Bayerischer Hockey-Verband

Nr. 122 - 12. November 2005

Neue Schiedsrichterfahrtkosten Regionalliga

Zur kommenden Hallensaison 2005-06 werden die Fahrtkosten im Bereich Süddeutschen Hockeyverbandes für alle Regionalligen wie folgt erhöht:

KM Pauschale wird auf:
0,25 Euro/KM (bisher 0,20 Euro) für PKW (1SR) erhöht.
0,30 Euro/KM (bisher 0,27 Euro) für PKW (2SR) erhöht.
Diese Fahrtkosten werden nur in der Regionalliga gezahlt.
Die Fahrtkosten für die Oberligen und Verbandsligen bleiben unverändert und werden aus dem im Heft abgedruckten Beträgen gezahlt.
Knut Lohrisch

Schiedsrichterumsetzungen

Es mussten etliche Schiedsrichterumsetzungen vorgenommen werden. Welche Spiele betroffen sind, können Sie auf der Schiedsrichterseiter lesen. Alle Umsetzungen befinden sich auch hier zum Download.


Lehrgänge des BHV

Das Lehrteam des Bayerischen Hockey-Verbandes hat in seiner Sitzung am 17. Oktober die Lehrgänge für 2006 festgelegt. Hier die einzelnen Lehrgänge:
10. 03. - 12. 03. Einführung I in München (MSC)
10. 03. - 12. 03. Einführung I I in Nürnberg (NHTC)
24. 03. - 26. 03. Einführung II I in Nürnberg (NHTC)
24. 03. - 26. 03. Einführung II I in München (RW)
17. 04. - 21. 04. Prüfung I in Oberhaching
Noch ohne Termin Fortbildung I in München
Noch ohne Termin Fortbildung I in Nordbayern
Noch ohne Termin Assistenten, nach Bedarf dort, wo die meisten Teilnehmer herkommen.
Noch ohne Termin Lehrer

Nicht die Gemeinnützigkeit verlieren

So bald ein Verein den Kreis seiner Mitglieder auf Grund von bestimmten Merkmalen, wie Zugehörigkeit zu einer Firma, Religion oder Geschlecht beschränkt, läuft er Gefahr die Gemeinnützigkeit zu verlieren.
Der Gesetzgeber hat die Gewährung der Gemeinnützigkeit in der Abgabenordnung (AO) § 52 geregelt. Demnach dient ein Verein gemeinnützigen Zwecken, wenn:
"seine Tätigkeit nach Satzung und tatsächlicher Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistlichem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern."
Ein Förderung der Allgemeinheit liegt vor, wenn die Fördertätigkeit des Vereins nicht nur einem kleinen Personenkreis zu gute kommt. Ein geschlossener Personenkreis wie z.B. Familie oder Belegschaft eines Unternehmens sind nicht ausreichend. Der Mitgliederkreis darf nicht auf Grund örtlicher oder beruflicher Abgrenzung "dauerhaft klein sein", wie es das Gesetz besagt.
Daraus ist zu entnehmen, dass Ihre Beschränkung zur Aufnahme einer Mannschaft unter der Bedingung der Angehörigkeit der jeweiligen Behörde oder Firma der Gemeinnützigkeit widerspricht.
Allerdings liegt dies auch im Ermessensspielraum des Finanzamtes. So werden bei Rechtstreitigkeiten gerne die Herrenklubs als Präzedenzfälle zitiert oder die damaligen Post-Sportgemeinschaften, die ebenfalls einen begrenzten Personenkreis bedienten.
Zur genauen Einstufung empfehle ich Ihnen, zu diesem Sachverhalt mit dem für Ihren Verein zuständigen Finanzbeamten Rücksprache zu halten.
Quelle: Vereinswelt

Zusatzversicherung: Vermögensschaden-Zusatzversicherung

Die Vermögensschaden-Zusatzversicherung umfasst die gesetzlichen Haftpflichtansprüche, die sich durch einen Schaden ergeben, die ein Versicherter bei einem Dritten (Drittschaden) oder bei seinem eigenen Verein verursacht hat (Eigenschaden).

Schaden 1: Drittschaden:

Der Vorstand eines Tennisclubs hat sich mit dem Pächter für das Vereinsheim überworfen und einem neuen Pächter bereits eine Zusage zur Übernahme des „Gastronomiebetriebes“ zu einem bestimmten Termin erteilt. Dabei wurde versäumt dem alten Pächter fristgerecht zu kündigen. Der Vertrag läuft somit ein Jahr weiter. Da der neue Pächter schon eine Zusage bekam, hat dieser seine alte Pacht gekündigt und steht durch entsprechende Weitervermietung nunmehr ohne Pacht da. Den Umsatzausfall macht er beim Verein geltend.
Die ARAG übernimmt den Umsatzausfall bzw. entgangenen Gewinn des vorgesehenen neuen Pächters aus dem nicht zustande gekommenen Pachtvertrag. Damit wird ein Vermögensverlust des Vereins ausgeglichen. Die Vermögensschaden-Zusatzversicherung deckt auch die Kosten, die z.B. durch Gutachten zur Höhe des Schadenersatzanspruchs entstehen.

Schaden 2: Drittschaden:

Ein Sportverein hat mehrere Angestellte. Gegenüber den Behörden werden versehentlich falsche Angaben zur Sozialversicherung gemacht. Als ein Mitarbeiter in Rente geht bekommt er nur eine monatliche Rentenleistung von 135 Euro. Der Mitarbeiter macht den Verein haftbar.
Die ARAG ersetzt dem Mitarbeiter die Differenz zwischen dem zutreffenden höheren Anspruch und der niedrigeren tatsächlichen Leistung des Rentenversicherungsträgers. Insofern entstehen dem Verein letztlich kein Vermögensnachteil und kein Schaden.

Schaden 3: Zusatzbaustein Steuern:

Ein Verein führt versehentlich zu wenig Steuern ab. Dem Finanzamt fällt dies erst nach fünf Jahren auf. Es fordert somit für die letzten fünf Jahre diesen Steuerfehlbetrag in Höhe von 15.000 Euro im Rahmen einer Nachzahlung an. Der Verein kann diesen Betrag nicht aufbringen und nimmt einen Kredit auf. Die hierfür anfallenden Zinsen stellen teilweise einen Schaden dar.
Die ARAG gleicht dem Verein den Vermögensnachteil aus, der durch die Nachzahlung entsteht. Hierzu zählen die Kosten des Kredits, den der Verein aufnehmen muss. Die Steuerschuld selbst stellt keinen ersatzpflichtigen Schaden dar, weil sie rechtlich unstrittig ist und bei korrekter Führung des Vereins sowieso hätte gezahlt werden müssen.
Quelle: aragvid-arag 10/05

Studie zeigt: Gesund durchs Ehrenamt

Wer sich ehrenamtlich engagiert, leistet einen großen Beitrag für die Gesellschaft, aber auch für sich selbst.
Durch die starke Vernetzung mit anderen Menschen reduziert sich der negative Stress. Eine Studie der US-Medizinsoziologen Musick und Wilson hat dies ergeben. Der Grund: Wer anderen hilft, setzt in seinem Hirn Endorphine, besser bekannt als Glückshormone, frei, die das Immunsystem stärken und dabei helfen Krankheiten abzuwehren.
Die Studie "Freiwilligensurvey" der Bundesregierung berichtet, dass sich Frauen mit Familie besonders stark für andere engagieren: 71 Prozent der Frauen zwischen 31 und 65 Jahren arbeiten ehrenamtlich. Fünf Stunden unbezahlte Arbeit pro Woche leisten Freiwillige im Durchschnitt.
Quelle: Vereinswelt

Sind Eltern, die ihre Kinder zu Veranstaltungen fahren, versicherte Helfer?

Als Helfer gelten Personen, die für die Abwicklung einer Veranstaltung vom Verein eingesetzt werden, d. h. bestimmte aktive Aufgaben übernehmen. Somit haben auch Eltern, die ihre Kinder zu Veranstaltungen fahren, Versicherungsschutz im Rahmen des Sportversicherungsvertrages, der die Allgemeine Haftpflicht und Unfallversicherung einschließt; Voraussetzung ist, dass es sich um einen vom Verein organisierten Fahrdienst handelt und die Eltern hierzu eingeteilt sind. Unabhängig hiervon haben die Kinder als aktive Sportler für das Spiel selbst und während der An- und Abfahrt Versicherungsschutz. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass Elter, die Vereinsmitglied sind und ein Spiel als Zuschauer besuchen, in dieser Eigenschaft als Zuschauer über die Sportversicherung Schutz haben. Dies schließt Wegeunfälle ein, wenn sie Spiele des eigenen Vereins besuchen.
Quelle: aragvid-arag 10/05

Erste Zwischenergebnisse: Studie untersucht Bedeutung des Sports

Der Landessportbund Sachsen (LSB) lässt derzeit vom Institut für Mittelstands- und Regionalentwicklung (imreg) die Bedeutung des Sports in Sachsen untersuchen. Das Ergebnis der Studie gilt aber auch für alle anderen Bundesländer. Nur bei den Zahlen sieht es je nach größe des Landes anders aus. Im Mittelpunkt der Studie steht dabei vor allem eine Bewertung der Wirtschaftskraft, die der Sport in Sachsen hat. Dies wird begleitet durch eine Untersuchung der sozioökonomischen Auswirkungen des Sports für die Bürger und die Kommunen. In der im September erschienenen Ausgabe seiner Zeitschrift „Sachsensport“ stellt der LSB erste Zwischenergebnisse vor.
Demnach hat der Sport im weitesten Sinne in Sachsen im Jahr 2003 ein Umsatz von fast 300 Mio. Euro erwirtschaftet. Verglichen mit dem Vorjahr konnte vor allem der Sporthandel (Fahrräder u. Zubehör, Verleih von Sportgeräten) zulegen und seinen Umsatz fast vervierfachen. Stark rückläufig war der Umsatz bei den Sportausrüstungen (Sportbekleidung, Sportgeräte). Die Umsätze der Anbieter von Sportgelegenheiten und sportnahen Dienstleistungen sind hingegen seit 1999 etwa konstant.
Insgesamt sind knapp 520.000 Sachsen in den Vereinen des Landessportbundes organisiert, davon mehr als 190.000 Frauen. Zu den sportlichsten Regionen in Sachsen, gemessen am Organisationsgrad des Landesportbundes, zählen neben den Städten Hoyerswerda und Leipzig die Kreise Riesa-Großenhain, Muldentalkreis, Dippoldiswalde und Annaberg mit Organisationsgraden zwischen 13 und teilweise über 15 Prozent der Bevölkerung. Der sächsische Durchschnitt liegt bei knapp 12 Prozent. Beispielhaft ist die Entwicklung in Hoyerswerda, wo sich die Zahl der Mitglieder in Sportvereinen zwischen 1991 und 2004 um über 90 Prozent erhöht hat. Riesa-Großenhain verzeichnete einen Zuwachs um fast 30 Prozent.
Dem gegenüber steht der starke Bevölkerungsrückgang im Freistaat Sachsen von 14 Prozent seit den frühen 90er Jahren. Auch hier ist Hoyerswerda beispielhaft. In der Stadt mit ehemals 68.000 Einwohnern (1991) lebten Ende 2004 nur noch etwa 44.000 Einwohner.
Die Studie beinhaltet neben der Auswertung statistischer Daten eine Befragung von Sportvereinen und Unternehmen zur Bedeutung und zum Engagement im sportlichen Bereich.
Als eines der ersten Ergebnisse wurde herausgefunden, dass die Sportvereine in Sachsen vor allem durch die lokale Wirtschaft unterstützt werden, während sich überregional tätige Unternehmen eher zurückhalten. Ausbaupotenzial konnte bei den Sportvereinen hinsichtlich der Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern wie z.B. Krankenkassen festgestellt werden. Damit könnte die eigene Attraktivität gesteigert und das Angebot ausgebaut werden.
Im weiteren Verlauf der Studie soll vor allem untersucht werden, mit welchen Angeboten die Sportvereine auf die wandelnde Bevölkerungsstruktur und die veränderte Nachfragesituation reagieren sollten. Außerdem soll abgeleitet werden, wie Unternehmen und Sportvereine die Kooperation ausbauen und gegenseitig besser nutzen können.
Quelle: vid

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