Bayerischer Hockey-Verband

Nr. 03 - 27. August 2003

Freiwilliges Soziales Jahr im Sport in Bayern

Stand 07.04.2003

Die Deutsche Sportjugend (DSJ) wurde vor 3 Jahren vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BFSFJ) beauftragt in einem Modellprojekt 100 Stellen im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) im Sport zu schaffen. Die klassischen Einsatzfelder des FSJ im Krankenhaus, in der Behindertenbetreuung und Seniorenpflege sind um solche im Sport erweitert worden, d.h. Jugendliche und junge Erwachsene können außer in sozialen Einrichtungen auch in Sportvereinen und Bildungsstätten des Sports ihr FSJ leisten, vorausgesetzt, sie werden dabei mit der Betreuung von Kindern und/oder Jugendlichen betraut.

Das "FSJ im Sport" ist als Bildungs- und Orientierungsjahr zu verstehen, dessen Ziele darin bestehen, die Bereitschaft junger Menschen für ein freiwilliges gesellschaftliches Engagement und die Übernahme von Verantwortung zu fördern, ihnen Einblick in ein Berufsfeld zu vermitteln, in dem sie erste berufliche Erfahrungen sammeln oder sich auch für eine ehrenamtliche Tätigkeit entscheiden können.

Da andere Freiwilligendienste diesem Anspruch offensichtlich in hohem Maße gerecht werden, kann davon ausgegangen werden, dass auch im Bereich des Sports ähnliche Ergebnisse erzielt werden können. Auch erste Erfahrungen belegen dies. So wird durch die Absolvierung eines freiwilligen Jahres beispielsweise ein erheblicher Motivationsschub bezüglich eines sozialen und gesellschaftlichen Engagements bei den Jugendlichen ausgelöst. Mehr als die Hälfte der Freiwilligen hat konkrete Vorstellungen hinsichtlich eines politischen, kulturellen oder sozialen Engagements entwickelt; die Mehrheit stellt sich vor, dieses zukünftig ehrenamtlich oder beruflich umzusetzen.

Einsatzstellen

Als Einsatzstellen kommen Sportvereine, und -einrichtungen in Frage, die regelmäßig Spiel-, Sport- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche organisieren oder sonstige Betreuungsdienste für diese Zielgruppe anbieten. Dies sind in erster Linie Sportvereine, Kreis- und Bezirks- und Fachsportverbände und Sport-Bildungsstätten. Weiterhin sind auch soziale Einrichtungen, die überwiegend sportliche Jugendarbeit leisten bzw. den Teilnehmer in diesem Bereich einsetzen wollen, möglich.
Die Aufgaben der Einsatzstellen sind:
Einsatz des der Teilnehmers/der Teilnehmerin in der Kinder- und Jugendarbeit im Sport gemäß dem FSJ-Gesetz
die Anleitung und Betreuung der Teilnehmer(innen) am FSJ durch haupt- oder ehrenamtliche Mitarbeiter(innen);
die Gewährung von 24 Tagen Jahresurlaub und Freistellung der/des Freiwilligen für 25 Seminartage pro Jahr;
die Erstattung der Unterkunfts- und Verpflegungspauschale, soweit dies nicht innerhalb der Einrichtung in Anspruch genommen wird, des Taschengeldes, der Versicherungsbeiträge und der Regiekosten an die BSJ für die Durchführung der Schulungen und die Organisation und Verwaltung. Insgesamt ergeben sich somit Kosten von derzeit monatlich 300,-- Euro (bzw. 255,-- Euro für Stellen, die mit einem anerkannten Wehrdienstverweigerer besetzt werden) plus Fahrtkosten des Freiwilligen für die Einsatzstelle. Ein Teil der Kosten kann durch den Freiwilligen durch die Übungsleiterzuschüsse der lokalen Sportämter (oder durch Sponsoring oder Kooperationen mit Schulen bzw. sozialen Einrichtungen) zurück erwirtschaftet werden.
die Erstattung der täglichen Fahrtkosten (ÖPNV), nicht jedoch die Kosten für Heimfahrten am Wochenende;
Die Zusammenarbeit mit der Bayerischen Sportjugend und bei wissenschaftlichen Untersuchungen mit der Deutschen Sportjugend.

Die Einsatzstellen beantragen bei der BSJ lediglich die Anerkennung als Einsatzstelle (siehe Anlage), indem sie den Namen der Einrichtung, die Qualifikation der Mitarbeiter(innen) und eine Beschreibung der Tätigkeit mitteilen, die die Teilnehmer ausüben sollen. Nach der Besetzung mit einem Teilnehmer wird eine schriftliche Vereinbarung zwischen der Einsatzstelle, dem/der Teilnehmer(in) und der BSJ getroffen.
Einsatzstellen können selber Teilnehmer für das FSJ nennen oder sich durch die Bayerische Sportjugend (Ansprechpartner s.u.) Interessenten vermitteln lassen.
Einsatzstellen, welche nicht Mitglied im BLSV sind, können die Stelle nur mit einem anerkannten Wehrdienstverweigerer besetzen, welcher sich das FSJ als Zivildienst anrechnen lassen will.

Vorteile für die Einsatzstellen/Vereine:

Die Vereine erhalten Unterstützung durch engagierte und motivierte junge Menschen, die das FSJ i.d.R. nach der Schule als willkommene Überbrückungs- und Orientierungszeit nutzen, um sich über ihre eigene weitere (berufliche) Lebensplanung Klarheit zu verschaffen und zugleich etwas Sinnvolles für die Gesellschaft zu tun. Damit bietet das FSJ im Sport eine gute Möglichkeit der Personalgewinnung und -qualifizierung für die wachsenden Aufgaben der Kinder- und Jugendbetreuung (u.a. durch den Erwerb der ÜL-Lizenz). Erfahrungsgemäß bleibt die Bindung an den Verein nach Ablauf des FSJ bestehen - und ehemalige Teilnehmer(innen) sind viel eher bereit, sich auch in späteren Jahren ehrenamtlich im Verein zu engagieren als andere Jugendliche.
Durch das verstärkte Engagement des Vereins in der Jugendarbeit bekommt der Verein mehr Anerkennung innerhalb der Gemeinde. Die potentiellen Aufgabengebiete können sich von Sportangeboten über überfachliche Angebote der Jugendarbeit (hier sind den Ideen keine Grenzen gesetzt) bis hin zur Hausaufgabenbetreuung erstrecken.
Durch den Einsatz von Teilnehmerinnen am FSJ kann auch dem Defizit entgegengewirkt werden, dass junge Mädchen im Alter von 13-14 Jahren häufig aus Sportvereinen austreten. Junge Frauen, welche ein FSJ im Sport absolvieren, kämen zum einen selbst (wieder) mit dem Sport in Berührung und könnten zum anderen auch Ansprechpartnerinnen für junge Mädchen sein und dazu ermutigen, dass diese nicht mit Beginn der Pubertät den Sportverein verlassen. Die Freiwilligen können somit eine Vorbildfunktion für junge Mädchen übernehmen und auch selbst durch ein freiwilliges Jahr an den organisierten Sport gebunden werden - ihnen käme eine wichtige Funktion bei der Nachwuchsförderung zu.

Kosten für die Einsatzstellen
(Stand 01.08.2002, gültig bis 31.08.2003)

Für neu geschaffene FSJ-Stellen, die mit einem anerkannten Wehrdienstverweigerer besetzt werden, gibt es höhere Zuschüsse vom Bundesamt für Zivildienst. Der Betrag, den ein Verein nach Abzug aller Zuschüsse noch selbst aufbringen muss, um eine Einsatzstelle schaffen zu können, liegt nunmehr bei nur 255,-- Euro + Fahrtkosten je Monat. Normale FSJ-Stellen kosten 300,-- Euro + Fahrtkosten je Monat.

Die Kosten werden zum 01.09.2003 neu festgesetzt und können sich erhöhen. Nachdem das Modellprojekt zum 31.8.2003 endet und somit diverse Bundeszuschüsse nicht mehr gewährt werden, ist mit einer Preissteigerung von möglicherweise 30-80 ?/Monat zu rechnen.

Gesamtkosten einer FSJ-Stelle:

Unterkunfts- und Verpflegungspauschale
153,39 EURO

Taschengeld
153,39 EURO (wird bezuschusst)

Versicherungsbeiträge
127,82 EURO (wird bezuschusst)

Organisation/Verwaltung/Seminare BSJ
102,26 EURO

Gesamt
536,86 EURO
zuzügl. Fahrtkosten des FSJ´lers (ÖPNV)

Die Zuschüsse des Bundesfamilienministeriums bzw. des Bundesamtes für Zivildienst gehen direkt an die Bayerische Sportjugend. Der entsprechende Nachlass für die Vereine ist bereits in den monatlichen Zahlungen berücksichtigt, d.h. die Einsatzstellen müssen keine Zuschussanträge stellen. Von den Gesamtkosten von 536,-- EURO ist dann nur noch rund die Hälfte von den Einsatzstellen zu tragen.

Auch die Personalverwaltung (Anmeldung zu den Sozialversicherungen) wird über den BLSV abgewickelt, so dass hier keine Verwaltungsarbeit für die Einsatzstellen anfällt.

Refinanzierungsmöglichkeiten für Vereine

Übungsleiter-Zuschüsse der Sportämter für die von Teilnehmer(innen)gehaltenen Übungsstunden darf der Verein laut eines Schreibens vom Kultusministerium einbehalten, allerdings gilt das nur für volljährige Teilnehmer(innen), da der ÜL-Ausweis erst mit dem 18 Jahren ausgehändigt werden kann.

Ferner sind Kooperationen mit den örtlichen Landratsämtern/Kommunen möglich, welche diese Projekte u.U. finanziell unterstützen. Weiterhin denkbar sind Sponsoren und Stiftungen, die jedoch vom Verein direkt angeschrieben werden müssen. Auf Anfrage kann ein Financial Pool zur Verfügung ausgeliehen werden, in dem Stiftungen und Firmen mit Adressen verzeichnet sind.

Sehr aufwendig sind Zuschüsse aus EU-Mitteln, z.B. "Projekte der arbeitsweltbezogenen Jugendarbeit". Zudem ist der Erfolg und der Aufwand durch Revisionen noch nicht absehbar.

Nicht möglich sind Zuschüsse vom Arbeitsamt, vom Bayerischen Sozialministerium und aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes, da das Projekt bereits über die Deutsche Sportjugend aus diesem Topf gefördert wird.

Träger

Vereine, die einen Teilnehmer beschäftigen wollen, sind verpflichtet, dies bei der Bayerischen Sportjugend zu beantragen, da sie laut Gesetz immer nur als Einsatzstelle und nicht als Träger auftreten können.
Als Träger fungiert die Bayerische Sportjugend und erfüllt folgende Aufgaben:
die persönliche Betreuung (z.B. Einsatzstellenbesuche, Beratung) und Qualifizierung der Teilnehmer,
die Durchführung und Finanzierung der begleitenden Seminare (25 Arbeitstage),
die Auswahl der Einsatzstellen und u.U. die Auswahl der Freiwilligen,
die Auszahlung des Taschengeldes sowie des Pauschalbetrages für Unterbringung und Verpflegung, die Anmeldung der Freiwilligen bei der Sozialversicherung, d.h., Abführung von Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherungsbeiträgen und Abschluss einer Haftpflichtversicherung.

Die Zentralstelle des Trägers/der Träger ist Vermittler zwischen Motiven und Bedürfnissen der jungen Menschen und den Anforderungen der Einsatzstellen.

Rechtliche Grundlagen

Der Einsatz der Freiwilligen muss nach §1 Abs.1 Ziffer 3 des Gesetzes zur Förderung eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJG) im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe erfolgen und sich nach § 11 Abs. 3 Ziffer 2 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) auf die Jugendarbeit im Sport beziehen.

Obwohl das freiwillige soziale Jahr kein Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis ist, gelten die arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften, z.B. (Jugend-)Arbeitsschutzgesetz usw. Wir weisen auch ausdrücklich daraufhin, dass ein Teilnehmer am FSJ keine Arbeitsstelle ausfüllen darf.

Qualifikation der Teilnehmer(innen)

Voraussetzung ist die Bereitschaft, ein Jahr im sozialen bzw. pädagogischen Bereich der Kinder- und Jugendarbeit im Sport tätig zu sein. Besondere Schulabschlüsse oder Ausbildungen sind nicht erforderlich. Vereinserfahrungen und Vorkenntnisse über Strukturen und Arbeitsweisen in Sportvereinen sind erwünscht und können den Einstieg erleichtern, sie sind aber keine notwendige Bedingung für interessierte Jugendliche und junge Erwachsene.

Während ihres Freiwilligendienstes haben die Jugendlichen die Möglichkeit, eine Sport-Übungsleiter-Lizenz zu erwerben, die ihnen über dieses eine Jahr hinaus Möglichkeiten eröffnet, im Verein oder Verband tätig zu werden.

Qualifikation der Betreuer in den Einsatzstellen

Die Betreuer der Teilnehmer(innen) sollten im Idealfall eine pädagogische Ausbildung haben, wenigstens jedoch eine Übungsleiter-Lizenz. Die Anleitungskräfte werden bei Bedarf vom Träger unterstützt.

Altersbegrenzung

Grundsätzlich besteht für jeden jungen Menschen nach Vollendung der Vollzeitschulpflicht bis zum Alter von 27 Jahren die Möglichkeit, am FSJ im Sport teilzunehmen.

Altersgrenze der Kinder/Jugendlichen

Bezüglich der Altersgrenze der Zielgruppe der Arbeit eines Teilnehmers am Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) wird das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) angewendet. D.h. Teilnehmer(innen) am FSJ dürfen mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 27 J. arbeiten.

Zeitraum und Dauer

Das FSJ im Sport beginnt in der Regel am 01.09. jeden Jahres; es darf 18 Monate nicht über- und 6 Monate nicht unterschreiten. Rechtlich ist der Beginn während der Modellzeit in Abstimmung mit dem zuständigen Träger zu jedem Zeitpunkt möglich. Aus organisatorischen Gründen ist bei der BSJ das FSJ-Jahr mit dem Schuljahr identisch.

Arbeitszeit

Die wöchentliche Arbeitszeit im FSJ beträgt 38,5 Stunden. Da einige Vereine jedoch lediglich Bedarf für die Nachmittagsstunden haben, wäre auch eine Kooperation zwischen zwei Einsatzstellen (Sportvereine, Gemeinde, Kindergarten, Schule etc.) möglich, die sich sowohl Kosten als auch Arbeitszeit eines/r Teilnehmers/in teilen. Voraussetzung ist, dass die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden.

FSJ im Heimatverein

Teilnehmer am FSJ, auch diejenigen, die sich das FSJ als Zivildienst anerkennen lassen, können auch im Heimatverein tätig werden. Herkömmliche Zivildienstleistende dürfen dies nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht. D.h. junge Menschen, die bereits in der Jugendarbeit tätig sind, können diese innerhalb des FSJ fortführen und ausbauen und bleiben oftmals auch nach Beendigung des Freiwilligenjahres dem Verein erhalten.

Kindergeld / Waisenrente

Das FSJ ist gleichbedeutend mit Zeiten der Schul- und Berufsausbildung, es besteht daher ein Anspruch auf Kindergeld und Kinderfreibeträge (Steuerrecht).
Die Waisenrente (Halb- oder Vollwaisenrente) wird während der Teilnahme am FSJ weitergezahlt.

Auszahlung der Gelder
Der BLSV überweist 153,39 Euro Taschengeld, 153,39 Euro Unterkunfts-/ Verpflegungspauschale an den/die Teilnehmer(in).
Der BLSV überweist die Sozial- und Haftpflichtversicherungsbeiträge.
Die Einsatzstelle erstattet dem/der Teilnehmer(in) die angefallenen Fahrtkosten (nur ÖPNV).
Die BSJ erstattet dem BLSV die geleisteten Zahlungen.
Die Einsatzstelle erteilt während des vereinbarten Zeitraumes dem Träger eine Einzugsermächtigung über die monatlichen Kosten.
Die Zuschüsse vom Bundesamt für Zivildienst für FSJ-Stellen, die mit einem anerkannten Wehrdienstverweigerer besetzt werden, gehen direkt an die Bayerische Sportjugend. Der entsprechende Nachlass für die Vereine ist bereits in den monatlichen Zahlungen berücksichtigt, d.h. die Einsatzstellen brauchen hierfür keine Anträge stellen.

Begleitende Seminare

Laut Gesetz sind insgesamt 25 Seminartage vorgesehen, die sich in ein Einführungs-, Zwischen- (=Übungsleiterausbildung) und ein Abschlussseminar aufteilen. Die Seminarteilnahme gilt als Arbeitszeit und ist Pflicht. Die Seminare sind für die Teilnehmer/innen und Einsatzstellen kostenlos. Die Teilnehmer/innen wirken an der inhaltlichen Gestaltung und der Durchführung der Seminare aktiv mit.

Die Termine für die Seminare werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Wir bitten Sie, sich die Freistellung des Teilnehmers gleich vorzumerken, sobald Ihnen die Termine vorliegen. Der Teilnehmer sollte vor dem Einführungsseminar schon ein paar Wochen tätig sein.

Das Zwischenseminar (ÜL-Ausbildung) sollte möglichst am Anfang des FSJ stattfinden. Um dies organisieren zu können, bitten wir Sie, sich vorab in Absprache mit dem Teilnehmer zu überlegen, welche Ausbildung am sinnvollsten ist und dies uns baldmöglichst mitzuteilen. Für Teilnehmer, welche zum 1.9.2003 beginnen wird voraussichtlich eine eigene ÜL-J Ausbildung angeboten. Die Termine hierfür sind:

12.-19.9. und 26.9.-2.10. und Prüfung am 9./10.10. jeweils in Erlangen..

Möglich ist jedoch auch eine Teilnahme an den ÜL-Ausbildungen in den Bezirken. Vorraussetzung für die Ausstellung des Übungsleiterausweises ist immer eine Mitgliedschaft des Teilnehmers in einem Sportverein. Wir empfehlen daher den Einsatzstellen ihre Teilnehmer am FSJ als beitragsfreie Mitglieder in den Verein aufzunehmen, wenn sie nicht eh schon Mitglied in der Einsatzstelle oder in einem anderen Sportverein, welcher Mitglied im BLSV ist, sind. Die Termine der Fachübungsleiterausbildungen müssen über den jeweiligen Fachverband erfragt werden (Tel.: 089/15702-0).

Das Abschlussseminar findet 3-5 Tage im Juni/Juli statt. Der Termin hierfür wird rechtzeitig bekannt gegeben. Die Übungsleiter-J-Ausbildung wird empfohlen, ist aber nicht vorgeschrieben, da individuelle Vorerfahrungen oder bereits bestehende Lizenzen in die Entscheidung über die Wahl der neuen Lizenz einbezogen werden. Sie ist Grundlage der fachlichen Arbeit während der Dienstzeit und darüber hinaus.

Parallel zum praktischen Einsatz erhalten die Teilnehmer(innen) eine pädagogische Begleitung, die dem Erfahrungsaustausch, der Persönlichkeits- und pädagogischer Bildung dient. Sie soll den Jugendlichen ermöglichen, die in den praktischen Tätigkeiten erlebten Arbeitssituationen in den einzelnen Einsatzstellen und die dabei gegebenenfalls auftretenden Probleme untereinander zu diskutieren und reflektieren.

Der Teilnehmer am FSJ soll:
verantwortungsvolles, soziales Handeln einüben können,
Kritik-, Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit entwickeln können,
die Persönlichkeit entfalten können,
eigene Wertvorstellungen überprüfen können,
Vorurteile abbauen können und lernen mit Aggressionen umzugehen,
Einblicke in gesellschaftliche und soziale Zusammenhänge erhalten,
soziale und sportliche Berufe kennen lernen können,
eine Förderung ihres Engagements im sozialen Bereich erfahren.

Anrechnung

Das FSJ wird als Wartezeit bei der Vergabe von Studienplätzen durch die ZVS angerechnet und in der Regel auch als Vorpraktikum für eine Berufsausbildung im sozialen Bereich.

Auf die Zivildienstpflicht wird es seit dem 01.08.2002 angerechnet (siehe nachfolgenden Abschnitt FSJ als Zivildienst).

Da es sich nicht um ein Ausbildungsverhältnis im engeren Sinne handelt, erhalten die Teilnehmer(innen) nach Beendigung des Jahres kein Abschlusszeugnis, sondern eine Teilnahmebescheinigung. Auf Anforderung des Teilnehmers kann auch eine qualifizierte Teilnahmebestätigung mit Beurteilung erfolgen. In diesem Fall hat die Einsatzstelle dem Träger eine Beurteilung über den Teilnehmer abzugeben. Beurteilungskriterien können vorgegeben werden.

FSJ als Zivildienst

Das FSJ wird als Ersatz für den Zivildienst anerkannt, vorausgesetzt, die jungen Männer sind als Wehrdienstverweigerer bereits anerkannt und noch nicht zum Zivildienst einberufen. Ein entsprechender Gesetzentwurf trat am 01.08.2002 in Kraft.

Bitte weisen Sie ihre Bewerber in den Gesprächen frühzeitig darauf hin, dass sie bei ihrem zuständigen Kreiswehrersatzamt verweigern müssen, sofern dies noch nicht geschehen ist. Dem Teilnehmer wird sonst das FSJ nicht als Zivildienst anerkannt und das Bundesamt für Zivildienst zahlt keine Zuschüsse, d.h. die Kosten für die Vereine steigen dann auf den normalen FSJ-Betrag. Der Antrag auf Wehrdienstverweigerung kann frühestens mit 16 _ Jahren beim zuständigen Kreiswehrersatzamt gestellt werden.

Die wesentlichen Unterschiede zwischen Zivildienst und Freiwilligem Sozialem Jahr generell und im Sport:
Zivildienst (ZD) - bitte nicht verwechseln mit FSJ als Zivildienstersatz - ist ein staatlicher Pflichtdienst für alle wehrtauglichen jungen Männer, die den Wehrdienst mit der Waffe verweigert haben und als Wehrdienstverweigerer anerkannt worden sind.
Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) - auch als Zivildienstersatz - ist ein Freiwilligendienst kann von jungen Frauen und Männern nach Vollendung der Vollzeitschulpflicht bis zum 27. Lebensjahr geleistet werden.
ZDL im Sport werden überwiegend in der Betreuung von Behinderten, Senioren und Infarktpatienten eingesetzt, sie dürfen in den üblichen Formen der sportfachlichen und überfachlichen Betreuung von Kindern und Jugendlichen nicht eingesetzt werden.
Im FSJ muss die sportfachliche oder überfachliche Betreuung von Kindern und Jugendlichen die wichtigste Aufgabe sein.
Der ZD hat eine staatlicherseits festgelegte Dauer von z. Zt. 10 Monaten. Das FSJ dauert mindestens 6 und maximal 18 Monate. Soll es den Zivildienst ersetzen, sind mind. 12 Monate vorgeschrieben.
Zivildienstleistende (ZDL) dürfen in einem Verein, in dem sie Mitglied sind oder vorher waren, oder in dem sie vorher gegen Entgelt gearbeitet haben, keinen Dienst leisten.
Für FSJ gibt es keine derartigen Beschränkungen. Ganz im Gegenteil, Vereinserfahrungen und Vorkenntnisse über Strukturen und Arbeitsweise in der zukünftigen Einsatzstelle erleichtern den Einstieg und vorher bekannt zu sein, hilft allen Beteiligten.
ZDL dürfen nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch das Bundesamt mit Sportgruppen ins Ausland reisen. Im FSJ gibt es, sofern Versicherungsschutz für das Ausland besteht, keine derartigen Beschränkungen.
ZDL sind bei Beginn ihrer Dienstleistung volljährig und können damit die Aufsichtspflicht in Abstimmung mit ihrem Dienstvorgesetzten wahrnehmen. Für Teilnehmer(innen), die nicht volljährig sind, gelten die gesetzlichen Beschränkungen.

Bewerbungsverfahren

Die Einsatzstellen führen Ihr Bewerbungsverfahren in eigener Regie durch. Die Entscheidung für einen Bewerber trifft die Einsatzstelle. Sie laden die Bewerber (bei Interesse auch die von der Bayerischen Sportjugend vorgeschlagenen) ein. Nicht in Frage kommende Bewerber(innen) müssen der BSJ umgehend mitgeteilt werden. Diese werden soweit möglich an andere Stellen vermittelt. Bitte teilen Sie den Bewerber(innen) möglichst zeitnah Ihre Entscheidung mit oder informieren Sie sie, dass die Entscheidung noch einen bestimmten Zeitraum dauern wird.

Über den Zeitpunkt des Bewerbungsverfahrens entscheidet die Einsatzstelle. Da jedoch durch die Vertragsunterzeichnung, die Anmeldung zu den Versicherungen, die Freistellung des Wehrdienstverweigerers vom Zivildienst durch das Bundesamt für Zivildienst noch bis zu zwei Monate vergehen können, sollte das Verfahren nicht zu spät beendet werden. Bis spätestens 15. Juli müssen die Teilnehmer für das neue Schuljahr bei der Bayerischen Sportjugend benannt sein. Danach besteht für zugesagte Plätze für Einsatzstellen kein Anspruch mehr auf eine Besetzung.

Vereine, welche sich für eine(n) Bewerber(in) aus dem eigenen Verein entschieden haben, lassen gleich den Bewerbungs- und den Personalbogen vom Teilnehmer am FSJ ausfüllen, welche diesen an die Bayerische Sportjugend weiterleiten.

Eine nicht vorhandene Unterkunft ist für viele Bewerber(innen), die zur Einsatzstelle ziehen müssen, nicht unbedingt ein Hindernisgrund. Über die Einsatzstellenliste, nach der die Teilnehmer ihre gewünschten Einsatzstellen auswählen, können diese sich vorher informieren, ob eine Unterkunft vorhanden ist oder nicht. Wenn sie sich trotzdem für diese Stelle entscheiden, müssen diese sich selber eine Unterkunft suchen. Die Einsatzstellen können dabei behilflich sein.

Vertragsabschluss

Vor der Einstellung wird ein Vertrag zwischen Einsatzstelle, Teilnehmer und Träger abgeschlossen. Wenn Sie uns Ihre(n) Kandidaten/-in genannt haben schicken wir Ihnen drei Exemplare des ausgefüllten und bereits vom der Bayerischen Sportjugend unterschriebenen Vertrages zu. Wir bitten Sie die Verträge zu unterschreiben und alle drei Exemplare dem Teilnehmer zuzuleiten. Dieser soll ebenfalls unterschreiben und alle 3 Exemplare! an uns zurückschicken. Als vierte Unterschrift wird ein Vertreter des Bayerischen Landes-Sportverbandes (BLSV) unterschreiben. Nach korrekter Abwicklung erhält jeder Vertragspartner ein Exemplar von uns zugeschickt.

Der/Die ausgewählte Bewerber(in) muss - soweit noch nicht geschehen - umgehend den Personalbogen (siehe Bewerbungsunterlagen für Teilnehmer am FSJ) bei der BSJ vorlegen. Der BLSV übernimmt die Anmeldung bei den Sozialversicherungen. Ferner wird die Lohnsteuerkarte, eine Kopie des Sozialversicherungsausweises und eine Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse benötigt. Bewerber, welche das FSJ als Zivildienst anerkannt haben wollen, müssen mit der Bewerbung eine Kopie der Anerkennung als Wehrdienstverweigerer vorlegen.

BLSV-Sportversicherung / Unfallversicherung

Alle Teilnehmer am FSJ (auch diejenigen, die in einer Einsatzstelle arbeiten, welche nicht Mitglied im BLSV ist), sind laut Sportversicherungsvertrag vom 1.1.2002 zwischen BLSV und Arag haftpflichtversichert.

Die Unfallversicherung erfolgt über den BLSV bei der Berufsgenossenschaft.

Bei Unfällen des Teilnehmers am FSJ mit einem Kfz tritt die Haftpflicht des Fahrzeughalters ein. Empfohlen wird eine unbegrenzte Deckungssumme. Für Eigenschäden am Fahrzeug kommt der Fahrzeughalter auf (FSJ-Einsatzstelle). Hierfür wird eine Kaskoversicherung empfohlen.

Die Einsatzstelle muss sich überzeugen, dass der Teilnehmer am FSJ einen Führerschein hat (am besten eine Kopie vom Führerschein machen).

Personen, die nicht Mitglied im Verein, aber für diesen tätig sind, sind auch versichert. Entscheidend ist nicht die Mitgliedschaft, sondern die Beauftragung. Empfohlen wird für Teilnehmer am FSJ eine beitragsfreie Mitgliedschaft im Verein, sie ist jedoch nicht notwendig.

Weitere Informationen

Wenn Sie mit Ihrem Verband, Verein oder Sportschule als Einsatzstelle fungieren möchten oder Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an die:
BAYERISCHE SPORTJUGEND
GEORG-BRAUCHLE-RING 93; 80992 MÜNCHEN
Fax: 089/15702-435, www.bsj.org
Zusendung von Infounterlagen und Beantwortung allgemeiner Fragen:
Belhassen Chaouch, Tel.: 089/15702-430, email: belhassen.chaouch@bsj.org
Beantwortung spezieller Fragen:
Stephan Giglberger, Tel.: 089/15702-437, email: stephan.giglberger@bsj.org
Interessierte Einsatzstellen können sich mittels des Antrages auf Anerkennung als Einsatzstelle für September 2003 vormerken lassen.
Interessierte Teilnehmer am FSJ können sich ab März 2003 für September 2003 bewerben. Fordern Sie den Bewerbungsbogen an!

Wenn Sie einen Antrag auf Anerkennung als FSJ-Einsatzstelle einreichen, können Sie derzeit unverbindlich mit einer Stelle zum 1.9.2003 rechnen. Das Recht, eine o. mehrere Stellen mit Teilnehmern am FSJ zu besetzen wird jedoch vorbehalten. Die endgültige Besetzung einer Stelle ist derzeit noch abhängig von der Entscheidung des Bundes, ob das Modellprojekt ab dem 1.9.2003 in die Regelförderung übergeht. Ein Entscheidungstermin wurde vom Bund bisher nicht festgelegt. Die Aussichten eines positiven Bescheides sind sehr gut; vom bayerischen Sozialministerium bezügl. unserer unbefristeten FSJ-Trägeranerkennung; von einer möglichen Kontingentierung tatsächlich besetzter Einsatzstellen. In diesem Falle würde die Stellenvergabe nach noch festzulegenden Kriterien erfolgen müssen.

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 Kontakt

Bayerischer Hockey-Verband
Dieter Strothmann
Gärtnerplatz 2
80469 München
Tel.: 089-201 60 60
Tel.: 0171-416 67 18
Tel. (g): 089-53 48 50
E-Mail: info@kes-online.de


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