Januar 2008 bis März 2013


Vereinshilfe Archiv: Dieter Strothmann

Nr. 7 - 7. Mai 2008

  

Traurig aber wahr …

Eine kleine Zeitungsmeldung der „Osthessen News“ berichtet darüber, dass sich der „Verein für Jugend- und Altenhilfe in Rhina e.V. “ auflöst. 29 Jahre nach seiner Gründung ist der Verein am Ende. Im wahrsten Sinne des Wortes.

 

Die Gründe: Die Mitglieder des Vereins sind „in die Jahre gekommen“ und nun fehlt ihnen die Kraft, weiter so aktiv wie in den vergangenen Jahren zu wirken.

 

Kann das Ihrem Verein möglicherweise auch passieren?

 

- Was tun Sie, um Mitglieder und Vorstandschaft jung zu halten? 

- Wie oft überprüfen Sie, ob Ihr Vereinszweck noch zeitgemäß ist und/oder ob die Vereinsaktivitäten noch durch die Satzung gedeckt sind?

- Welche Strategie haben Sie entwickelt, um das Vereins-Angebot langfristig attraktiv zu halten?

- Wie reagieren Sie auf Austritte? Fragen Sie austretende Mitglieder nach deren Beweggründe, um daraus zu lernen und möglicherweise Konsequenzen zu ziehen?

- Haben Sie einmal analysiert, wie sich die Neuanmeldungen entwickelt haben. Nehmen sie zu oder ab? Gibt es Gründe dafür?

 

All das sind Fragen, die sich ein Verein stellen muss. Und zwar rechtzeitig.

 

Der Verein für „Jugend- und Altenhilfe“ nennt übrigens als seine herausragenden Leistungen

 

Die Sprechanlage auf dem Friedhof

Einen neuen Spielplatz

Gestaltung des jährlichen Altennachmittags

Zwei Bänke für den Friedhof

 

Alles sehr lobenswerte Dinge. Aber wen, außer ein paar sozial Begeisterte, kann so ein Verein langfristig locken? Warum wurden heiße Themen wie Jugendkriminalität, Ausländerfeindlichkeit, Integration usw. nicht zu Themen gemacht? Themen, mit denen auch neue Mitglieder gewonnen werden und die Öffentlichkeitsarbeit forciert werden kann?

Vereinsarbeit ist Öffentlichkeitsarbeit. Nach innen, nach außen. Und das jeden Tag!

 

Setzen Sie sich doch einmal mit Ihren Vorstandskolleginnen und –kollegen zusammen, gehen diesen Text durch und starten Sie ein Projekt: Unser Verein in zwei, fünf und zehn Jahren. Wo wollen Sie hin? Was muss dafür getan werden? Ich verspreche Ihnen, das werden spannende Diskussionen.

Quelle: Vereinswelt

 

 

Vereinsvorstände haften auch für Missstände der Abteilungsbuchhaltung

So verwenden und verbuchen Sie Abteilungs- und Gruppengelder richtig!

In vielen Vereinen werden die Aktivitäten in Abteilungen oder Gruppen organisiert. Diese haben meist eigene Kassen – bis hin zum eigenen Etat – in denen die Einnahmen und Ausgaben erfasst werden. Häufig ist der Vereinsführung jedoch nicht bewusst, welche Probleme auf den Verein zukommen, wenn die Abteilungen und Untergruppen des Vereins nicht korrekt Buch führen oder ihren Etat nicht rechtmäßig verwenden.

 

Welche rechtliche Stellung haben Gruppen im Verein?

Es gibt keine gesetzlichen Regelungen für Gruppen im Verein. Sie sind unselbstständige Untergliederungen. Ob und wie Gruppen eingerichtet werden, muss in der Satzung festgeschrieben sein. Bei einem Zusammenschluss ohne Satzungsgrundlage haben Untergliederungen keine Organe im vereinsrechtlichen Sinn.

 

Wem gehört das Geld?

Das von den Abteilungen oder Gruppen verwaltete oder genutzte Vermögen gehört in jedem Fall rechtlich dem Gesamtverein. Die Gruppen sind keine Eigentümer des Vermögens. Sie sind nur nutzungsberechtigt.

 

Im Rahmen der Vereinssatzung bzw. der tatsächlichen (oft stillschweigenden) Übung hat die Gruppe das Recht zur Selbstverwaltung. Diese Selbstverwaltung beinhaltet eine Rechenschaftspflicht nicht gegenüber den Mitgliedern der Gruppe, sondern gegenüber dem Vereinsvorstand.

 

Wofür dürfen die Gruppengelder verwendet werden?

Alle Einnahmen und Ausgaben der Gruppengelder unterliegen der steuerlichen Zweckbindung. Ein Verstoß gegen die Gemeinnützigkeit trifft den Gesamtverein. Die Steuerbegünstigung würde dem gesamten Verein entzogen.

 

Die Ausgaben der Abteilung oder Gruppe müssen sich im Rahmen der Vereins-Satzung bewegen. Auch wenn die Gelder der Gruppe beispielsweise über Veranstaltungen selbst erwirtschaftet wurden, dürfen die Mittel nicht an die Mitglieder der Untergliederung zurückgeführt werden. Auch nicht in Form von geselligen Veranstaltungen oder Ausflügen außerhalb der zulässigen Beträge.

 

Hinweis: Buchhaltung muss vom Vorstand verantwortet werden

Die Verantwortung für die Buchhaltung liegt beim Vorstand des Gesamtvereins. Der in der Untergliederung für die Abrechnung zuständige Mitarbeiter gilt dann als Hilfsperson des Vorstands (Schatzmeisters).

 

Wie wird abgerechnet?

Die Untergliederung muss eine stimmige Abrechnung vorlegen, alle Einnahmen und Ausgaben sind durch Belege nachzuweisen, eine Kassenprüfung hat zu erfolgen.

 

Die Zahlen der Abrechnung der Gruppe müssen in die Buchhaltung des Vereins einfließen. Ist dies nicht der Fall, ist die Rechnungslegung des Vereins unvollständig. Die Buchführung ist dann nicht ordnungsgemäß.

 

Tipp: Klare Vorgaben sichern die Gemeinnützigkeit

Um die Gemeinnützigkeit des Gesamtvereins nicht zu gefährden, muss der Vorstand klare Vorgaben bezüglich der Kassenführung von Untergliederungen geben. Die Einhaltung dieser Vorgaben ist regelmäßig zu kontrollieren.

 

Gegebenenfalls müssen die von den ehrenamtlichen Kassierern der Abteilungen und Gruppen imKassenbuch verzeichneten Einnahmen und Ausgaben in regelmäßigen Abständen von der Vereinsgeschäftsstelle buchhalterisch erfasst werden.

 

Wurden diese Vorgaben in der Vergangenheit nicht beachtet, kostet es einige Informations- und Überzeugungsarbeit, die Verantwortlichen der Gruppen von der Notwendigkeit zu überzeugen. Schnell fühlen sich die Gruppen-Kassierer "vor den Kopf gestoßen". Aber die Buchführung ist für den Verein ein sehr sensibler Bereich. Liegt hier etwas im Argen, kann dies die Gemeinnützigkeit des Vereins gefährden. Der Buchführungsbeschluss ist deshalb keine Misstrauensbekundung gegenüber den ehrenamtlichen Kassierern in den Gruppen. Es handelt sich lediglich um eine Anpassung an die Anforderungen, die die Finanzämter stellen.

 

Tipp: Sichern Sie sich als Vorstand ab und lassen Sie sich eine Vollständigkeitserklärung von Ihren Abteilungsleitern unterschreiben!

Quelle: Redmark/Verein, Ulrich Goetze, Steuerberater, Wunstorf

 

 

Steuerfalle Essens- und Getränkeverkauf. Seien Sie auf der Hut!

Langsam wird es Zeit für die Frühlings- und Sommerfeste. Meist werden dort auch Speisen und Getränke verkauft. Doch Achtung: Denken Sie an die Mehrwertsteuer, sonst ist Ihre Kalkulation schnell dahin!

 

Der Grund:

Die Richter am Bundesfinanzhof haben entschieden, dass der Verkauf von Speisen und Getränken immer dann dem Steuersatz von 19 % unterliegt, wenn Sie Personal zur Bedienung oder auch nur Besteck zur Verfügung stellen. Rechnen Sie also nicht mit dem günstigeren Satz von 7 %!

 

Überlegen Sie sich also für Ihr Vereinsfest ganz genau, ob Sie Ihre Speisen und Getränke lieber etwas billiger anbieten möchten oder ob Ihre Gäste es etwas gemütlicher haben sollen.

 

Wenn Sie Wert darauf legen, dass eine freundliche Hilfskraft die benutzten Teller einsammelt und die Tische sauber wischt, an denen vorher gegessen worden ist, kalkulieren Sie von Anfang an den höheren Steuersatz von 19 % ein. Finden Sie es allerdings wichtiger, dass nur der geringstmögliche Preis für Essen und Trinken angesetzt wird, dann achten Sie unbedingt darauf, dass Sie im Zusammenhang mit der Abgabe von Speisen und Getränken keine weiteren Dienstleistungen anbieten – und auch keine Vorrichtungen für den Verzehr an der Verkaufsstelle angebracht sind. Nur wenn Sie tatsächlich „außer Haus“ verkaufen, dürfen Sie von 7 % Umsatzsteuer ausgehen.

 

Tipp: Stellen Sie draußen auf der Wiese einige Tische und Bierbänke auf, an die sich alle Gäste setzen können, unabhängig davon, ob sie dort essen oder nicht, und diese nicht nur über das Verkaufszelt erreicht werden können. Denn allein dieser Umstand kann für das Finanzamt schon ausschlaggebend für den Zusammenhang zwischen Ort der Abgabe und Ort des Verzehrs sein.

Quelle: Vereinswelt

 

 

Umweltschutz: Wasser marsch? Dann gehen wir Baden!



Mit umweltfreundlichen Maßnahmen Geld sparen

Er war der Meister des Marathons, holte Titel und Trophäen in Serie. „Bei seiner Lunge könnten Pferde neidisch werden“, schrieb die Presse. Als die Siegesserie riss, verstand es zunächst keiner. Warum war ihm die Luft ausgegangen? Weil er es schließlich übertrieb. Er hatte verlernt zu haushalten, legte nutzlose Sprints ein und nahm, gedankenverloren, sogar Umwege. Das kostete selbst ihn zu viel Kraft. Ähnlich ist es mit dem Verbrauch von Wasser in Deutschland: Wir haben zwar viel davon, doch zu verschwenden haben wir nichts!




 

Ohne Wasser – kein Leben


Was für Pflanzen und Tiere gilt, gilt für uns Menschen erst recht: Ohne genügend Wasser können wir nicht existieren. Schon nach ein paar Tagen ohne Flüssigkeit gleichen wir einem Fisch auf dem Trockenen. Wasser ist darüber hinaus unser wichtigster Rohstoff. Wir brauchen ihn vor allem, um Nahrung zu gewinnen, für ein Kilo Mehl beispielsweise mindestens 1.000 Liter, für ein Kilo Fleisch sogar 5.000. Und auch unsere Wirtschaft würde ohne Wasser verdorren. Selbst Produkte, die man besser nicht mit Wasser in Berührung bringt, können ohne nicht entstehen: Eine Mikrochip-Fabrik zum Beispiel braucht 400.000 Liter – pro Stunde. Der Trinkwasseranteil am Gesamtverbrauch ist deshalb vergleichsweise gering. Er beträgt nur plus/minus fünf Prozent an den gut zehn Milliarden Litern Wasser, die in Deutschland verbraucht werden, und zwar täglich.




 

Die Preise haben sich gewaschen


Kein Problem, weil bei uns mehr als genug Regen fällt? Das stimmt zwar. Doch einerseits gelangt wegen der Versiegelung von Bodenflächen längst nicht jeder Niederschlag ins Grundwasser. Andererseits ist der Aufwand, Wasser nutzbar zu machen, erheblich: Es muss aus der Tiefe gefördert, in vielen „Waschgängen“ gereinigt und schließlich per Leitung zum Verbraucher geführt werden. Und das hat seinen Preis: Im Durchschnitt der größeren deutschen Städte bezahlt schon ein Einpersonen-Haushalt 151 Euro im Jahr für Wasser, in der Spitze sind es mehr als 180 Euro. Da kommen im Sportverein schnell einige Tausend Euro zusammen. Entsprechend groß ist das Kostensenkungspotenzial.

Finanzvorstände und Schatzmeister, die einen Blick in ihre Wasserrechnung werfen, werden feststellen, dass sich klug getätigte Investitionen in Wasserspartechniken bereits nach kurzer Zeit auszahlen! Die wichtigsten Handlungsfelder: der Sanitärbereich und die Platzberegnung.




 

Sanitärbereich: Armaturen, die sich amortisieren


Manche Duschen und Toiletten könnten den Niagarafällen Konkurrenz machen. Was da im Übermaß in den Abfluss fließt, ist nicht nur Wasser: Mit jedem Liter Frisch- und Abwasser schwimmen auch ein paar Cent dahin, die schnell zu großen Eurobeträgen anschwellen. Geld, das sich sparen lässt.




 

Sind die Ventile noch ganz dicht?


Man muss kein Geld, sondern lediglich Werkzeug in die Hand nehmen, um zu verhindern, dass defekte Ventile den Wasserverbrauch in die Höhe treiben. Der Effekt ist nicht zu unterschätzen: So wie steter Tropfen den Stein höhlt, läppern sich auch die Tropfen, die vor allem aus porösen Dichtungen entweichen.




 

WC-Spülkästen: Die neuen haben mehr auf dem Kasten


Die schlechte Nachricht: Bis zu zwölf Liter Wasser rauschen bei alten Modellen pro Spülgang in die Kanalisation. Eine Taste, um beim „kleinen Geschäft“ einen „Gang“ zurückzuschalten, besitzen sie selten. 
Die gute Nachricht: Den Verbrauch einzudämmen, gelingt schon mit kleinem Geld. Um die 50 Euro kostet ein moderner Zwei-Mengen-Spülkasten, der je nach Tastendruck drei oder sechs Liter freigibt. Eine Wassereinsparung von rund fünfzig Prozent zugrunde gelegt, hat sich die Anschaffung nach ungefähr einem Jahr bereits bezahlt gemacht. Selbst mit einem Einsatz von nur rund 15 Euro pro Toilette lässt sich der Wasserverbrauch merklich reduzieren: Umrüstsätze für ältere Exemplare enthalten eine Stopptaste, mit der den Wasserfluten Einhalt geboten werden kann.



Tipp: Lassen Sie sich vor der Anschaffung vom Fachhandel beraten, ob die Toilettenbecken Ihres Vereins für die reduzierte Wassermenge geeignet sind.




 

Urinale: Sparsame Spülung statt regelmäßigem Rauschen 


Auch durch alte Urinale fließt oft zu viel Wasser. Mehr als drei Liter sollten pro Spülung nicht den Bach runtergehen – und auch nur bei Bedarf. Anlagen mit „Zeitzünder“, die in bestimmten Abständen Wasser ausschütten, gleich ob die Urinale benutzt wurde oder nicht, sollten Vereine nach Möglichkeit austauschen, am besten gegen Anlagen mit Annäherungssensor oder gegen Trockenurinale, die ganz ohne Spülung auskommen.




 

Dusche und Waschbecken: Wasserdichte Lösungen

Hebelwirkung


Besonders groß ist der Verbrauch bei getrennten Armaturen für Kalt- und Warmwasser: Bis die richtige Temperatur eingestellt ist, ist bereits viel Wasser ungenutzt davongeflossen. Einhebelmischer sollten deshalb zur Grundausstattung gehören. Für Duschen sind Thermostatventile die technisch ausgereifteste Lösung: Mit einem Dreh ist die gewünschte Temperatur eingestellt – das spart Wasser und ist bequem. Allerdings sind Thermostatventile vergleichsweise teuer.

 

Maßhalten: Mehr muss nicht


Wenn die Finanzen nicht alles Wünschenswerte ermöglichen, sollten Vereine dem Einbau von Selbstschlussarmaturen und Wasserflusskonstanthaltern an Wasserhähnen und Duschen den Vorrang geben. Erstere begrenzen die Durchflusszeit, letztere die Durchflussmenge – und zwar (unabhängig vom Wasserdruck) auf rund die Hälfte, nämlich zehn Liter bei Duschen und sechs bei Wasserhähnen. Eine effiziente Ergänzung sind Wasserspar-Duschköpfe.


Tipp: Durchlauferhitzer und drucklose Wasserspeicher „vertragen“ leider keine Durchflussbegrenzer. Deshalb: Zunächst genau informieren!

 

Nicht immer bringt Regen Segen


Weniger sicher ist, ob sich der Einbau einer Regenwassernutzungsanlage für den Sanitärbereich rentiert. Da gilt es, mit spitzem Stift zu kalkulieren. Häufig wird mit den günstigen Kosten für eine Modellanlage geworben, die aber nach „ein paar“ Änderungen und wegen der Folgekosten ziemlich teuer werden kann. Nicht zuletzt folgende Kostenpunkte sollten Sie frühzeitig in die Planung einbeziehen:


– den Mehrpreis für Änderungen der (preisgünstigen) Modellanlage


– notwendige Renovierungsmaßnahmen (z.B. Austausch alter Rohre)


– Montage (Kosten für die konkrete statt die Modellanlage)


– Unterhalt


– Wartung


In vielen Fällen, Neubauten ausgenommen, könnte sich zeigen, dass die Rechnung nicht mal dann aufgeht, wenn die öffentliche Hand das Projekt subventioniert.

Die Summe der Maßnahmen bewirkt nicht nur eine radikale Reduzierung des Wasserverbrauchs – sie trägt auch erheblich zur Senkung der Heizkosten bei, weil weniger Wasser auf Temperatur gebracht werden muss. Es lohnt sich deshalb für jeden Verein, die Wasser- und Heizkostenrechnung unter die Lupe zu nehmen, um gewinnbringende Investitionen auszuloten.




 

Billigprodukte: ein Schlag ins Wasser


Klar, das Geld ist knapp. Doch nichts käme einen Verein teurer als „Sparmodelle“, mit denen er nur beim Einkauf, nicht aber beim Wasserverbrauch spart. Ein Zuschussgeschäft. Ganz abgesehen davon, dass mangelhafte Ware zur „kalten Dusche“ führen könnte: Wenn zum Beispiel die Heiß-Kalt-Justierung nicht richtig funktioniert, wird das Geschrei groß sein und „das Zeug“ muss vielleicht bald schon wieder ausgetauscht werden. Auch auf den Folgeaufwand gilt es zu achten: Wartungsarme Qualitätsprodukte sind auf längere Sicht die preisgünstigste Lösung.




 

Genaue Dosierung für durstige Flächen 


Der „gefühlte“ deutsche Sommer ist zwar gar nicht so regenarm, doch das Grün nimmt es genauer. Ein ordentlich bespielbarer Rasen kommt deshalb ohne Bewässerung kaum über die hochsommerlichen Runden. Der Wasserbedarf ist enorm, besonders bei einem Kunstrasenplatz oder bei Tennisplätzen. Ein einzelner Tennisplatz braucht schon um die 1.400 Liter im Jahr – eine optimale Beregnung vorausgesetzt. Zum Beispiel mit einer Versenkregneranlage, die über – in den Boden eingelassene – Regnerelemente eine punktgenaue und dosierte Bewässerung ermöglicht. Empfehlenswert ist die Verbindung mit Feuchtigkeitsfühlern, die ihre Messdaten der Anlage „mitteilen“, sodass sie nur bei Bedarf beregnet. Nachts ist übrigens die beste Zeit dafür, weil dann weniger Wasser verdunstet als am Tag.




 

Grundwasserspiegel heben – Abgaben senken


Die zunehmende Flächenversiegelung verhindert, dass Regenwasser versickert. Die Folge ist das Absinken des Grundwasserspiegels. Wasser zu fördern verursacht also zunehmend mehr Aufwand. Viele Kommunen haben deshalb eine jährlich zu zahlende „Niederschlagsabgabe“ für versiegelte Flächen eingeführt oder planen es. Sie fällt für jeden versiegelten Quadratmeter an – das summiert sich. Doch sie lässt sich reduzieren oder sogar ganz vermeiden, wenn das Regenwasser nicht der Kanalisation, sondern – zum Beispiel durch Sickerschächte – dem Boden, letztlich also dem Grundwasser, zugeführt wird.



 

Tipp: Über die Niederschlagsabgabe entscheiden die Kommunen. Um zu berechnen, ob und welche Investitionen sich lohnen, sollten Sie sich ggf. in Ihrer Gemeinde informieren, wofür es welchen "Rabatt" gibt.



 

Rechnet sich Regen?


Wenn das Regenwasser in Reservoirs, zum Beispiel Tanks oder Zisternen, gespeichert und als Brauchwasser – insbesondere für die Platzberegnung – genützt wird, könnte nicht nur die ökologische, sondern auch die ökonomische Rechnung aufgehen. Ohne präzise Kalkulation des Kosten-Nutzen-Verhältnisses geht es allerdings auch hier nicht. Vor allem ist zu berücksichtigen, wie hoch die Spitzenwerte des Brauchwasserbedarfs liegen und in welchem Maße die auffangbare Menge realistischerweise zur Deckung beitragen würde: Es darf weder mit der absoluten Niederschlagsmenge (die nicht komplett aufgefangen werden kann), noch mit dem absoluten Volumen des Speichers (der nicht immer voll ist und nach einer Entleerung Zeit für die Neubefüllung braucht) gerechnet werden. Aber nachzurechnen ist allemal ein lohnendes Unterfangen!




 

Ein Beispiel aus der Praxis: gut investiert!


Verschiedene Landessportbünde führen mit interessierten Sportvereinen einen „Öko-Check“ durch, um den Status quo zu ermitteln und Sanierungsvorhaben auf ihre ökologische und ökonomische Machbarkeit zu prüfen. Ein hessischer Verein hat anschließend den Effekt seiner „grünen“ Investitionen auf die Vereinskasse ausgerechnet. Und das kam dabei heraus:

Insgesamt gut 30.000 Euro wurden investiert, nicht zuletzt in...

 

- Selbstschlussarmaturen mit eingebautem Durchflusskonstanthalter für Waschbecken

- Wassersparköpfe und Durchflusskonstanthalter für alle Duschen wie auch Selbstschlussarmaturen für einen Teil der Duschen

- Zwei-Mengen-Spülkästen für alle Toiletten sowie die Nachrüstung sensorgesteuerter Urinale

- Regenwasserabflüsse für alle versiegelten Flächen, einschließlich der Dächer

- Bewässerung von Plätzen und Grünflächen aus dem eigenen Brunnen und mithilfe von Versenkregneranlagen

 

30.000 Euro – eine Menge Geld. Doch die Einsparungen, die sich gegenrechnen lassen, sind beeindruckend:

- Senkung des Wasserverbrauchs um knapp 2.300 Kubikmeter mit einer jährlichen Kostensenkung von fast 11.000 Euro

- Einsparung der Niederschlagsabgabe in Höhe von beinahe 7.000 Eu p.a.

 

Nach weniger als zwei Jahren haben sich also die Kosten amortisiert und der Verein verbucht einen satten jährlichen Spargewinn – da wird jeder Unternehmer neidisch! Zwar ist das Beispiel nicht ohne weiteres auf andere Vereine übertragbar, da die Wasserpreise und Niederschlagsabgaben in Deutschland stark variieren. Aber es zeigt, dass die Senkung des Wasserverbrauchs ein äußerst interessantes Handlungsfeld ist!

 

Broschüre zum Thema: Versickerung und Nutzung von Regenswasser

Die Broschüre des Umweltbundesamtes informiert auf 44 Seiten über die Vorteile und Anforderungen der Regenwassernutzung, lässt aber auch die Risiken, zum Beispiel hygienische Probleme, nicht außen vor. Einen Überblick über die Wassernutzung in Deutschland gibt das einleitende Kapitel. http://www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/2973.pdf

Quelle: ehrenamt-im-sport

 

 

Vorstandskollegen schießen quer: So begrenzen Sie Ihre Haftung

Ihre Vorstandskollegen treffen kostspielige Beschlüsse, die Sie nicht mittragen können oder wollen? Dann achten Sie vor allem auf das wichtige Thema Haftung!

 

Ganz klar:  Als verantwortungsvolles Vorstandsmitglied können Sie nicht zulassen, dass Ihr Verein über seine Verhältnisse lebt. Wenn Ihre Vorstandskollegen gleichwohl finanzielle Entscheidungen treffen wollen, die mit der Satzung oder der Finanzordnung unvereinbar sind, schließen Sie Ihre persönliche Haftung nicht etwa dadurch aus, dass Sie dagegen stimmen und es ansonsten geschehen lassen. Jeglichem Haftungsrisiko entgehen Sie in diesen Fällen letztlich nur dadurch, dass Sie von Ihrem Amt zurücktreten.

 

Da dies für Sie nur in den seltensten Fällen in Frage kommen dürfte, müssen Sie versuchen, den umstrittenen Beschluss zu verhindern. Dabei dürfen Sie sich selbstverständlich auch psychologischer Tricks bedienen, um die Abstimmung zu Ihren Gunsten zu kippen.  Schließlich dürfte manchem Vorstandskollegen erst dadurch klar werden, was auf dem Spiel steht. Besonders bewährt hat sich folgendes Vorgehen:

 

- Verlangen Sie eine namentliche Abstimmung. Begründung: „Damit sich kein Vorstandsmitglied hinter dem Abstimmungsergebnis verstecken kann“.

 

- Weisen Sie außerdem darauf hin, dass Sie den Kassenprüfern eine Kopie des Protokolls über die Vorstandssitzung zukommen lassen werden. Begründung: „Damit sich die Kassenprüfer mit dem Vorgang befassen und in ihrem Bericht dazu Stellung nehmen müssen“.

 

- Weisen Sie ebenfalls ausdrücklich darauf hin, dass Sie auf der nächsten Mitgliederversammlung eine „geteilte Entlastung“ beantragen werden. Das bedeutet, dass die Mitglieder über jedes einzelne Vorstandsmitglied getrennt abstimmen, ob sie ihm Entlastung erteilen. Begründung: „Ich will meine Entlastung nicht gefährden, weil Ihr gegen die Satzung verstoßt“.

Quelle: Vereinswelt

 

 

Die 4 Grundprinzipien der Rückspende

Immer wieder taucht die Frage auf, wann Honorare aus der Übungsleiterpauschale oder auch Aufwendungsersatz (z.B. Fahrtkosten) zurückerstattet werden können. Es gelten 4 unumstößliche Grundprinzipien:

1. Der Anspruch des einzelnen Mitglieds oder Ehrenamtlichen muss ernsthaft gemeint sein, also tatsächlich entstanden und vertraglich fixiert sein. Würde sich Ihr Verein weigern zu zahlen, müsste das Mitglied die Möglichkeit haben, den Betrag einzuklagen.

2. Der Verein muss in der Lage sein, den entstandenen Anspruch bezahlen zu können. Das heißt, er darf – unabhängig von der erwarteten Rückspende – durch die Auszahlung nicht  finanziell überfordert werden.

3. Der Spender muss frei entscheiden können, ob er auf seinen Auszahlungsanspruch besteht oder eine Rückspende zu Gunsten des Vereins macht. Er darf zu der Spende nicht (vertraglich) gezwungen werden.

4. Außerdem muss die Vereinssatzung Honorare sowie einen Aufwendungsersatz für ehrenamtlich Tätige ausdrücklich zulassen.

Quelle: Vereinswelt

 

 
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