Hockey Nachrichten

Anti-Doping-Kommission erlässt Sanktion wegen Verstoßes gegen den NADA-Code

Nationalspieler Sebastian Draguhn (HTC SW Neuss) für ein Jahr gesperrt

 

01.04.2009 - Die Anti-Doping-Kommission des Deutschen Hockey-Bundes hat Nationalspieler Sebastian Draguhn, 25, vom Bundesligisten HTC SW Neuss wegen eines Verstoßes gegen die Anti-Doping-Richtlinien der NADA mit Wirkung vom 26. März 2009 für ein Jahr gesperrt. Die zuständige Anti-Doping-Kommission wertete einen Sachverhalt, der sich bereits im August 2008 ereignete und bei dem der Weltmeister von 2006 telefonisch von einem Dopingkontrolleur kontaktiert worden war, als tatbestandliche Verweigerung einer unangekündigten Dopingprobe. Die Anti-Doping-Kommission hat in ihrem Urteil jedoch festgestellt, dass den Athleten „keine signifikante Schuld“ trifft, denn er vermutete, dass der Sachverhalt eine versäumte Kontrolle darstelle, die maximal eine Verwarnung zur Folge haben würde.

Vor diesem Hintergrund wurde nicht die für eine Verweigerung einer Doping-Kontrolle im Regelfall vorgeschriebene Zwei-Jahres-Sperre, sondern nach Artikel 10.5.2 des NADA-Codes eine reduzierte Sperre von einem Jahr als Strafmaß festgesetzt. Eine weitere Herabsetzung des Strafmaßes lässt das Regelwerk der Anti-Doping-Bestimmungen nicht zu. Das Urteil bedeutet für den Athleten, dass er ein Jahr lang sowohl für den internationalen wie den nationalen Spielverkehr gesperrt ist. Das Urteil steht jedoch noch unter dem Vorbehalt eines Rechtsmittels, das der Athlet innerhalb von 2 Wochen ab Zustellung des Urteils einzulegen hätte.

„Es ist für alle Beteiligten eine ganz bittere Situation“, sagte DHB-Sportdirektor Rainer Nittel. „Und für Sebastian, den wir als besonders vorbildlichen und integren Sportler kennen, tut es mir persönlich extrem leid, dass er offensichtlich damals – vielleicht auch noch unter dem Eindruck der für ihn überraschenden Nicht-Nominierung für Olympia – die Situation falsch interpretiert hat. Der Deutsche Hockey-Bund hat sich aber im Anti-Doping-Kampf uneingeschränkt den Richtlinien der NADA unterworfen und das auch in der Satzung verankert. Deshalb wird das Urteil unserer unabhängigen Anti-Doping-Kommission seitens des DHB auch bedingungslos anerkannt. Es muss im Kampf gegen Doping für alle Sportler die gleichen Regeln geben. Allerdings möchte ich betonen, dass es auf Grund der Rahmenbedingungen mit Studium und der individuellen persönlichen Lebenssituation für Amateursportler oft nicht leicht ist, die strengen Richtlinien der NADA immer hundertprozentig einzuhalten.“

 

Es ist an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass dieses Urteil in keiner Weise auf dem Nachweis der Einnahme einer verbotenen Substanz beruht. Sebastian hat seit seinem 16. Lebensjahr sämtliche Dopingproben, egal ob angekündigt oder nicht, absolut beanstandungslos absolviert. Dies gilt auch für verschiedene Dopingproben, die noch nach dem hier in Rede stehenden Sachverhalt routinemäßig durchgeführt wurden.

 

Stellungnahme Sebastian Draguhn:

Sebastian Draguhn ist nach eigenen Angaben tief enttäuscht und niedergeschlagen über den Ausgang des Verfahrens mit dem er „nie gerechnet habe“. Dazu führt er weiter aus:

„Insbesondere, weil ich nach der verpassten Olympiaqualifikation für mich entschieden habe, zur in diesem Jahr stattfindenden Europameisterschaft noch einmal voll anzugreifen, bin ich einfach nur fassungslos über dieses Urteil und fühle mich absolut ungerecht behandelt. Zu allem Unglück bedeutet das Urteil auch, dass ich an der kommenden Weltmeisterschaft im März 2010 in Indien nicht teilnehmen kann. Aus meiner Sicht ist es völlig unverständlich, dass ich in diesem Verfahren mit diesen extrem gravierenden Folgen bestraft werde.

Man muss sich einfach nur meine Situation an dem Tag vor Augen führen: Ich sollte wenige Tage, nachdem meine Mannschaft, aus der ich als letzter Spieler kurz vor Olympia herausnominiert wurde, in Peking Olympiasieger geworden ist, an einem Sonntagabend unangekündigt kontrolliert werden. Warum ausgerechnet ich für diese Kontrolle ausgewählt wurde, weiß ich nicht. Während einer gesellschaftlichen Verpflichtung mit großer Geräuschkulisse erhielt ich dann an diesem Abend den Anruf eines Kontrolleurs, den ich kaum verstehen konnte. Dies bleibt bei der hier vorliegenden Wertung der zuständigen Kommission des Deutschen Hockey-Bundes aber anscheinend völlig unberücksichtigt. Mit der verpassten Olympiaqualifikation steckte ich ohnehin in einem emotionalen Tiefpunkt und zudem in Examensvorbereitungen.

Vor diesem Hintergrund ist es aus meiner Sicht völlig unverständlich, dass ich in diesem Verfahren mit diesen extrem gravierenden Folgen bestraft werde. Vor allem wenn man berücksichtigt, dass ich nicht einmal eine Verwarnung im Sinne der NADA-Vorschriften erhalten hätte, wenn ich in der in Rede stehenden Situation einfach gar nicht ans Telefon gegangen wäre. Stattdessen werden hier unter anderem offenkundige Verständigungsschwierigkeiten am Telefon gänzlich in meinen Verantwortungsbereich gelegt.

Da das Urteil unter dem Vorbehalt eines Rechtsmittels steht und somit noch durch ein vom Deutschen-Hockey-Bund unabhängiges Gericht überprüft werden kann, möchte ich mich an dieser Stelle jedoch nicht zu weiteren Einzelheiten und Hintergründen äußern.“

 
19. April 2024
« zurück
» mehr Nachrichten
Link teilen
   
 

» Impressum   » Datenschutz © 2024 • hockey.de