Juni 2013 bis August 2015


Vereinshilfe Archiv: Norbert Zimmermanns

Nr. 76 - 22. Januar 2014

So ermitteln Sie Abstimmungsmehrheiten korrekt

wichtige Informationen für die anstehenden Jahreshauptversammlungen

Einfache Mehrheit. Qualifizierte Mehrheit. Erschienene Mitglieder. Anwesende Mitglieder ... Die möglichen Fehlerquellen bei der Ermittlung der Mehrheitsverhältnisse sind groß.

Deshalb muss der Versammlungsleiter vor jeder Abstimmung eindeutig klären, auf welcher Basis die Abstimmung erfolgen soll. In der Regel finden Sie diese Grundlage in Ihrer Vereinssatzung. Dort steht beispielsweise: „Es reicht die einfache Stimmenmehrheit der anwesenden und wahlberechtigten Mitglieder.“ Oder auch: „ Es gilt die relative Stimmenmehrheit ...“. Doch was heißt das nun genau?

 

Stimmenmehrheiten
Die einfache Stimmenmehrheit bedeutet, dass mehr als die Hälfte der gültig abgegebenen Stimmen erreicht sein muss. Enthaltungen und ungültige Stimmen zählen also nicht mit.

 

Absolute Stimmenmehrheit bedeutet im Grunde das Gleiche. In diesem Fall müssen Sie aber (anhand der Satzung) feststellen, ob damit die Mehrheit nach Anzahl der erschienenen oder die Mehrheit aller Vereinsmitglieder gemeint ist. (In der Regel stellt eine Satzung auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder ab.)

 

Bei der qualifizierten Stimmenmehrheit handelt es sich um eine besonders festgelegte Mehrheit. Beispiel: „... sind Dreiviertel aller abgegebenen Stimmen ...“.

 

Die relative Stimmenmehrheit findet häufig bei Kandidatenwahlen Anwendung. Gewählt ist bei relativer Stimmenmehrheit, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnte. Beispiel: Kandidat 1 erhält 13, Kandidat 2 erhält 11 und Kandidat 3 erhält 10 Stimmen. Damit gilt dann Kandidat 3 als gewählt!

 

Mitgliedermehrheiten
Die Formulierung „die Mehrheit der erschienenen Mitglieder“ heißt, dass bei Beschlussfassungen in Ihrem Verein dann auch tatsächlich diese Mehrheit entscheidet. Dabei gelten dann nur die gültigen Ja- oder Nein-Stimmen. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden nicht mitgezählt. Diese Regelung entspricht § 32 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die Formulierung „Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen“ ist dem gleichzusetzen. Abweichend von der gesetzlichen Regelung kann Ihre Satzung auch auf die anwesenden Mitglieder abstellen. In diesem Fall erhalten auch die Enthaltungen Stimmgewicht

 

Quelle: vereinswelt.de

 

Stimmvollmacht

Können Stimmen übertagen werden?

Die Ausübung des Stimmrechts ist das höchstpersönliche Recht eines jeden Mitglieds.

Folge: Es ist mit der Person des Mitglieds verbunden, und zwar untrennbar. Das bedeutet aber nicht, dass ein Mitglied sein Stimmrecht auch persönliches ausüben muss.

Ganz im Gegenteil: Es kann Dritten eine Stimmvollmacht erteilen. Voraussetzung ist allerdings, dass dies in der Satzung ausdrücklich vorgesehen ist. Eine entsprechende Regelung in einer Vereinsordnung reicht nicht. Auch der Beschluss der Mitgliederversammlung, Stimmvollmachten zuzulassen, genügt nicht.

Es ist durchaus üblich, die Modalitäten einer Stimmvollmacht detailliert zu bestimmen. Dazu gehört dann auch eine Regelung darüber, welchen Personen eine Stimmvollmacht erteilt werden darf.

 

Beispiel: Die Satzung kann anordnen, dass nur andere Mitglieder als Bevollmächtigte auftreten dürfen und im übrigen volljährig sein müssen. Ebenso kann geregelt werden, dass ausgeschlossenen Mitgliedern oder sonstigen Dritten, die nicht Mitglied des Vereins sind, eine Stimmvollmacht nicht erteilt werden darf.

Darüber hinaus kann die Stimmvollmacht auch gegenständlich beschränkt werden.

 

Beispiel: Die Stimmvollmacht wird auf bestimmte Mitgliederversammlungen oder auf bestimmte Tagesordnungspunkte und Beschlussgegenstände beschränkt. Und auch das ist möglich: In der Vollmacht gibt das Mitglied vor, wie der Bevollmächtigte zu den einzelnen Beschlussgegenständen abzustimmen hat.

Einzelheiten dazu, wann ein Stimmrecht ausgeschlossen ist, lesen Sie unter » Ausschluss des Stimmrechts.

 

Quelle: vereinswelt.de

 

Lebendiges Vereinsarchiv

Sinn und Zweck eines lebendigen Vereinsarchivs

Das Archiv dokumentiert die einzigartige Geschichte des Vereins. Es ist das „Vereinsgedächtnis“ und bietet einen schnellen Zugriff auf alle wichtigen Unterlagen.

 

Wofür braucht ein Sportverein ein Archiv?

Das Archiv dokumentiert die einzigartige Geschichte des Vereins. Es ist das „Vereinsgedächtnis“ und bietet einen schnellen Zugriff auf alle wichtigen Unterlagen. » weiter lesen

 

Worauf man bei der Einrichtung des Magazins achten sollte

Wie man mit kleinen Maßnahmen großen Schäden und teuren Restaurierungsmaßnahmen vorbeugen kann. » weiter lesen

 

Die ersten Schritte: Umgang mit den Unterlagen – Grundsätzliches

Wie man entscheidet welche Unterlagen in ein Archiv gehören und wie man mit kleinen Maßnahmen Papier vor dem Verfall schützen kann. » weiter lesen

 

Quelle: www.vibss.de

 

Tipps für sportliche Bewegung in der Freizeit

So macht Sport in der Freizeit Spaß


1. Langsam starten
Viele Anfänger machen den Fehler, alles auf einmal zu wollen und zu schnell zu viel zu tun. Ausgebrannt und mit Muskelkater vergeht einem schnell wieder die Lust an der Bewegung. Besser: Starten Sie langsam. Erstellen Sie sich einen Trainingsplan, mit dessen Hilfe Sie die Belastung sehr langsam steigern. Lassen Sie sich dazu von einem erfahrenen Übungsleiter beraten.

 

2. Schwächen akzeptieren
Vielleicht werden Sie sich anfangs naturgemäß nach jedem Training müde und erschöpft fühlen. Das ist normal; Ihr Körper ist dann diese Belastung nicht gewohnt. Lassen Sie sich davon nicht entmutigen. Ihr Körper wird sich langsam der neuen Gewohnheit anpassen, und mit zunehmender Kondition wird Ihnen das Training immer leichter fallen.


3. Feste Termine vereinbaren
Warten Sie nicht auf die passende Gelegenheit zum Trainieren, sondern schaffen Sie sich diese. Notieren Sie sich fixe Zeiten im Kalender, und versuchen Sie sich daran zu halten. Natürlich kann mal etwas dazwischen kommen, deshalb haben Sie sich vorher überlegt, wie Ihr „Ersatzplan“ aussieht.


4. 15 Minuten, die das Leben verändern können
Wenn Sie langes Trainieren abschreckt, versuchen Sie, sich täglich bewusst 15 Minuten aktiver zu bewegen. Gehen Sie spazieren, steigen Sie die Treppen statt den Aufzug zu nehmen, versuchen Sie etwas mit dem Fahrrad zu fahren. Es geht nicht darum, vorgeschriebene Bewegungszeiten einzuhalten, sondern darum, dass die Bewegung in Ihren persönlichen Tag und in Ihr Leben passt. Mit der Zeit wird die „Bewegung“ ein selbstverständlicher Teil Ihres Tagesablaufs.


5. Aus Fehlern lernen
Umwege sind völlig normal. Kein Grund, die Flinte ins Korn zu werfen und Ihre Bewegungspläne als gescheitert zu betrachten. Akzeptieren und verzeihen Sie kleine Ausrutscher. Schauen Sie auf die Gründe, warum es nicht so funktioniert hat, wie Sie wollten. Versuchen Sie Ihre Pläne so zu ändern, dass die „Hindernisse“ kleiner werden oder wegfallen.


6. Den eigenen Spaß-Faktor suchen und finden
Laufen ist Ihnen zu langweilig, Hanteltraining zu einseitig? Dann suchen Sie sich genau den Sport, der Ihren persönlich Spaß macht. Wie wäre es mit Nordic-Walking, Radfahren oder Tischtennis?


7. Ziele setzen
Machen Sie sich vorher bewusst, welche ganz persönlichen Vorteile Sie davon haben, wenn Sie sich mehr in Ihrer Freizeit bewegen. Setzen Sie sich erste Ziele so, dass es realistisch zu erreichen ist. Nicht übertreiben! Machen Sie sich vorher klar, was Sie von der Erreichung des Ziels abhalten könnte und was Sie gegen diese „Störfaktoren“ tun können. Und überlegen Sie sich eine Belohnung, die Sie erwartet, wenn Sie Ihr erstes Ziel erreicht haben.


8. Mehr als Bewegung
Sport oder die Mitgliedschaft in einem Verein kann zu mehr werden als Training. Sie können neue Bekanntschaften schließen, Freunde treffen oder beim Walken in der Natur abschalten.


9. Aktiv mit den Kindern
Wenn Sie Kinder haben, versuchen Sie die Familie in Ihre „Bewegungspläne“ miteinzubeziehen. Planen Sie eine gemeinsame Fahrradtour, einen Ausflug mit dem Ruder- oder Tretboot, eine kleine Wanderung zur Entdeckung der Natur, einen Ausflug zum Schwimmen oder ähnliches. Überlegen Sie sich auch, wo Sie sich gemeinsam bei schlechtem Wetter bewegen können.


10. Aktivurlaub machen
Ob Städtereise oder Strandurlaub – nutzen Sie das Fitnesspotenzial. Machen Sie einen Stadtrundgang und schauen Sie sich die Sehenswürdigkeiten zu Fuß an. Auch am Strand gibt es unzählige Bewegungsmöglichkeiten: Frisbee, Beachball, Kajak- oder Ruderbootfahren, Schnorcheln, Schwimmen oder Strandspaziergänge. Oder machen Sie direkt einen Urlaub, der auf Aktivität ausgelegt ist, z.B. einen Wanderurlaub, eine Radwandertour, eine Kanutour oder einen Surf- oder Segelurlaub usw. Und ganz wichtig!!! Vergessen Sie nicht, dass Sie Urlaub haben, entspannen Sie sich ausgiebig.
 

Quelle: www.vibss.de

 
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