Juni 2013 bis August 2015


Vereinshilfe Archiv: Norbert Zimmermanns

Nr. 82 - 29. Januar 2015

Social Media Leitfaden Sport & Recht

Worauf muss ich besonders achten

Immer mehr Sportler, Sportvereine und -verbände nutzen Soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter & Co. für ihre Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation. Allerdings will der richtige Umgang mit Social Media gelernt sein. Denn es drohen zahlreiche, vor allem rechtliche Fallstricke. Zwei auf Medien- und Internetrecht spezialisierte Anwaltskanzleien haben einen Leitfaden veröffentlicht, der praxisorientiert und leicht verständlich aufzeigt, was Sportler, Sportvereine und Sportverbände im Umgang mit Social Media nach deutschem und Schweizer Recht beachten müssen. Die Publikation wird ständig aktualisiert und steht als kostenloser Download bereit.

 

» Leitfaden Social Media, Sport & Recht herunterladen

 

Quelle: www.lsb-nrw.de, Newsletter Januar 2015

 

Mindestlohn - wann muss der Sportverein ihn zahlen?

Seit dem 01.01.2015 gibt es in Deutschland ein Mindestlohn von 8,50€ pro Stunde

Seit Jahresbeginn ist das Mindestlohngesetz in Kraft. Danach gilt in Deutschland ein Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Was bedeutet das für den organisierten Sport und seine Vereine? Wann und für wen muss der Verein den Mindestlohn zahlen? Fallen z. B. auch Vergütungen für Übungsleiter/innen oder andere ehrenamtliche Tätige unter diese Regelung? Wir haben die Antworten darauf sowie auf eine Reihe weiterer Fragen zu dem Thema für Sie zusammengefasst.


» Informationen zum Mindestlohn in Sportvereinen

 

Quelle: www.lsb-nrw.de, Newsletter Januar 2015 und www.vibss.de

 

Anforderungen für Aufwandsspenden verschärft

Finanzverwaltung verschäfte schon zum Jahresende 2014 die Bestimmungen

Bei den sogenannten Aufwandsspenden fließt kein Geld zwischen Verein und Spender. Vielmehr verzichtet der Spender auf die Auszahlung von Aufwand, den er im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Verein hat. Das schont die Vereinskasse. Außerdem können die Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. Das ist allerdings an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Vor allem um Missbrauch zu vermeiden, hat die Finanzverwaltung die Voraussetzungen für Aufwandsspenden noch Ende letzten Jahres konkretisiert. Wir sagen, was Sie beachten müssen.

 

» Anforderungen für Aufwandsspenden

 

Quelle: www.lsb-nrw.de, Newsletter Januar 2015 und www.vibss.de

 

Praktisch für die Praxis - Mensch ärgere Dich nicht

Der Brettspielklassiker als Bewegungsspiel

Es ist immer noch der Klassiker der Gesellschaftsspiele und zieht seit Generationen Jung und Alt in seinen Bann. Warum also das beliebte Brettspiel nicht auch einmal als Bewegungsspiel in der Sporthalle ausprobieren? In unserem Stundenentwurf aus der Reihe „Praktisch für die Praxis“ zeigen die verschiedenen Umsetzungsmöglichkeiten, dass sich so sportartspezifische Techniken oder motorische Hauptbeanspruchungsformen mit viel Spaß und Spannung schulen lassen. Gerade für große Gruppen ist „Mensch ärgere dich nicht!“ als Bewegungsspiel besonders geeignet.

 

» Stundenentwurf Bewegungsspiel "Mensch ärgere dich nicht!"

 

Quelle: www.lsb-nrw.de, Newsletter Januar 2015 und www.vibss.de

 
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