vorgetragene Rechenschaftsbericht

Vorbereitung
Rund vier Wochen vor dem Vortrag sollten Sie folgende Aufgaben erledigen:
1. Legen Sie fest, wo der Vortrag stattfinden wird. Berücksichtigen Sie die voraussichtliche Teilnehmerzahl.
2. Stellen Sie auch sicher, dass der Raum über die erforderliche Technik verfügt (zum Beispiel Mikros, Lautsprecher, Overhead-Projektor, Flipchart, Beamer).
3. Überlegen Sie, ob es sinnvoll ist, auch Partner Ihres Vereins zur Mitgliederversammlung einzuladen. Selbst, wenn sie nicht kommen, ist es eine willkommene Geste. Sie zeigt, dass Ihre Partner dazugehören.
Planen Sie eine Rededauer von allerhöchstens 45 Minuten - besser: 20 Minuten - ein. Die Herausforderung ist also, mit der Zeit und den Informationen zu haushalten. Was ist wichtig, was weniger? Sie sollten die Informationen gewichten. Versetzen Sie sich in die Rolle des Zuhörers: Was muss er wissen, um das Wesentliche zu verstehen?
Am besten, Sie verweisen bei den einzelnen Themen auf Dokumente, die vertiefte Informationen bieten. Besonders schätzen werden Ihre Mitglieder, wenn sie eine schriftliche Übersicht aller Dokumente erhalten, auf denen der Rechenschaftsbericht aufbaut.
Damit Ihnen die Zuhörer optimal folgen können, sprechen Sie in einfachen, kurzen Sätzen. Erläutern Sie Fachbegriffe - oder vermeiden Sie sie ganz. Natürlich gehören in einen Rechenschaftsbericht auch Zahlen. Aber nicht zu viele. Überlegen Sie, welche Daten wirklich wichtig sind.
Praxis-Tipp: Geben Sie Ihren Zuhörern genügend Zeit, Zahlen und Zusammenhänge zu verstehen. Vergessen Sie nicht, die Neuen willkommen zu heißen - so kommt Leben in Ihren Vortrag.
Quelle: Handbuch für den Vereinsvorsitzenden

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 Kontakt

Bayerischer Hockey-Verband
Dieter Strothmann
Gärtnerplatz 2
80469 München
Tel.: 089-201 60 60
Tel.: 0171-416 67 18
Tel. (g): 089-53 48 50
E-Mail: info@kes-online.de


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