Bayerischer Hockey-Verband

Nr. 29 - 12. Februar 2004

Minijobs und Übungsleiterfreibetrag: So informieren Sie sich richtig

Vereine profitieren bei nebenberuflichen Übungsleitertätigkeiten davon, dass seit dem 01. 04. 2003 geringfügige Beschäftigungen (Minijobs) nicht mehr mit einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung zusammengerechnet werden und damit versicherungsfrei bleiben.

Diese steuerfreien Aufwandsentschädigungen sind nicht sozialversicherungsspflichtig und bis zur Höhe von insgesamt 1848 Euro pro Kalenderjahr steuerfrei. Unter Berücksichtigung dieser steuer- und beitragsfreien Aufwandsentschädigung haben Vereine sowie Übungsleiter, Ausbilder und Betreuer einen ganz anderen Gestaltungsspielraum, der die Planung des Umfangs der Einsätze von Übungsleitern deutlich vereinfacht.

Der steuerfreie Jahresbetrag von. 1848 Euro kann anteilig (monatlich mit 154 Euro) oder im Ganzen (jeweils zum Jahresbeginn bzw. zu Beginn der Beschäftigung) in Ansatz gebracht werden. Weitere Infos unter: http://www.minijob-zentrale.de

Corporate Design: Was kann Ihr Verein umsetzen?

Ihr Erscheinungsbild ist Ihre Visitenkarte. Mit ihr stellen Sie Ihr Unternehmen der Öffentlichkeit vor, und danach wird Ihr Verein/Ihre Einrichtung beurteilt. Kleider machen bekanntlich Leute!

1. Schritt: Wählen Sie das passende Logo. Wählen Sie für Ihren Verein/Ihre Einrichtung ein Logo, das zu Ihrem Leitbild passt.

2. Schritt: Legen Sie die Schrift fest. Entscheiden Sie sich für einen Schrifttyp, der die Aussagen des Leitbilds unterstreicht. Prüfen Sie, ob die gewählte Schrift gut lesbar, einprägsam und als angenehm empfunden wird. Fragen Sie sich, ob die Schriften auch auf Großflächenplakaten gut wirken.

3. Vereinbaren Sie die Farben Ihres Vereins. Wählen Sie Farben, die zu Ihrem Verein/Ihrer Einrichtung passen. Ihre Hausfarbe sollten Sie mittels einer Farbskala endgültig festlegen.

4. Legen Sie ein Grundraster für Ihre Druckerzeugnisse fest. Das Grundraster gibt Auskunft darüber, in welchem Abstand sich Logo, Adresse, Telefon- und Faxnummer, Bankverbindung etc. beispielsweise auf einem Geschäftspapier befinden. Legen Sie für alle Ihre Druckerzeugnisse ein Grundraster fest.

5. Erstellen Sie ein Muster-Handbuch. Fassen Sie alle diese Informationen in einem gut sortierten, bedienerfreundlichen Handbuch zusammen: Angaben zu Logo, Schriften, Farben und Gestaltungsraster, Musterdarstellungen etc. Das erleichtert Ihnen und Ihren Mitarbeitern die Umsetzung des Erscheinungsbildes. Sie können immer wieder nachlesen und prüfen, ob Sie beim Layouten alle wichtigen Dinge beachtet haben.

aus "Handbuch für den VereinsVorsitzenden"

Was Sie bei offenen Rechnungen beachten sollten

Stoßen Sie bei Ihrer Vereinsbuchhaltung auf offene Rechnungen, die älter als 2 Jahre sind, sollten Sie schleunigst handeln. Noch bleibt Ihnen Zeit, sich Ihre Zahlungsansprüche zu erhalten. Andernfalls droht die Verjährung.

Verhandeln Sie mit dem Schuldner und verlangen Sie eine schriftliche Stellungnahme. Sie hemmen damit die Verzögerung um 3 Monate. Gelingt es Ihnen, Ihre säumigen Zahler zu einer Abschlags-, Zinszahlung oder einer Sicherheitszahlung zu bewegen, umso besser! Dann läuft die Verjährungsfrist neu.

Weigert sich Ihr Schuldner, bleibt Ihnen als letztes Mittel immer noch der Mahnbescheid oder eine Klage.

aus "Handbuch für den VereinsVorsitzenden"

Feedback durch Meinungsumfrage

Wie steht Ihr Verein bei Ihren Mitarbeitern, Freiwilligen Helfern und Mitgliedern dar? Eine gute Methode, um das eigene Image zu erfassen, ist dafür eine Meinungsumfrage. Erstellen Sie einen kurzen Fragebogen und befragen Sie einen vorher klar definierten Personenkreis, wie diese Ihre Arbeit und Ihr Image einschätzen. Nutzen Sie das Potenzial dieser Zielgruppen und holen Sie sich Feedback ein – z. B. über die Qualität Ihrer Angebote.

Wenn Sie Ihre Mitglieder befragen wollen, drucken Sie den Fragebogen in Ihrer nächsten Mitgliederzeitschrift ab oder verteilen diesen bei Ihren Veranstaltungen. Vielen Menschen sind Fragebögen suspekt oder lästig. Schaffen Sie Anreize zum ausfüllen. Die ersten 10 Rückantworten (oder auch alle die antworten) bekommen z. B. ein kleines Präsent oder eine Ermäßigung bei Ihrer nächsten Veranstaltung.

aus "Handbuch für den VereinsVorsitzenden"

Stress und Streit vermeiden: So festigen Sie durch den richtigen Umgang mit Beschwerden die Mitgliederbindung spürbar

Beschwerden sind das "Salz in der Suppe" Ihres Vereins! Vorausgesetzt, Sie nutzen die Beschwerden zur Mitgliederbindung _ und lassen aus unbearbeiteten Beschwerden nicht eine Gerüchteküche werden, die dem Verein schadet. Der Weg dorthin: ein professionelles "Beschwerdemanagement". Der Clou: Es ist leicht zu installieren, sendet positive Signale nach außen und hilft Ihnen Ihren Verein so zu führen, wie Sie sich das wünschen.

So nutzen Sie Beschwerden zur Mitgliederbindung

Eine Beschwerde ist

ein Hinweis auf Mängel oder Fehler

ein Hinweis auf ein ent- oder bestehendes Problem

häufig eine subjektive Meinungsäußerung

Nun können Sie sagen: Beschwerden sind vor allem eines: lästig! Das mag stimmen. ABER: Beschwerden sind auch der Motor, der Ihren Verein voranbringt. Es gibt eine Faustregel, die sagt: Hinter jeder Beschwerde eines Einzelnen stehen zehn weitere Personen, die das gleiche Anliegen haben, es aber nur nicht aussprechen. Deshalb sollten Sie wirklich jede Beschwerde ernst nehmen. Sehen Sie sie positiv und nutzen Sie sie zur besseren Anbingung der Mitglieder an den Verein. Richten Sie ein Beschwerdemanagement ein.

Beschwerdemanagement heißt:

Beschwerden sind erwünscht

Beschwerden werden abgeholt – durch offene Gespräche und mit der Bitte, Kritikpunkte stets offen zu äußern.

Beschwerden kennen keine Öffnungszeiten und sind jederzeit willkommen.

Beschwerden haben Folgen – das heißt, sie werden ernst genommen und bearbeitet.

Die Signale, die Ihr Verein damit aussendet, sind:

Respekt vor den Menschen

Offenheit und Lernbereitschaft

Kritikfähigkeit und Selbstbewußtsein

Zusammenhalt und Miteinander

aus "Handbuch für den VereinsVorsitzenden"

Aral lobt “Trainer-Award” aus

Der/die Übungsleiter/in des Monats wird von Aral in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Sportbund (DSB) von Dezember 2003 bis Mai 2004 gesucht und mit dem "Aral Trainer-Award" ausgezeichnet.

Rund 750.000 Übungsleiter/-innen sind ehrenamtlich in den Sportvereinen im DSB aktiv. Sie trainieren Mannschaften und leiten Sportgruppen. Allzu oft wird dies als selbstverständlich angesehen. Mitglieder einer Mannschaft oder Sportgruppe können ihre Übungsleiter und Übungsleiterinnen für den "Aral Trainer-Award" vorschlagen. Dazu müssen Sie sechs Fragen zu den Kompetenzen ihrer Trainer beantworten und deren Trainingsarbeit charakterisieren.

Wer mitmachen will, hat drei Möglichkeiten, an die notwendigen Bewerbungsunterlagen zu gelangen. Die Spielregeln, das Bewerbungsformular und den Fragebogen gibt es unter http://www.aral.de/trainer, per Faxabruf 01805/ 22 21 22 (12 Cent pro Min.) oder über die Aral Award-Hotline 0611/ 18887175. Einsendeschluss ist jeweils der 28. eines Monats.

Die fehlende Entlastung des Vorstands

Anlässlich der Mitgliederversammlung wird der scheidende Vorstand nicht entlastet. Für wichtige Vorgänge des Vereins sind beim alten Vorstand keine bzw. fehlerhafte Unterlagen vorhanden. Bei der Prüfung der Abrechnungen des Vereinsheims wurde festgestellt, dass nicht alle Einnahmen auf das Vereinskonto geflossen sind.

Was bedeutet die Entlastung des Vorstands, bzw. deren Nichtvornahme? Was muss der neue Vorstand beachten?

1. Was bedeutet „Entlastung“?

Entlastung bedeutet, dass der Verein gegenüber dem Vorstand für die abgelaufenen Amtsperiode auf Bereicherungs- und Schadensersatzansprüche verzichtet, soweit sie dem Entlastungsorgan (i. d. R. die Mitgliederversammlung) zu diesem Zeitpunkt bekannt sind oder bei sorgfältiger Prüfung bekannt sein konnten (Verzichtswirkung).

Grundlage für den Entlastungsbeschluss bilden die Berichte und Vorlagen (Rechenschaftsbericht) des Vorstands für den Zeitraum, auf den sich der Entlastungsbeschluss bezieht. Also: zwischen den Rechenschaftsberichten des Vorstands und der Verzichtswirkung der Entlastung besteht eine Wechselwirkung: je gründlicher der Vorstand die „Karten offen legt“, um so größer ist die Tragweite der von ihm angestrebten Entlastung. Die Entlastung kann sich auf ein einzelnes Rechtsgeschäft beziehen oder auf die ganze Geschäftsführung. Sie kann sich auf bestimmte Zeitabschnitte oder auf die gesamte Amtsdauer des Vorstands erstrecken. Die Mitgliederversammlung kann die Entlastung für einzelne Vorstandsmitglieder erteilen, für andere nicht.

2. Was muss bei der Abstimmung beachtet werden?

Wenn einzelne Vorstandsmitglieder nicht entlastet werden sollen, muss einzeln abgestimmt werden. Ansonsten kann en bloc abgestimmt werden. Wird die Entlastung den Vorstandsmitgliedern einheitlich erteilt, so sind sämtliche Vorstandsmitglieder vom Stimmrecht ausgeschlossen.

3. Konsequenzen aus der ( Nicht-)Entlastung

Der ( alte oder neue ) Vorstand macht sich u.U. gegenüber dem Verein schadensersatzpflichtig, wenn er Ansprüche gegen Vorstandsmitglieder nicht ggf. gerichtlich verfolgt. Die Mitgliederversammlung kann allerdings beschließen, dass selbst berechtigte Ansprüche nicht verfolgt werden sollen.

Fazit: Wenn also keine Entlastung erteilt worden ist und die Mitgliederversammlung keine weiteren Schritte beschlossen hat, obliegt es dem Vorstand, die Sache aufzuklären und ggf. gerichtlich durchzusetzen.

4. Kann die Erteilung der Entlastung gerichtlich vom Verein „erzwungen“ werden?

Nach der neueren Rechtsprechung des BGH wird die Klage auf Erteilung der Entlastung als unzulässig angesehen. Zulässig ist aber eine Klage auf Feststellung, dass die vom Verein behaupteten Ansprüche nicht bestehen (negative Feststellungsklage).

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Dieter Strothmann
Gärtnerplatz 2
80469 München
Tel.: 089-201 60 60
Tel.: 0171-416 67 18
Tel. (g): 089-53 48 50
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