Januar 2008 bis März 2013


Vereinshilfe Archiv: Dieter Strothmann

Nr. 52 - 15. April 2011

Marketing im Verein: Warum eigentlich?

Für zukunftsorientierte Vereine ist heutzutage das Thema Marketing ein Muss! Jeder spricht davon, aber was ist das eigentlich und wieso brauchen wir Marketing im Verein?

Marketing, was ist das?


Marketing, ein Wort, das in fast allen Bereichen des unternehmerischen Denkens seine Daseinsberechtigung hat. Nicht ohne Grund. Im Unternehmen bringt das Marketing direkt keinen Umsatz. Die Marketingabteilung verkauft weder, noch wird Sie in der Regel in irgendeiner Form direkt mit dem Kunden konfrontiert. Was macht Marketing dann?
Das Marketing unterstützt Verkaufsprozesse und Kommunikationsmaßnahmen, um die Verkäufe zu erhöhen. Mit anderen Worten ist das Marketing dafür zuständig, mit seinen Konzepten und Strategien den Vertrieb dahin zu unterstützen, mehr Güter zu verkaufen, zu mehr Personen, in immer höherer Stückzahl und zu einem höheren Preis. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Wie Sie Marketing für Ihren Verein effektiv nutzen können


Um mal wieder weg von der betriebswirtschaftlichen Fachsimpelei zu kommen, können Sie die unternehmerische Bedeutung von Marketing nicht zu 100 Prozent auf Ihren Verein projizieren. Was ich immer wieder zu hören bekomme ist, dass Marketing das Aus aller Gemeinnützigkeit sein soll, weil durch eine Professionalisierung ein unternehmerischer Zweck entsteht.
Dem ist aber in keinster Weise so. Marketing unterstützt vielmehr die Gemeinnützigkeit, das Ehrenamt und alle damit verbundenen Initiativen. Sie sollen nicht, wie oben definiert, Ihren Verkauf am Kiosk erhöhen oder die Mitgliedsbeiträge erhöhen. Es geht vielmehr darum, die wirtschaftliche Definition für Ihren Verein umzuschreiben.
Denn für unsere Vereine besagt die Definition eigentlich nur, dass wir uns darüber Gedanken machen sollten, wie wir mehr Geld oder Sachgüter für unseren Verein zur Existenzsicherung und der Unterstützung von Gemeinnützigkeit und Ehrenamt bekommen. Da gibt es ganz unterschiedliche Ansätze, die in einem Marketingkonzept zusammengefasst werden.

Eine ausführliche Beschreibung, wie Sie ein Marketing-/Sponsoringkonzept erstellen, lesen Sie in der Vereinshilfe Nr. 48 (Sponsoringkonzept: So stellen Sie Ihren Verein vor).

Wo liegt denn jetzt der genaue Nutzen von Marketing für Ihren Verein?


Sie können Marketing vielfältig nutzen. Je nachdem, wie groß Ihr Verein ist, welchen Zweck er erfüllen soll, ob sportlich, kulturell oder sozial aktiv oder in welcher Region er zu Hause ist, können sich die Bedürfnisse und Anforderungen für Ihr Marketing von anderen Vereinen unterscheiden.
Machen Sie nicht den Fehler und setzen Marketing mit Werbung gleich. Marketing ist viel mehr. Mit den richtigen Ideen und Konzepten können Sie Marketing effektiv nutzen um:
- Ihre Mitglieder langfristig an den Verein zu binden.
- Neue Mitglieder zu gewinnen.
- Die Einnahmen zu erhöhen durch Werbung oder Sponsoring.
- Das soziale Klima im Verein verbessern.
- Ihre Sponsoren zufrieden zu stellen.
- Neue Sponsoren und Spender zu bekommen.
- Das Image Ihres Vereins positiv zu verändern.
- Die Bekanntheit Ihres Vereins zu steigern.
- Sich von der Masse der Vereine abzuheben.
- Die Motivation von Ehrenamtlichen und Aufgabenträgern zu steigern.
Sie sehen also, dass gutes Marketing nicht nur auf Externe Auswirkungen hat. Es kann genauso interne Effekte haben, die ebenso wichtig wie notwendig sind.
Quelle: experto.de


Aufsichtspflicht und Verantwortung

Die Aufsichtspflicht gegenüber Minderjährigen ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nur sehr allgemein beschrieben. Grundsätze zur Aufsichtsführung lassen sich aus der Auslegung der Gesetzestexte durch Kommentare und vor allem aus der Rechtsprechung durch Gerichte ableiten.
Unstrittig ist das Ziel, dass durch die Aufsichtspflicht (diese liegt bei den Personensorgeberechtigten und wird weitergegeben an z. B. Lehrer/innen, Erzieher/innen und Übungs- und Jugendleiter/innen im Sportverein) Minderjährige vor Schaden bewahrt werden sollen und es verhindert werden soll, dass Minderjährige Dritten gegenüber einen Schaden verursachen. Als Minderjährige gelten alle jungen Menschen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Wer die Aufsicht über Minderjährige führt muss alles tun, was vernünftigerweise von einem verständigen Aufsichtspflichtigen unter den gegebenen Umständen verlangt werden kann (nach einem Urteil des BGH vom 19.01.1993).

Bedeutsam sind in diesem Zusammenhang die gegebenen Umstände:

- Personen der Gruppe: Alter, Eigenart, Charakter, Entwicklungsstand, Verhaltensauffälligkeiten, Krankheiten,
- Gruppenverhalten: Gruppengröße, Bekanntheit untereinander, innere Verhältnisse, Zeit des Bestehens,
- Gefährlichkeit der Beschäftigung: Art der Übungen, Art der Spielgeräte, Ausflug, Baden, Wettkämpfe,
- Örtliche Umgebung: Abgeschlossenheit des Geländes, Weg zum Gelände, Nähe zu Gewässern, Straßenverkehr, jugendgefährdende Bereiche, Gebirge, Witterung,
- Person des Jugendgruppenleiters: Fähigkeiten, Kenntnisse, Lizenzen, pädagogische Erfahrung,
- Verhältnis Jugendleiter - Gruppe: Dauer des Bekanntseins, Gruppengröße, Akzeptanz des Betreuers,
Es sind im Wesentlichen diese sechs Kriterien, die Inhalt und Umfang der Aufsichtsführung bestimmen. Eine angemessene Beaufsichtigung muss also nicht in jedem Fall heißen, die oder den Minderjährigen jederzeit im Auge haben zu müssen. Kontinuierlich im Auge haben ist notwendig bei gefährlichen Beschäftigungen an gefährlichen Orten, z. B. beim Baden. Aber eine Kleingruppe Jugendlicher, die nicht zuvor negativ aufgefallen ist, darf ohne Betreuer in das dem Ferienlager benachbarten Dorf zum Einkaufen, wenn auf dem Weg dorthin keine besonderen Gefahrenquellen zu berücksichtigen sind.
Wichtig in Situationen, in denen Minderjährige von Aufsichtsführenden nicht im Blick gehalten werden, z. B. beim Umziehen in der Umkleidekabine, ist die Sicherstellung der unmittelbaren Erreichbarkeit des Aufsichtsführenden. Im Falle eines auftretenden Problems muss der Übungs-/Jugendleiter sofort ansprechbar sein.
Aus pädagogischen Gründen, zur Umsetzung des Zieles der Förderung der Selbstständigkeit, ist es nicht wünschenswert, die Minderjährigen jederzeit im Auge zu haben. Wichtig ist jedoch, im Vorfeld klare Absprachen zu treffen. Minderjährige sollen in die Lage versetzt werden, selbstständig Gefahrenquellen einschätzen, vermeiden bzw. bewältigen zu können. Dazu wird Einfluss genommen ("Belehrung"), um den Minderjährigen Einsicht in die Gefährlichkeit einer Beschäftigung, in das Risiko eines Verhaltens zu vermitteln und sie zu Verhaltensweisen zu bewegen, mit denen Gefahren umgangen oder gemeistert werden können.
Der Aufsichtführende muss sich kontinuierlich davon überzeugen, dass die Formen der eigenen Einflussnahme auf das Verhalten der Minderjährigen wirklich den gewünschten Erfolg haben. Eine einmalige "Belehrung", z. B. niemals ohne Betreuer mit Rettungsfähigkeiten im angrenzenden See zu baden, muss überprüft werden.
Sollte sich herausstellen, dass die Einsichtsfähigkeit des Minderjährigen nicht ausreichend ist, dass er Gefahrenquellen nicht selbstständig bewältigen kann, dann müssen wirksame Maßnahmen getroffen werden. Dazu gehören alle Maßnahmen, die ein gefahrenträchtiges Verhalten unmöglich machen (Verschließen eines gefährlichen Ortes) oder die einer einzelnen Person eine Strafe auferlegen (Ausschuss von einer Aktivität). Strafen müssen selbstverständlich dem Vergehen angemessen sein und in Abstufungen erfolgen. Ein Ausschluss aus der Gruppe bzw. von der Aktivität ist die gravierendste Form und wird immer dann ausgesprochen, wenn die Verantwortung für einen Minderjährigen nicht weiter übernommen werden kann.
Die Übernahme der Aufsichtspflicht gegenüber Minderjährigen ist durch einen Vertrag geregelt. Dieser muss nicht schriftlich abgeschlossen sein, um Gültigkeit zu besitzen. Wichtig in diesem Vertrag ist die Festlegung von Beginn und Ende der Aufsichtspflicht. Daraus lassen sich Regeln ableiten: ob und auf welche Weise Minderjährige vorzeitig eine Aktivität verlassen dürfen, was im Falle von Verspätungen oder kurzfristigen Verhinderungen des Übungsleiters zu veranlassen ist, wie zu verfahren ist, wenn Eltern nicht wie gewohnt ihre Kinder am vereinbarten Ort zum vereinbarten Zeitpunkt abholen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Aktivitäten oder der Ort der Übungsstunde kurzfristig verlegt werden dürfen.
Antworten auch auf diese Fragen lassen sich bei Unklarheiten (denn nicht jedes Detail ist im Voraus regelbar) durch die allgemeine Lebenserfahrung finden.
Weitergehende Informationen finden sich auch unter den nachfolgenden Links:
http://www.praxis-jugendarbeit.de/jugendleiter-schulung/aufsichtspflicht-jugendleiter.html
http://www.elternimnetz.de/cms/paracms.php?site_id=5&page_id=168
http://www.aufsichtspflicht.de/
Quelle: VIBSS


Anleitung Vereinsgründung: Eingetragener Verein (e. V.)

Bei einer Vereinsgründung werden oft Steine in den Weg gelegt. Diese Artikelserie zeigt Ihnen, was Sie grundsätzliches bei der Gründung eines Vereins beachten sollten. Dieser Teil der Serie beschäftigt sich mit dem "eingetragenen Verein".

Warum eigentlich einen eingetragenen Verein (e.V.) gründen?


Der eingetragene Verein ist eine der häufigsten Geschäftsformen in Deutschland. Gut 600.000 eingetragene Vereine existieren zurzeit in der Republik. Die Tendenz ist dabei klar steigend. Wenn sich eine Gemeinschaft von mindestens 7 Personen zusammenschließen möchte, um einem nicht wirtschaftlichen Zweck zu folgen, kommt sie an einem e. V. nur selten vorbei.
Aber wieso? Als erstes wären da die geringen Gründungskosten zu nennen. Ein Mindestkapital ist nicht notwendig. Bei einer GmbH müssen zum Beispiel mindestens 25.000 EUR Stammkapital hinterlegt werden. Dies macht es für Vereinsgründer einfacher, ohne großen finanziellen Aufwand einen Verein zu gründen und mit dem Startkapital sofort die Zwecke des eingetragenen Vereins zu verfolgen.
Dabei kann der e. V. genau wie eine GmbH als juristische Person klagen, jedoch auch verklagt werden. In der Regel jedoch haben die Vereinsmitglieder keine Haftung zu tragen bzw. zu fürchten. Dies ist in Einzelfällen zum Beispiel bei grober Fahrlässigkeit oder Handeln mit absichtlichem Überschreiten und Ignorieren von Satzungsparagraphen von einem Juristen zu prüfen.

Gibt es auch Nachteile vom eingetragenen Verein?


Das Nennen von Vor- oder Nachteilen bezieht sich meist auf subjektiven Bewertungen. Wer wirtschaftlich tätig sein möchte, sollte eher zu anderen Geschäftsformen wie die GbR oder der GmbH zurückgreifen, da dies in Vereinen untersagt ist.
Was für eine Vereinsgründung benötigt wird
- ein einheitlicher Vereinsname
- mindestens 7 Personen
- ein gemeinschaftlicher Zweck
- die Vertretung durch einen Vorstand
- eine in der Gründerversammlung verabschiedete Satzung 
Die grundsätzlichen Fakten sind somit schon abgearbeitet. Sie wissen nun, was an einem e. V. so besonderes ist und wo eventuell auch die Nachteile liegen. Zudem haben Sie 5 einfache Punkte für die Vereinsgründung kennengelernt.
In den nächsten Teilen werden wir tiefer ins Detail gehen, aber ohne uns im Paragraphendschungel wiederzufinden. Den Anfang machen wir mit der Satzung.

Die Satzung

Wenn Sie einen Verein gründen wollen, müssen Sie einiges beachten. Im zweiten Teil unserer Serie zeige ich Ihnen interessante Informationen rund um die Satzung bei Vereinsgründungen auf.
Mit der Satzung steht oder fällt ein Verein, sie ist die Verfassung in Ihrem Verein. Je genauer diese ist, desto weniger Schwierigkeiten kommen später auf, da die Wahrscheinlichkeit, sich im gesetzlichen Niemandsland zu verirren, immer geringer wird. Was in der Satzung steht, kann jedes Mitglied nachlesen.

Wozu eigentlich eine Satzung?


Die Satzung legt Zweck, Grund und Ziel fest, für die der Verein gegründet wurde. Genau diese Aspekte sind für die Erlangung des Status "gemeinnütziger Verein" wichtig. Dieser Status kann diverse Vorteile im Bereich Steuerrecht mit sich bringen.
In der Satzung werden ebenfalls Rechte und Pflichten des gesamten Vorstandes, der Vorstandsmitglieder, der verschiedenen Vereinsorgane und der Vereinsmitgliedern festgehalten.

Was kann in der Satzung entschieden werden?


Eine wichtige Frage ist, wer den Verein nach außen vertreten darf? Hier kann entschieden werden, ob dies ein Vorstandsmitglied alleine darf oder der komplette Vorstand. Zum Beispiel wenn es darum geht, Verträgen zuzustimmen. Die Macht der weiteren Vereinsorgane wird ebenfalls in der Satzung geregelt. So kann es sein, dass ein Aufsichtsgremium den Vorstand entlasten kann.

Die gesetzlich vorgeschriebenen Bestandteile der Vereinssatzung


Im §57 und §58 legt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) fest, welche Aspekte unbedingt in der Satzung enthalten sein müssen. Ein Fehlen einer dieser Regelungen würde später zu einer Beanstandung der Satzung führen und die Eintragung des Vereins in das Vereinsregister stoppen.
- Vereinsname
- Vereinssitz
- Vereinszweck
- Bestimmung über Beitritt und Austritt im Verein
- Welche Mitgliedsbeiträge werden zu Grunde gelegt?
- Wie wird der Vereinsvorstand gebildet?
- Form der Mitgliederversammlung und deren Voraussetzung der Einberufung
- Und zu guter Letzt die Angabe zur Vereinseintragung
TIPP: Aller Anfang ist schwer. Daher reichen meist schon nur die Berücksichtigung der oben genannten Punkte. Wir werden zeitnah eine Mustersatzung für Sie kostenlos zum Download bereitstellen. Meistens erkennt man erst im Laufe der Vereinsarbeit Probleme, die dann hinterher von der Vereinssatzung geklärt werden können. Also geben Sie Ihrer Satzung und sich selber Zeit. Übrigens gibt es bei den Landessportverbänden Mustersatzungen zum Download.

Vorstand und Mitgliederversammlung

Sie sind mit der Vereinsgründung beschäftigt und plötzlich werden Sie unsicher. Wozu ist die Mitgliederversammlung da? Muss die jede Entscheidung absegnen? Kann der Vorstand ohne die Mitgliederversammlung gar nichts entscheiden?

Die Aufgaben der Mitgliederversammlung im Verein


Klassischerweise ist die Mitgliederversammlung das Vereinsorgan, das die Vertretung nach außen und die Entscheidungsmacht darstellt, wenn nichts anderes in der Satzung geregelt ist. Man sollte sich an dieser Stelle die Frage stellen, ob es für den Verein nicht besser ist, die Entscheidungs- und Vertretungsmacht an den Vorstand abzugeben.
Wenn dies nicht der Fall ist, kann das die Flexibilität beeinträchtigen bei wichtigen Entscheidungsfindungen. Denn wenn es wichtige Entscheide gibt, können diese in der Regel nur von der ordentlichen Mitgliederversammlung abgesegnet werden. Diese findet aber meist nur einmal im Jahr statt. Das würde heißen, dass eventuell für den Verein sehr entscheidende, zukunftsweisende Verträge nur einmal im Jahr abgeschlossen werden können.

Die Aufgaben des Vorstands im Verein werden in der Satzung geregelt


Eine Vertretungsmacht Vorstand ist dann schon weit flexibler. Die Satzung kann zum Beispiel so gestaltet werden, dass der erste und zweite Vorsitzende Verträge unterzeichnen müssen. Erst wenn beide Unterschriften unter dem Vertrag sind, ist dieser rechtsgültig.
Interessant kann für Sie auch sein, das Vertrauen in den Vorstand etwas einzuschränken. Zum Beispiel, indem man die Höhe der Summe der Verträge, über die alleine ohne Mitgliederversammlung entschieden werden darf, begrenzt. Weiterhin kann man festlegen, dass Entscheidungen, die den Kern des Vereins betreffen, auf außerordentlichen Mitgliederversammlungen getroffen werden müssen.
Mein TIPP: Der richtige Mix macht es. Für den einen Verein, der gerne in einer Runde angeregt diskutiert, kann eine Entscheidungsmacht auf Grundlage außerordentlicher Mitgliederversammlungen durchaus mehr Sinn machen, als diese Macht alleinig dem Vorstand zu übergeben. Schauen Sie aber am besten schon im Voraus, wie Sie Ihren Verein führen möchten.
Wenn die Satzung einmal genehmigt ist und der Verein existiert, müssen Sie sonst bis zur ordentlichen MV warten, bis Sie Änderungen, die Entscheidungs- und Vertretungsmacht betreffen, durchführen können.

Zusammenfassung

- Es ist ratsam, für Entscheidungen des täglichen Geschäfts einen kürzeren Entscheidungsweg als die ordentliche Mitgliederversammlung zu wählen.
- Der richtige Mix macht es.
Vorsicht bei einer Minimalsatzung. Wenn das Ziel Ihres Vereins ist, im Laufe des Vereinslebens die Satzung zu optimieren, kann es zu langen Verzögerungen kommen, wenn man die o. g. Punkte nicht im Überblick hat und kennt. Die Entwicklung Ihres jungen Vereins wird stark beeinträchtigt.
Quelle: vnr.de


Die ultimative Checkliste: So kaufen Sie kostenlos ein!

Leider sind die meisten Dinge, die Sie für Ihren Verein benötigen, nur selten kostenlos. Ich möchte Ihnen hier auch keinen Bären aufbinden. Etwas kosten werden die Dinge auch, nachdem Sie den Newsletter gelesen haben. Jedoch werden Sie wissen, wie Sie durch ein paar einfache Überlegungen in vielen Fällen eine Menge Geld sparen können.
In meinen Artikeln gehe ich zum Beispiel immer wieder moderneren Betrachtungsweisen im Bereich Vereinsmarketing auf den Grund. Ein wesentlicher Bestandteil des heutigen Vereinsmarketings ist die Homepage. Eine gute Vereinswebseite kostet aber etwas. Zumindest bis jetzt!
Ein weiteres Beispiel, das ich schon einmal angesprochen habe, ist die Möglichkeit, Preise für eine Verlosung oder Tombola auch kostenfrei zur Verfügung gestellt zu bekommen.

Vereinsmanagement: Fundraising-Strategie entwickeln

Dass dies alles nicht durch Zauberei funktioniert, sollte Ihnen natürlich bewusst sein. Ein wenig Eigenengagement ist für unsere Checkliste Grundvoraussetzung.
1) Segmentieren Sie Ihre Vereinsmitglieder in verschiedene Gruppen, die Ihnen behilflich sein können.
a. Selbstständige
b. Unternehmen
c. Gönner, Spender
d. Sponsoren
e. etc.
2) Segmentieren Sie Unternehmen in Ihrer Nachbarschaft und Region, deren Produkte oder Dienstleistungen nützlich für Ihren Verein sein könnten.
a. Dienstleister im Marketing
b. Webagenturen
c. Maurerbetrieb
d. Kfz-Werkstatt
e. etc.
TIPP: Achten Sie auf Firmenneugründungen. Meistens sind Start-ups froh, wenn sie einer großen Masse -wie unseren Vereinen - ihre Produkte und Services kostenlos zur Verfügung stellen können, um bekannter zu werden.

3) Organisieren Sie Ihren Investitionsbedarf
a. Was MUSS gekauft werden?
b. Was sollte gekauft werden? (Setzen Sie Prioritäten!)
c. Welche Anschaffungen müssen noch für Events gemacht werden?
d. etc.
4) Weisen Sie Ihrem Investitionsbedarf die vorher segmentierten Vereinsmitglieder und Unternehmen zu - unter Berücksichtig folgender Faktoren:
a. Wer/Welches Unternehmen hat einen besonderen Vorteil davon, Ihnen möglichst kostenlos seine Produkte zur Verfügung zu stellen?
b. Welche Vorteile sind das? (Spezifisch für jede Person bzw. jedes Unternehmen)
c. Wer hat Ihrem Verein schon einmal geholfen?
5) Kontaktaufnahme
a. Am besten persönlich.
b. Zuerst Personen/Firmen, zu denen Sie oder Ihre Vereinsmitglieder schon eine Beziehung pflegen.
c. Testen Sie die Bereitschaft der Person/des Unternehmens aus, mit Ihnen im gewünschten Maße zu kooperieren. Dabei sollten Sie natürlich auch die in Punkt 4 recherchierten Vorteile Ihres Vereins für die Person/das Unternehmen nennen.
d. Ein vorher erstelltes Marketingkonzept ist dabei natürlich hilfreich.
Beachten Sie diese Checkliste und die Wahrscheinlichkeit, kostenlos an Produkte oder Dienstleistungen zu kommen, erhöht sich exponentiell. Die Checkliste ist aus keinem Buch übernommen, sondern reine Erfahrungssache und hat sich bei meiner Arbeit mit Vereinen schon sehr oft bewährt.

So finden Sie leichter neue Förderer: Setzen Sie sich klare und realistische Vereinsziele

Das größte Gut Ihres Vereins sind Ihre Mitglieder. Egal ob Webagentur oder Versicherungsmakler, die meisten Firmen werden im Umgang lockerer, wenn die Chance besteht, sich Ihren Vereinsmitgliedern vorzustellen. Dies können Sie hervorragend mit der Checkliste kombinieren.
Quelle: experto.de/Vereins-Tipps


So steigern Sie die interne Kommunikation im Verein

Organisation im Verein fängt mit Kommunikation an. Die größte Fehlerquote entsteht durch mangelnde interne Kommunikation. Ich zeige Ihnen, welche Instrumente Sie nutzen sollten.

Fehler durch mangelnde interne Kommunikation


Es kommt immer wieder vor: Die Organisation der Jahreshauptversammlung läuft auf vollen Touren. Man spricht sich kurz mit seinen Leuten ab, ob auch wirklich an alles gedacht wurde. Und am Tag der Veranstaltung fehlt trotzdem etwas.
Die Fehler sind meist Folge mangelnder Kommunikation. Dies ist Fakt, obwohl es heutzutage wirklich hervorragende Kommunikationsmittel gibt, die das Kommunizieren und Absprechen untereinander verbessern. Leider werden diese Kommunikationsinstrumente zu wenig im Verein, Vorstand und Projektteams genutzt.

Kommunikationsinstrumente, die Ihnen das Leben im Verein erleichtern:

- Der Klassiker - E-Mail

Schnell und bewährt, um kurz Absprachen schriftlich nieder zu schreiben und auf die Schnelle Gedanken etc. auszutauschen.

- Social Networks
Facebook
Wer kennt Wen, StudiVZ und Co. bieten eine erhöhte Kommunikation untereinander. Dies kann man sich auch als Verein sehr gut zu Nutze machen. Bilden Sie geschlossene Gruppen, in denen nur Vereinsmitglieder den Zutritt finden dürfen. Diese werden meist per Einladungen verschickt oder durch Passwörter gesichert. Dort können Sie dann einen regen Austausch an Informationen vornehmen.

- Yammer.com
Yammer ist ein spezielles Tool, mit dem Daten, Dokumente etc. im Internet gespeichert und besprochen werden können. Bei Yammer kann eine Gruppe gegründet werden, in der, ähnlich wie bei den Social Networks, kommuniziert werden kann. Yammer ist aber speziell für Organisationen konzipiert worden. Sie haben die Möglichkeit über das Internet Termine festzulegen, Abstimmungen vorzunehmen, wichtige Dokumente können zum Lektorat hochgeladen werden.

- ICQ, MSN, iChat, Yahoo Messenger

Wer lieber auf Chats setzt, kann hierauf zurückgreifen. Dort können, ähnlich wie bei den E-Mails, kurz Nachrichten und Anhänge verschickt werden. Man kann dazu noch sehen, ob der Empfänger zufällig online ist, um eventuell kurz per Chat einen Status zu erfragen.

- Skype

Über Skype können Sie kostenlos über das Internet telefonieren. Hierzu benötigt natürlich jeder Teilnehmer das kostenlose Skype-Programm. Auch Konferenzen sind möglich. Dies ist hervorragend, wenn jemand kurz zu einem Meeting hinzu geschaltet werden soll oder verschiedene Vorstandsmitglieder sich oft auf Reisen befinden.
Quelle: experto.de/Vereins-Tipps

 
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