Januar 2008 bis März 2013


Vereinshilfe Archiv: Dieter Strothmann

Nr. 63 - 26. Juni 2012

Sponsoring und Umsatzsteuerfolgen

Die OFD Karlsruhe hat in einer Verfügung vom 28.2.2012 in recht ausführlicher Weise die umsatzsteuerlichen Folgen beim Sponsoring zusammengefasst, mit der Feststellung, dass die erforderliche Aufteilung der Leistungen und Entgelte grundsätzlich der körperschaftsteuerlichen Zuordnung folgt.
Wie in der Praxis bekannt, liegen nach dem jeweiligen Sponsoring-Vertrag/der vertraglichen Abrede entweder konkrete Leistungen vor, z. B. für Banden- oder Trikotwerbung, Anzeigen in Vereinszeitschriften, Publikationen, Lautsprecherdurchsagen, Überlassung von Eintrittskarten etc., oder sog. Duldungsleistungen. Dies also beschränkt auf die Aufnahme des Vereins-Emblems oder Logos des Sponsors in Verbandsnachrichten, in dezenter Weise auf dem Briefpapier, in Rechenschaftsberichten, über Veranstaltungshinweise oder Ausstellungskatalogen.
Bei Duldungsleistungen, mit dem wesentlichen Kriterium, dass dies ohne besondere optische Hervorhebung des Sponsors oder Nennung von Botschaften vereinbart wird, kommt nach wie vor der ermäßigte Steuersatz von 7 % zur Anwendung, da kein steuerschädlicher wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vorliegt. 
Beispiel: Eine Versicherung zahlt dem Sportverein für das Hockeyturnier einen Zuschuss von 10.000 Euro mit der Verpflichtung, dass in der Festschrift und im Festprogramm auf die finanzielle Unterstützung des Sponsors durch Abdruck des Firmenlogos hingewiesen wird.
Ein Bankinstitut zahlt einen vergleichbaren Betrag, jedoch mit der Verpflichtung für den Verein, neben dem Banklogo auch weitere Werbeaussagen/allgemein bekannte Werbeslogans über Bankleistungen aufzuführen/aufzudrucken.
Die Folge: Bei der Versicherung liegen steuerpflichtige Duldungsleistungen durch den Verein vor, somit 7% USt; bei dem Kreditinstitut wird durch den Abdruck von Werbeslogans eine Werbeleistung im Rahmen eines steuerschädlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ausgeführt, somit 19 % USt.
Die OFD weist im Übrigen nochmals darauf hin, dass steuerbegünstigte Organisationen/Körperschaften dem Sponsor eine Rechnung mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer erteilen müssen (soweit keine Kleinunternehmerschaft des Vereins vorliegt).
Vorsicht geboten ist jedoch bei Sach- oder Dienstleistungen im Rahmen des Sponsorings: Soweit Gegenstände ausschließlich für den ideellen Bereich oder für steuerfreie Umsätze verwendet werden, schließt dies den Vorsteuerabzug aus. Die OFD nimmt auch zu weiteren umsatzsteuerlichen Konsequenzen bei der Zuwendung von Gegenständen, dies auch mit Hinweis auf die ab dem 1.4.2012 insoweit veränderten Umsatzsteuervorgaben, Stellung.
Fundstelle: OFD Karlsruhe, Verfügung v. 28.2.2012, S 7100 – Karte 17
Quelle: Lexware verein aktuell


Achtung: Beachten Sie die GEZ-Gebühren für Vereine

Ab dem 01.01.2013 ändert sich für Non-Profit-Organisationen etwas Grundlegendes bei der Ansetzungshöhe von GEZ-Gebühren. Welche positiven oder negativen Auswirkungen die neue Gebührenordnung auf Ihren Verein ausübt, erfahren Sie hier in diesem Artikel.
Das zukünftige Gebührenmodell der GEZ, das zur Sicherung der rechtlich öffentlichen Rundfunkanstalten geändert wurde, ist nicht erst vor kurzem geändert worden. Der Beschluss bzw. viel mehr der Kompromiss aus Berlin wurde bereits Ende 2010 verabschiedet, der ein komplett neues Gebührenmodell vorsieht.
Ob sich die neue Gebührenordnung nun positiv oder negativ auf Ihren Verein auswirkt, muss individuell betrachtet werden. Im Allgemeinen finde ich aber durchaus, dass es mehr positive als negative Aspekte für unsere Vereine gibt.
Betroffen von den, ab dem 01.01.2013 gültigen, Änderungen sind, neben privaten Haushalten, auch Einrichtungen des Gemeinwohls. Darunter zählen natürlich auch unsere gemeinnützigen, eingetragenen Vereine (e. V.).

GEZ-Gebühr je Betriebsstätte

Was ist also neu? Neu ist, dass nicht pro Gerät, sondern pro Betriebsstätte abgerechnet wird. Aber bitte nicht zu früh freuen. Als Betriebsstätte zählen diverse Bereiche:
- Vereinsheim
- Geschäftsstelle
- Zweigstellen
- andere ähnlich getrennte Abteilungen / Bereiche 
Es ist also ab dem 01.01.2013 egal wie viele Geräte verwendet werden. 2012 muss zum Beispiel noch jedes Gerät gemeldet werden. Egal ob internetfähiger Rechner, Radio oder Fernseher. Dieser Aufwand fällt also komplett weg.
Es reicht also, wenn Sie nur die Bereiche und Abteilungen der GEZ nennen, wo eben ein solches Gerät verwendet wird. Dies ist auch der Grund, wieso man nicht pauschal sagen kann, ob die Änderungen wirklich positiv für Ihren Verein sind. Es kommt da natürlich darauf an, wie Ihr Verein medial strukturiert ist.
Quelle: experto.de


Diese Gefahren lauern im www. auch für Vereine

Spams, Trojaner, Viren und Co. auf der einen, unzureichendes Know-how in Sachen Internetrecht auf der anderen Seite: Im World Wide Web lauern viele Fallen, in die Vereine tappen können. Damit bringt man unter Umständen nicht nur den Verein in Gefahr, möglicherweise bekommen auch ehrenamtlich engagierte Mitglieder Schwierigkeiten. Das gilt es zu verhindern!

Recht und Unrecht im World Wide Web

Markus Schlier, ehrenamtlicher Geschäftsführer eines Vereins, ist wütend. Ihm flatterte eine Abmahnung einschließlich einer saftigen Rechnung ins Haus. Der Grund: Der Verantwortliche für den Webauftritt des Vereins hatte die Wegbeschreibung zum Vereinsheim gelöscht und stattdessen einen Routenplaner auf der Internetseite eingebunden. Was hinter der guten Absicht steckt, hat sich jetzt als Stolperfalle erwiesen. Der Einsatz dieses Routenplaners auf der Vereinsseite ist rechtswidrig. Dagegen gehen Urheber der Software und dessen Rechtsanwalt jetzt vor. In diesen „Hinterhalt“ ist übrigens schon mehr als ein Verein getappt: Routenplaner werden im Internet angeboten und anschließend mittels Suchmaschinen aufgespürt. Wer das Produkt widerrechtlich nutzt, wird zur Kasse gebeten. Da schützt auch Unwissenheit nicht!

Die vereinseigene Homepage

Eine Homepage ist mittlerweile für jeden Verein ein wichtiges PR-Instrument. Da für viele Vereine, die mit der professionellen Erstellung verbundenen Kosten nicht tragen können, werden Webseiten häufig ehrenamtlich angefertigt.
Vordefinierte Vorlagen machen es dem Anwender leicht, attraktive Seiten ohne Programmierkenntnisse zu gestalten – einige wenige Mausklicks und der Verein ist im weltweiten Datennetz präsent.
Achtung: Was das Know-how in rechtlichen Fragestellungen rund um das Internet anbelangt, gibt es häufig Wissensdefizite, die den Verein bzw. den Vorstand möglicherweise teuer zu stehen kommen.
Die einfache Möglichkeit, Inhalte in Form von Datenmaterial aus dem Netz zu laden, lässt viele Anwender vergessen: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum und auch kein Selbstbedienungsladen.
Ein Mindestmaß an Rechtskenntnissen ist deshalb dringend geboten, wenn man im Internet aktiv ist. Auch wenn es unbequem ist, sollten Verantwortliche das Webangebot sorgfältig überprüfen und sich davon überzeugen, dass es in keiner Hinsicht gegen das Gesetz verstößt. Das mag zwar unangenehm und unbequem sein, spart aber letztendlich u. U. eine Menge Ärger und Kosten.

Die häufigsten Fallen:

Missachten von Urheberrechten

Im Internet gibt es eine große Auswahl an Bildern. Auch wenn das Musikinstrument oder der Tennisschläger noch so gut auf die Homepage passen, überprüfen Sie, ob es hierfür ein sogenanntes Copyright gibt (das ist übrigens i. d. R. der Fall!). Wer immaterielle Rechte an geistigen Werken – dazu gehören auch Bilder – missachtet, kann zu einer satten Zahlung herangezogen werden.

Fehlendes Impressum

Internetseiten ohne Impressum sind nicht erlaubt. Im Impressum müssen Sie angeben, wer für den Inhalt des Webauftritts rechtlich verantwortlich ist. Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum kann für den Verein böse Konsequenzen haben. Wichtig außerdem: Nur ein aktuelles Impressum entspricht den Anforderungen des Gesetzgebers.

Missachten von Persönlichkeitsrechten

Wer eigene Fotos schießt und glaubt, auf der sicheren Seite zu sein, irrt. Sollen Fotos ins Netz gestellt werden, auf denen Personen abgebildet sind, gilt Folgendes: Diese Fotos dürfen nur veröffentlicht werden, wenn die Personen damit einverstanden sind. Eine ungefragte Veröffentlichung von Fotos, auf denen Dritte z. B. auf Partys abgelichtet sind, verletzen die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen. „Opfer“ können rechtlich gegen den Missbrauch vorgehen.

Plagiate

Auch für Texte gelten Urheberrechte. Wer die Erklärung für Fachbegriffe, wie z. B. „Abseits im Fußball“, von Dritten abschreibt, macht sich strafbar! Das Austauschen einzelner Wörter reicht nicht aus. Jeder muss seine Texte selbstständig formulieren.
Auf der sicheren Seite in Sachen Copyright sind alle, die folgenden Grundsatz berücksichtigen: Webinhalte sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt. Dazu ist kein expliziter Hinweis des Urhebers notwendig. Wer fremde Inhalte verwenden möchte, benötigt die Erlaubnis des Rechteinhabers. Ausnahmen gelten lediglich für sogenannte Open Contents, sprich „freie Inhalte“.
Hoffnung, nicht erwischt zu werden, sollte sich keiner machen: Inhalte, die jeder im WWW sehen kann, sind dank ausgezeichneter Suchmaschinen recht einfach aufzuspüren. Dementsprechend ist es ebenso simpel, diese Rechtsverstöße zu verfolgen.

Lästige Spammer

Max Maier, Kassierer eines Sportvereins, wundert sich: Seit einigen Wochen erhält er täglich zahlreiche unerwünschte E-Mails. Gerade öffnet er den Anhang einer elektronischen Nachricht, als seine kleine Tochter in den Raum kommt. Auf dem Bildschirm erscheinen „nackte Tatsachen“. Das ist Maier sehr unangenehm. Einen Spamfilter hat er nicht auf seinem Rechner installiert. Bislang ist er von Spams weitgehend verschont geblieben, da er mit der Weitergabe seiner E-Mail-Adresse sehr vorsichtig ist.
Der Grund für die plötzliche Nachrichtenflut: Auf der Vereinshomepage werden seit Neustem alle E-Mail-Adressen der Vorstandsmitglieder veröffentlicht. Was man dabei nicht bedacht hat. ist Folgendes: Sogenannte Robots durchforsten das gesamte Internet nach E-Mail-Adressen. Sie suchen in Quelltexten von Webseiten nach Klammeraffen (@) oder dem Begriff „mailto“. Im Klartext heißt das: Nicht nur Personen, die aktiv eine Adresse weitergeben, werden von Spammern belästigt, sondern alle, an deren Adresse die Versender von Spams in irgendeiner Form gelangen,
Zur Information: Für den Absender der lästigen Nachrichten spielt es so gut wie keine Rolle, ob er Schreiben an 1.000 oder 1.000.000 Adressen verschickt. Die Möglichkeit, nahezu zum Nulltarif Werbung zu übertragen, führt zu Massen-Mailings, überflutet unsere elektronischen Postkästen und behindert den komfortablen Umgang mit geschäftlichen und privaten Mails.
Tipp: Um Vorstandsmitglieder und andere Personen im Verein zu schützen, sollten E-Mail-Adressen als Grafik auf Internet-Seiten eingebunden werden. Damit sind die Informationen für die Besucher des Webangebots sichtbar, Robots hingegen haben keine Chance, die E-Mail-Adressen automatisch abzugreifen.
Spams sind nicht nur lästig, sie haben häufig auch ungebetene Gäste in Form von Spionen, Abzockern, Schädlingen und Co. im Gepäck. Diese Mail-Anhänge wiederum bilden eine ernsthafte Gefahrenquelle für den Empfänger. Da der Gesetzgeber nicht in ausreichendem Maße vor Spams schützt, müssen Anwender selber die Initiative ergreifen, damit sie von Spams verschont werden.

Die häufigsten Gefahren

Hier ein kurzer Überblick über die gefährlichsten E-Mail-Anhänge:
Dialer
Einwahlprogramme, mit deren Hilfe Dienstleistungen im Internet abgerechnet werden können. Für User betroffener Rechner kann das teuer werden!
Viren
Programme, die sich i. d. R. selbst reproduzieren und großen Schaden anrichten können, z. B. Daten beschädigen oder löschen
Würmer
Ähneln Viren, basieren jedoch auf anderen Techniken
Trojaner
Programme, die sich als hilfreiche Anwendung tarnen, aber in Wirklichkeit andere Funktionen ausführen, die nichts Gutes im Sinn haben
Spyware
Software, die in anderen Anwendungen versteckt wurde und den Rechner des Anwenders ausspioniert. Der User merkt i. d. R. nicht, dass der Rechner befallen ist. Auf diese Weise können unentdeckt Zugangscodes etc. ausgespäht werden.
Hoax
Falschmeldung, die häufig sogar vor einem Virus warnt, um Computeranwender auf eine falsche Fährte zu locken. Unerfahrene Anwender, die diesen Mails Glauben schenken, leiten diese i. d. R. an Freunde und Bekannte weiter. Dadurch ist für eine schnelle Verbreitung gesorgt!
Phishing
Versuche, über gefälschte WWW-Adressen an Daten des Internet-Benutzers zu gelangen.
Vereine, die über ein eigenes Büro verfügen, sollten sich unbedingt mit einem Spam-Filter schützen. Dabei handelt es sich um ein Computerprogramm, das Spams erkennt und diese filtert. Auf diese Weise bleiben Sie von den überflüssigen Mails weitestgehend verschont. Darüber hinaus sollte ein sorgfältiger Umgang mit der Weitergabe der E-Mail-Adresse selbstverständlich sein.
Quelle: Lexware verein aktuell


Hockey und Jura-Studium verbinden

Der Wiesbadener Tennis- und Hockey-Club e.V. („WTHC“) und die EBS Law School der EBS Universität für Wirtschaft und Recht bauen die gemeinsame Kooperation aus. Ziel ist die Verbindung von Bildung und Sport für die persönliche, sportliche und berufliche Entwicklung von jungen Menschen.

Die EBS Law School der EBS Universität für Wirtschaft und Recht ist die jüngste juristische Fakultät in Deutschland. Als solche hat sie den Anspruch, auch die modernste und innovativste zu sein und in der deutschen Juristenausbildung neue Standards zu setzen. Seit Herbst 2011 bietet die EBS an ihrer Law School am Standort Wiesbaden als erste und einzige Universität in Deutschland ein vollwertiges, klassisches Jura-Studium mit rein wirtschaftsrechtlichen Schwerpunktbereichen an. Das Ausbildungsprofil geht vom klassischen Jura-Studium mit dem Abschlussziel der Ersten juristischen Prüfung (1. Staatsexamen) aus. Mit dem Bachelor of Laws (LL.B.) und einem integrierten Master in Business (M.A.) erwerben die Absolventen der EBS Law School drei hochwertige Abschlüsse in rund 4,5 Jahren. Der WTHC, im Nerotal von Wiesbaden gelegen, ist einer der größten und renommiertesten Tennis- und Hockey-Clubs in Hessen. Mit seiner 100-jährigen Geschichte und ca. 1.300 Mitgliedern gehört der WTHC zu den traditionsreichsten Sportclubs im gesamten Bundesgebiet. Wie das Tennis hat auch Hockey eine lange Tradition im WTHC. Der Club kann auf großartige Erfolge zurückschauen und ist eine der Top-Sportstätten in Wiesbaden. Hockey im Nerotal war und ist ein Anziehungspunkt für Kinder und Jugendliche und das Vorstands-Team versteht die Jugendarbeit als gesellschaftspolitische Verantwortung. Auch deshalb wurde das Vorstands- und Trainerteam in den letzten Jahren sukzessive ausgebaut, um an die Erfolge in den 80er und 90er Jahren anzuknüpfen und gleichzeitig das Angebot für Hobbysportler zu erweitern.

Die Kombination von exzellenter Bildung und der Möglichkeit zur Ausübung der eigenen Sportart ist aus Sicht der Verantwortlichen beider Kooperationspartner ein wesentlicher Bestandteil eines erfolgreichen Werdegangs und eines ausgeglichenen gesellschaftlichen Lebens. Die Verkürzung der Schulzeit sowie den damit einhergehenden erhöhten Zeitaufwand in der Woche und die immer engeren Zeitpläne im Rahmen von Studium und Ausbildung verlangen viel Flexibilität und Leistungswillen der einzelnen Schüler und Studenten. Die Ausübung eines Nebenjobs ist teilweise nur bedingt oder gar nicht mehr möglich genauso wie ein notwendiger Ausgleich durch sportliche Betätigung. Die EBS Law School und der WTHC wollen es Hockeytalenten ermöglichen, eine juristische Ausbildung an einer der juristischen TOP-Fakultäten in Deutschland zu genießen und gleichzeitig ihrem Sport auf einer der schönsten Anlagen Deutschlands im Nerotal nachzugehen.

In diesem Zusammenhang werden die Stipendienprogramme der EBS Law School für alle Hockeybegeisterten erweitert, um somit eine qualitative hochwertige Universitätsausbildung mit der Mannschaftssportart Hockey zu verbinden. Durch das Stipendienprogramm wollen beide Partner Interessenten aus dem gesamten Bundesgebiet für den Standort Wiesbaden begeistern und junge Hockeytalente in die hessische Landeshauptstadt holen.

Nutze die Gelegenheit und informiere Dich direkt beim WTHC oder der EBS über dieses Angebot.

Du hast Fragen zum Studienprogramm oder dem Stipendienprogramm der EBS-Law School? Dann besuche am 29. Juni 2012 von 16 – 19 Uhr die Veranstaltung Entdecke Jura an der EBS Law School in Wiesbaden. Weitere Informationen und Anmeldung findest Du unter www.ebs.edu/entdeckejura
Paul-Albert Schullerus steht für Dich persönlich für Fragen zum Jura-Studium oder dem Stipendienprogramm sowie dessen Voraussetzungen zur Verfügung:

Kontakt EBS Law School:                      Kontakt WTHC:
Paul-Albert Schullerus                             Markus Schröder
Business Development Manager               Leiter der Hockey-Abteilung
Phone: +49 611 7102 1589                      Phone +49 611-520610
paul-albert.schullerus@ebs.edu                m.schroeder@wthc.net


Corporate Identity und Corporate Design im Verein –

Die 5 besten Tipps

Corporate Identity (CI) und Corporate Design (CD) sind Marketinginstrumente, die nicht nur bei Unternehmen durch das äußere Erscheinungsbild zu Bekanntheit und Erfolg führen, sondern auch im Verein eine Rolle spielen, um sich bekannt zu machen und Mitglieder zu gewinnen. Hier die 5 besten Tipps für Corporate Identity und Corporate Design im Verein.
Das äußere Erscheinungsbild eines Vereins ist das Corporate Design. Das Vereinslogo ist die Visitenkarte, die visuelle Identität eines Vereins. Bei älteren Vereinen existiert das Vereinsemblem schon mehrere Jahrzehnte und ist oft nicht mehr modern. Deshalb sind Überlegungen von Vereins-Vorständen nicht selten, ihr Corporate Design zu verjüngen und sich eine modernere Corporate Identity zu geben.

Was ist Corporate Identity?

Corporate Identity ist - wie schon in der Bezeichnung erhalten - die Identität eins Vereins, so wie sie von außen wahrgenommen wird. Es ist das Siegel der Persönlichkeit eines Vereins, der Vereins-Struktur und eines Wertesystems, das vom Verein und seinen Mitgliedern repräsentiert wird. Das Corporate Design in einem Logo oder Emblem ist die visualisierte Form der Corporate Identity, die im Leitbild eines Vereins festgehalten wird.

Was ist Corporate Design?

Corporate Design beschreibt das einheitliche Erscheinungsbild eines Unternehmens und Organisation. Es ist auf der Homepage zu finden, auf der Korrespondenz wie Briefen oder E-Mails, bei Vereinen auf Wimpeln und Fahnen und auf Werbemitteln.

Die 5 besten Tipps für eine optimales CI und ein schlagkräftiges CD

Es ist nicht zwingend erforderlich, dass der Verein eine Werbeagentur beauftragt, ein Corporate Design zu entwickeln. Viele Druckereien sind in der Lage, Ideen grafisch umzusetzen. Gerade dann, wenn der Verein schon seit längerer Zeit besteht, gibt es bereits ein äußeres Erscheinungsbild, mit dem der Verein identifiziert wird. Wer sich ein modernes Corporate Design und eine entsprechende Corporate Identity zulegen will, für den gibt es hier die 5 besten Tipps:
1. Eine Analyse erstellen, was an Veränderungen erforderlich ist, um dem Corporate Design eine moderne und aussagekräftige Note zu geben.
2. Vorschläge für ein neues Corporate Design von den Mitgliedern erarbeiten lassen. Ein Workshop zur Ideenfindung im Rahmen einer lebendigen Mitgliederversammlung trägt zur Motivation der Mitglieder bei. 
3. Das Leitbild des Vereins als Corporate Identity auf den Prüfstand stellen. In länger bestehenden Vereinen gibt es oft kein Leitbild. Bei neu gegründeten Vereinen muss es nach der Zielsetzung entwickelt werden. Auch hier ist es von Vorteil, das Leitbild von den Mitgliedern entwickeln zu lassen.
4. Eine engere Auswahl der erarbeiten Vorschläge für das CD und CI treffen. Es sollten mindestens zwei Vorschläge zur Auswahl stehen, um über das künftige Corporate Design zu entscheiden. Es muss mit dem Leitbild (Corporate Identity) abgeglichen werden.
5. Ist das optimale Corporate Design, ein Logo mit einem schlagkräftigem Slogan, entwickelt, sollte es auch auf allen relevanten Kommunikationsebenen erscheinen: auf Briefbögen im Schriftverkehr, als Signatur in E-Mails, bei Pressemitteilungen und auf der Vereinskleidung.

Welche Vorteile haben Corporate Identity und Corporate Design für den Verein?

Im Vereinsleben geht die Entwicklung dahin, dass immer weniger Menschen bereit sind, sich im Verein zu engagieren. Bei einem modernen Erscheinungsbild, das sowohl im Logo (Corporate Design) als auch in dem im Leitbild enthaltenen Motto oder einem fetziger Slogan (Corporate Identity) zu finden ist, wird Interesse geweckt.
Durch ein modernes äußeres Erscheinungsbild gelingt es, jüngere Menschen zu gewinnen und Nachwuchsförderung im Verein zu betreiben. Wenn dann die Struktur der Vereinsführung auch noch modern ausgerichtet ist und sich nicht an einer starren hierarchischen Ordnung orientiert, sondern mehr Mitbestimmung im Verein zulässt, dann sind CI und CD Aushängeschilder für einen Verein.
Quelle: experto.de

 
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