Januar 2008 bis März 2013


Vereinshilfe Archiv: Dieter Strothmann

Nr. 67 - 13. Dezember 2012

Mitglieder gewinnen mit kleinem Budget

Es gibt eine große Vielzahl an Werbemöglichkeiten: Anzeigen in einer Tageszeitung oder Illustrierten, Plakate, Events, Werbepots u. v. m. Unternehmen nutzen sie, um Umsätze zu steigern. Vereine können mit ihrer Hilfe Mitglieder gewinnen oder potenzielle Sponsoren auf sich aufmerksam machen. Allerdings gibt es Werbung in den meisten Fällen nicht zum Nulltarif.
Deshalb gilt es, insbesondere dann, wenn die finanziellen Mittel knapp sind, aus der Vielzahl der zur Verfügung stehenden Werbemaßnahmen genau die auszuwählen, die am besten zum Verein passt.

Mitgliederschwund

In  einem Tennisverein sind die Mitgliederzahlen seit rund zehn Jahren rückläufig: Das Interesse an dieser Sportart scheint kontinuierlich abzunehmen. Senioren scheiden aus Altersgründen nach und nach aus. Gleichzeitig fehlt es an Nachwuchs. Hinzu kommt, dass sich das Freizeitverhalten in den letzten Jahren stark gewandelt hat. Die Kosten, die den Spielbetrieb aufrechterhalten, sind bei sinkenden Einnahmen gestiegen. Wenn der Verein weiter bestehen soll, müssen dringend neue Mitglieder gefunden werden. Durch Kooperationen mit Schulen, Sponsoren und mit gezielten Werbemaßnahmen sollen neue Mitglieder gewonnen werden.

HÄUFIGE PANNEN BEI DER WERBUNG

- Werbemittel passt nicht zum Verein: Die Werbemaßnahmen sind nicht auf die Ziele und Zielgruppe des Vereins abgestimmt.
- Werbemaßnahme ist zu teuer: Werbung entzieht dem Verein finanzielle Mittel.
- Werbung ist nicht zielgruppenorientiert: Bei den Zielgruppen ist u. a. nach Alter, Geschlecht und Einkommenssituation zu unterscheiden.

Werbung

Mit dem Begriff „Werbung“ werden häufig negative Werte assoziiert: Werbung gilt als lästig und aufdringlich. Wäre es da nicht sinnvoll, als Verein ganz auf Werbung zu verzichten? Nein, wer Mitglieder gewinnen will, muss in irgendeiner Form auf seinen Verein aufmerksam machen. Wer nicht wirbt, das aber eigentlich nötig hat, bringt sich um die Chance, dass potenzielle Mitglieder den Verein kennenlernen. Genau das ist immer häufiger über-lebenswichtig.
Der Erfolg hängt jedoch entscheidend von der Auswahl der Werbemittel ab. Letztere müssen zum Verein passen, das konkrete Werbeziel unterstützen und auf die Ziel-gruppe abgestimmt sein. Wählen Sie deshalb das Werbe-mittel, das am besten zu Ihrem Verein und zu Ihren Zielen passt. Stellen Sie sich die Frage, wie Sie das zweckmäßigste Werbemittel überhaupt finden: Dazu müssen Sie Ziel, Zielgruppe und das Umfeld Ihres Vereins analysieren.

Werbemittelanalyse

Ziel und Zielgruppe
Wer soll Ihre Werbung empfangen? Definieren Sie Ziel und Zielgruppe. Daraus resultiert, wo und wie Sie diese Zielgruppe erreichen. Wichtig außerdem: Nur wenn Sie Ihre Zielgruppe kennen, können Sie den richtigen Ton treffen – die einen lieben es locker und lässig, die anderen korrekt und seriös – sowie die passenden Argumente formulieren.

Werbemittelauswahl
Es gibt eine Vielzahl von Werbemitteln, angefangen bei Anzeigen in Printmedien wie Zeitungen und Zeitschriften, über Online-Werbung bis hin zum Event. Welche die geeignete Maßnahme ist, hängt ganz von Ihren Zielen und Ihrer Zielgruppe ab. Ein weiterer wichtiger Aspekt: „Mit welchen Maßnahmen erreichen wir das Ziel am kostengünstigsten?“

Online-Marketing
Online-Marketing ist ein Teilbereich des Marketings. Über das Internet erreichen Sie viele Menschen, auch ohne Ihr Budget stark zu belasten. Auch in diesem Fall müssen Sie im Vorfeld verschiedene Fragen beantworten, etwa: „Wo treffen wir unsere potenziellen Mitglieder im Internet an?“ oder „Welche Online-Medien nutzen potenzielle Mitglieder?“  

PRAXIS-TIPP:

Eine Präsenz in sozialen Netzwerken wie Facebook wird auch in Vereinen immer beliebter. Sollte das für Ihren Verein infrage kommen, denken Sie daran, dass die Profile bzw. Fanseiten sorgfältig gepflegt werden müssen. Da kommt einiges an Arbeit auf die Verantwortlichen zu.

Suchmaschinen-Marketing
Bei der Suche nach Informationen ist das Internet ein wichtiges Recherchemedium. Das kann man sich im Rahmen des Marketings und bei der Mitgliedergewinnung zu Nutze machen. Wichtig ist, dass Sie alle Online-Aktivitäten, einschließlich der Inhalte, zielgruppengerecht auf Ihre potenziellen Mitglieder abstimmen. Dabei sollte auch das Thema „Suchmaschinen“ berücksichtigt werden. Über die Suchmaschinen findet Ihre Zielgruppe letztendlich Informationen. Nur wenn Ihre Inhalte von den Suchmaschinen gefunden werden, gelangen diese auch zu Ihren Zielgruppen.

SO FUNKTIONIERT DIE SUCHE IM WWW

Google und andere Suchmaschinen durchforsten das Internet ständig nach neuen Webinhalten und aktuellen Informationen zu bestimmten Stichwörtern, den sogenannten Keywords bzw. Themen. Die Schlagwörter werden dann kategorisiert und im Suchmaschinenindex abgelegt. 
Der fachgemäße Einsatz von Schlüsselwörtern unterstützt die Auffindbarkeit Ihrer Informationen in den Suchmaschinen. Für Ihren Verein sind in diesem Zusammenhang in erster Linie die  Begriffe wichtig, die ein potenzielles Mitglied suchen würde. Deshalb kann es sinnvoll sein, die alltägliche Sprache der Zielgruppe zu verwenden – zum Beispiel „Autopanne“ statt „defektes Kraftfahrzeug“. Nur wer es schafft, interessante Inhalte für seine Zielgruppe mediengerecht aufzubereiten, hat gute Chancen, dass potenzielle Kunden auf die Informationen stoßen.

PRAXIS-TIPP
Online-Branchenbücher: Gefunden werden Unternehmen im Internet u. a. über sogenannte Online-Branchenbücher. Prüfen Sie, ob dies auch für Ihren Verein sinnvoll sein könnte. An Anbietern mangelt es in diesem Bereich nicht. Neben den aus den Print-Produkten bekannten Anbietern wie „Gelbe Seiten“ bzw. „DasÖrtliche“ gibt es weitere Anbieter, die ausschließlich Online arbeiten. Bei „reinen“ Online-Anbietern sollten Sie darauf achten, ob und ggf. wie lange der Eintrag kostenlos ist. Prüfen Sie außerdem, ob der Eintrag einen Link zu Ihrer Internetseite beinhaltet. Fehlt der Link, müssen Sie davon ausgehen, dass Interessenten Ihren Eintrag ignorieren und einem „Eintrag Link“ folgen.

Mitglieder und Öffentlichkeitsarbeit

Werbung ist mehr als Anzeigen schalten. Vereine, die effizient und effektiv Mitglieder werben wollen, müssen eine Menge Fleißarbeit leisten. Hierzu gehört auch die Öffentlichkeitsarbeit.
Öffentlichkeitsarbeit sollte man als Verein nicht dem Zufall überlassen. Deshalb benötigen Vereine für die Öffentlichkeitsarbeit einen Verantwortlichen.

Tipps zur Öffentlichkeitsarbeit

Die folgenden Tätigkeiten fallen in den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit und sollten in einer Hand liegen:
Pressearbeit: Schreiben und Versenden von Pressemitteilungen sowie das Durchführen von Pressekonferenzen.
Kommunikation: Herstellen persönlicher Kontakte zu verschiedensten Organen und Institutionen (z. B. Bürgermeister zum Jubiläum einladen).
Umsetzung von Webpräsens: Ein guter Webauftritt ist für Vereine wichtig. Auch wenn der Verantwortliche für die Öffentlichkeitsarbeit die Webseiten nicht zwangsläufig selber gestalten muss, so sollte er unbedingt daran mitwirken, damit der Internet-Auftritt mit den Zielen und Aussagen anderer Instrumente der Öffentlichkeitsarbeit abgestimmt werden kann. 
Information: Mitarbeit an der Vereinszeitschrift, Erstellen von Info-Broschüren und Jahresberichten.
Organisation Tag der offenen Tür: Erarbeiten von Besuchsprogrammen, Betreuung von Gästen.
Aufbau einer Corporate Identity: Corporate Identity ist der einheitliche, unverwechselbare visuelle Auftritt eines Vereins. Dieser manifestiert sich u. a. in Firmenlogo, Farbgebung, in der Gestaltung von Vereinsausstattung, im Internet-Auftritt, in Prospekten sowie bei der Beschriftung von Vereinsfahrzeugen.
Veranstaltungsorganisation: Planung und Durchführung von Turnieren, Festen und sonstigen Events.
Imagekontrolle: Medienbeobachtung, Durchführen von Befragungen, Events und Auswerten von PR-Aktivitäten
Quelle: verein-aktuell


Nutzen Sie diese Vertragsformen für Sponsoring-Verträge

Ein gesunder Verein hat meisten auch gesunde, also hohe Sponsoreneinnahmen. Wie ein Sponsoring-Vertrag aufgesetzt werden sollte, welche Möglichkeiten und Alternativen es gibt und wo Vor- und Nachteile dieser Vertragsformen liegen, erfahren Sie in diesem Artikel.
Um gleich zum Anfang die Katze aus dem Sack zu lassen. Im Prinzip existieren wie bei Kaufverträgen zwei Formen von Vertragsarten, die Sie im Falle eines Sponsoring-Kontrakts auswählen können. Da wäre zum einen die schriftliche Ausgestaltung eines Vertrages und die mündliche Vertragsschließung.
Nein, der Artikel ist jetzt noch nicht zu Ende, auch wenn das Wesentliche jetzt erst einmal auf dem Tisch liegt. Wahrscheinlich werden 80% der Leser mir zustimmen, wenn ich sage, dass man doch normalerweise jegliche Sponsoring-Verträge schriftlich abschließt. Ich erwidere jedoch jetzt und sage zum Teil!

Die Vorteile von schriftlichen Verträgen

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. So oder so ähnlich könnte das Motto auch bei Verträgen heißen. In "seltenen" Fällen kann es bei mündlichen Absprachen passieren, dass man sich nicht mehr ganz an den genauen Wortlaut erinnert. Worte sind vergänglich. Es ist auch für die Deutlichkeit von Absprachen sehr sinnvoll, diese in Sätzen zu formulieren.
Umso genauer, desto besser kann man aufkommende Streitigkeiten im Keim ersticken. Zudem können in der Regel, es sei denn Sie haben einen sehr gute Steuersachbearbeiterin beim Finanzamt, die steuerlichen Vorteile nur in schriftlicher Form als Beweis geltend gemacht werden. Wie und in welcher Höhe kann ich hier nicht pauschalisieren. Es kommt da ganz individuell auf die Vertragsobjekte an.

Auch mündlich geschlossene Sponsoring-Verträge können Vorteile haben

Jetzt haben wir an sich schon so schlagkräftige Vorteile für die schriftliche Vertragsdarlegung, dass an sich ja kaum noch Platz für die Entfaltung positiver Punkte bei den mündlichen Kontrakten geben kann. Eingangs habe ich erwähnt, dass meiner Schätzung nach ein Großteil der Leser dieses Artikels mir wohl zustimmen, dass schriftliche Vertragsgestaltungsformen beim Sponsoring ganz normal sind.
Ich möchte dieser Auffassung auch nicht gänzlich widersprechen, denn wir haben gelernt, dass es viele Vorteile gibt für eine schriftliche Ausgestaltung. Aber wann machen Sie denn die besten Verträge für Ihren Verein? Ist das im Büro oder Konferenzraum oder doch im Vereinsheim an der Bar oder im Restaurant?
Ich glaube, die besten und längsten Partnerschaften werden per Handschlag in der Kneipe geschlossen. In netter Gesellschaft, in der man locker über das Geschäft und auch über Privates plaudern kann. Denn dort wird mal schnell mündlich beschlossen, dass noch ein Trikotsatz benötigt und angeschafft wird oder dass man die Zusammenarbeit per Handschlag für zwei Jahre verlängert. Die Unbefangenheit spielt eine große Rolle hierbei. Notwendig ist aber auf jeden Fall eine angenehme und freundschaftliche Atmosphäre. 
Wenn es aber nicht um kurzfristige Sachspenden geht, sollte trotz Handschlag jedoch im Nachhinein ein schriftlicher Vertrag ausgearbeitet werden. Denken Sie daran: Vertrauen ist gut, Vertrauen ist besser!
Quelle: experto.de


Neues zur Umsatzsteuervoranmeldung für Vereine

Mit Wirkung zum 1.1.2013 ist durch eine Änderung in § 6 Abs. 1 Steuerdaten-Übermittlungsverordnung (StDÜV) eine einfache elektronische Übermittlung von
- Umsatzsteuer-Voranmeldungen,
- dem Antrag auf Dauerfristverlängerung sowie
- Anmeldung der Sondervorauszahlung und Lohnsteueranmeldungen
nicht mehr möglich.
Diese (Vor-)Anmeldungen können nur noch authentifiziert elektronisch übermittelt werden. Für die authentifizierte Übermittlung wird ein elektronisches Zertifikat benötigt. Dazu ist eine vorherige Registrierung über das Portal der Finanzverwaltung „elsteronline“ notwendig, wenn die Abgabe der (Vor-) Anmeldungen nicht über kommerzielle Anbieter (z. B. Datev e.G.) erfolgt.
Wichtig: Alle ab dem 1.1.2013 übertragenen (Vor-)Anmeldungen müssen authentifiziert übertragen werden, dies gilt auch für die Voranmeldungen für Dezember 2012 bzw. bei Dauerfristverlängerung auch für November 2012, wenn diese erst ab dem 1.1.2013 übermittelt werden.
Die Registrierung erfolgt über das elsteronline-Portal der Finanzverwaltung (www.elsteronline.de). Die Registrierung sowie die Erteilung des elektronischen Zertifikats sind kostenlos. Im Rahmen der Registrierung legt der Anmelder ein persönliches Kennwort fest, mit dem dann der Zugriff auf das elektronische Zertifikat erfolgt.
Praxis-Tipp:
Die Zugangsberechtigung wird auf dem Postweg versandt, sodass die Registrierung relativ lange dauert (ca. 14 Tage). Da zum Ende des Jahres mit einem größeren Anmeldeaufkommen zu rechnen ist, sollte die Registrierung jetzt zeitnah erfolgen.

Keine Übergangsfrist – es drohen Verspätungszuschläge

Es wird keine Übergangsfrist zum Anfang 2013 geben. Kann der Unternehmer seine Voranmeldung nicht rechtzeitig an die Finanzverwaltung übermitteln, muss er mit der Festsetzung eines Verspätungszuschlags rechnen.
Quelle: verein-aktuell


Kann ein Übungsleiter zum echten Arbeitnehmer "mutieren"?

Wie lange dürfen Übungsleiter eigentlich beschäftigt werden, ohne als Scheinselbstständige zu gelten beziehungsweise ohne dass es zu Problemen beim Zahlen der sogenannten Übungsleiterpauschale kommt?
Die Frage ist wichtig, weil hierzu im Internet unterschiedlichste Angabe geistern. Und weil das so wichtig ist, lassen Sie mich heute einfach einmal das Feld von hinten aufrollen:
Wichtig für die Frage, ob jemand für seine Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder in vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten im Verein die  Übungsleiterpauschale nach § 3 Nr. 26 des Einkommensteuergesetz von derzeit 2.100 Euro (geplant für 2013: 2.400 Euro) steuerfrei erhalten kann, ist das Kriterium der Nebenberuflichkeit.

Tipp:
Ob die Übungsleiterin oder der Übungsleiter einen Hauptberuf ausübt oder nicht, spielt übrigens keine Rolle. Die Tätigkeit des Übungsleiters muss lediglich neben einem Hauptberuf ausgeübt werden können. Das ist nach Meinung des Fiskus dann der Fall, wenn eine Tätigkeit bis zu 1/3 der üblichen Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten einnimmt.

Beispiel:
Bei einer üblichen 40-Stunden-Woche entspricht das maximal 13 Stunden/Woche.
Das ist aber nur die eine Seite der Medaille. Die andere ist die Frage: Kann ein Übungsleiter zum echten Arbeitnehmer „mutieren“? Zum Arbeitnehmer wird ein „Selbstständiger“ oder „freier Mitarbeiter“ dann, wenn er im wesentlichen Umfang allein für einen Auftraggeber und weisungsgebunden arbeitet und wirtschaftlich abhängig von seinem „Auftraggeber“ ist.
Nun können Sie einwenden: „Aber Hallo. Ein Übungsleiter arbeitet natürlich weisungsgebunden. Und nun?“
In Bezug auf diese Frage hat der Fiskus (übrigens gegen den Willen der Sozialversicherungsträger) festgelegt, dass grundsätzlich keine Arbeitnehmereigenschaft vorliegt (und damit vom Verein keine Lohnsteuer und Sozialabgaben abzuführen sind), wenn sich die mehr oder weniger weisungsgebundene Tätigkeit nur in geringfügigem Umfang bewegt. Dieser „geringfügige Umfang“ wurde mit 6 Stunden pro Woche festgelegt.
Die Spitzenverbände der Sozialversicherung gehen da wesentlich schärfer vor. Ihrer Meinung nach richtet die sich Frage, ob Ihr Übungsleiter seine Tätigkeit als Selbstständiger oder in einem Beschäftigungsverhältnis ausübt, stets nach den Umständen des Einzelfalls. Dabei gilt aber auch hier der Grundsatz: Je geringer der zeitliche Aufwand, desto unwahrscheinlicher die Einstufung als „Arbeitnehmer“.

Wie passen also die 1/3-Regelung und die 6-Stunden-Regel zusammen?

Eigentlich gut, denn für die Anwendung der Übungsleiterpauschale (korrekterweise: des Übungsleiterfreibetrags) nach § 3 Nr. 26 ESTH ist es vollkommen egal, ob Ihr Übungsleiter die Tätigkeit als Arbeitnehmer oder freiberuflich ausübt.

Fazit:
Auch wenn Ihr Übungsleiter in der Regel mehr als 6 Stunden pro Woche für den Verein tätig ist (und damit möglicherweise als Arbeitnehmer des Vereins gilt), kann die Übungsleiterpauschale genutzt werden.
Quelle: Vereinswelt


Richtig delegieren leicht gemacht

Keiner kann alles und das ist auch gut so. Richtig delegieren heißt das Stichwort für dauermotivierte Mitarbeiter und Vereinsmitglieder. Aber bitte aufpassen, denn so leicht wie es sich anhört, ist es leider nicht.
Gehören Sie noch zu den Führungskräften der alten Schule und möchten am liebsten alles alleine machen, denn Sie können es sowieso am besten? Wenn es so wäre, soll dies hier überhaupt kein Vorwurf darstellen. Denn oft ist es so.
Vorgesetzte, die Arbeiten nicht delegieren, sondern das Meiste alleine machen, sind oft besser in den Arbeiten als die Mitarbeiter. Das liegt aber daran, dass auf Dauer den Mitarbeitern die Motivation fehlt und nicht gefördert bzw. gefordert werden. Man stumpft ab. Es ist wie im Sport. Man muss Leistungsfähigkeit trainieren. Auch das Loslassen, um Aufgaben delegieren zu können, muss geübt werden.

Keiner ist allwissend - trauen Sie sich zu delegieren

Gerade in einem Verein, wo man verschiedene Dinge auf so vielen verschiedenen Ebenen beachten muss. Von Menschenführung bis Vereinsrecht ist dort die Range sehr breit. Ein Vorstandsmitglied und somit Führungskraft kann einfach nicht alles wissen. Es kann schon gar nicht alles beherrschen. Jeder Mensch hat bestimmte Fähigkeiten, die uns alle voneinander abgrenzen. Die Stärken müssen gefördert werden. 

Kein Nachwuchs vorhanden?

Ist niemand da, der delegiert werden kann? Dann liegt das an mangelnde Motivation. Ihre Vereinsmitglieder müssen stimuliert werden und Anreize bekommen, aktiv im Verein mitzuarbeiten. Die Frage ist auch, wie Sie die Aufgaben übermitteln. Übertragen Sie Verantwortungsbereiche oder nur "Arbeiten"? In diesem Sinne spielt die Selbstverwirklichung eine große Rolle. Nur wer motiviert ist und einen Verantwortungsbereich übergeben bekommt, wird in seiner Rolle aufblühen und sich entfalten.
Auch Ihnen als Vereinsvorstand wird das Loslassen gut tun. Denn wenn Sie wissen, dass die Verantwortungsbereiche, die Sie übergeben haben, gut laufen, können Sie sich auch mehr Ihren weiteren Führungsaufgaben im Verein widmen. So ist eine Aufgaben- und Verantwortungsbereichsdelegation für Vereinsmitglieder und Vereinsvorstände eine Win-Win-Situation. 
Quelle: experto.de


So finden Sie Helfer im Verein

Projekte des Vereins finden schnell den begeisterten Zuspruch der Mitglieder – bis es darum geht, Helfer zu finden, die diese Projekte umsetzen. Häufig liegt dies aber auch daran, dass man bei der Suche nach Mitstreitern das Projekt nicht richtig vermittelt. Dadurch bleibt das Interesse an einer Mitarbeit meist sehr gering.

Klar sagen, was man sucht

Häufig wird bei der Suche nach Helfern das Projekt in groben Zügen beschrieben und dann die lapidare Frage gestellt, wer hier helfen möchte. Doch das spricht die Vereinsmitglieder nur in den seltensten Fällen an.
Beschreiben Sie genau, was Sie von den einzelnen Helfern erwarten. Erstellen Sie eine Kurzübersicht, die die folgenden Punkte beinhalten sollte:
Das Projekt: Beschreiben Sie, was geplant ist und auch, warum man dieses Projekt umsetzen will und welche Ziele man damit erreichen will. Wichtig ist, dass die angesprochenen Personen davon überzeugt werden, dass es sich lohnt, sich an der Aktion zu beteiligen.

PRAXIS-TIPP

Die Aufgabe
Teilen Sie das Projekt in möglichst kleine, überschaubare Arbeitsschritte auf. Beschreiben Sie die einzelnen Aufgaben kurz, aber möglichst präzise. Der Interessent muss innerhalb kürzester Zeit erkennen können, ob dies eine Aufgabe ist, die ihn interessiert.

Die Anforderungen
Stellen Sie dar, welche Anforderungen an den Helfer gestellt werden. Sind spezielle Kenntnisse notwendig, machen Sie hierauf aufmerksam. Hier ist Ihr Fingerspitzengefühl gefragt. Auf der einen Seite dürfen die Anforderungen nicht zu hoch geschraubt werden, um Interessierte nicht gleich wieder zu verschrecken. Andererseits unterstreichen gewisse Anforderungen aber auch, dass hierfür eben nicht jeder geeignet ist, was die Wertigkeit der Aufgabe für den Interessenten erhöht.

Unterstützung gewährleisten

Häufig sind Mitglieder zwar grundsätzlich dazu bereit, Aufgaben zu übernehmen. Sie haben aber auch Angst, dass sie den Anforderungen nicht gerecht werden und sich eventuell vor anderen Vereinsmitgliedern „blamieren“ würden. Hier sollte man zum einen klarmachen, dass sich jemand, der etwas für den Verein aktiv tut, nie vor den blamieren kann, die nichts tun.
Sie sollten aber auch von Anfang an deutlich machen,  dass der Vorstand hinter dem Projekt steht und den Mitgliedern jede Unterstützung zukommen lässt, die diese benötigen. Deshalb sollte schon im Vorfeld ein Vorstand- Ansprechpartner für die Aktion bestimmt werden, der auch bei Rückfragen bezüglich der verschiedenen Aufgaben zur Verfügung steht.

Direkte Ansprache

Wenn Sie Mitglieder kennen, die die benötigten Fähigkeiten für ein Projekt besitzen, sprechen Sie diese direkt an. Sagen Sie offen, dass Sie die Fähigkeiten des Mitgliedes kennen und hoch einschätzen. Fragen Sie, ob das Mitglied sich nicht am Vereinsprojekt beteiligen will.
In den meisten Fällen wird das Mitglied zunächst absagen. Hier gilt es, Überzeugungsarbeit zu leisten. Sehr häufig werden die folgenden Gründe für eine Absage ins Spiel gebracht:
Das Mitglied weist darauf hin, dass man für das Projekt nicht genügend Zeit zur Verfügung habe. In 80 % der Fälle handelt es sich hier um eine Schutzbehauptung. Sie sollten für diese Frage gewappnet sein und detailliert erläutern können, wie hoch der tatsächliche Zeitaufwand ist. Unterstreichen Sie dabei, dass man die Termine noch nicht festgelegt habe und diese mit den Mitgliedern abstimmen werde, sodass man auch auf die Belange einzelner Mitglieder Rücksicht nehmen könne.
Ein weiteres beliebtes Argument ist, dass man sich nicht zutraue, die Aufgabe zu erfüllen. Verweisen Sie hier auf das vom Mitglied bereits Geleistete (das muss nicht immer im Verein gewesen sein). Machen Sie auch deutlich, dass die Teilnehmer am Projekt die volle Rückendeckung des Vorstands haben.

Auch hier kann man Helfer finden

Sollten die Helfer nicht in den eigenen Reihen gefunden werden können, versuchen Sie es außerhalb des Vereins. Nicht selten gibt es Leute, die sich nicht an einen Verein binden wollen, aber gerne bereit sind, den Verein in einem einzelnen Projekt zu unterstützen.
Hier sind beispielsweise häufig die örtlichen Handwerksbetriebe von Nutzen, die nicht nur das fachliche Know-how stellen können. Hier kann man auch professionelles Handwerkszeug in Anspruch nehmen. Dass auf die Unterstützung durch den örtlichen Betrieb hingewiesen wird, dürfte selbstverständlich sein. 

Hier sollen Sie verzichten

Sie sollten auf die Mitarbeit eines Mitgliedes verzichten, wenn Sie den Eindruck haben, dass es nur zustimmt, um Sie loszuwerden. Auch eine halbherzige Zusage („na gut, ich kann’s ja mal versuchen“) ist keine gute Voraussetzung für eine Mitarbeit am Projekt.
Wenn sich kein verlässlicher Stab finden lässt, müssen Sie auch überlegen, das ganze Projekt abzusagen. Bedenken Sie, dass ein Projekt, das abgebrochen werden muss, für die bis dahin Beteiligten eine große Enttäuschung darstellt. Die Helfer bei einer gescheiterten Aufgabe werden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mehr für ein weiteres Projekt zur Verfügung stehen. 
Quelle: verein-aktuell


Diese Neuregelung im Verein braucht Sie nicht zu beunruhigen. Oder doch?

Dürfen oder müssen Sie den 400-Euro-Jobbern im Verein jetzt eigentlich ab 1.1.2013 mehr Geld zahlen? Hintergrund: Zum 1.1.2013 steigt die Grenze für sogenannte geringfügige Beschäftigungen von derzeit 400 auf 450 Euro. Soviel dürfen die „Mini-Jobber“, wie sie auch genannt werden, dann hinzu verdienen, ohne dass Steuern und Abgaben fällig werden. Wobei das so nicht mehr ganz stimmt. Denn zum einem zahlt Ihr Verein Pauschallabgaben - zum anderen sind Mini-Jobber, die ab dem 1.1.2013 bei Ihnen im Verein arbeiten, anders als die bisherigen Minijobber nicht mehr automatisch rentenversicherungsfrei, sondern rentenversicherungspflichtig (können sich aber befreien lassen).
Nur weil Mini-Jobber ab dem 1.1.2013 mehr verdienen dürfen, heißt das nicht, das sie auch mehr verdienen müssen. Es bleibt also Ihnen überlassen, ob Sie die Erhöhung nutzen, um zum Beispiel die Stundenzahl zu erhöhen, die die Mini-Jobberin oder der Mini-Jobber pro Monat für den Verein arbeitet, oder ob Sie den Kräften eine Gehaltserhöhung gönnen - oder einfach gar nichts tun. Eine Verpflichtung, irgendetwas zu ändern, gibt es jedenfalls nicht.
Quelle: vereinswelt


Soviel darf jeder Hartz-IV-Empfänger hinzuverdienen

Sie haben einen Mitarbeiter angestellt, der Hartz 4 bekommt. Er verdient derzeit 100 Euro je Monat. Dürfen Sie zusätzlich noch die Ehrenamtspauschale in Höhe von 500 Euro auszahlen, ohne dass der Mitarbeiter diesen Betrag beim Jobcenter melden muss?
Die Ehrenamtspauschale macht derzeit 500 Euro/Jahr aus. Das sind 41,66 Euro/Monat. Zusammen mit den 100 Euro macht das knapp 142 Euro aus, die der Hartz-IV-Empfänger erhält.
Seit der Änderung der Hartz IV-Gesetzgebung zum 01.04.2011 werden Pauschalzahlungen wie Erwerbseinkommen berücksichtigt. Allerdings wird in diesem Fall der Grundfreibetrag von 100 Euro (soviel darf jeder Hartz-IV-Empfänger ohne Anrechnung auf die bezogenen Leistungen hinzuverdienen) auf 175 Euro erhöht.
175 Euro pro Monat. Kommt Ihnen diese Zahl nicht bekannt vor? Ja, das kann kein Zufall sein. Die 175 Euro mal 12 ergeben den Betrag der derzeit gültigen Übungsleiterpauschale.
Doch wie auch immer: wichtig ist, dass die Grenze von 175 Euro in keinem Monat überschritten wird, denn im Sozialrecht ist die Monatsgrenze ausschlaggebend. Bezieht der Hartz-IV-Empfänger mehr Geld, muss er sich eine Anrechnung gefallen lassen.
Quelle: Vereinswelt
 

 
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