Bayerischer Hockey-Verband

Nr. 44 - 27. Mai 2004

Sport Springer sponsert bayerische Hockeytrainer mit Rabattaktion

Die Fa. Sport Springer sponsert ab sofort alle bayerischen Hockeytrainer mit Trainer-Lizenz. Für ihr Engagement im Hockey erhalten die Lizenztrainer für ihren Eigenbedarf auf alle Produkte der Marke Bugi 50 Prozent Rabatt. Bitte bei der Bestellung eine Kopie der Trainerlizenz beilegen. Das Bugi-Sortiment steht im Internet unter www.sport-springer.de.

Bestellungen an Sport Springer,
Hirschbergstr. 8,
80634 München,
Telefon 089-165 64,
Fax 089-13 99 81 25,
Email: www.springer-hockey@gmx.de.

Günstige Hotelunterkünfte: Vitabis-Tarif - für Sportler bei Ibis

Der neue Vitabis-Tarif für Sportler gilt in allen Ibis Hotels in Europa bei einer Mindestbuchung von 5 Zimmern pro Mannschaft (keine Mindestbuchung für Trainer, Schiedsrichter, Ärzte, Spielleiter und Sportjournalisten). Das Vitabis-Angebot gilt am Wochenende (Fr, Sa, So) sowie an Feiertagen und Tagen vor Feiertagen. In Deutschland zahlt man pro Person / Nacht: Euro 24,50 im DZ und Euro 49 im EZ. Für internationale Preise, sowie weitere Informationen besuchen Sie www.ibishotel.com

Das Hockey-Lesebuch: Restposten zum Sonderpreis

Das Buch sollte in keinem Hockeyhaushalt fehlen. Natürlich ist es auch das ideale Hockeylesebuch für Freunde oder Sponsoren. Das richtige Hockeygeschenk nicht nur zu Geburtstagen, Weihnachten, sondern auch für Ehrungen, als kleines Dankeschön für die Mitarbeit oder für die Tombola. Jetzt bei den Restposten zugreifen, zum Sonderpreis von 15 Euro inklusive Porto.
60 AutorInnen erzählen auf 228 Seiten in dem Buch "Innenansichten aus 90 Jahren Hockeygeschichte" humorvoll, hintergründig, kritisch und persönlich über die großen und kleinen Ereignisse rund um den Hockeysport. Abgerundet wird das Ganze mit einer Chronik des internationalen und deutschen Hockeys. Das Buch kann jetzt zum Sonderpreis von 15 Euro, bei Dieter Strothmann, info@kes-online.de, bestellt werden. Bei mehreren Büchern Preis auf Anfrage.

HockeyCard: Die Kreditkarte für Hockeyspieler und ihre Familien

Haben Sie schon die Hockey-Kreditkarte? Durch eine Kooperation des Deutschen Hockey-Bundes mit MasterCard und der setis-bank in Leipzig konnte eine eigens für Hockeyspieler kreierte HockeyCard realisiert werden. Bezahlen Sie im täglichen Leben mit dem guten Namen unserer Sportart und weisen Sie sich zusätzlich durch das aufgebrachte Vereinslogo als Mitglied Ihres Clubs aus.
Alle Informationen rund um die HockeyCard erhalten Sie im Internet auf der Startseite des BHV. Bei Fragen stehen Ihnen Mitarbeiter in der DHB Geschäftsstelle auch gerne persönlich per mail deutscher-hockey-bund@t-online oder Tel. 02233-942440 zur Verfügung oder schicken Ihnen weiteres Material zu.

Spenden: Was ist zu beachten?

Nach einigen Anfragen, hier noch einmal die wichtigsten Informationen zu den neuen Regeln bei Spenden. Die gemeinnützigen steuerbegünstigten Zwecke sind in § 52 Abs. 2 Nr. 1-4 AO geregelt. Aufgelistet sind hier u.a. Wissenschaft und Forschung, Religion, Denkmalschutz, Wohlfahrtswesen (mildtätiger Zweck), traditionelles Brauchtum (kultureller Zweck) und eben auch die Förderung des Sports.
Zuwendungen an entsprechend gemeinnützige Vereine können beim Zuwendungsgeber als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.
Der Verein als Zuwendungsempfänger ist seit 01.01.2000 berechtigt, Zuwendungsbestätigungen (gleich Spendenquittung) direkt auszustellen.

Dabei ist folgendes zu beachten:

1. Die Zuwendungsbestätigung muss den amtlichen Vorgaben entsprechen. Dabei sind unterschiedliche Formulare zu verwenden für Geldzuwendung und Sachzuwendung. 2. „Verzicht auf die Erstattung von Aufwendungen“ Häufig verzichten Berechtigte auf die Auszahlung von Aufwandsentschädigungen oder Honorar und spenden den Betrag an den Verein. Dafür kann vom Grundsatz her eine Zuwendungsbestätigung ausgestellt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
• Der Verein muss dem Spender den Anspruch eingeräumt haben (Einräumung erfolgte entweder durch Satzungsbestimmung oder Vorstandsbeschluss, der den Mitgliedern in geeigneter Weise bekannt gegeben wurde).
• Der Anspruchsberechtigte muss seinen Anspruch detailliert in schriftlicher Form geltend machen (z.B. Auflisten von Fahrten für den Verein oder Übungsstunden).
• Der Verzicht muss freiwillig sein.
• Der Verein muss finanziell in der Lage sein, den Betrag auszahlen zu können.
• Auf der Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) muss erkennbar sein, dass es sich um einen Verzicht auf die Erstattung von Aufwendungen handelt. Auf der Bestätigung für Geldzuwendungen befindet sich eine Formulierung, die sinngemäß lautet: „Es handelt sich nicht um den Verzicht auf die Erstattung von Aufwendungen.“ Liegt tatsächlich ein Verzicht auf eine Erstattung vor, muss in dieser Textpassage das „nicht“ durchgestrichen werden. Verzicht auf Aufwendungen stellt eine Geldspende dar, dementsprechend hat der Verein eine Zuwendungsbestätigung für Geldzuwendung zu erstellen.
3. Was ist beim Erhalt einer Sachzuwendung, gleich Sachspende, zu beachten?
• Der Spender muss dem Verein Eigentum an der Sache verschaffen.
• Die Sachspende muss beim Verein unmittelbar zur Förderung des gemeinnützigen Satzungszwecks verwendet werden (bei Verwendung im Bereich wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb kann keine Sachzuwendungsbestätigung erstellt werden).
• Der zu bescheinigende Wert der Sachspende ist der Rechnungsbetrag zzgl. Umsatzsteuer (Bruttorechnungsbetrag).
• Der Spender hat mitzuteilen, ob die Sachspende aus dem Privatvermögen oder aus dem Betriebsvermögen stammt.
• Stammt die Sachspende aus dem Betriebsvermögen, hat der Spender dem Verein mitzuteilen, ob das gespendete Wirtschaftsgut mit dem Teilwert bewertet wurde oder mit dem Buchwert aus dem Betriebsvermögen entnommen wurde.
• Unterlagen, die zur Wertermittlung dienen (Kaufbelege, Quittungen), aufbewahren.
4. Mitgliedsbeiträge an Sportvereine können nicht als Spenden anerkannt werden (entsprechend Abschnitt B der Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 EstDV).
5. Ein vereinfachter Spendennachweis (§ 50 EstDV) ist möglich bei Einzelspenden bis zu 100 Euro. In diesem Fall reicht als Nachweis beim Finanzamt ein Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung der Bank (Kontoauszug).
Auf dem Bareinzahlungsbeleg oder auf der Buchungsbestätigung der Bank müssen folgende Angaben enthalten sein:
• Name und Kontonummer des Auftraggebers / Spender
• Buchungstag
• Zuwendungsempfänger, gleich Verein
• Begünstigter Zweck (z.B. Förderung des Sports)
• Angaben über die Steuerfreistellung des Empfängers (Art der Freistellung, Steuernummer und Datum des Freistellungsbescheides)
• Angabe darüber, dass die Zuwendung eine Spende darstellt.

Wichtig:

Auch ein Buchungsbeleg muss die Angaben enthalten, die standardmäßig auf den Zuwendungsbestätigungen vorgeschrieben sind. Der Verein kann von seiner Bank hierfür vorgefertigte Überweisungsträger erstellen lassen.
6. Bei einer Schenkung durch Vermächtnis (z. B. Schenker ist verstorben und die Erben sind verpflichtet, einem Verein 20.000,00 Euro zu überweisen) kann keine Zuwendungsbestätigung, Spendenquittung, ausgestellt werden. Dies gilt sowohl für den (verstorbenen) Schenker sowie für die Erben, da diese die Schenkung nicht freiwillig vornehmen.
7. Höhe der Abzugsfähigkeit: Zuwendungen an kirchliche, religiöse oder gemeinnützige (Sportverein) Einrichtungen können von Privatpersonen und Unternehmen maximal bis 5 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte als Spenden steuermindernd angesetzt werden, 10 Prozent bei Zuwendungen für mildtätige, wissenschaftliche oder kulturelle Zwecke. Bei Unternehmen können anstatt der 5 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte 2 Promil der Umsätze, Löhne und Gehälter maximal als Spenden steuermindernd angesetzt werden.
Quelle: BLSV

Launch des European Youth Portal eröffnet

Das Euopean Youth Portal wurde gestern, den 26. Mai 2004, offiziell eingeweiht durch die zuständige Kommissarin für Bildung, Jugend und Kultur, Vibiane Reding. Nach einer Pressekonferenz, waren junge Leute und diejenigen, die in der europäischen Jugendarbeit engagiert sind, eingeladen an einem Internetchat mit der Kommissarin teilzunehmen. Das europäische Jugendportal ist ein direktes Ergebnis des von der Europäischen Kommission entwickelten Weißbuchs „Neuer Schwung für die Jugend Europas“.
Zu finden ist das Portal unter der Adresse: http://europa.eu.int/youth/info/. Dort finden sich auch weitere Hinweise und Informationen zur Teilnahme an weieren Chats.
Das Weißbuch über die Jugendpolitik der EU liegt hier zum Download, denn alle reden von Europa, aber kaum einer weiß Bescheid. Die Kommissionen produzieren mit großem Aufwand viel Papier, aber es wird nicht gelesen. Das jetzt vorliegende Weißbuch zur Jugendpolitik verdient dies nicht.


Eine Glosse zum Thema Sport

Mein Sport ist toll - und so langweilig wie Müsli jeden Morgen

Wenn Rennmaschinen Feuer fangen und Abfahrtsläufer sich zu Tode überschlagen, dann bringt das Fernsehen der Informationspflicht wegen zum x-ten Mal den Ausschnitt, extrem verlangsamt und so richtig zum Gruseln. Ottilie, die Normalverbraucherin schüttelt sich und sieht immer wieder hin. Otto, ebenfalls einer wie wir und dazu noch Sport-Verantwortlicher, schaut - seiner herausgehobenen Stellung wegen - auch nicht weg und weiß unser Sport ist das nicht.
Da sind wir alle Experten und uns ganz sicher: der veröffentlichte Sport ist nicht sein Spiegelbild. Windsurfen bei Miami statt Frauenpower in Großgründlach, 1:0-Berichterstattung sowieso und die bescheuerte Moderatorenfrage, was der Elfmeterschütze sich vor dem Anlauf wohl gedacht habe.
Es ist ein Kreuz. Die Parteien bekommen ihre Politik nicht rüber. Die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände fühlen sich falsch dargestellt. Die Gottesmänner und Kirchenfrauen stellen mit Befremden fest, was die Gläubigen bei Kirchentagen unter Gemeindeleben von unten verstehen.
Und die Sport-Wirklichkeit soll dem auch nicht annähernd näher kommen, was als Abenteuersport medienwirksam vermittelt wird: in kaum vorstellbare Höhen klettern, in unermessliche Tiefen fallen, immer am Seil und doch mit Gefühl, das Leben hinge am seidenen Faden. Die Medien verfälschen das Bild der Gesellschaft und damit auch des Sports, denn er ist ja ein Teil von ihr. Das "Original Sport" hat keine Chance, weil es so langweilig ist wie Müsli jeden Morgen.
Wie soll unser Sport auch die Einschaltquoten beeinflussen? Faustball für Jugendliche und Hockey für Frauen, Tauchen als Familiensport, Kegeln für fitte Senioren ab 60 plus und Spiele vieler Art für Kids ab fünf, dazu Babyschwimmen und Stuhlgymnastik für Hochbetagte, Sitzball und Sportabzeichen für Menschen mit Behinderungen - toll für jeden, der da mitmacht, und total unübersichtlich.
Deshalb bleiben wir unter uns: die Barrenturner und Hockeyspieler, die Klootschießer und Schützenschwestern, die Pferdenarren und Wanderfreunde. Nicht zu vergessen, die Masse derer, die keinen Namen hat. Sie sind nur jung oder älter bis ganz alt, Life-Time-Sportler oder Einsteiger irgendwann.
Alle sind auf Achse. Allein 25 Millionen treiben ihren Sport in 89.000 Sportvereinen, du und ich mittendrin. Es ist uns völlig wurscht, dass wir uns auf der Mattscheibe nicht wiederfinden. Denn sobald wir vor der Glotze hocken, dann sind auch uns die Sendungen mitten aus dem Leben viel lieber. Wenn sie Totgesagte und Streithähne, Säufer und Diebe, Grapscher und Angetatschte vor Millionenpublikum entblößen, fiebern wir mit.

Wo kämen sonst die Einschaltquoten her?

Quelle: VPD-Presse, leicht überarbeitet

Finanzen: Die 3 häufig unterschätzten Geldquellen ...

1. Gerichtsmarketing: Häufig stellen Strafgerichte (Amts- und Landgerichte, Finanzämter, Staats- und Amtsanwaltschaften) Verfahren ein mit der Auflage, an eine gemeinnützige Organisation eine Geldbuße zu zahlen. Diese Gelder werden dann vom Amtsgericht verteilt. Ihr regional tätiger Verein muss sich unbedingt in die Spendenordner Ihrer Region eintragen lassen. Wichtig: Stellen Sie klar heraus, warum gerade Ihr Verein besonders förderungswürdig ist (hoher Ausländeranteil, besondere kulturelle Förderung, Einzigartigkeit).
2. Hochzeitsmarketing: Oft bitten Hochzeitspaare ihre Gäste, für einen guten Zweck zu spenden. Daher verfügen die Standesämter über einen eigenen Spendenordner, in den sich gemeinnützige Vereine eintragen lassen.
3. Kondolenzspendenmarketing: Mittlerweile verfügen auch die meisten Beerdigungsinstitute über solche Spendenordner. Ist Ihr Verein regional tätig, besuchen Sie persönlichen die Bestattungsunternehmen!
Quelle: Handbuch für den Vereinsvorsitzenden

10 einfache Tipps für eine erfolgreiche Pressearbeit

1. Bauen Sie persönliche Kontakte zu den Redakteuren der lokalen Zeitungen auf. Angekündigte Besuche in den Redaktionen sind hilfreich und informativ, aber in Großstädten mit über 1000 Vereinen wenig sinnvoll. Laden Sie in Absprache mit Ihrer Zeitung auch einmal Ihre Mitglieder zu einer Verlagsbesichtigung ein. Das bringt beide Seiten einander näher.
2. Schaffen Sie Vertrauen. Dabei hilft die prompte und möglichst offene Beantwortung aller Journalistenfragen.
3. Gehen Sie in Hintergrundgesprächen (die nicht der Veröffentlichung dienen) auf die Details ein.
4. Liefern Sie stets von sich aus druckbare Fotos, Grafiken etc. Kleine Mühe - die große Wirkung ist garantiert.
5. Fragen Sie die Redaktion nach deren Wünschen. Zum Beispiel mit einem vorbereiteten Fragebogen.
6. Erarbeiten Sie eine eigene Pressemappe mit allen erforderlichen Angaben wie Vereinsdarstellung, aktuellen Vereinszahlen und Fotos des amtierenden Vorstands.
7. Stellen Sie bei Ihren Veranstaltungen einen eigenen Pressebetreuer zur Verfügung.
8. Reservieren Sie für die Journalisten Presseparkplätze und sorgen Sie für deren Bewirtung.
9. Verschicken Sie nach Ihren Veranstaltungen an die nicht erschienenen Journalisten noch am gleichen Tag Pressemitteilungen, die über das stattgefundene Ereignis berichten.
10. Erstellen Sie eine Geburtstagsliste der für Ihren Verein wichtigen Journalisten und bringen sich so regelmäßig in Erinnerung. Laden Sie Journalisten auch zu vereinsinternen Feiern ein.

Neue Qualität der Zusammenarbeit und ein Schub für das Gemeinwesen

Eine veränderte Beziehung zwischen Kommunen und Sportvereine eröffnet neue Perspektiven. Zu dieser Erkenntnis kommt der Freiburger Kreis.
Das Verhältnis zwischen Kommunen und Sportvereinen war beim Frühjahrseminar des Freiburger Kreises in Bremen (Thema: Lust auf Zukunft) einer der Schwerpunkte. 66 der 166 Klubs der Arbeitsgemeinschaft größerer deutscher Sportvereine hatten rund 130 Vertreter entsandt.
Selbst- und Pflichtbewusstsein kennzeichnen heute die Partnerschaft im „Spannungsfeld zwischen Kommunen und Sportvereinen“. Angesichts wirtschaftlicher Not, leerer Kassen und begrenzter Ressourcen (Ehrenamt) wendet sich das vielerorts misstrauische Gegeneinander - unter Vereinen sowie zwischen Klubs und Kommunen - langsam zum Miteinander. „Ohne das Ehrenamt geht in den Städten heute nichts“, unterstrich der Stadtdirektor von Vechta, Helmut Gels. „Vereine unterstützen Kommunen in der Sportförderung.“ Das wird künftig mehr denn je notwendig, um deren soziales Binnenklima und Freizeitwert zu stärken. Der weiche Standortfaktor „Freizeit- und Erholung“ ist heute ein Markenzeichen für Lebensqualität. Gels: „Das Selbstverständnis von Kommunen hat sich gewandelt. Sie sind Dienstleister.“
Von den 550.000 Vereinen in Deutschland sind 40 Prozent (220.000) im weitesten Sinne sportlich orientiert – auch über den organisierten Sport hinaus. 40 Prozent aller Sportanlagen werden in deren Regie gebaut und unterhalten. Tendenz steigend: Immer mehr Klubs, vor allem größere, übernehmen und erhalten Sportanlagen (Hallen, Bäder, Plätze), weil Gemeinden dies nicht mehr leisten können. Gels beschrieb die Sportentwicklung nicht als Füllhorn und Wunschprogramm (Neubau von Sportstätten), sondern als Bedarfs- und Machbarkeitslinie. Schon die Sanierung bestehender – zum Teil maroder – Anlagen gibt der öffentlichen Hand Rätsel auf. Da heißt es Schwerpunkte setzen, statt mit der Gießkanne Gewohnheitsrecht zu bedienen. Im Zusammenspiel von Sport und Politik ist Entbürokratisierung angeraten. Wer heute eine Sportanlage plant, braucht 30 bis 40 Stellungnahmen von Behörden (EU, Bund, Land, Ort), bis der Antrag genehmigungsreif ist. In zahlreichen Kommunen beschränkt sich Mitsprache der Vereine und Verbände auf Informationen, wenn Sportausschüsse und Parlamente entschieden haben. Darmstadt zum Beispiel geht seit 2004 den anderen Weg: Eine Sportkommission bringt Politiker aller Parteien und Vertreter von kleinen, mittleren und großen Vereinen an einen Tisch. Haushaltsplan und Sportstätten-Bedarf werden abgestimmt, bevor sie ins Parlament kommen. Das stärkt Einfluss und Mitverantwortung, erspart Ärger und Reibungsverluste.
Sport ist ein nachhaltiges Instrument der Gesundheitsprävention, der Integration und ein beachtlicher kommunaler Wirtschaftsfaktor. Laut einer Studie in Bremen betrug dort 2001 die ökonomische Wertschöpfung 112 Millionen Euro. Ein kräftiger Impuls für Wirtschaft und Arbeitsmarkt in der Stadt. 30 Millionen Euro wurden allein in der Gastronomie umgesetzt. 22 Millionen gaben die Vereine aus. Bremens Innen- und Sportsenator Thomas Röwekamp vor dem Freiburger Kreis: „Vereine sind nicht nur Objekt, sondern gleichzeitig Subjekt. Sie sind nicht nur Nehmer, sondern sie geben der Gesellschaft etwas zurück.“ Für Pragmatiker wie ihn stehen nicht länger Geld und Forderungskataloge im Mittelpunkt. Sportpolitik orientiert er an verlässlichen, stabilen Rahmenbedingungen: Sportstätten-Plan und -Planung, langfristige Zusagen und Zuschüsse. Auch klare, handhabbare rechtliche Parameter gehören dazu. Und vernünftiges Miteinander von kommunalen, Schul- und Club-Interessen: „Eine Vielzahl von Ganztagsangeboten graben den Vereinen den Spielraum ab.“ Verbesserung der Beratung und Kooperation wird durch den wachsenden Wettbewerb in Sport und Freizeit (mehr Kursangebote, Markttrends) zum Schlüssel für qualifizierte Dienstleistung und gedeihliche Sportentwicklung. Neben Politikfähigkeit der Vereine verlangt das Zusammenspiel mit der Kommune politische Einflussnahme bis hin zu Ämtern in Parteien und Parlamenten. Das Gießkannenprinzip von einst möchten Sportorganisationen nun nicht durch die Rasenmähermethode ersetzt wissen. Vor allem die Großvereine begreifen sich keineswegs als Subventionsempfänger und Bittsteller, sondern als Leistungsträger im Gemeinwesen.
Effektive Nutzung von Sportstätten, angemessene Infrastruktur sowie unbürokratischer Umgang miteinander eröffnen Spielräume. Im Entwicklungsprozess gilt es dabei für die Politik, Interessen des organisierten Sports sowie offener Spiel- und Bewegungsformen, die andere Sportstätten verlangen, unter einen Hut zu bringen. Sport- und Sportstättenentwicklungspläne, Prioritätenlisten bei Investitionen. Runde Tische mit Vertretern aller Sportanbieter (Stadtsportbünde, Beiräte) und mit Fachleuten aus der kommunalen Planung und Verwaltung helfen manches Problem und manchen Konflikt zu entschärfen oder gar nicht erst aufkommen zu lassen. Verlässlichkeit und Planungssicherheit heißt für die großen Vereine zugleich auch Eintreten für die kleinen Klubs. „Wir sind in der Kommune ein Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge“, unterstreicht der frühere Freiburger Kreis-Vorsitzende Alexander Pfeiffer, Vorsitzender des Großvereins SG Arheilgen, Qualität und Rolle der Sportvereine. „Wir müssen uns neu ausrichten“, umschrieb Silvia Glander, die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft die Orientierung für die Zukunft. Stichworte wie Professionalisierung der Vereinsführungen, Ganztagsbetreuung in Schulen oder Ausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann fielen. „Wir müssen den Vereinen Handlungsrichtlinien und Leitlinien an die Hand geben.“
Ihr Stellvertreter Horst Lienig verwies auf das Thema Vereinssteuerrecht, dass er seit 1990 beackert oder auf die Anerkennung im Ehrenamt. Fachliche Qualifikation der Mitarbeit und Weiterbildung eröffnen weitere Arbeitsschwerpunkte. Das Thema Qualitätsmanagement hat die Freiburger Kreis-Regie mit einem Handbuch unterstützt. Per Fragebogen an 120 Mitgliedsvereine (Rücklauf 50 Prozent) wurde die Evaluation begonnen. Neben 120 Exemplaren, die innerhalb der AG verteilt wurden, ist die Nachfrage von außen groß: Hier wurden bisher rund 140 Handbücher verkauft. Silvia Glander: „Der Freiburger Kreis ist die Organisation, die unmittelbar aus den Vereinen heraus arbeitet.“
Von Hans-Peter Seubert, Ehrenamt im Sport

Wie sind Teilnehmer an Zeltlager und Feriensportangeboten der Sportvereine versichert?

Sommerzeit ist Ferienzeit. Ob als Urlauber an den Stränden Europas oder der Daheimgebliebene - alle wollen ihren Spaß. Viele Sportvereine bieten daher - oft in Kooperation mit den Städten und Kommunen - spezielle Ferienangebote an. Wer solche Ferienmaßnahmen durchführt, steht in der Vorbereitung auch vor der Frage "Wie sind Teilnehmer an Feriensportangeboten versichert?".

Grundsätzlich gilt:

Die Durchführung der Sportprogramme im Rahmen des satzungsgemäßen Sportbetriebes des Vereins ist im Rahmen und Umfang der Sportversicherung versichert. Bei Veranstaltungen für und mit Nicht-Mitgliedern (z.B. ein Ferienschnupperkurs in Tennis für Kinder, die nicht Mitglieder sind) besteht Versicherungsschutz für den Verein und seine Beauftragten, wenn diese Veranstaltungen überwiegend für die Förderung von Sport, Bewegung und Spiel mit dem Zweck der Vereins- und Mitgliederwerbung durchgeführt werden. Sie dürfen nicht Hauptzweck, hauptsächliche Vereinsarbeit und überwiegende Einnahme des Vereines sein.
Zeltlager mit Sportprogramm (z.B. Trainingscamps), die von einem Verein veranstaltet werden, können als „satzungsgemäße“ und damit versicherte Veranstaltung angesehen werden. Führt ein Verein ein Ferien-Sportprogramm in Zusammenarbeit mit einer Organisation durch, die nicht der Sportversicherung des BLSV unterliegt wie z.B. eine Kommune, ist der Versicherungsschutz für den Sportverein auf die prozentuale Beteiligung beschränkt (Hauptveranstalter, Mitveranstalter, gleichberechtigter Veranstalter).

Das bedeutet:
Für den Verein und seine Beauftragten

Ein Haftpflicht-Versicherungsschutz besteht auch gegenüber Ansprüchen von Nicht-Mitgliedern. Die persönliche gesetzliche Haftpflicht der eingesetzten Trainer, Übungsleiter und Betreuer wird vom gebotenen Versicherungsschutz mit erfasst.

Für Vereinsmitglieder

Für die teilnehmenden Vereinsmitglieder besteht gleichfalls Schutz durch die Sportversicherung.

Für Nicht-Vereinsmitglieder

Für die Teilnehmer, die selbst nicht Mitglied im Sportverein sind, besteht während dieser speziellen Feriensportangebote hingegen kein Versicherungsschutz. Die betreffenden Sportvereine haben allerdings die Möglichkeit, für diesen Personenkreis eine SportZusatzversicherung abzuschließen.
Teilnehmerkarten
Der Bayerische Landes-Sportverband bietet für Nicht-Mitglieder Kurs- oder TagesTeilnehmerkarten an. Nach Erwerb der Tages- oder Kursteilnehmerkarte sind Nicht-Mitglieder sowohl unfall- als auch haftpflichtversichert. Die Teilnehmerkarten können von den Sportvereinen über die BLSV-Bezirksgeschäftsstellen bezogen werden.
Quelle: aragvid-arag 06/2002

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 Kontakt

Bayerischer Hockey-Verband
Dieter Strothmann
Gärtnerplatz 2
80469 München
Tel.: 089-201 60 60
Tel.: 0171-416 67 18
Tel. (g): 089-53 48 50
E-Mail: info@kes-online.de


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