Ausnahmeregelung gemäß § 9 Abs. 2 SPO DHB
für die Bundesligen in der Hallensaison 2017 / 2018
Aufgrund der internationalen Verpflichtungen der Nationalmannschaften hat das Präsidium entsprechend der Regelung des § 9 Abs. 2 Satz 3 SPO DHB für die Hallensaison 2017 / 2018 abweichend von Satz 1 beschlossen, dass die Ansetzungen der Bundesligaspiele auch dann verbindlich bleiben, wenn ein Verein einen Spieler der Erwachsenenaltersklasse an einem angesetzten Termin zu einer DHB-Maßnahme gemäß § 9 Abs. 1 SPO DHB abstellt.
i.A. des Präsidiums
Harald P. Steckelbruck
Koordinator Sport national / international |