Verstöße gegen die Formen sportlichen Verhaltens bei Videoaufnahmen
Veröffentlichung von Videomaterial im "Tauschportal" der Bundesligavereine im Internet
Die in der Offiziellen Mitteilung DHB-Sport Nr. 137 v. 30.05.2016 aufgeführte Möglichkeit, wonach im Internet Spielaufzeichnungen mit aufgenommenen Kommentaren und Aussagen zu Schiedsrichterleistungen durch diese Veröffentlichung seitens des Zuständigen Ausschusses der Tatbestand der Schiedsrichterbeleidung als erfüllt angesehen werden und gemäß § 50 Abs. 6 SPO DHB die Anwendung von Maßnahmen nach § 13 SGO zur Folge haben könnte, wird ab sofort bis zum 30.03.2017 ausgesetzt und zum angegebenen Zeitpunkt neu formuliert werden.
Die Bundesligavereine haben damit derzeit bei Veröffentlichung von Videoaufzeichnungen mit entsprechend auf der Tonspur aufgenommenen Kommentaren keine Sanktionen gemäß § 13 SGO zu befürchten, werden aber dennoch gebeten, Ihr Videopersonal darüber zu informieren, dass die Aufzeichnungen über das Tauschportal anderen Vereinen zugänglich und somit öffentlich gemacht werden könnten.
Frank Selzer
Zuständiger Ausschuss Bundesliga |