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DHB - Sport • Nr. 103 vom 25.11.2013

Spielberechtigung für die 1.Bundesliga Damen und Herren Feld 2013/2014 ab 29.03.2014

Ausnahmeregelung gemäß §14 Abs. 1 Satz 5 SPO DHB

Um den Nationalmannschaften eine ausreichende Vorbereitung für die WM 2014 zu ermöglichen, hat der Zuständige Ausschuss des DHB gemäß § 14 Abs. 1 Satz 5 SPO DHB festgelegt, dass in der 1. Bundesliga Damen und Herren Meisterschaftsspiele der Feldhockeysaison 2013/14 ausnahmsweise bereits vor dem 01.04.2014 ausgetragen werden, und zwar ab dem 29.03.2014. Nach § 14 Abs. 1 Satz 6 SPO DHB gilt in diesem Ausnahmefall der 1. April als Stichtag für die Spielberechtigung als eingehalten.

Der Zuständige Ausschuss hat hierzu in Absprache und mit Billigung des Zuständigen Ausschusses Jugend, des Spielordnungsausschusses und des Präsidiums des DHB folgende Einzelheiten für die Feldhockeysaison 2013/2014 beschlossen:

1. Jugendliche eines Vereins der Jahrgänge 1995, 1996 und 1997, die bereits eine Spielberechtigung (Jugendpass) für diesen Verein haben, dürfen ab 29.03.2014 in der 1. Bundesliga Damen oder Herren Feld eingesetzt werden, sofern sie einen Erwachsenenpass haben. Diese Spieler dürfen zum 01.04.2014 den Verein wechseln, wenn sie im März 2014 nicht in der 1. Bundesliga eingesetzt werden.
Für die Maßnahmen des DHB besteht gemäß § 9 Abs. 1 SPO DHB Abstellungspflicht. Die Bundesligavereine werden gebeten, den Terminkalender der Jugendnationalspielerinnen und -spieler zu respektieren und gerade den betroffenen Spielern mit hoher Saisonbelastung (DM Halle: wJgd 22./23.02. sowie mJgd 01./02.03.2014; Zentrallehrgang: wU18 12.-16.03. sowie mU18 03.-07.03.2014; 4-Nationen-Turniere wU18 und mU18 17. - 20.04.2014) die notwendige Regeneration zukommen zu lassen.
2. Jugendliche der Jahrgänge 1995, 1996 und 1997 dürfen nach Vereinswechsel ab 29.03.2014 in der 1. Bundesliga Damen oder Herren eingesetzt werden, wenn sie zum Stichtag 29.03.2014 einen Erwachsenenpass für den neuen Verein haben. Ein weiterer Vereinswechsel im Zeitraum 29.03. bis 31.03.2014 ist ausgeschlossen.
3. Wechselt ein Spieler, der im Saisonteil 2013 der Feldhockeysaison 2013/2014 für alle Meisterschaftsspiele eines Erstligisten spielberechtigt war, nach der Hallenhockeysaison in diesen zurück, ist er ab dem 29.03.2014 für diesen Verein spielberechtigt, wenn er rechtzeitig vor diesem Termin einen neuen Spielerpass erhalten hat. Eine Spielberechtigung für die 1. Bundesliga in einem anderen Verein ist ausgeschlossen.
4. Ein Spieler, der gemäß § 21 Abs. 6 SPO DHB nach vorübergehendem Aufenthalt im Ausland in seinen Stammverein zurückkehrt, ist ab 29.03.2014 für diesen Verein spielberechtigt, wenn er rechtzeitig vor diesem Termin einen neuen Spielerpass erhalten hat. Eine Spielberechtigung für die 1. Bundesliga in einem anderen Verein ist ausgeschlossen.
5. Eine Rückmeldung nach § 22 Abs. 5 Buchst. c SPO DHB ist nur wirksam, wenn die Rückmeldung vor dem ersten Spiel der Bundesligamannschaft im März 2014 erfolgt.

Frank Selzer
Zuständiger Ausschuss Bundesliga

 


 DHB - Sport • Mitteilungen 2013
» Nr. 105 05.12.2013 Sitzung des Spielordnungsausschusses am 22./23. März 2014
» Nr. 104 05.12.2013 Zulassung der HockeyPass-App für das Android-Betriebssystem
» Nr. 103 25.11.2013 Spielberechtigung für die 1.Bundesliga Damen und Herren Feld 2013/2014 ab 29.03.2014
» Nr. 102 30.10.2013 Änderungen der SPO DHB zum 01.11.2013
» Nr. 101 17.10.2013 Durchführungsbestimmungen für die Bundesligen Halle 2014
» Nr. 100 11.09.2013 Vertretung Staffelleitung Bundesliga Feld 2013/2014
» Nr. 99 22.07.2013 Änderungen der SPO DHB zum 1. August 2013
» Nr. 98 01.07.2013 Rahmenterminplan für die Bundesligen im Spieljahr 2013/2014
» Nr. 97 26.02.2013 Feldhockeysaison 2012/2013 der Bundesligen
 
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Bereich: Sport
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