Januar 2008 bis März 2013


Vereinshilfe Archiv: Dieter Strothmann

Nr. 56 - 29. September 2011

Warum interessiert sich keiner für unsere Internetseite?

Immer mehr Vereine verfügen inzwischen über eine eigene Internetseite. Häufig ist die Enttäuschung aber groß, weil die Seite nicht die Beachtung findet, die man sich erhofft hat. Das man nur wenige Zugriffe – und die dann noch aus den eigenen Reihen – verzeichnet, kann unterschiedliche Gründehaben.

Bekanntmachung

Zunächst einmal muss die Öffentlichkeit von Ihrer Website erfahren. Darum gehört der Hinweis auf die Internetadresse auf alle Drucksachen, wie Briefbögen, Handzettel, Plakate usw. Außerdem sollte in Pressemitteilungen und Ähnlichem darauf hingewiesen werden.
Für wenige Cent kann man auch „Visitenkarten“ drucken lassen, die an Besucher erteilt werden, um auf die Vereinsseite hinzuweisen.
Eine andere Möglichkeit, die Seite bekannt zu machen, sind Kooperationen mit anderen Vereinen. Bieten Sie einem befreundeten Verein an, dass Sie auf Ihrer Seite einen Link anbringen, über den man dann auf die Homepage des anderen Vereins gelangt. Im Gegenzug verlinkt der Verein auf Ihre Seite. So profitieren beide Seiten von den Besuchern der Homepage des anderen.
Wenn Sie Kooperations-Links aufnehmen, sollten Sie den Link aber so gestalten, dass dieser in einem Fenster geöffnet wird. Ihre Seite bleibt dann beim Besucher weiter auf dem Monitor. Wenn Sie einen einfachen Link setzen, verlässt der Besucher Ihre Seite komplett und wird nur in seltenen Fällen zurück kommen.

Inhalte müssen interessieren

Häufig werden die Internetseiten genutzt, um hierüber die Mitglieder zu informieren. Das ist nicht ungefährlich. Interna des Vereins sollten nicht über diesen Weg sondern besser per E-Mail kommuniziert werden.
Die Internetseite als Informationsplattform für die Mitglieder hat aber noch einen weiteren Nachteil: Sie ist für Besucher, die nicht dem Verein angehören, uninteressant. Wenn Sie eine Internetseite gestalten, denken Sie daran, dass es sich hier um ein Schaufenster für die Öffentlichkeit handelt. Und ein Geschäftsmann stellt auch keine Buchhaltungsunterlagen ins Schaufenster, um zu zeigen, wie gut es ihm geht, sondern die Angebote, die seine Kunden interessieren. So sollten Sie es auch auf Ihrer Internetseite halten.
Überlegen Sie, was die Öffentlichkeit interessiert. Dazu gehören außergewöhnliche Leistungen des Vereins, öffentliche Veranstaltungen usw. Dass ihr Verein zur Zeit mal keinen finanziellen Engpass hat, ist keine Meldung für die Internetseite. Wenn aber der Chor zum Meisterchor wurde, die erste Mannschaft des Fußballvereins aufgestiegen ist oder auch der Verein den Bürgermeister zum Ehrenmitglied macht, das sind Meldungen, die auf Ihre Homepage gehören.

Es tut sich nichts

Das Internet ist ein schnelles Medium und lebt von der Veränderung. Wenn Sie eine Internetseite gestalten und sich danach nicht mehr darum kümmern, wird das Interesse hieran schnell erlahmen. Auf Ihrer Homepage muss es Veränderungen geben.
Nun hat man natürlich nicht immer etwas Aktuelles parat. Dann müssen Sie sich etwas einfallen lassen. Wie wäre es mit Spieler-Porträts der Fußballmannschaft. Das muss nicht immer die erste Mannschaft sein. Ein fröhliches Porträt der „Bambini“ kommt bei den Besuchern der Seite sicher auch gut an. Oder Sie bauen ein Gewinnspiel ein. Die Gewinne müssen nicht riesig sein, vielleicht zwei Freikarten für das nächste Konzert des Chores. Hauptsache, es tut sich was.

Bleiwüste

Wenn eine Internetseite viel Text beinhaltet, spricht man von der „Bleiwüste“ (Begriff aus alten Zeitungstagen, wo die Seiten noch mit Bleilettern gesetzt wurden). Zu viel Text ist für eine Internetseite tödlich. Gerade die erste Seite sollte mit Bildern aufgepeppt werden, um den Besucher zu binden. Achten Sie aber darauf, dass Fotos auf 72 dpi (Dot per Inch – Punkte pro Zoll) heruntergerechnet werden, damit die Zeit für das Anzeigen der Seite nicht zu lange dauert. Wenn der Besucher lange warten muss, bis die Seite „steht“, wird er sie schon vorher verlassen.

Wirrwarr

Man findet immer wieder Seiten im Netz, die Bilder beinhalten, mit wenig Text arbeiten – aber alles wild durcheinander wirbeln. Das schreckt den Besucher ab. Die Seite sollte deshalb eine klare Struktur haben, so dass der Besucher sich schnell zurecht findet. Achten Sie auch darauf, dass es zu keinem „Schriftensalat“ kommt. Man sollte nie mehr als drei verschiedene Schriften verwenden.
Auch mit der Auszeichnung des Textes durch Fett- oder Schrägschriften (auch „italic“ genannt) wird ein Text schwer lesbar und bindet den Besucher nicht an Ihre Seite.
Quelle: remark/Verein, Hartmut Fischer, Betzdorf


Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Nachwuchsarbeit im Ehrenamt

Es ist ein Gesetz der Natur, dass jeder älter wird und irgendwann die Leistungsfähigkeit und der Leistungswille zurückgehen. Das betrifft auch Menschen im Ehrenamt. Deshalb ist es wichtig, den Nachwuchs zu fördern und zu motivieren, im Ehrenamt tätig zu werden. Hier finden Sie Tipps für eine erfolgreiche Nachwuchsarbeit.
Ich möchte den Fokus gezielt auf ein Thema lenken, dass für mich  ganz besonders von Bedeutung ist:

Der Nachwuchs im Ehrenamt!

Vergleichen wir einen Verein einmal mit einer ganz normalen Familie Namens Mustermann, dann ist es bei der Familie schließlich genau wie bei einem Verein: Wenn Frau und Herr Mustermann keinen Nachwuchs haben, der den Familiennamen weitertragen kann, kann es passieren, dass der Name Mustermann irgendwann nicht mehr existiert. Finden Vorstände keinen Nachwuchs, passiert genau dasselbe.

Setzen Sie auf die Jugend


Von jetzt auf gleich können und sollen Sie natürlich nicht alle Strukturen in Ihrem Verein über den Haufen werfen, um die Jugend voll zu implementieren. Dies ist mit Sicherheit nicht der richtige Weg. Aber Sie müssen sich darüber Gedanken machen, wie Sie Ihren Nachwuchs in ehrenamtliche Aufgaben integrieren können. 

Der erste Weg geht über Motivation


Das wichtigste zuerst: Ohne Motivation läuft bekanntlich nichts. Wie können Sie es nun schaffen Ihren Nachwuchs zu motivieren. Junge Menschen haben oft wenig Erfahrung mit Verantwortung gemacht. Viele Jugendliche lechzen nach ein Stück Verantwortung. Geben Sie also ruhig zuerst ein paar Aufgaben ab oder überlegen Sie sich, welche Aufgabe ein junger Mensch als einführende Tätigkeit übernehmen könnte.
Es muss ja nicht sofort die Finanzbuchhaltung sein. Jedoch sollte dieser Person auch nichts vorgegaukelt werden. Hier können Sie auch austesten, wer wirklich motiviert ist, etwas für Ihren Verein zu tun. Ehrungen und Lob sind ebenfalls Formen von Aufmerksamkeit, die motivierend wirken können.
Bedenken Sie, dass Kritik, sofern diese angebracht ist, sein darf. Bedenken Sie aber auch, dass ein regelrechter "Anschiss" sich sehr kontraproduktiv auswirken kann. Jeder macht Fehler. Sie haben bestimmt auch schon ein paar gemacht. Und einem jungen Mensch, der vielleicht etwas nervös seiner neuen Verantwortung nachgeht, dem kann dies auch passieren.

Geben Sie der Jugend Bedeutung


Ein weiterer kluger Schritt zur Integration von Nachwuchs im Ehrenamt könnte auch sein, dass der Jugend weitere Aufmerksamkeit und Bedeutung geschenkt wird. Oft werden Stimmen von jungen Menschen überhört. Sie können ja keine Erfahrung haben! Sie sind ja jünger als ich! Wie soll eine Person mit halb so viel Lebenserfahrung wie ich uns weiterhelfen?

Kompetenz hängt nicht vom Alter ab


Wieso also implementieren Sie nicht einen jungen Menschen als Sprachrohr aller jungen Mitglieder in Ihren regelmäßigen Vorstandssitzungen? Sie könnten auch eine gezielte und vor allem regelmäßige Veranstaltung bzw. Sitzung einführen, an der Vorstand und engagierte Jugendliche teilnehmen, um über bestimmte Themen und Entwicklungen im Verein zu diskutieren. Sie werden erstaunt sein, wie sehr sich junge Personen für Ihren Verein einsetzen.

Entwickeln einer neuen Kultur


Dass das ganze nicht von heute auf morgen geht, ist verständlich. Was langfristig ausgelegt ist, muss auch langfristig wachsen. Wenn aber jüngere Strukturen in der kompletten Mitgliedervereinsstruktur und Ihrem Vorstand Einzug halten, werden diese wichtige Änderungen der kulturellen und fundamentalen Gegebenheiten in Ihrem Verein früher oder später dazu führen, dass der Wandel sich auch in den Köpfen Ihrer Vereinsmitglieder einbrennt.
Sie verbessern somit das Klima in Ihrem Verein. Vereine sind demokratische Gebilde, in sofern können Maßnahmen PRO Jugend nur gut für Sie und jeden Verein sein. 
Quelle: Thomas Barwinski, experto/Verein


Können wir als Verein noch mehr sparen?

Die Zeiten werden härter – auch für die Vereine. Die schon jetzt eher spärlich ausfallenden öffentlichen Mittel dürften in der nächsten Zeit noch magerer ausfallen, und auch die Spenden- und Sponsorenbereitschaft der Vereinsfreunde wird in der nächsten Zeit wohl eher nachlassen. Reale Einbußen und finanzielle Zukunftsängste spielen hier eine Rolle. Abzuwarten, bis die ersten Einbußen zu Buche schlagen, ist aber der falsche Weg. Clevere Vereine prüfen schon jetzt, wo man noch einsparen kann. Sind die finanziellen Einbußen später dann doch nicht so schlimm, hat der Verein sogar noch ein Polster, das dann investiert werden kann.

1. Versicherungen

Kaum ein Verein kommt ohne Versicherungen aus. Doch wann wurden diese das letzte Mal geprüft? Oft werden die Kosten hierfür einfach Jahr für Jahr mitgeschleppt. Höchste Zeit, zu prüfen, ob die bestehenden Versicherungen noch sinnvoll sind und vor allem ob man sie noch günstiger bekommen kann.  Dabei sollte man sich die folgenden Fragen stellen:
Benötigen wir die Versicherungen (noch)? In manchen Fällen wurden Versicherungen für Projekte abgeschlossen, die vom Verein gar nicht mehr verfolgt werden. In diesen Fällen sollte man die Kündigung der Versicherung prüfen.
Ist die Versicherung überdimensioniert? Häufig decken Versicherungen Risiken ab, die beim Verein gar nicht bestehen. Das ist häufig auch bei sogenannten Versicherungspaketen der Fall. Hier sollte man mit dem Makler reden, ob eine günstigere Versicherung ohne die überflüssige Absicherung möglich ist.
Wann wurde die Versicherung dem letzten Preisvergleich unterzogen? Es lohnt sich, die Provisionshöhe in gewissen Abständen zu prüfen. In vielen Fällen lassen sich auch bei Verhandlungen mit den bestehenden Versicherungen bessere Konditionen aushandeln.

2. Anschaffungen

Viele Vereine schaffen Material an, das im Moment benötigt wird, aber auf Dauer im Fundus verstaubt. Vor jeder Anschaffung sollte deshalb geprüft werden, ob sich die Investition rechnet. Alternativen wären dann beispielsweise statt einer Anschaffung das Mieten oder Leasen der Gegenstände.
In vielen Fällen lohnt es sich auch, mit anderen Vereinen zu sprechen. Vielleicht besitzt Ihr Verein Dinge, die ein anderer Verein braucht. Dann könnte man untereinander ausleihen oder tauschen.
Wenn eine Anschaffung unumgänglich ist, stellt sich die Frage, ob man vielleicht günstig an Gebraucht-Geräte herankommen kann. Hier lohnt sich auch ein Blick in die Internet-Versteigerungsportale wie ebay & Co.
Gerade bei Anschaffungen heißt es, kreativ zu sein. Der Verein benötigt beispielsweise ein Office-Programm für die Vereinsverwaltung. Hier stellt das kostenlose Open-Office (http://de.openoffice.org/) eine Alternative zu anderen meist recht teuren Lösungen dar.
Auch bei der Anschaffung von Grafik- oder Bildbearbeitungsprogrammen kann man sehr viel Geld sparen, wenn man nicht unbedingt die neueste Software erwirbt, sondern einmal auf den CDs nachschaut, die den PC-Zeitschriften beigefügt sind.
Bei größeren Anschaffungen lohnt es sich, nach Waren „zweiter Wahl“ Ausschau zu halten. Meist handelt es sich dabei um Waren, bei denen nur äußerliche Mängel festzustellen sind, die aber technisch in einem einwandfreien Zustand sind.

3. Reparatur statt Neuanschaffung

Wir leben mehr oder weniger in einer Wegwerfgesellschaft. Doch ist das immer richtig? Bevor Sie eine Ersatzanschaffung planen, prüfen Sie erst einmal, ob eine Reparatur möglich ist und ob sich diese Reparatur für den Verein rechnet. Gehen Sie folgendermaßen vor:
- Klären Sie, ob die Reparatur von Mitgliedern Ihres Vereins möglich ist. Beachten Sie dabei aber auch, dass etwaige Sicherheitsbestimmungen und -auflagen bei der Reparatur eingehalten werden.
- Wenn die Reparatur nur von externen Kräften durchgeführt werden kann, klären Sie, wie viel die Reparatur kosten wird (mindestens drei Angebote).
- Außerdem muss geklärt werden, ob noch weitere Reparaturen in der nächsten Zeit zu erwarten sind und wie lange das Gerät nach der Reparatur noch einsatzbereit ist. Je nachdem kann eine Neuanschaffung sinnvoller sein als eine Reparatur.

4. Kontakte zahlen sich aus

Häufig stellt sich nach einer Anschaffung heraus, dass ein Vereinsmitglied Kontakte hatte, über die man das Material oder das Gerät hätte billiger erwerben können. Darum sollten Sie immer vor jeder Investition klären, ob der Verein selbst oder einzelne Mitglieder über Verbindungen verfügen, über die man günstiger einkaufen kann. Häufig können auch die Verbände, denen der Verein angeschlossen ist, beim Einkauf behilflich sein oder verfügen sogar über Rahmenverträge, innerhalb derer der Verein günstigere Konditionen erhält.
Quelle: redmark/Verein, Hartmut Fischer, Betzdorf


Feiern im Verein: Welche Regeln gelten für eine Lotterie?

Ein großes Spektakel und das Highlight auf fast jeder Vereinsveranstaltung ist eine Lotterie. Eine Lotterie kann verschiedene Formen annehmen, z. B. eine Verlosung oder Tombola. Dabei kann eine Lotterie steuerbegünstigt sein. Was es damit auf sich hat und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen erfahren Sie in diesem Artikel.
Für viele Vereine sind Veranstaltungen eine notwendige Einnahmequelle. Der Klassiker, die Lotterie, darf dabei natürlich nicht fehlen. Das Bayrische Landesamt für Steuern hat die Lotterie gemeinnützigkeitsrechtlich einmal begutachtet und entschieden, welche Voraussetzungen für eine Lotterie geschaffen werden müssen, um nach § 68 Nr. 6 AO steuerbegünstigt zu werden. 

Die Voraussetzungen für eine Steuerbegünstigung einer Lotterie

- Die Lotterie muss von der zuständigen staatlichen Behörde genehmigt worden sein. In den meisten Fällen ist dies das Ordnungsamt.
- Der Reinertrag aus der Lotterie muss unmittelbar und ausschließlich für den gemeinnützigen Satzungszweck verwendet werden.
Sind diese beiden Voraussetzungen erfüllt, kann die Lotterie laut Bayerischen Landesamtes für Steuern dem steuerbegünstigten Zweckbetrieb zugeordnet und steuerbegünstigt behandelt werden.

Wann wird eine Lotterie eigentlich von einer staatlichen Behörde genehmigt?


Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Verein die Genehmigung für die Durchführung einer Lotterie erhält? Generell ist es erst einmal so, dass jede Lotterie, egal ob klein oder groß, sofern sie regelmäßig stattfindet, genehmigt werden muss. Die alljährliche Tombola bei der Weihnachtsfeier ist also genehmigungspflichtig. Bitte denken Sie daran. Dies wird gerne von vielen Vereinsvorständen vergessen. 
Laut Lotterierecht müssen auch alle Lotterien genehmigt werden, die einer Masse öffentlich zugänglich gemacht werden. Ein schönes Beispiel hierfür ist das Vereins-Frühlingsfest, wo alle Menschen aus dem Dorf oder der Stadt herzlichst eingeladen sind. Wird eine Verlosung veranstaltet, ist diese genehmigungspflichtig.
Eine Lotterie kann also ein sehr interessantes Finanzierungsmodell für einen Verein sein, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt und eingehalten werden.
Quelle: Thomas Barwinski, experto/Verein


Was hat denn das Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Euro-Rettung mit Ihrem Verein zu tun?

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Thema „Euro-Rettung“ enthält eine denkwürdige Aussage. Im Kern: Die politische Führung darf das Parlament nicht übergehen, wenn es um weitreichende Entscheidungen geht.



Im Vereinsleben ist das kein bisschen anders:



Als Vorstand handeln und entscheiden Sie zwar für den Verein. Sie handeln aber im Auftrag der Mitgliederversammlung, also des Bürgers, wenn man so will. Weshalb sehr weitreichende Entscheidungen (zum Beispiel über teure Investitionen, Änderung des Satzungszwecks usw.) nicht ohne Zustimmung der Mitgliederversammlung erfolgen können.


Wie aber sieht das aus, wenn Sie sich als Vereinsvorsitzender oder Mitglied des Vorstands Fahrtkosten erstatten möchten?
Brauchen Sie dazu einen Beschluss? Und wenn ja, von wem? Der Mitgliederversammlung? Des Vorstands? Oder gar von niemandem?

Was meinen Sie?



a) Es ist kein Beschluss erforderlich. Natürlich können sich Vorstandsmitglieder ihre, für Tätigkeiten für den Verein, entstehende Fahrtkosten ersetzen lassen.

b) Es muss ein Beschluss der Mitgliederversammlung her.

c) Es muss ein Beschluss im Vorstand getroffen werden. Die Mitgliederversammlung braucht nicht um Zustimmung gefragt werden.

Oder ein anderer Fall:



In einem Verein wurde in der Mitgliederversammlung eine Satzungsänderung beschlossen. Kündigungen von Mitgliedern sollen demnach nur noch zum Halbjahresende gelten. Vorher galt eine vierteljährliche Kündigungsfrist. Die Satzungsänderung wurde nach der Eintragung im Vereinsregister auch im Gemeindeblättchen und auf der Vereins-Homepage veröffentlicht.

Im Februar 2011 wurde nun ein Kind Mitglied des Vereins. Offensichtlich hat es ihm dort keinen Spaß gemacht. Die Mitgliedschaft wurde zum 3. Quartalsende gekündigt.

Der Haken:
Der Übungsleiter hat den Eltern für die Anmeldung ein altes Anmeldeformular ausgehändigt, auf dem die alte Kündigungsregel steht. Die Mutter besteht nun auf die Kündigung zum Quartalsende. Nach der aktuellen Satzung würde die Mitgliedschaft jedoch erst zum Jahresende gelten.



Die Frage:


a) Hat nun die Mutter Recht und kann auf dem früheren Mitgliedschafts-Ende bestehen oder gilt das, was in der Satzung steht?

b) Wie verhält sich das mit den früheren Anmeldungen? Können die Mitglieder auf die alte Regel bestehen?



Zur ersten Frage:


Grundsätzlich hat die Satzung Vorrang. Sie ist das „Grundgesetz“ Ihres Vereins. ABER: Die Mutter kann natürlich argumentieren, dass Sie sich auf die Angabe auf dem Mitgliedsformular verlassen hat. Hier kollidieren zwei widersprüchliche Angaben. Sie können es natürlich auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Aber gerade bei Dauerschuldverhältnissen gegenüber Verbrauchern (um nichts anderes handelt es sich bei einer Vereinsmitgliedschaft) gehen Unklarheiten vor Gericht stets zu Lasten des Unternehmens/ der Organisation aus. Ihre Chancen, einen Streit zu gewinnen, gehen stark gegen Null. Aus diesem Grund empfehle ich, das Kind nach der alten Frist zu entlassen – und alle alten Anmeldeformulare zu vernichten.



Zur zweiten Frage:


Im Vereinsrecht gibt es das Verbot der „wesentlichen Pflichtenmehrung“. Das heißt, die ursprünglich in Ihrer Satzung festgelegten Pflichten der Mitglieder dürfen nicht ohne weiteres wesentlich und unvorhersehbar vergrößert werden. Das würde sie rechtlich betrachtet „unzumutbar“ für die Mitglieder machen.


Beispiel:
Sie möchten plötzlich eine Arbeitspflicht von 20 Stunden im Verein einführen und jedes Mitglied zur Zahlung einer jährlichen Umlage verpflichten und beschließen dies im Rahmen einer „normalen“ Satzungsänderung. Folge:

Das brauchen die Mitglieder nicht hinzunehmen. Sie haben ein Sonderkündigungsrecht.

(Die Lösung besteht übrigens darin, einen solchen Beschluss wie eine Zweckänderung herbeizuführen – mit der entsprechenden Mehrheit, die Ihre Satzung dafür vorschreibt. Fehlt eine Mehrheitsregelung in der Satzung, müssen alle Mitglieder des Vereins zustimmen.)

Wenn, wie im vorliegenden Fall, die Kündigungsfrist von einem Quartal auf ein halbes Jahr verlängert wird, liegt eine solche unzulässige Pflichtenmehrung nicht vor. Für die Mitglieder gilt also mit Eintrag der Satzungsänderung beim Amtsgericht die verlängerte Kündigungsfrist.



Und noch eine Frage zur Satzungsänderung liegt vor:



„Letztes Jahr hatten wir in der Jahreshauptversammlung die Beträge erhöht. Als ich die Satzungsänderung zum Vereinsregister zur Eintragung schickte, lehnte das Gericht die Änderung ab, „weil sich das Gesetz geändert hätte." Wir hatten weder auf unserer Einladung vermerkt welcher Paragraph der Satzung geändert wird, noch hatte ich vor der Abstimmung den entsprechenden Gesetzestext vorgelesen. Wie wäre es denn richtig gewesen?“



Die Antwort:


Ich wäre gespannt, um welche Gesetzesänderung es sich da handelt... In den letzten Jahren hat es da keine gegeben. Nichtsdestotrotz:

Wenn Sie eine Satzungsänderung durchführen möchten, kommt es tatsächlich sehr auf die Formalien an, die sich im Wesentlichen aus den §§ 58 Nr. 4 und 32 Abs. 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ergeben:
1. Sie müssen genau so zur Mitgliederversammlung einladen, wie es Ihre Satzung vorschreibt. Also: Rechtzeitig, in der vorgeschriebenen Form und durch das in der Satzung für die Einladung genannte Organ.

2. Die Angabe „Satzungsänderung“ als Tagesordnungspunkt reicht nicht. Sie müssen den Abschnitt der Satzung, der geändert werden soll, genau benennen. Hintergrund: Wenn Sie den Abschnitt nicht genau benennen und auch die gewünschte neue Formulierung nicht angeben, können sich die Mitglieder nicht ausreichend vorbereiten. So heißt es in § 32 Abs. 1 Satz 2 BGB: „Zur Gültigkeit des Beschlusses ist erforderlich, dass der Gegenstand bei der Berufung bezeichnet wird.“
Tipp:
In der Praxis hat es sich bewährt, den Text bzw. den Wortlaut des Änderungsantrags als Tischvorlage in der Mitgliederversammlung auszulegen, damit sich alle Anwesenden mit den Texten vertraut machen können.

So, und damit komme ich nun zur Frage vom Anfang: Wer kann beschließen, dass der Vorstand seine Fahrtkosten erstattet bekommt?



Entscheidend sind Ihre Satzung und § 670 BGB.



Nach § 670 BGB gilt: „Macht der Beauftragte (Anmerkung: das sind in diesem Fall die Vorstandsmitglieder) zum Zwecke der Ausführung des Auftrags (Anmerkung: mit der Wahl wurden Sie „beauftragt“) Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber (Anmerkung: in diesem Fall der Verein) zum Ersatz verpflichtet.“



Im Klartext:


Nach dieser Regelung gibt es sogar einen gesetzlichen Anspruch gegen den Verein, wenn – und hier kommt die Satzung ins Spiel – die Satzung des Vereins diesen nicht ausdrücklich ausschließt.

Zu prüfen wäre im geschilderten Fall allerdings, wer die Abrechnungen kontrolliert und anweist. Also ob hier nach dem 4-Augen-Prinzip verfahren wird. Schließlich haften bei Missbrauch letztendlich alle Mitglieder des BGB-Vorstands.

Quelle: Vereinwelt-Newsletter


Finanzierung: Kredite und Darlehen im Verein

Sie liebäugeln in Ihrem Verein mit einer ganz bestimmten Investition, möchten das Clubhaus modernisieren, die Liquidität sichern oder neue Geräte anschaffen? Die eigenen finanziellen Mittel reichen hierzu nicht aus? Dann sind Sie kein Einzelfall. Kaum ein Verein kommt ohne Fremdkapital aus. Wer Kredite und Darlehen aufnimmt, muss sich darüber im Klaren sein, dass die Vereinskasse durch Zins- und Tilgungszahlungen belastet wird. Mit geeigneten Excel-Werkzeugen können Sie nicht nur günstige Kreditalternativen ermitteln, sondern haben darüber hinaus alle Verpflichtungen im Zusammenhang mit Fremdkapital stets im Überblick.

Finanzierungsbedarf

Die Gründe, warum Vereine Fremdkapital in Form von Krediten bzw. Darlehen benötigen, sind ganz unterschiedlicher Natur. Doch – unabhängig davon – die Banken vergeben das Geld nicht mehr so locker wie noch vor Jahren. Das bedeutet: Wer Kredite oder Darlehen benötigt, muss die Banker davon überzeugen, dass deren Kapital gut aufgehoben ist und man Zins- und Tilgungsverpflichtungen vertragsgerecht nachkommen kann. Darüber hinaus müssen das Vorhaben gut präsentiert und das Umfeld des Vereins offengelegt werden. Dass man jederzeit in der Lage ist, zu den Eckdaten eines Vorhabens Rede und Antwort zu stehen, sollte selbstverständlich sein.

Folgende Fragen sollten Sie sich und dem Kreditinstitut beantworten können:

- Wofür wird das Fremdkapital benötigt?
- Wie hoch ist das Gesamtvolumen eines Vorhabens?
- Welche eigenen Mittel sind vorhanden?
- Welche Höhe muss der Kredit haben?
- Wann wird der Kredit benötigt?
- Wie lange wird das Fremdkapital benötigt?
Aus Kostengründen empfiehlt es sich, sich nicht mit einem Kreditangebot zufriedenzugeben, sondern nach Möglichkeit unterschiedliche Kreditangebote zu vergleichen. Das ist oft gar nicht so einfach. Das Hauptaugenmerk beim Vergleichen von Krediten liegt in der Regel auf der Höhe des Zinssatzes. Darüber hinaus werden die Kosten für Kredite häufig durch Positionen wie Provisionen, Gebühren, Auslagen, Disagio und Spesen erhöht. Damit Sie kein Geld verschenken, sollten Sie vor Vertragsabschluss alle Nebenkosten, die im Zusam-menhang mit Krediten bzw. Darlehen anfallen, genau vergleichen.
Nur so können Sie letztendlich beurteilen, welcher Bank Sie den Zuschlag geben sollten und damit den Kapitaldienst Ihres Vereins so niedrig wie möglich halten.

Im Wesentlichen müssen Sie folgende Aspekte beim Kreditvergleich ins Kalkül ziehen:

- Auszahlungsbetrag des Kredits bzw. Darlehens
- Disagio (Auszahlungsabschlag)
- Bearbeitungsgebühr
- Spesen
- Zinsen während der Laufzeit
- Zahlungszeitpunkte von Zinsen und Tilgung
Das hört sich zunächst kompliziert an. Für die Rechenvorgänge gibt es jedoch einfach zu bedienende Arbeitshilfen des Haufe-Verlags, die Ihnen die damit verbundenen Arbeiten abnehmen.
Hinweis: Verlassen Sie sich in keinem Fall ausschließlich nur auf Ihre Hausbank. Holen Sie möglichst viele Angebote unterschiedlicher Kreditinstitute ein. Bei einem Darlehen von 250.000 Euro zahlen Sie bei einem Unterschied von einem halben Prozent Zinsen und einer Laufzeit von fünf Jahren rund 5.000 Euro mehr.
Quelle: remark/Verein, Susanne Kowalski, Hamminkeln
 

 
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