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DHB - Sport • Nr. 71 vom 22.7.2010

Änderungen der SPO DHB zum 01.08.2010

Der Spielordnungsausschuss des DHB hat die folgenden Änderungen der Spielordnung zum 01.08.2010 beschlossen, die vom Präsidium des DHB gemäß § 23 a der Satzung des DHB bestätigt worden sind.
 
In § 1 wird Abs. 5 wie folgt geändert:
§ 1 Geltungsbereich
(5)       Die Regeln für Feld- und für Hallenhockey gelten für alle Hockeyspiele im Geltungsbereich dieser Spielordnung. ……..
 
In § 3 werden Abs. 2,3 und 4 wie folgt geändert:
§ 3 Zuständigkeiten, Ausschüsse und Kommissionen des DHB
(2)       ….. Dazu stehen ihnen bei den Erwachsenenaltersklassen der Sportausschuss (SPA), bestehend aus den Staffelleitern der Bundesligen, dem Terminkoordinator, einem vom Schiedsrichterwart zu benennenden Mitglied der Kommission für Schiedsrichter- und Regelfragen (KSR) sowie bis zu drei weiteren vom Vizepräsidenten Sport zu benennenden Mitgliedern, bei den Jugendaltersklassen der Bundesjugendausschuss (BJA) als Zuständiger Ausschuss (ZA) zur Verfügung…….Für Meisterschaftsturniere …….der Jugendaltersklassen handelt, kann der BJA beschließen, dass ….
(3)       Turnierausschüsse des DHB ……….der Referent für das Schiedsrichterwesen im BJA, den Schiedsrichterbeauftragten…..
(4)       Der Vizepräsident Sport und der Vizepräsident Jugend benennen vor Beginn eines jeden Spieljahres zwei Mitglieder aus dem SPA bzw. BJA,  der Schiedsrichterwart und der Schiedsrichterreferent im BJA ein Mitglied als ZA für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich; bei Befangenheit …. Darüber hinaus können sie diesen drei Mitgliedern weitere Aufgaben übertragen, für die der SPA bzw. der BJA nach den Bestimmungen dieser Spielordnung zuständig ist.
 
In § 4 Abs. 5 wird Buchstabe h2 eingefügt:
§ 4 Zuständigkeiten und Bestimmungen der Verbände
(5) h1) ……..(Abweichung von Abs. 19 Abs. 1 Satz 2)
    h2) dass auch von den LHV ausgestellte Zweitschriften von Spielerpässen als gültige Spielerpässe gelten (Abweichung von § 19 Abs. 1 Satz 4).
 
In § 4 wird Abs. 5 Buchstabe k wie folgt ergänzt:
§ 4 Zuständigkeiten und Bestimmungen der Verbände
(5) k) dass in der Altersklasse der Damen in der untersten Spielklasse eines LHV für die      Dauer einer Feldhockeysaison der Erwachsenen auch Spielerinnen in            Meisterschaftsspielen, ausgenommen sind die Aufstiegsspiele zu einer Regionalliga,           eingesetzt werden dürfen, die dem älteren Jahrgang der Altersklasse der Weiblichen Jugend B (U16) angehören, sofern der Verein über Damenmannschaften und über keine Mannschaft der Altersklasse der Weiblichen Jugend A (U18) verfügt (Abweichung von § 20 Abs. 2; diese Ausnahmeregelung gilt letztmalig für die Feldhockeysaison  2010/2011 der Damen).
 
In § 4 wird Abs. 5 Buchstabe x wie folgt ergänzt:
§ 4 Zuständigkeiten und Bestimmungen der Verbände
(5) x)   dass im Feldhockey bei bestimmten Meisterschaftsspielen oder bei Meisterschaftsspielen an Spielorten, an denen eine fest installierte Uhr vorhanden ist, die vom Zeitnehmer gesteuert werden kann, ein Zeitnehmer mitwirken muss, der vom Heimverein zu stellen ist; der Gastverein kann einen zweiten gleichberechtigten Zeitnehmer stellen  (Abweichung von § 37 Abs. 1 Satz 1),
 
In § 4 wird Abs. 5 wird Buchstabe y wie folgt geändert:
§ 4 Zuständigkeiten und Bestimmungen der Verbände
(5) y)   ……handeln muss (Abweichung von § 37 Abs. 3).
 
In § 11 wird Abs. 3 wie folgt geändert
§ 11 Gewinn- und Kostenverteilung bei Meisterschaftsspielen
(3)       …..Den Abrechnungsmodus dieser Veranstaltungen legt der Bundesligaausschuss(BLA) im Grundsatz fest und informiert die betroffenen Vereine …..
           
In § 12 werden Abs. 2 Buchstaben a und f wie folgt geändert
§ 12 Einnahmen - Kosten
(2) a)   das Nutzungsentgelt für Halle und Spielfeld            ,
           …
     f)   die Aufwendungen für die Bereitstellung angemessener Arbeitsmöglichkeiten der Medien,
           
In § 17 wird Abs. 2 Buchstabe c wie folgt redaktionell geändert:
§ 17 Spieldauer der Meisterschaftsspiele
(2)       …..
     c)    für Weibliche und Männliche Jugend A (U18) und B (U16) ……..
 
In § 19 werden Abs. 4, 5 und 11 wie folgt geändert
§ 19 Spielerpässe
(4)       Wird ein Spielerpass für einen Jugendlichen beantragt,….die in § 20 Abs. 2 Satz 3 genannten Unterlagen beigefügt werden.
(5)       Ist für einen Spieler bereits ein Spielerpass ausgestellt worden, muss der Antrag folgende Angaben enthalten:
      a) den Verein, für den der Spieler vor der Antragsstellung zuletzt an Meisterschaftsspielen teilgenommen hat, 
      b) die Dauer einer noch nicht abgelaufenen Spielsperre.
(11)     Ein Spielerpass wird ungültig, wenn der Spieler gemäß § 20 Abs. 6 die Spielberechtigung verliert. Der Verein, auf dessen Antrag der Spielerpass ausgestellt worden ist, muss den LHV, der den Spielerpass ausgestellt hat,  über das Datum informieren, an dem der Spieler an einem Meisterschaftsspiel im Sinne von § 13 Abs. 4 teilgenommen hat, sobald er davon Kenntnis erlangt hat.
 
 
In § 20 werden Abs. 5, 6 und 7 wie folgt geändert
§ 20 Spielberechtigung
(5)       Der bisherige Buchstabe a wird wie folgt in die Buchstaben a und b aufgeteilt:
     a)   Bei einem Vereinswechsel …..eingegangen ist; § 20 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend.…
     b) Für die Spiele einer Bundesliga, einschließlich ….oder Verbandes teilgenommen hat.
           
Als neuer Buchstabe c wird die bisher in Anhang 6 unter D aufgeführte „verschärfte“ Wechselregelung für die 1. Bundesliga Herren zum 01.04 aufgeführt, die jetzt auch für die 1. Bundesliga Damen gilt.
     c)    Für Meisterschaftsspiele der 1. Bundesliga Herren (Feld) und der 1. Bundesliga Damen (Feld), die nach dem 1. April ausgetragen werden, ist ein Spieler für einen Verein nur dann spielberechtigt, wenn er auch für alle Meisterschaftsspiele dieses Vereins spielberechtigt war, die dieser im Feldhockey der laufenden Saison bis zum 31. Oktober des Vorjahres ausgetragen hat. Dies gilt nicht für Spieler, die nach dem 1. April des Vorjahres noch für die Altersklasse der Weiblichen bzw. Männlichen Jugend A (U18) spielberechtigt waren.
 
Die bisherigen Buchstaben b und c werden Buchstabe d
    d)    Wird bei einem Vereinswechsel …… § 21 Abs. 3 Satz 2 und 3 gilt entsprechend. Dies gilt nicht für Spiele einer Bundesliga.
 
Die bisherigen Buchstaben d und e werden die Buchstaben e und f
    e)    Wird bei einem Vereinswechsel…..Absatz 1 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.
    f)     Führt die Regelung gemäß Buchstabe a für einen Spieler zu einer besonderen Härte, kann ……..in der laufenden Feldhockeysaison ausgeschlossen.

Als neuer Buchstabe g wird die bisher in Anhang 6 unter D aufgeführte „verschärfte“ Härtefallregelung für die 1. Bundesliga Herren aufgeführt, die jetzt auch für die 1. Bundesliga Damen gilt.
           
      g) Härtefallanträge mit dem Ziel eines Vereinswechsels in die 1. Bundesliga (Feld) oder innerhalb der Spielklasse nach dem ersten Spieltag sind  unzulässig, es sei denn, der Vereinswechsel beruht darauf, dass der Spieler erst nach dem ersten Spieltag z.B. seinen Praktikums-, Studien-, Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zugewiesen bekommen und noch an keinem Meisterschaftsspiel für einen anderen Verein teilgenommen hat. Vereinswechsel zum 1. April wegen einer besonderen Härte sind ausgeschlossen.
 
(6)       Der bisherige Absatz 6 bleibt unverändert.
 
(7)       Es wird in Absatz 7 ein Buchstabe a eingeführt; der bisherige Absatz 7 wird Buchstabe b
       a) Kehrt ein Spieler nach vorübergehendem Aufenthalt im Ausland in seinen Stammverein in Deutschland zurück, so erhält er auf Antrag unabhängig von den Voraussetzungen gemäß Absatz 5 Buchst. b und c die Spielberechtigung für Spiele einer Bundesliga ab 1. April. Als Stammverein  gilt nur der Verein, für den der Spieler in den beiden vorhergehenden Spieljahren vor der laufenden Saison im Feldhockey ohne Unterbrechung spielberechtigt war und in jeder Feldhockeysaison an mindestens vier Meisterschaftsspielen teilgenommen hat. Die Teilnahme an Meisterschaftsspielen für einen anderen Verein während der Hallenhockeysaison ist ohne Belang.
 
        b) Einem Spieler der Jugendaltersklassen …….muss beigefügt werden.
 
In § 28 wird Abs. 5 wie folgt geändert:
§ 28 Spielplätze im Feldhockey
(5)       Die Auswechselspieler und höchstens vier im Spielberichtsbogen namentlich eingetragene Betreuer …...
 
In § 29 wird Abs. 3 wie folgt geändert:
§ 29 Spielplätze im Hallenhockey
(3)       Die Auswechselspieler und höchstens vier im Spielberichtsbogen namentlich eingetragene Betreuer …...
 
In § 32 wird Abs. 1 Satz 2 und 3 wie folgt geändert:
§ 32 Pflichten der Mannschaften
(1)       Satz 2: Ferner muss..…sowie die Familiennamen von höchstens vier Betreuern eintragen …...
            Satz 3:  wird ersatzlos gestrichen.
 
In § 37 wird Abs. 1 geändert und ein neuer Abs. 2 eingefügt:
§ 37 Zeitnehmer
(1)       Bei Meisterschaftsspielen ……… und Spiele um Deutsche Meisterschaften (§ 46 Abs. 1, § 47 Abs. 1; § 48) etwas anderes bestimmen. („ausnahmsweise“ gestrichen).
 
(2)       Bei Meisterschaftsspielen der 1. Bundesliga Herren (Feld) muss ein Zeitnehmer mitwirken, der vom Heimverein zu stellen ist. Der Gastverein kann einen zweiten gleichberechtigten Zeitnehmer stellen. Bei Meisterschaftsspielen der übrigen Bundesligen (Feld) gilt Satz 1 entsprechend, wenn eine fest installierte Uhr vorhanden ist, die von dem Zeitnehmer gesteuert werden kann.
  
Die bisherigen Absätze 2 bis 5 werden 3 bis 6.
 
Unter D. Bundesligen wird die Anmerkung wie folgt geändert:
D. Bundesligen
Anmerkung 
 
Die 1. Bundesliga Herren (Feld) und die 1. Bundesliga Damen (Feld) spielen im Spieljahr 2010/2011 mit einfacher Vorrunde und danach folgenden Play-Off-Spielen in Viertel- und Halbfinale (entsprechend der 1. Bundesliga Herren (Feld) im Spieljahr 2009/2010.) Die dafür erforderlichen von den §§ 11, 12, 20, 24, 37, 39, 40 und 46 abweichenden Regelungen werden in Anhang 5 zur SPO DHB dargestellt. Ab dem Spieljahr 2011/2012 gilt wieder das Spielsystem nach §§ 39 ff. SPO DHB, sofern nicht vorher satzungsgemäß ein anderer Spielmodus beschlossen wird.
 
In § 39 werden Abs. 2 und 4 wie folgt geändert:
§ 39 Bundesligen der Herren
(2)       Die in …….Gruppe, der zwölf Mannschaften angehören……...
 
(4)       Der Begriff „ZA des DHB“ wird durch den Begriff SPA“ ersetzt.
 
In § 42 wird Abs. 2 Satz 1 wie folgt geändert:
§ 42 Bundesligen der Damen
(2)       Die in Absatz  1 Buchst. a genannte Bundesliga besteht aus einer Gruppe mit zwölf Mannschaften.
 
In § 46 werden Abs. 1 Buchst. b und Abs. 2 Buchst. d wie folgt geändert:
§ 46 Deutsche Meisterschaften der Herren
(1) b)  Der Begriff „ZA des DHB“ wird durch den Begriff „SPA“ ersetzt.
(2) d)  Der Begriff „ZA des DHB“ wird durch den Begriff „SPA“ ersetzt.
 
In § 46 Abs. 2 werden die Spielpaarungen von Saison zu Saison fortgeschrieben
§ 46 Deutscher Meisterschaften der Herren
 
(2) a)   … Die Reihenfolge der Viertelfinalspiele lautet in der Hallenhockey-Saison
            2010/2011     Spiel 1: Nord 1 – Ost 2,    Spiel 2: Ost 1 – Nord 2,
                                   Spiel 3: Süd 1 – West 2,   Spiel 4: West 1 – Süd 2
            2011/2012     Spiel 1: Nord 1 – Süd 2,   Spiel 2: Ost 1 – West 2,
                                   Spiel 3: Süd 1 – Nord 2,   Spiel 4: West 1 – Ost 2
            2012/2013     Spiel 1: Nord 1 – West 2, Spiel 2: Ost 1 – Süd 2,
                                   Spiel 3: Süd 1 – Ost 2,      Spiel 4: West 1 – Nord 2
            Nach jeweils drei Jahren wiederholt sich die gleiche Reihenfolge.
 
   b)….. lauten die Spielpaarungen der Halbfinalspiele in der Hallenhockey-Saison
            2010/2011     Sieger Spiel 1 – Sieger Spiel 4, Sieger Spiel 2 – Sieger Spiel 3
            2011/2012     Sieger Spiel 1 – Sieger Spiel 2, Sieger Spiel 3 – Sieger Spiel 4
            2012/2013     Sieger Spiel 1 – Sieger Spiel 2, Sieger Spiel 3 – Sieger Spiel 4
            2013/2014     Sieger Spiel 1 – Sieger Spiel 3, Sieger Spiel 2 – Sieger Spiel 4
            2014/2015     Sieger Spiel 1 – Sieger Spiel 4, Sieger Spiel 2 – Sieger Spiel 3
            2015/2016     Sieger Spiel 1 – Sieger Spiel 3, Sieger Spiel 2 – Sieger Spiel 4
            Nach jeweils sechs Jahren wiederholen sich die gleichen Spielpaarungen.
 
In § 47 wird Abs. 1 Buchst. b wie folgt geändert:
§ 47 Deutsche Meisterschaften der Damen
(1) b)  Der Begriff „ZA des DHB“ wird durch den Begriff „SPA“ ersetzt.
 
In § 48 werden Abs. 3,4 und 5 wie folgt geändert:
§ 48 Deutsche Meisterschaften der Jugendaltersklassen
(3)       Der Begriff „ZA des DHB“ wird durch den Begriff „BJA“ ersetzt.
(4)       Der Begriff „ZA des DHB“ wird durch den Begriff „BJA ersetzt.
(5)       Der Begriff „ZA des DHB“ wird durch den Begriff „BJA“ ersetzt.
 
In § 49 werden Abs. 1 und 3 wie folgt geändert:
§ 49 Austragungsmodus - Teilnahme
(1)       Die Wettbewerbe Eichen- und Silberschild werden gestrichen. Damit ergibt sich für die übrigen Wettbewerbe folgende Reihenfolge:
     a)   der Hessenschild …
     b)  der Franz-Schmitz-Pokal….
     c)   der Berlin-Pokal….
     d)   der Rhein-Pfalz-Pokal……
 
(3)       Der Begriff „ZA“ wird durch den Begriff „BJA“ ersetzt.
 
 
Anhang 5 „Richtlinien für Silberschild und Eichenschild“ wird ersatzlos gestrichen
 
Der derzeitige Anhang 6 wird Anhang 5.
 
Anhang 5 (neu) wird im Titel wie folgt geändert:
Anhang 5 (zu § 11, §12, § 20 Abs. 5 und 7, § 24 Abs. 1 bis 3 und 5, § 37 Abs. 2, 4 bis 6, § 39 Abs. 2, § 40 Abs. 1, § 42 Abs. 2, § 43 Abs. 1, § 46 Abs. 1 und § 47 Abs. 1 SPO DHB)
 
Richtlinien für die Feldhockeysaison 2010/2011 der 1. Bundesliga Herren (Feld) und der 1. Bundesliga Damen (Feld)
 
Anhang 5 Abschnitt A wird wie folgt geändert:
A. Durchführung der Meisterschaftsspiele
 
Vorrunde (Ligaphase) (Abweichungvon § 39 Abs. 2 und § 42 Abs. 2)
(1)       Die 1. Bundesliga Herren (Feld) und die 1. Bundesliga Damen (Feld) bestehen aus jeweils einer Gruppe mit zwölf Mannschaften. Die Meisterschaftsspiele …..
 
Viertelfinalrunde (Play-off-Spiele) (Abweichungvon § 46 Abs. 1 und § 47 Abs. 1)
Halbfinalrunde (Play-off-Spiele) (Abweichungvon § 46 Abs. 1 und § 47 Abs. 1)
 
Endrunde um die Deutsche Feldhockeymeisterschaft (Abweichungvon § 46 Abs. 1 und § 47 Abs. 1)
(10)     ……………Der Sieger des Endspiels ist Deutscher Meister, der Verlierer Deutscher Vizemeister. Bei den Herren ist der Deutsche Meister, der Deutsche Vizemeister und der Drittplatzierte für die Teilnahme am Wettbewerb EuroHockey League qualifiziert. Bei den Damen ist der Deutsche Meister und der Drittplatzierte für den Wettbewerb EuroHockey Club Champions Cup qualifiziert.
 
Abstiegsrunde (Abweichungvon § 40 Abs. 1 und § 43 Abs. 1)
(11)     …………Die Mannschaften, die …….den vorletzten und letzten Platz belegen, steigen in die Gruppe der 2. Bundesliga Herren oder Damen (Feld) ab, der ihr Verein regional angehört. 
 
Anhang 5 Abschnitt B wird wie folgt geändert:
B. Spielwertung
(12)     Für die Wertung der Gruppenspiele gemäß Nummer 1 und 11 gilt §  24 Abs. 1 entsprechend.
(13)     Sind nach Abschluss der Gruppenspiele Mannschaften punktgleich, gilt § 24 Abs. 2 entsprechend.
(14)     Endet ein Spiel der Viertelfinal- oder der Halbfinalrunde nach Ablauf der regulären Spieldauer (2 x 35 Minuten) unentschieden, wird es durch Verlängerung gemäß § 24 Abs. 3 und erforderlichenfalls durch 7-m-Schießen gemäß § 24 Abs. 5 entschieden. 
(15)     Endet ein Spiel der Endrunde der Deutschen Meisterschaft im Feldhockey nach Ablauf der regulären Spieldauer (2 x 35 Minuten) unentschieden, gilt Nummer 14 entsprechend.
 
Anhang 5 Abschnitt D wird wie folgt geändert:
D. Spielberechtigung
(20)     Für die Spielberechtigung gilt § 20 Abs. 5 Buchst. c und g sowie Abs. 7 Buchst. a entsprechend
 
Anhang 5 Abschnitt E wird wie folgt geändert:
E. Zeitnahme
(21)     Für die Zeitnahme gilt § 37 Abs. 2, 4 bis 6 entsprechend.
 
Die bisherigen Anhänge 7, 8 und 9 werden ersatzlos gestrichen.
 
Die Erläuterungen zu § 16 Abs. 1 „Altersklassenjahrgänge der Jugend“ und zu §19 Abs. 10 Satz 1 „Gültigkeitsdauer von Spielerpässen der Jugendaltersklassen“ werden dem fortschreitenden Kalender angepasst, hier aber nicht aufgeführt.
 
Frank Selzer
Spielordnungsausschuss DHB
Vorsitzender

 


 DHB - Sport • Mitteilungen 2010
» Nr. 75 29.12.2010 Änderung der Bundesligatermine 2011 der Damen in der laufenden Feldhockeysaison
» Nr. 74 11.12.2010 Bundesligarahmentermine im Spieljahr 2011/2012
» Nr. 73 11.12.2010 Änderungen der Bundesligaspielpläne im Saisonteil 2011 der laufenden Feldhockeysaison
» Nr. 72 13.09.2010 Sportausschuss des DHB bleibt weiter im Amt
» Nr. 71 22.07.2010 Änderungen der SPO DHB zum 01.08.2010
» Nr. 70 30.06.2010 Vorläufige Spielpläne Bundesliga Feld 2010/2011
» Nr. 69 22.06.2010 Änderungen der SPO DHB zum 01.08.2010
» Nr. 68 15.06.2010 Endrunde DM Herren am 19./20.06.2010 in Düsseldorf
» Nr. 67 08.06.2010 Endrunde DM Damen am 12./13.06.2010 in Mannheim
» Nr. 66 05.05.2010 Spielmodus der 1. Bundesligen der Damen und Herren Feld im Spieljahr 2010/2011
» Nr. 65 11.01.2010 Bundesligarahmentermine im Spieljahr 2010/2011  
 
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