Hockey Nachrichten

Deutsches Sportschiedsgericht spricht Sebastian Draguhn frei

Das DIS hebt das Urteil der DHB Anti-Doping-Kommission auf

 

12.06.2009 - Das Deutsche Sportschiedsgericht (DIS) hat die Entscheidung der Anti-Doping-Kommission des Deutschen Hockey-Bundes vom 11. März 2009, Sebastian Draguhn, den Neusser Nationalspieler und Weltmeister von 2006, wegen eines Verstoßes gegen die Anti-Doping-Richtlinien der NADA mit Wirkung vom 26. März 2009 für ein Jahr zu sperren, aufgehoben. Die zuständige Anti-Doping-Kommission hatte einen Sachverhalt, der sich bereits im August 2008 ereignete und bei dem Draguhn telefonisch von einem Dopingkontrolleur kontaktiert worden war, als tatbestandliche Verweigerung einer unangekündigten Dopingprobe gewertet. Das DIS entschied nun durch den ehemaligen Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. em. Udo Steiner: Der Athlet Sebastian Draguhn wird vom Vorwurf der Verweigerung einer Probenahme nach Art. 2.3 des NADA-Code freigesprochen. Die Entscheidung des DIS bewirkt, dass Sebastian Draguhn ab sofort wieder spielberechtigt ist und keiner Sperre mehr unterliegt.

 

„Ich mache keinen Hehl daraus, dass ich mich für Sebastian Draguhn sehr freue, dass das Sportschiedsgericht die Sperre aufgehoben hat“, so DHB-Sportdirektor Rainer Nittel. „Der Verband ist in solchen Verfahren immer in unglücklicher Position, weil er auf verschiedenen Ebenen die Einhaltung der Anti-Doping-Richtlinien sowohl Kläger als auch Richter ist und gleichzeitig die Unterstützung seiner Athleten im Auge haben muss. In diesem schwierigen Umfeld sind wir froh, dass im Rahmen dieses Schiedsgerichtsverfahrens durch die neutrale Institution des DIS eine erneute Bewertung der Situation stattgefunden hat. Es hat sich bereits bei der ersten Berührung mit dieser Schiedsgerichtsbarkeit gezeigt, dass das eine absolute Hilfe für uns ist. Angesichts der qualitativ hochwertigen Arbeit und der Professionalität des Sportschiedsgerichts sind wir glücklich, dass wir uns für die Zukunft für solche Fälle vertraglich an das DIS als Schiedsgerichtsinstanz gebunden haben.“

 

Sebastian Draguhn sagte: „Ich bin sehr erleichtert darüber, dass das neutrale Sportschiedsgericht nun in der von mir angerufenen Berufungsinstanz die Entscheidung der Anti-Doping-Kommission des Deutschen Hockey-Bundes aufgehoben hat, denn das seit August 2008 andauernde Verfahren war für mich äußerst belastend. Für mich war es wichtig, den mir gegenüber erhobenen Vorwurf der Verweigerung einer Dopingprobe aus der Welt zu schaffen. Obwohl ich mich über den Ausgang des Verfahrens riesig freue, bedaure ich gleichzeitig sehr, dass ich aufgrund der erstinstanzlichen Entscheidung der Anti-Doping-Kommission des Deutschen Hockey-Bundes eine Zwangspause in der Nationalmannschaft einlegen musste und meine Vereinsmannschaft, den HTC Schwarz Weiß Neuss, über weite Teile nicht im Abstiegskampf der Bundesliga unterstützen konnte.“

 
25. April 2024
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