Bayerischer Hockey-Verband

Nr. 133 - 29. Januar 2006

Das neue Hockeytrainingsbuch

Das bekannte Lehrteam des bayerischen Hockeyverbandes hat wieder zugeschlagen. Diesmal aber professionell. Statt wie beim letzten Buch im Eigenverlag, erscheint ihr neues Buch "Richtig Hockey" jetzt im BLV Verlag München. Damit hat nach langer Zeit endlich wieder ein Hockeybuch den Sprung in ein Buchverlagsprogramm geschaft. Über den Inhalt muss man nicht viel sagen. Wer das erste Trainingslehrbuch der beiden Autoren kennt, der weiss wie fundiert und leicht verständlich sie dies nicht ganz leichte Thema aufgearbeitet haben. Das neue Buch ist nicht nur für alle TrainerInnen ein muss, sondern wendet sich auch an alle HockeyspielerInnen. Das Buch ist übersichtlich gestaltet. Von einer kleinen Einführung über die Geschichte des Hockeys, über Atletiktraining, Techniken des Hallen- und Feldhockeys, taktischen Grundregeln, Trainingslehre, Torwarttraining, Coaching bis zu den Schiedsrichtern und dem Regelwerk wird alles ausführlich behandelt. Die Übungen, Techniken und Taktiken werden mit Fotos und Zeichnungen für jeden verständlich dargeboten. "Richtig Hockey" ist wohl das derzeit beste, was es zu diesem Thema gibt. Daher ist es verständlich, dass das Buch auch vom Deutschen Hockey -Bund empfohlen wird. Wie wertvoll es dort eingeschätzt wird, zeigt das Vorwort von Wolfgang Hillmann, dem Vizepräsident Jugend beim DHB.

Richtig Hockey

Von Hermann Ellenbeck und Jens-Paul Rabe
BLV Verlag München
Regeln, Technik und Taktik im Hallen- und im Feldhockey, Spielsysteme, Torwarttraining, Trainingsaufbau, Coaching im Wettkampf.
broschiert, 108 Farbfotos, 5 schwarz-weiße Fotos, 60 farbige Zeichnungen, Format 15,5 x 20,5 cm; 128 Seiten, 12,95 Euro

Kündigung der Mitgliedschaft oder doch nicht gekündigt?

Ein Mitglied hat im März 2005 gem. Satzung zum 31. 12. 2005 seine Mitgliedschaft gekündigt. Diese Kündigung wurde vom Vorstand angenommen und bestätigt. Mit Schreiben v. 18. 10. 2005 nimmt dies Mitglied die Kündigung zurück.
Der Vorstand möchte jedoch, dass diese Mitgliedschaft wie ursprünglich gewollt und bestätigt am 31.12.2005 endet. Die Satzung sieht diesbezüglich keine Regelung vor. Wie ist die Rechtslage?

1. Kündigung ist wirksam
Zunächst ist davon auszugehen, dass das Mitglied die Kündigung nach der Satzung wirksam erklärt hat und damit die Mitgliedschaft in der Tat zum 31.12.2005 endet. Bei einer Kündigung der Vereinsmitgliedschaft als Dauerschuldverhältnis handelt es sich nach den allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen um eine einseitige Willenserklärung des Mitglieds, die mit Zugang wirksam ist, sofern die Regelungen der Satzung, wie z. B. die Kündigungsfrist eingehalten sind. Die Kündigung ist damit wirksam.

2. Spricht etwas gegen die Kündigung?
Etwas anderes könnte sich nur ergeben, wenn die Willenserklärung des Mitglieds unwirksam war, angefochten oder sonstige Gründe vorgetragen worden sind. Dazu liegt nichts vor. Damit bleibt es bei der Wirksamkeit der Kündigung zum 31.12.2005.

3. Schreiben v. 18.10.2005?
Es gibt folgende Möglichkeiten:
a) Das Schreiben muss dahingehend geprüft werden, ob Anhaltspunkte enthalten sind, die die Wirksamkeit der Kündigung betreffen und diese damit nicht wirksam erklärt ist.
b) Das Schreiben muss dann dahingehend ausgelegt werden, dass die Person einen neuen Aufnahmeantrag stellt, den der Verein nach den Regelungen der Satzung zu behandeln hat.
c) Wenn das Schreiben unklar ist und nicht konkret die eine andere Richtung erkennen läst, hat das Schreiben keine weitere Bedeutung.
Auf die Regelungen in der Satzung kommt es daher in diesem Fall nicht an, es ist also unschädlich, wenn die Satzung für diesen Ausnahmefall keine besonderen Regelungen enthält, da hier die allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen anzuwenden sind.

Fazit:
- Die Mitgliedschaft wirksam gekündigt, daran ändert auch das Schreiben v. 18.10. nichts.
- Während des Laufs der Kündigungsfrist kann die Austrittserklärung nur mit Zustimmung des Vereins zurückgenommen werden. Wenn der Verein also kein Interesse mehr an der Mitgliedschaft der betreffenden Person haben, sollte der Vorstand nach § 26 BGB dem (Noch)-Mitglied nachweisbar mitteilen, dass der Rücknahme der Kündigungserklärung seitens nicht zugestimmt wird und es damit bei der Kündigung zum 31.12.2005 bleibt.
Quelle: Vereinsoffice

Wie viele Vereine gibt es in Deutschland?

Auf 1000 Bundesbürger kommen 7,2 eingetragene Vereine. Spitzenreiter ist der Postleitzahlbereich 5 mit mehr als 86 000 Vereinen. Bemerkenswert: Die Zahl der eingetragenen Vereine nimmt stetig zu! Seit 2001 ist - laut einer Erhebung des Bundesverbands Deutscher Vereine und Verbände von 2005 - eine Steigerung um 49 576 eingetragene Vereine zu verzeichnen. Vor allem Fördervereine wurden in den letzten Jahren gegründet, neue Sportvereine so gut wie gar nicht, dafür aber vor allem Freizeitvereine. Diese Zahlen belegen: Fördervereine liegen im Trend. Sie sind für viele Vereine ein wichtiges Finanzierungsinstrument geworden. Falls Sie noch keinen Förderverein haben, sollten Sie 2006 eine entsprechende Initiative starten. Fördervereine gibt es nicht nur für Schulen - immer mehr Vereine greifen auf diese Finanzierungsquelle zurück!
Quelle: Handbuch für den Vereinsvorsitzenden

Persönliche Haftung der Vereinsmitglieder für Vereinsschulden

Unter bestimmten Voraussetzungen können die Mitglieder eines gemeinnützigen e. V. persönlich für die Schulden des Vereins in Anspruch genommen werden. Dieses Ergebnis ist vor allem für solche Vereine von Bedeutung, die sich wirtschaftlich betätigen (OLG Dresden, Urteil v. 9.8.2005, Az.: 2 U 897/04).
Ein Verein erlangt durch die Eintragung in das Vereinsregister seine Rechtsfähigkeit und damit wird das Vereinsvermögen - wie bei anderen juristischen Personen auch - verselbständigt. Durch das Handeln des Vorstands nach § 26 BGB wird lediglich der Verein, nicht aber seine Mitglieder, berechtigt und verpflichtet. Haftungsmasse ist das Vereinsvermögen des e. V. Eine Durchgriffshaftung in das Privatvermögen der Mitglieder des e. V. hat die Rechtsprechung bisher nur in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen zugelassen.

Darf sich ein e. V. wirtschaftlich betätigen?

Entscheidend ist jedoch, dass der Hauptzweck des e. V. nicht auf eine wirtschaftliche Tätigkeit ausgerichtet sein darf. Nach bisheriger Rechtsauffassung ist jedoch eine wirtschaftliche Betätigung dann zulässig, wenn sie dem Hauptzweck des Vereins dient und wenn der Geschäftsbetrieb diesem deutlich untergeordnet ist (sog. Nebenzweckprivileg).

Amtslöschung eines e. V.

Wenn ein e. V. diese zulässige Grenze jedoch überschreitet, wäre die richtige Folge, dass der Verein aus dem Vereinsregister gelöscht wird und damit seine Rechtsfähigkeit verliert. Dies wäre Aufgabe der Registergerichte. Viele Vereine haben in der Praxis diese Grenze bereits längst überschritten, aber es kommt interessanterweise nicht zur Löschung aus den Vereinsregistern, da die Registergerichte den Umfang der tatsächlichen Geschäftstätigkeit eines e. V. nicht überwachen.

Mitglieder müssen Vorstand überwachen

An dieser Stelle setzt jedoch das Urteil des OLG Dresden an. Im Streitfall hatte der Verein nach Auffassung des OLG diese Grenze überschritten, da der Verein grundsätzlich nur ideelle Zwecke habe verwirklichen dürfen, ihm also unternehmerische Betätigungen untersagt waren. Der Verein hat aber teils selbst, teils durch seine Unternehmen und Beteiligungen eine erhebliche wirtschaftliche Tätigkeit am Markt ausgeübt.
Damit kam das OLG zu dem Ergebnis, dass die Mitglieder wegen des Missbrauchs der Rechtsform "Eingetragener Vereine" für die Verbindlichkeiten des e. V. haften, weil sie es versäumt haben, der unternehmerischen Betätigung des e. V. bzw. des Vorstands Einhalt zu gebieten.

Die Mitglieder sind für das Handeln des Vorstands verantwortlich

Wenn die Mitglieder eines e. V. es zulassen, dass sich der e. V. rechtswidrig verhält, indem er Aktivitäten entfaltet, die in den Grenzen der Tätigkeit eines ideellen Vereins nach § 21 BGB nicht mehr zulässig sind, sind sie damit auch haftungsrechtlich verantwortlich, da sie nicht dafür gesorgt haben, dass der Vorstand ordnungsgemäß die Vereinsgeschäfte abwickelt.

Mit der Gründung einer GmbH das Haftungsrisiko umgehen

Das Haftungsrisiko für die Mitglieder eines e. V. kann nur durch die Umwandlung des e. V. in eine Kapitalgesellschaft (z. B. eine GmbH) vermieden werden, was auch gemeinnützigkeitsrechtlich zulässig ist (Rechtsform der gGmbH).
Erforderlich wäre in diesem Fall, dass die Mitgliederversammlung des e. V. mit _-Mehrheit die Umwandlung des e. V. in eine GmbH beschließt, wenn das Vereinsvermögen vorhanden ist, um das gesetzlich vorgeschriebene Mindestkapital einer GmbH (25.000 Euro) aufzubringen. Der Beschluss der Mitgliederversammlung muss notariell beurkundet werden. Danach erfolgen die Löschung im Vereinsregister und die Eintragung im Handelsregister.
Die Aktiva und Passiva gehen aufgrund dieses Umwandlungsbeschlusses kraft Gesetzes vom e. V. auf die GmbH über, dies gilt auch für die Mitgliedschaftsverhältnisse, eine Zustimmung der Vertragspartner bedarf es insoweit nicht. Die Mitglieder werden dann Gesellschafter der GmbH und sind dann vor einer persönlichen Inanspruchnahme geschützt.
Nach Auffassung des OLG Dresden müssen daher Mitglieder sehr genau die Geschäftsführungstätigkeit des Vorstands in einem e. V. unter dem Aspekt der Einhaltung der ideellen Ausrichtung des Vereins überwachen und dieser gegebenenfalls Einhalt gebieten, wenn die Grenzen zur unzulässigen wirtschaftlichen Tätigkeit überschritten werden.

In der Praxis ergeben sich daraus folgende Probleme:

• Wer prüft und stellt für die Mitglieder fest, ob die Grenze zur wirtschaftlichen Tätigkeit überschritten und damit die Verletzung des Nebenzweckprivilegs vorliegt?
• Welche Kriterien und Maßstäbe müssen dabei zugrunde gelegt werden?
• Muss die Mitgliederversammlung künftig diese Fragen gesondert - z. B. durch externe Prüfer - untersuchen lassen?
• Welche Auswirkungen hat diese Rechtsprechung auf Überlegungen zur Auslagerung wirtschaftlicher Aktivitäten, z. B. auf eine GmbH?
• Ist ein Umdenken bei Vereinen erforderlich, die sich aufgrund ihrer finanziellen Gesamtsituation nur mit Hilfe wirtschaftlicher Aktivitäten überhaupt über Wasser halten können?

Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Urteil des OLG Dresden ist nicht rechtskräftig, die Revision zum BGH ist derzeit anhängig, es bleibt also abzuwarten, ob der BGH dieses einschneidende Urteil des OLG bestätigt.
Quelle: Vereinsoffice

Vereinsmitarbeiter loben - aber richtig

Neun bewährte Praxis-Tipps für mehr Motivation

Anerkennung ist ein vielfach vernachlässigtes Führungsinstrument. Das gilt in der freien Wirtschaft. Und das gilt leider auch in der Vereinsarbeit.
Viel zu vieles wird als selbstverständlich angenommen. Dabei ist Lob einer der wichtigsten Motivatoren, damit diejenigen, die sich besonders engagieren, auch weiterhin mit Feuereifer dabei sind.

Es gilt der Grundsatz:

Mit einem positiven Feedback geben Sie Ihren Vorstandskollegen / Mitarbeitern / freiwilligen Helfern Orientierung über ihre Leistung UND Impulse für ihre Entwicklung. Sie spornen sie für die Zukunft an.
Ein weiterer Vorteil: Die von Ihnen Gelobten erfahren, worauf Sie Wert legen, und können sich daran orientieren.
Wie Sie Anerkennung am besten als Motivationsmittel einsetzen, zeigen Ihnen die folgenden neun aus der Vereinspraxis entstandenen Tipps:

1. Nehmen Sie besondere Leistungen nie als selbstverständlich hin. Achten Sie auf Anerkennenswertes im täglichen Arbeitsalltag.

2. Definieren Sie die Anforderungen. Machen Sie Ihren Vorstandskollegen, Vereinsmitarbeitern und freiwilligen Helfern deutlich, auf welches Niveau Sie Ihre Messlatte legen, und regen Sie sie dazu an, sich auch anzustrengen.

3. Geben Sie jedem Vorstandskollegen, Vereinsmitarbeiter und freiwilligen Helfer Anerkennung. Sprechen Sie grundsätzlich Anerkennung für gute Leistungen aus - ob Sie die Person nun sympathisch finden oder nicht.

4. Äußern Sie Anerkennung ehrlich. Erkennen Sie fremde Leistungen ohne Neid an. Und vor allem: Benutzen Sie die Anerkennung nicht nur als "Zuckerbrot".

5. Stellen Sie heraus, was gut gelaufen ist. Beschreiben Sie genau, mit welcher Leistung, welchem eingehaltenen Ziel, welcher Verhaltensweise Sie zufrieden sind.

6. Geben Sie Anerkennung zeitnah. Wenn Sie damit bis zur nächsten Vorstandssitzung in drei Monaten warten, verpufft die Wirkung.

7. Ihre Leistungsbeurteilung benötigt ein situationsbedingtes Verhalten Normalerweise ist es wichtig, Leistung vor anderen anzuerkennen. Beachten Sie aber auch, dass es Menschen gibt, die das "4-Augen- Gespräch" vorziehen.

8. Geben Sie Ihre Anerkennung nicht zwischen Tür und Angel. Auf dem Weg zur Vorstandssitzung ... auf Zuruf am Spielfeld ... das alles ist nicht der richtige Ort.

9. Seien Sie präzise in Ihren Aussagen. Formulieren Sie genau, was gut gelaufen ist. Erwähnen Sie ruhig auch Einzelheiten. Das verstärkt den positiven Eindruck.

Praxis-Tipp: Auch Loben ist eine Kunst. Richtig angewendet kann sie aber mehr und besser motivieren als ein Weinpräsent oder eine Geldzuwendung. Das gilt in der freien Wirtschaft - und das gilt für Ihren Verein!
Quelle: Handbuch für den Vereinsvorsitzenden

Teil 1 der Serie
Mit Pressearbeit lässt sich viel bewegen - wenn sie gut gemacht ist!

Die Skispringer, früher kaum beachtet, stehen heute im Rampenlicht. Zu Recht, denn sie leisten Großartiges. Ohne die Hilfe der Medien jedoch wären sie in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit immer noch eine "Randsportart" - so wie Hockey spielen zum Beispiel, wo Sportler auch Bemerkenswertes leisten, ohne viel Aufsehen zu erregen.
Keine Frage, wir leben in einer Mediengesellschaft: Was nicht gemeldet wird, ist auch nicht in der Welt. Man mag sich darüber ärgern - oder die Medien nutzen, um eigene Themen in die Öffentlichkeit zu tragen. Sportvereine erreichen ihre Zielgruppen via Zeitung auf kürzestem Weg. Und auf überzeugende Weise: Was schwarz auf weiß in der Zeitung steht, wird gelesen und ernst genommen.
Pressearbeit lohnt sich - wenn sie gut gemacht ist! Oft ist sie es jedoch nicht. Selbst große Unternehmen mit entsprechenden PR-Abteilungen scheitern daran manches Mal. Weil sie die Erwartungen und Bedürfnisse der Presse (und anderer Medien) nicht genügend berücksichtigen. Wer aber die Interessen von Lesern und Redaktionen ignoriert, schadet letztlich seinen eigenen: Über ihn wird nicht berichtet.
Ein Sportler wird, Leistung hin oder her, nur dann zum Publikumsliebling, wenn die Medien auf ihn aufmerksam werden und über ihn berichten. Und ein Sportverein wird, Gemeinnützigkeit hin oder her, nur dann Thema in der Öffentlichkeit, wenn er das Interesse der Medien gewinnt - dank guter Pressearbeit.

1. Wofür ist Pressearbeit gut?

Was nützt das schönste Spiel, wenn keine Zuschauer im Stadion sind? Ohne Öffentlichkeit verliert der Sport viel von seinem Reiz. Aber nur die großen Sportler und Vereine bringen die Medien von selbst groß raus. Der "Sportverein um die Ecke" muss sich seinen Platz in der Zeitung erkämpfen. Dazu muss er die Spielregeln kennen!

Mit der Presse in die Öffentlichkeit

Selbst in kleinen, eigentlich überschaubaren Gemeinden spricht sich nicht mehr alles von selbst herum. Aktive Pressearbeit erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass die Zielgruppen eines Sportvereins - Mitglieder und Anwohner, potenzielle Interessenten und Förderer - von seinen Anliegen und Angeboten erfahren.

Ziele der Pressearbeit

Der Verein
• macht sich bekannt oder bringt sich in Erinnerung.
• trägt aktiv zu einem positiven Image bei.
&bull stellt neue Angebote vor, berichtet über Qualitätsverbesserungen, informiert über öffentliche Veranstaltungen, um neue Mitglieder zu gewinnen.
• präsentiert Projekte und andere Vorhaben, um Ehrenamtliche, Sponsoren, Förderer und öffentliche Unterstützung zu gewinnen.
• beugt durch frühzeitige, vorausschauende Berichterstattung Gerüchten vor, zum Beispiel wenn eines Ihrer Vorhaben Auswirkungen auf die Nachbarn hat.
Fazit: Pressearbeit hilft Ihnen, Ihre Zielgruppen mit auf den Weg zu nehmen, wenn Sie Ihren Verein in die Zukunft führen.

Durch die Presse in den Verein wirken

Pressearbeit dient zuallererst dazu, nach außen positiven Einfluss zu nehmen. Doch die Veröffentlichung in den Medien wirkt auch in den Verein zurück. Unmittelbar, wenn Sie eine Zeitungsredaktion dafür gewinnen können, über herausragende Leistungen von Ehrenamtlichen zu berichten - ein unschätzbarer Beitrag für eine lebendige Freiwilligenkultur und Ansporn für andere, sich zu engagieren. Aber auch mittelbar, wenn Sie - auf dem Umweg über die Presse - inaktive Mitglieder ansprechen oder Vereinsbeschlüssen einen „öffentlichen Anstrich“ geben.
FAZIT: Durch Pressearbeit lässt sich viel bewegen - vorausgesetzt, Sie bewegen die Presse, über Ihren Verein zu berichten. Dazu müssen Sie aber möglichst genau wissen, was Redaktionen von Ihnen erwarten.

2. Die Redaktion entscheidet - für den Leser!

Nehmen wir Max Schmeling, einen der größten Helden des Sports. Die Medien haben ihn gefeiert. Auch deshalb, weil er bescheiden aufgetreten ist - Zurückhaltung besticht eben. Auch in der Pressearbeit! Mancher PR-Profi setzt stattdessen auf Durchsetzungsvermögen. Er will mit Macht in die Medien - so positiv und oft wie irgend möglich. Und scheitert auf ganzer Linie. Dabei ist die Losung für erfolgreiche Pressearbeit eigentlich leicht zu verstehen: Presse-Informationen sind ein Angebot an Zeitungen und ihre Leser. Und wie bei jedem Angebot gilt: Es muss dem Kunden gefallen!

Die Redaktion ist der Schiedsrichter

Eine Presse-Information (auch Pressemitteilung oder Pressemeldung genannt) macht einen Redakteur dann neugierig (und nur dann!), wenn sie seine Leser interessieren könnte. Verfehlt der Absender dieses Ziel, hat er für den Papierkorb geschrieben. Dort landen die meisten der unzähligen "Werke", die Redaktionen tagtäglich unangefordert erhalten. Das Aussortieren geht so schnell, wie das Angebot groß und die Zeit knapp ist. In weniger als einer Minute hat der Redakteur die erste Sichtung hinter sich gebracht. Nur wenn er auf einen Blick erkennt, dass er für seine Leser „einen Fang“ machen könnte, bleibt die Meldung im Wettbewerb.
Der Redakteur ist also Sachwalter der Interessen des Lesers. Aber natürlich hat er auch eigene. Am liebsten mag er Presse-Informationen, die ihm die Arbeit erleichtern, weil
• sie Themen aufgreifen, die zu seinem Ressort gehören
• so aktuell sind, dass ohnehin ein Artikel fällig wäre
• sie bereits wie ein Zeitungsartikel geschrieben sind und deshalb beinahe eins zu eins veröffentlicht werden können
• interessantes Bildmaterial den Artikel ergänzt
• sie im richtigen Moment eingehen, also die Abläufe in der Redaktion berücksichtigen

Halten sie Kontakt!

Umso besser eine Redaktion Ihren Sportverein kennt und Sie die Redaktion kennen, desto mehr Früchte trägt die Zusammenarbeit. Pflegen Sie deshalb den Kontakt zur Presse:
• Setzen Sie sich mit den Redaktionen, die für die Berichterstattung über Ihren Sportverein in Frage kommen, in Verbindung.
• Finden Sie heraus, welcher Redakteur für Ihre Themen zuständig ist.
• Scheuen Sie sich nicht, den Redakteur ins Vereinsheim einzuladen. Dann bekommt er nicht nur einen besseren Eindruck, sondern auch eine persönlichere Beziehung zu Ihrem Verein.
• Fragen Sie ihn, welche Erwartungen er an die Zusammenarbeit im Allgemeinen und Presse-Informationen im Besonderen hat: Wie können Sie für ihn Artikel-Vorlagen zaubern, die er schnell verwandeln kann?
• Natürlich schadet es nicht, wenn Sie eigene Ideen einbringen, etwas, das die Zeitung so noch nicht gemacht hat, zum Beispiel eine Veröffentlichungsreihe, die Ehrenamtliche vorstellt. Auch hier gilt: Stellen Sie Ihre Pressearbeit in den Dienst der Redaktion, dann dient die Zeitung auch Ihren Interessen.

Pressemappe

Zu den wichtigsten Aufgaben eines Journalisten gehört die Recherche von Hintergründen. Erleichtern Sie ihm die Arbeit und verbessern Sie die Aussichten auf eine dauerhafte Kooperation, indem Sie ihm eine Pressemappe zur Verfügung stellen. So entwickeln Sie das Zusammenspiel systematisch, statt beim Versand von Presse-Informationen auf Glückstreffer zu vertrauen.

Ausgeknobelt statt zusammengewürfelt

Wie Ihre Pressemappe aufgebaut sein sollte, ergibt sich erstens aus den Interessen des zuständigen Redakteurs und zweitens aus den Anliegen, die Sie mit der Pressearbeit verfolgen. Wenn Sie zum Beispiel für politische Unterstützung werben wollen, sollten Sie Informationen, die für solchen Beistand sprechen, nach vorne ziehen.

So könnte die Pressemappe Ihres Sportvereins aufgebaut sein:

• Das Deckblatt trägt Logo, Vereinsnamen, Vereinsadresse und, wenn vorhanden, die Internet-Adresse des Vereins.
• An zweiter Stelle folgen Angaben über wichtige Ansprechpartner in Ihrem Sportverein: Wer wofür verantwortlich ist und wie er zu erreichen ist.
• An dritter Stelle sehen allgemeine Informationen über den Verein, zum Beispiel in folgender Reihenfolge:
1. aktuelle Daten über den Verein wie Mitgliederzahl, Dauer des Bestehens, Sportfelder
2. aktuelle Angebote, Dienstleistungen und Projekte (statt langer Listen sollten Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren)
3. Historisches zur Vereinsentwicklung
• Fotos und Grafiken schließen die Pressemappe ab.

Die Pressemappe ist Visitenkarte Ihres Vereins!

Eine Mannschaft, die in schlabberigen Trikots auf den Platz kommt, macht einen schlappen Eindruck. Bei Pressemappen ist es nicht anders. Vergilbtes Papier, schlechte Druckqualität oder gar Eselsohren machen nichts her und darum alle Mühen wieder zunichte. Eine gute Pressemappe ist nicht nur inhaltlich interessant, sie ist auch äußerlich "in Form". Stellen Sie sich vor, Sie würden eine Bewerbungsmappe gestalten, um sich auf Ihren Traumjob zu bewerben - dann haben Sie den richtigen Maßstab für die Qualität Ihrer Pressemappe.

Presseverteiler

Ein Presseverteiler bringt Ordnung in die Pressearbeit - wenn er regelmäßig gepflegt wird.
In kleineren Gemeinden mögen die Daten auf ein Blatt passen, in größeren Städten und Großstädten empfiehlt sich dagegen ein Karteikasten mit Datenblättern: Lokal berichtende Tageszeitungen, Stadtmagazine, Anzeigenblätter, kommunale Medien, vielleicht auch das Mitarbeitermagazin eines ansässigen Unternehmens - da kommt schnell einiges Material zusammen.

Folgende Daten sollte ein Presseverteiler enthalten:
• genaue Anschriften der Redaktionen
• Telefonnummer mit Durchwahl und Faxnummer
• E-Mail-Adressen
• die zuständigen Ansprechpartner mit Vorname, Nachname und Positionsbezeichnungen
Tipp: Eine nützliche Ergänzung des Presseverteilers sind Informationen über Erwartungen und Vorlieben von Redakteuren und kurze Gesprächsprotokolle.
FAZIT: Umso besser Ihre Beziehungen zu Redakteuren, desto größer die Aussichten, mit den Presse-Informationen Ihres Vereins in der Zeitung Treffer zu landen. Was Sie beim Verfassen beachten sollten, erläutert Ihnen die nächste Folge.
Quelle: ehrenamt-im-sport

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 Kontakt

Bayerischer Hockey-Verband
Dieter Strothmann
Gärtnerplatz 2
80469 München
Tel.: 089-201 60 60
Tel.: 0171-416 67 18
Tel. (g): 089-53 48 50
E-Mail: info@kes-online.de


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