Januar 2008 bis März 2013


Vereinshilfe Archiv: Dieter Strothmann

Nr. 69 - 8. Februar 2013

Stellen Sie Ihr Vereinsangebot auf den Prüfstand

Immer mehr Vereine haben das Problem, dass sie ihre Mitglieder verlieren. Nicht nur verlieren sie dadurch wichtige Einnahmen, sondern auch die Bedeutung des Vereins selbst nimmt stetig ab. Der häufigste Grund für die Kündigung einer Vereinsmitgliedschaft ist ein veraltetes Vereinsangebot. Erfahren Sie hier, was Sie dagegen tun können.

Wieso sollten Sie Ihr Vereinsangebot regelmäßig aufpeppen?

Zuerst sollte klargestellt werden, dass mit dem Begriff "Vereinsangebot" nicht nur die angebotenen Kurse, wie z. B. die Kurse in einem Sportverein, gemeint sind, sondern auch das Drumherum des Vereinslebens: also Feste, Events und Veranstaltungen. Wenn dieses Angebot nicht mehr den Bedürfnissen eines Vereinsmitglieds entspricht, dann führt dies zwangsläufig zur Kündigung. Das Problem dabei ist überwiegend, dass das Vereinsangebot veraltet und langweilig geworden ist, oder es liegt gar kein Angebot für eine Altersgruppe vor..
Beispielsweise werden Trends, die in der Gesellschaft auftauchen, nicht rechtzeitig von einem Verein aufgegriffen und den Mitgliedern angeboten. Es kann aber auch sein, dass sich Mitglieder mehr Gemeinschaft und Zusammenhalt wünschen und ihnen zu wenige gemeinschaftliche Events vom Verein angeboten werden. Fragen Sie sich deshalb daher auch in Bezug auf Ihr Vereinsangebot: Bieten wir unseren Mitgliedern die Möglichkeit aktueller Trends an? Wie sieht es aus mit Kursen für Berufstätige? Was bieten wir den ehemaligen Aktiven? Haben wir Gesundheitsangebote? Wann ist das nächste Vereinsfest geplant? Wie ist unsere Präsenz in der Gemeinde/Stadtviertel?

Tipps zur Überarbeitung Ihres Vereinsangebots

Wichtig ist, dass Sie die Interessen Ihrer Mitglieder im Auge behalten und für fast jeden etwas anbieten. So wird sichergestellt, dass Ihr Vereinsangebot zu jedem Zeitpunkt aktuell ist und den Bedürfnissen Ihrer Mitglieder gerecht wird. Wenn Sie eine breite Masse bedienen, dann wird niemand das Interesse verlieren. Dazu können Sie zum einen eigens einen Posten in Ihrem Vereinsvorstand schaffen. Diese Person ist dann allein dafür zuständig, die Zufriedenheit Ihrer Mitglieder im Auge zu behalten. Dies kann z. B. durch regelmäßige Umfragen einmal pro Jahr geschehen.
Erstellen Sie dazu am besten einen Fragebogen, den Sie von Ihren Mitgliedern beantworten lassen: Achten Sie dabei darauf, dass alle Gebiete abgedeckt sind. Fragen Sie nach Verbesserungsvorschlägen und was Ihren Mitgliedern fehlt. Die Umfrage kann ausgewertet und bearbeitet werden. Das Ziel dabei ist, dass am Ende konkrete Verbesserungsvorschläge an den Vereinsvorsitz weitergegeben werden können.
Anstelle einer einzelnen Person können Sie aber auch eine Arbeitsgruppe für dieses Problem bilden. Diese kann dann regelmäßig durch Umfragen die Mitgliederzufriedenheit überprüfen und durch die Auswertung dieser und zusätzlicher Recherche das Vereinsangebot aktuell halten. Erkundigen Sie sich beispielsweise auch, was Ihre Konkurrenz anbietet. Lassen Sie Ihrer Kreativität bei Ihrem Vereinsangebot freien Lauf.

Nutzen Sie Ihr überarbeitetes Vereinsangebot auch zur Rückanwerbung alter Mitglieder

Wenn Sie dann Ihr Vereinsangebot überarbeitet und aufgepeppt haben, dann können Sie dies nicht nur zur Werbung neuer Vereinsmitglieder nutzen, sondern auch für die Rückanwerbung bereits verlorener Mitglieder. Kontaktieren Sie diese per Post oder laden Sie sie zu einem Vereinsevent ein, bei dem Sie auf Ihr neues Vereinsangebot aufmerksam machen wollen.
Quelle: experto


Ältere Mitglieder: Binden Sie die ältere Generation an Ihren Verein

Die Mitgliederbindung ist für viele Vereine mittlerweile eine hohe Herausforderung geworden. Denn lange Vereinsmitgliedschaften sind heutzutage eine Seltenheit. Grund dafür sind die erhöhten Anforderungen im Job sowie die Vereinigung von Familie und Karriere. Aber auch ältere Mitglieder müssen durch neue Maßnahmen an den Verein gebunden werden.
Oft passiert es, dass man viele Jahre Mitglied in einem Verein war und dann im höheren Alter keine Aufgabe mehr hat oder einem keine Veranstaltung mehr gefällt. Viele ältere Mitglieder verlassen daraufhin den Verein, der somit wertvolle Mitglieder mit langjähriger Erfahrung verliert.
Die Gründe dafür sind vielfältig: Unzufriedenheit, mangelnde Aufgabenerfüllung oder zu wenige altersgerechte Angebote. Sie können das Vereinsangebot jedoch ganz leicht für die ältere Generation attraktiver gestalten.

Vereinskommunikation: Warum kündigen ältere Mitglieder?

Das Wichtigste an der Bindung älterer Mitglieder an Ihren Verein ist zunächst einmal die richtige Kommunikation. Dabei sollten Sie herausfinden, warum die Mitglieder kündigen. Ein Blick in Ihren Veranstaltungskalender oder auf das Vereinsangebot spricht Bände. Bieten Sie nur Veranstaltungen wie "Social Media", "HipHop" oder "Tracking" an, werden sich die wenigsten älteren Mitglieder in Ihrem Verein angesprochen fühlen.

Vereinsangebote für ältere Mitglieder schaffen

Als erstes sollten Sie daher Ihr Vereinsangebot überarbeiten und Veranstaltungen für ältere Mitglieder erstellen. Das muss noch nicht einmal mit einem großen Kostenaufwand geschehen. Setzen Sie sich in einer Runde zusammen und diskutieren Sie, welches Angebot die älteren Vereinsmitglieder ansprechen könnte. Sinnvoll ist es auch, ältere Vereinsmitglieder zu dieser Runde einzuladen. So zeigen Sie Interesse an deren Mitgliedschaft und bieten gleichzeitig ein Mitbestimmungsrecht an.

Umfrage für ältere Vereinsmitglieder erstellen

Damit Sie genau wissen, welche Aktivitäten Ihre älteren Vereinsmitglieder bevorzugen, lohnt es sich, eine Umfrage zu starten. Bieten Sie verschiedene Aktivitäten an, von denen das ältere Vereinsmitglied sich einige aussuchen kann. Nach Auswertung der Umfrage sehen Sie genau, welche Angebote sinnvoll sind, um die älteren Vereinsmitglieder auch weiterhin an Ihren Verein zu binden. Wenn die Anzahl der älteren Mitglieder es machen lässt, dann machen sie die Umfrage im Gespräch. Folgende Angebote könnten auf dem Umfragebogen stehen:
- Sportliche Aktivitäten wie: SeniorInnen-Mannschaften, Gymnastikkurse, Nordic Walking, Rückentraining, Herzgesundheit, Gedächtnistraining, Yoga usw. (Achten Sie bei sportlichen Aktivitäten darauf, dass diese auch wirklich von älteren Menschen ausgeführt werden können)
- Kreative Aktivitäten: Fotokurse, Chorstunden, Tanzkurse, Kochkurse, Lesestunden, Handwerkskurse, Sprachkurse, Theatergruppe, Malkurse usw.
- Computerkurse
- Alternative Kurse: Hier bieten Sie Platz für eigene Wünsche

Ältere Mitglieder im Verein nutzen

Nicht nur Sie können von Ihren älteren Vereinsmitgliedern profitieren. Es lohnt sich auch, diese als Trainer oder Lehrer ehrenamtlich zu engagieren, damit diese ihr Wissen an jüngere Vereinsmitglieder weitergeben. Fragen Sie bei Ihren älteren Mitgliedern nach, welche Stärken diese haben. So kann der ehemalige Lehrer den jüngeren Vereinsmitgliedern eine Sprache beibringen oder der Hotelfachmann kann das Catering bei den Veranstaltungen organisieren. So findet sich bestimmt für jedes ältere Vereinsmitglied eine individuelle Aufgabe, die ihn länger an Ihren Verein bindet.

Wie wäre es mit einem RentnerInnen-Beitrag?

Ältere Vereinsmitglieder freuen sich über einen kleinen Vereinsrabatt. Mit der Rente sinkt das Einkommen, sodass Sie Ihren Mitgliedern mit einer kleinen Ermäßigung sicher entgegen kommen können.
Quelle: experto

 

 

So bereiten Sie Ihren Verein auf das SEPA-Lastschriftverfahren ab 1.2.2014 vor!

Ab dem 1.2.2014 wird das herkömmliche Lastschriftverfahren durch das SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst. Ab diesem Zeitpunkt ist auch der Einzug der Beiträge nicht mehr mit Datenträgern wie Diskette, CD-ROM und USB-Stick oder gar mit beleghaften Lastschriften möglich, das heißt, Online-Banking wird Pflicht! Um das neue Verfahren im Verein termingerecht einzuführen, müssen Sie rechtzeitig (!) eine ganze Menge an Maßnahmen ergreifen und Vorbereitungen treffen.

Was ist SEPA?

SEPA ist die Abkürzung für „Single Euro Payment Area“ und heißt so viel wie „einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum“. Dieses Verfahren wird also EU-weit zum 1.2.2014 eingeführt und dient dazu, den Zahlungsverkehr innerhalb der EU, vor allem auch den Lastschriftverkehr und die Überweisungen, einheitlich zu regeln. Grundlage für dieses Verfahren ist eine EU-Verordnung. Das Verfahren gilt auch für alle betroffenen Vereine, Sonderregelungen gibt es hier nicht. Auch dann nicht, wenn der Verein keinen Zahlungsverkehr mit dem Ausland, was bei den meisten Vereinen der Fall sein dürfte, tätigt.

Diese Maßnahmen sind für die Umstellung erforderlich

Rechtsgrundlagen prüfen!
Grundlage für das Beitragswesen ist die Satzung des Vereins. Dazu gehören u. a. auch die Regelungen zur Erhebung der Beiträge und die Festlegung der Fälligkeit. Im Rahmen der Einführung des SEPA-Verfahrens muss der Verein zunächst also die Satzung, und in der Folge die Beitragsordnung und die Aufnahmeformulare, prüfen und ggf. anpassen. Eine Pflicht zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats kann sich nur aus der Satzung des Vereins ergeben.

Erforderliche Daten beschaffen
Das SEPA-Verfahren setzt voraus, dass der Verein eine Gläubiger-ID hat und die Bankdaten der Mitglieder auf die IBAN und die BIC umgestellt worden sind. Hinzu kommt, dass der Verein für jedes Mitglied eine Mandatsreferenz vergeben haben muss. Wenn diese Daten nicht vorliegen, kann der Verein nicht am SEPA-Verfahren teilnehmen.

Inkassovereinbarung mit Hausbank abschließen
Das künftige Verfahren und dessen Abwicklung muss mit der Hausbank des Vereins auf der Grundlage einer sog. Inkasso-Vereinbarung fixiert werden. Dazu muss der Vorstand nach § 26 BGB einen entsprechenden Vertrag mit der Bank abschließen.

Information der Mitglieder zwingend erforderlich
Die Mitglieder müssen rechtzeitig auf geeignete Art und Weise über die Einführung des SEPA-Verfahrens informiert und hingeführt werden. Dies betrifft sowohl die Altmitglieder, die bereits dem Verein eine Einzugs- und/oder Lastschriftermächtigung erteilt haben, wie die neu eintretenden Mitglieder bis zum 1.2.2014. Nach dem 1.2.2014 müssen die Mitglieder vorab rechtzeitig vor dem Lastschrifteinzug vom Verein informiert werden.

Neue Lastschriftmandate mit den Mitgliedern vereinbaren
Die Einführung des SEPA-Verfahrens sollte generell dazu genutzt werden, den Beitragseinzug auf Grundlage einer Satzungsregelung nur noch per Lastschrifteinzug bei den Mitgliedern zu erheben. Ggf. müssen fehlende Lastschriftmandate schriftlich mit den Mitgliedern vereinbart werden, dies gilt auch für alle Neumitglieder. 

Diese Fristen gelten generell beim SEPA-Verfahren:

- Die Mitglieder müssen 14 Tage vor der Kontobelastung informiert werden. Abweichende Regelungen sind Möglich.
- Das Mitglied kann die Lastschrift bis 8 Wochen nach Einzug zurückgeben.
- Die Frist verlängert sich auf bis zu 13 Monate, wenn kein ausreichendes SEPA-Mandat vorlag.
- Das SEPA-Mandat erlischt 36 Monate nach dem letzten Lastschrifteinzug.

Checkliste für den Vorstand zur Einführung des SEPA-Verfahrens

Erstellen Sie eine Checkliste mit den einzelnen Aufgaben. Wer macht was, wann wurde es erledigt? Wer prüft das ganze?

1. Satzungsgrundlagen zum Beitragswesen prüfen
2. Beitragsordnung prüfen
3. Aufnahmeantrag prüfen und überarbeiten
(a) Kombi-Mandate bis 1.2.2014
(b) SEPA-Mandate ab 1.2.2014
4. Einzugsermächtigungen prüfen und überarbeiten
5. Prüfung des aktuellen Zahlungsverkehrs zwischen Verein und Mitgliedern und Abstimmung mit der Hausbank
6. Prüfen, ob neben dem Vereinsbeitrag noch weitere Lastschrifteinzüge bei den Mitgliedern durchgeführt werden (z. B. Zusatzbeiträge, Abteilungsbeiträge, Förderverein)
7. Wurde Gläubiger-ID für den Verein beantragt?
8. Wie und wann werden nach welchem System die Mandatsreferenzen für die Mitglieder vergeben?
9. Wurde eine neue Inkasso-Vereinbarung mit der Hausbank abgeschlossen?
10. Wurde Vereinsverwaltungs-Software auf Kompatibilität mit der Hausbank geprüft bzw. angepasst?
11. Ist die Software IBAN- und BIC-fähig oder kann eine automatische Umwandlung erfolgen?
12. Umstellungsinformation an Altmitglieder?
13. Wie erfolgt künftig die Vorabinformation an die Mitglieder? Kann dies die Vereins-Software leisten?
14. Müssen andere Verfahren im Verein ebenfalls umgestellt werden (z. B. Kursanmeldungen)?
15. Wie erfolgt die Aufbewahrung der SEPA-Mandate in der Geschäftsstelle?
Ordnerstruktur?
16. Wie und in welchen Schritten werden die Mitglieder generell über das neue SEPA-Verfahren im Verein informiert und darauf vorbereitet?
Quelle: Verein aktuell


Nutzen Sie Facebook für Ihr Marketing im Verein!

Fast jeder Verein betreibt heutzutage eine eigene Internetseite. Sie können aber auch noch einen Schritt weiter gehen und Ihre eigene Facebook-Seite erstellen. Diese bietet viele Vorteile für Ihre Vereinsführung. Erfahren Sie hier, welchen Nutzen Ihnen eine Facebook-Seite für Ihr Marketing im Verein bringt und auf welche Tipps Sie dabei achten sollten.

Welche Vorteile birgt Facebook für Ihren Verein?

Eine Facebook-Seite kann Ihrem Verein verschiedene Vorteile bringen. Zum einem bietet sie Vorteile für Ihre Mitglieder. Generell lohnt sich eine Facebook-Seite nur, wenn viele Ihrer Mitglieder Zugang dazu haben. Wenn dies der Fall ist, dann können Sie mit dieser Seite Ihre Mitglieder immer auf dem neuesten Stand halten: Ob nun durch News zu aktuellen Events oder Einladungen zu Vereinsveranstaltungen. Ihre Mitglieder haben so schnellen Zugriff auf Informationen und auch das Gemeinschaftsgefühl Ihres Vereins wird gestärkt.
Es kann kommentiert werden, die Öffentlichkeit und Ihre Mitglieder können sich frei austauschen und Sie können direkt auf Fragestellungen eingehen. Dies sind auch Punkte, die Vorteile für Ihren Verein selbst bzw. für Ihr Marketing im Verein darstellen. Durch eine Facebook-Seite wird Ihr Vereinsimage aufgebessert und Sie sind präsenter. Sie haben die Möglichkeit der weltweiten Vernetzung durch die bekannten "Likes" und Fanbindung. So gewinnen Sie auch mögliche neue Mitglieder. Außerdem können Sie durch die Möglichkeit der Kommentare und Einladungsfunktion Ihre Vereinsführung auch erleichtern.
Zuletzt birgt eine Facebook-Seite für Ihren Verein auch den Vorteil, dass Sie zusammen mit Ihrer Internetseite für eine bessere Präsenz bei Suchmaschinen sorgt.

Diese Tipps sollten Sie bei der Führung Ihrer Facebook-Seite beachten:

Wenn Sie sich dann dazu entschließen eine Facebook-Seite zu erstellen, dann sollten Sie diese Tipps beachten, damit Ihre Seite ein Erfolg für Ihr Marketing im Verein wird:
- Stellen Sie nicht nur Meldungen ein, sondern arbeiten Sie auch mit anderen Medien: Fotos und auch Videos erregen mehr Aufmerksamkeit und können für Ihren Verein werben. Achten Sie in diesem Zusammenhang auch auf Ihr Profilfoto. Dieses könnte beispielsweise das Logo Ihres Vereins enthalten.
- Geben Sie auf Ihrer Facebook-Seite so viele Informationen wie möglich über Ihren Verein an: So kann sich ein Interessent ein umfangreiches Bild machen. Für weiterführende Informationen können Sie auf Ihre Internetseite verweisen.
- Geben Sie zu jeder Facebook-Nachricht auch einen weiterführenden Link zu Ihrer Internetseite an. Facebook-Nachrichten sollten kurz und prägnant sein. Die Internetseite sollte dann zusätzliche Informationen bieten, ansonsten wäre diese überflüssig.
- Binden Sie Ihre Mitglieder in Ihre Facebook-Seite ein: Erstellen Sie z. B. eine Gruppe, zu der die Öffentlichkeit keinen Zugang hat. Hier können sich Mitglieder privat austauschen oder auch dem Vorstand direkt eine Nachricht zukommen lassen.
- Regen Sie Ihre Mitglieder auch zur Partizipation an: Wenn Ihre Mitglieder präsent auf Ihrer Facebook-Seite sind, hinterlässt dies bei der Öffentlichkeit einen guten Eindruck. Zudem bietet es die Möglichkeit der Mund-zu-Mund-Propaganda und der Weitervenetzung Ihres Vereins.
- Sie sollten Ihre Facebook-Seite nur als begleitende Seite zu Ihrer Internetseite nutzen. Daher sollten Sie darauf achten, dass die Facebook-Seite Ihrer Internetseite nicht die Show stiehlt. Sie sollten sich ergänzen.
Quelle: experto

 

 
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