Spielausfall durch Nichtantreten
Mitteilung des HHV Spielausschusses
Mit Wirkung zum 01.08.2007 hat der Spielordnungsausschuss des Deutschen Hockey Bundes einige Änderungen der Spielordnung beschlossen (hockeyzeit-News Nr. 23 vom 09.07.2007). Diese gelten auch für die hessischen Ober- und Verbandsligen.
Spielausfall durch Nichtantreten (§ 25 Abs. 1 SPO DHB)
Um Missverständnisse auszuräumen, wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Spielabsage nicht automatisch dazu führt, dass der gegnerischen Mannschaft drei Punkte zugesprochen werden und das nicht ausgetragene Spiel mit 5:0 (Halle) bzw. 3:0 (Feld) Toren in die Tabelle eingeht.
Bei einem verschuldeten Spielausfall werden der Mannschaft drei Punkte abgezogen. Das Spiel wird neu angesetzt.
Das Spiel wird von den Staffelleitern terminiert, sofern sich die Mannschaften nicht auf einen Termin einigen können. Änderungen von diesem können dann nur noch wie eine übliche Spielverlegung behandelt werden.
Tritt eine Mannschaft mehr als einmal in einer Saison nicht an, wird sie auf den letzten Tabellenplatz gesetzt und gilt als erster Absteiger (§ 40 SGO).
gez. Natalie Schwarzmeier
Vorsitzende des HHV-Spielausschusses
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