Juni 2013 bis August 2015


Vereinshilfe Archiv: Norbert Zimmermanns

Nr. 84 - 20. August 2015

„Bezahlte Mitarbeit im Sport"

Aktualisierte LSB-NRW-Broschüre liefert wertvolle Informationen zum Steuer- und Sozialversicherungsrecht für Sportvereine oder ehrenamtlich Tätige.

 

Anspruchsvoraussetzungen für den Ehrenamtsfreibetrag, Anhaltspunkte für eine abhängige Beschäftigung oder Details zu einer gemischten Tätigkeit von Angestellten auf Honorarbasis: Diese und ähnliche Themen behandelt die bekannte Publikation "Bezahlte Mitarbeit im Sport", die der Landessportbund NRW vor kurzem neu aufgelegt und aktualisiert hat.

Dank konkreter Informationen zum Steuer- und Sozialversicherungsrecht für Sportvereine, -bünde und -verbände sowie für ehrenamtlich Tätige, Mini-/Gleitzonenjobber/-innen oder Selbstständige schafft die Broschüre (56 Seiten) hilfreiche Klarheit – denn nicht zuletzt durch die zahlreichen Gesetzesänderungen in den vergangenen Jahren lauern gerade in den Bereichen Steuern und Sozialversicherung bei Unkenntnis des geltenden Rechts erhebliche finanzielle Risiken für die Vereine und die Vorstände.

Hier geht es zum kostenlosen Download:

» Broschüre "Bezahlte Mitarbeit im Sport" (PDF)

 

Weitere Informationen zum Thema "Bezahlte Mitarbeit" finden Sie auf www.vibss.de - dem Vereinsinformationssystem des Landessportbundes NRW.
Dort finden nicht nur Vereinsführungskräfte hilfreiche und umfangreiche Informationen u.a. aus den Bereichen Finanzen, Recht und Marketing. Auch Übungsleiter/-innen werden dort fündig. Zahlreiche Stundenbeispiele und Praxiskarteien helfen bei der Gestaltung von kreativen Übungsstunden.

 

Quelle: www.lsb-nrw.de

 

Fair-Play-Preis des Deutschen Sports

Aufruf an alle Sportbegeisterten: Vorschläge können bis zum 31. Dezember gemacht werden.

 

Viele Sieger im Sport des Jahres 2015 stehen schon fest. Gesucht werden aber noch die fairsten Aktionen im Sport des laufenden Jahres. Egal ob Profi- oder Amateursport, ob Einzelsportler, Mannschaften, Vereine oder Initiativen. Es winkt auch in diesem Jahr der Fair-Play-Preis des Deutschen Sports, der künftig im feierlichen Ambiente des Barockschlosses Biebrich verliehen wird.

The winner takes it all! Sollte diese Aussage nicht mit einem Fragezeichen versehen werden? Denn nicht immer sind es im Sport nur Gold und der erste Platz, die glänzen. Oftmals ist es auch die faire Aktion, die faire Geste und das faire Verhalten, die den Glanz verdient haben.

Wobei es nicht immer einfach ist, Fair Play zu leben. Denn Fair Play bedeutet nicht nur die Einhaltung von Regeln. „Fair Play beschreibt vielmehr eine Haltung des Sportlers: der Respekt vor dem sportlichen Gegner und die Wahrung seiner physischen und psychischen Unversehrtheit. Fair verhält sich derjenige Sportler, der vom anderen her denkt" (Zitat aus der Deklaration des Internationalen Fair Play-Komitees).

Wer in diesem Sinne handelt, erntet nicht immer Zustimmung. Fans und Mitbeteiligte finden es oftmals nicht nett, wenn ein Vorteil oder gar der Sieg durch Fair Play verloren geht. Dabei ist es doch gerade ein unfair errungener Vorteil oder Erfolg, der geächtet werden müsste. Umso wichtiger sind Sportlerinnen und Sportler, die sich fair verhalten, die Fair Play in ihren Aktionen umsetzen. Sie sind die eigentlichen Vorbilder, sie stellen die wichtigen gesellschaftlichen Werte des Sports heraus, sie vermitteln die Faszination, die von einem (fairen) Sport ausgeht.

Dies zu würdigen, dafür gibt es auch in diesem Jahr den Fair-Play-Preis des Deutschen Sports, der vom Deutschen Olympischen Sportbund, dem Bundesministerium des Inneren und dem Verband Deutscher Sportjournalisten vergeben wird. Damit sollen nicht nur Fair-Play-Aktionen ausgezeichnet werden, sondern darüber hinaus Sportlerinnen und Sportler ermutigt werden, sich weiter für ein faires Miteinander im Sport einzusetzen. Über die Preisträger entscheidet eine Jury, die auf eine große Zahl von Vorschlägen hofft.

Wer zuerst die späteren Gewinner vorschlägt, wird zur festlichen Preisverleihung im März 2016 im Schloss Biebrich in Wiesbaden eingeladen.

 

Deshalb der Aufruf an alle Sportbegeisterten, bis zum 31. Dezember 2015 ihre Vorschläge zu melden.

Hier geht es zur Seite des DOSB Vorschlagsverfahren:

» DOSB Fair Play Preis 2015

Quelle: www.dosb.de 

 

Ist Ihre Vereinssatzung zukunftsfest? Oder...

... tickt auch in Ihrer Vereinssatzung eine Zeitbombe, die zum Verlust der Gemeinnützigkeit führen kann?

 

Liebe Vorstandskollegin,
lieber Vorstandskollege,

der Satz mit der tickenden Zeitbombe stammt nicht von mir. Er stammt von einem Mitarbeiter des Finanzministeriums, mit dem ich mich kürzlich über das Thema Vereinsrecht unterhalten habe.

Hintergrund seiner Aussage ist der Umstand, dass viele Vereinsvorstände gar nicht mitbekommen haben, dass sie die Satzung ihres Vereins dringend auf den Prüfstand stellen müssen.

 

Hier nur drei Gründe:

  1. In vielen Vereinen wird die Ehrenamtspauschale gezahlt, ohne dass es eine Satzungsgrundlage dafür gibt. Zwar hat das Finanzministerium (BMF) mehrfach Übergangsfristen zur Satzungsänderung eingeräumt - aber die allerletzte Frist ist am 31.12.2010 ausgelaufen. Folge: Vereine, die jetzt noch die Ehrenamtspauschale nutzen, ohne die Satzung angepasst zu haben, verlieren unweigerlich die Gemeinnützigkeit, sobald das dem zuständigen Finanzamt auffällt.

  2. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Vereine ihr Umsatzsteuerprivileg verlieren, wenn sie in ihrer Satzung nicht eindeutig geregelt haben, an welche gemeinnützige Organisation oder öffentliche Stelle das Vereinsvermögen im Falle der Vereinsauflösung oder Vereinsliquidation zu fallen hat. Das heißt: Wenn die „Vermögensbindungsklausel“ in Ihrer Satzung nicht genau der Vorgabe der Mustersteuersatzung des Bundesfinanzministeriums entspricht, besteht höchste Gefahr für die Gemeinnützigkeit Ihres Vereins (Urteil vom 23.07.2009, Az. V R 20/08).

  3. Städte und Kommunen streichen derzeit die Zuschüsse an Vereine zusammen wie selten zuvor - gleichzeitig steigen Mieten und Nutzungsgebühren. Zahlreiche Vereine können dem daraus resultierenden Finanzengpass nur begegnen, indem Sie die Mitgliedsbeiträge erhöhen und/oder Umlagen erheben. Der Haken an der Sache: Umlagen kann der Verein nicht „mal eben so“ erheben. Dazu bedarf es einer Satzungsgrundlage - die in vielen Vereinssatzungen fehlt.

 

Die Lösung:

Stellen Sie jetzt Ihre Vereinssatzung im wahrsten Sinne des Wortes auf den Prüfstand. Beseitigen Sie die Schwachstellen und machen Sie das „Grundgesetz“ Ihres Vereins rechtssicher und zukunftsfest.
Das „Praxislexikon Vereinssatzung“ unterstützt Sie dabei - in einer praxisgerechten Form, die es so noch nie gegeben hat: Anhand der 155 häufigsten Fragen führt es Sie Schritt für Schritt zur perfekten Satzung. Und durch den alphabetischen Aufbau dient es gleichzeitig als Nachschlagewerk, das Sie bei keiner Frage zur Satzung im Stich lässt.Sie und Ihre Vorstandskollegen gewinnen so mehr Rechtssicherheit - und können dadurch auch Fragen aus dem Kreis der Mitglieder noch kompetenter beantworten.

 

Mit besten Grüßen

Günter Stein
Chefredakteur vereinswelt.de

 

Mein Tipp: Machen Sie Ihre eigene Vereinssatzung jetzt zukunftsfit - und schenken Sie sich als Vorstand und den Mitgliedern des Vereins damit ein Stück mehr Sicherheit. Fordern Sie Ihr persönliches "Praxislexikon Vereinssatzung" an:

» weiter auf vereinswelt.de

Quelle: www.vereinswelt.de

 

 
Zurück
« Vereinshilfe
Vereinshilfe Archive
» Dieter Schuermann
» Gunolf Bach
» Dieter Strothmann 1
» Dieter Strothmann 2
» Norbert Zimmermanns
» Maren Boyé
 

» Impressum   » Datenschutz © 2024 • hockey.de