Präsidium - Sperrung von Mannschaften
gemäß §8 der WHV-Satzung
Das WHV-Präsidium hat gemäß §8 der WHV-Satzung am 16.02.2012 wegen, trotz Erinnerung, nicht bezahlter Strafen, sämtliche Mannschaften der Erwachsenenaltersklasse der Vereine ETuF Essen und PSV Lippe Detmold, für die der WHV zuständig ist, gesperrt.
Die Sperre endet an dem Zahlungseingang folgenden Tage.
Die Aufhebung der Sperre wird gesondert veröffentlicht |