Januar 2008 bis März 2013


Vereinshilfe Archiv: Dieter Strothmann

Nr. 49 - 27. Februar 2011

Strategisches Vereinsmanagement

Planen Sie langfristig und entwickeln Sie einen Entscheidungsrahmen

Das strategische Vereinsmanagement befasst sich vor allem mit Grundsatzentscheidungen. Es hilft zudem, das Überleben des Vereins zu sichern.
Der Begriff "Strategie" deutet bereits auf die Ausrichtung dieses Managementsystems hin. Eine Strategie verfolgt ein Ziel und ist langfristig ausgerichtet. Hinter einer Strategie steckt ein Plan. Für jeden Verein ist es essentiell, langfristig zu planen. Das strategische Vereinsmanagement dient einem Verein Idee, Strategien und Rahmenbedingungen zu analysieren, formulieren und umzusetzen.
Eine Strategie erleichtert die Führungsaufgabe von ehrenamtlichen Vorständen, da diese einen Rahmen für ihre Maßnahmen und Entscheidungen liefert.

Bestandteile des strategischen Vereinsmanagements 


Bestandteile eines strategischen Vereinsmanagements sind zunächst einmal die Definition der langfristigen Ziele. Was möchte ein Verein in der Zukunft erreichen? Dies ist eine Leitfrage, die sich in dieser Phase der Planung von den Verantwortlichen gestellt werden sollte. Anschließend folgt eine strategische Analyse. Deren Inhalt ist es, die Umwelt eines Vereins zu analysieren und die organisationsinternen Stärken und Schwächen aufzudecken.
Diese Stärken und Schwächen sollten genutzt werden, um die von der Umwelt vorgegebenen Chancen und Risiken auszufüllen. Ein weiterer wichtiger Punkt des strategischen Vereinsmanagements ist die Entwicklung einer Strategie. Diese Strategie gibt vor, wie sich die Vereinsführung in den kommenden Jahren ausrichtet. Als nächstes wird die Strategieumsetzung geplant und durchgeführt.
Der letzte Bestandteil eines strategischen Vereinsmanagements in die Evaluation der Strategie. In diesem Kontext sollte der Verein sich mit der Frage auseinandersetzen, ob die umgesetzte Strategie die richtige war und hilft, die formulierten Ziele zu erreichen.
TIPP: Strategisches Management ist ein sehr wichtiger Bestandteil für den Erfolg eines Vereins. Setzen Sie sich in der Vereinsvorstandsrunde zusammen, und überlegen Sie, was Sie in Zukunft mit Ihrem Verein erreichen wollen. Ich bin der Überzeugung, es gibt einige Visionen, die zuvor noch nicht geäußert wurden.
Sammeln Sie Ihre Gedanken, und entwickeln Sie ein Konzept, in dem eine Richtung Ihres Vereins vorgeben wird. Dieses Konzept wird sicherlich dabei helfen, Ihren Verein in Zukunft besser dastehen zu lassen. In den kommenden Wochen werden die einzelnen Bestandteile eines strategischen Vereinsmanagements näher erläutert.

 

Die Ziele einer Organisation

Nach der Einführung in die Thematik des strategischen Vereinsmanagements beschäftige ich mich in diesem Artikel mit dem ersten Schritt der Konzeptionierung eines strategischen Vereinsmanagements. Der erste Schritt ist die Formulierung von Organisationszielen.
Im strategischen Vereinsmanagement ist der erste Ansatzpunkt die Formulierung von langfristigen Zielen. Ziele geben einen Rahmen für das operative Handeln einer Sportorganisation. Dieser Rahmen hilft Führungspersönlichkeiten letztendlich dabei,  Entscheidungen zu treffen, die langfristige Folgen haben.
Generell lassen sich Hauptziele für jegliche Organisationen definieren. Primär sollte das Oberziel einer Organisation die Sicherung der Überlebensfähigkeit sein. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Verein zunächst die Bedürfnisse unterschiedlicher Anspruchsgruppen befriedigen kann.

Strategische Vereinsmanagement muss sich an unterschiedlichen Anspruchsgruppen orientieren


Anspruchsgruppen eines Vereins sind zum einen interne und zum anderen externe Gruppen. Als interne Zielgruppen werden Mitglieder und Mitarbeiter gesehen. Externe sind beispielsweise Sponsoren oder die Kommune. Es ist wichtig zu wissen, dass es diese Unterscheidung gibt, da sich das strategische Vereinsmanagement in der Formulierung der Ziele an den unterschiedlichen Anspruchsgruppen orientieren muss.
Strategische Ziele welche die Mitarbeiter betreffen, sind anders als die Ziele für Sponsoren. 
Bei der Formulierung der Ziele gibt es das sogenannte SMART Kriterium, dass unbedingt beachten werden sollte, wenn realistische und vor allem nachvollziehbare Ziele formulieren werden sollen. SMART ist die Abkürzung für spezifisch, messbar, attraktiv, realistisch und terminierbar. Diese Eigenschaften sollten die Ziele auf jeden Fall aufweisen. Nur so kann garantiert werden, dass diese Ziele erreicht werden können. 
Tipp: 
Formulieren Sie stetig die Ziele anspruchsgruppenorientiert und halten Sie diese Ziele in einem Konzept fest. Kommunizieren Sie diese Ziele! Nur so kann garantiert werden, dass alle Anspruchsgruppen an einem Strang ziehen.
Im nächsten Beitrag wird aufgezeigt, wie eine strategische Analyse durchgeführt werden kann. Diese ist ein weiterer wichtiger Bestandteil des strategischen Managements.

 

Strategische Analyse und Strategieentwicklung

Nach dem wir uns im strategischen Vereinsmanagement die Zielformulierung angesehen haben, wird in diesem Artikel beschrieben, wie eine Strategie entwickelt werden kann. Zuvor ist es jedoch notwendig, eine strategische Analyse durchzuführen.

Strategische Analyse 


Bevor eine Strategie entwickelt werden kann, muss eine strategische Analyse durchgeführt werden. Zum einen kann die Umwelt eines Vereins analysiert werden und zum anderen der Verein selbst. Zur Umweltanalyse gehört die Auseinandersetzung mit der allgemeinen Umwelt und dem Wettbewerbsumfeld. Faktoren wie beispielsweise die Entwicklung von Wertemustern, die demografische Entwicklung oder die allgemeinen Bedürfnisse werden in dieser Analyse differenziert betrachtet. Diese Faktoren sind für strategische Entscheidungen sehr bedeutsam und beeinflussen Absatzchancen.

Im Bereich der Analyse des Wettbewerbsumfeldes ist besonders die Nachfrager-Sicht zu analysieren. Wie viele potentielle Mitglieder leben in meinem Umfeld? Was für Bedürfnisse haben diese und wie hoch ist ihre Zahlungsbereitschaft? Diese Daten können Ihnen dabei helfen, Ihre Sportangebote zu optimieren. Eine weitere wichtige Analyse ist die Konkurrenzanalyse. Gibt es Vereine in meiner Umgebung, die dieselben Sportarten anbieten. Offerieren sie bessere Angebote?

Der nächste Ansatzpunkt der strategischen Analyse ist die interne Vereinsanalyse. Dort sollten Sie sich genauer Ihre Ressourcen betrachten, vor allem der Personalressourcen. Gibt es genügend qualifizierte Trainer oder Mitarbeiter?
Tipp: Schreiben Sie alle Faktoren, die Sie in Ihrer Strategie beachten sollten. Die Ziele haben Sie bereits formuliert. Welche Faktoren können diese Ziele beeinflussen.

Strategieentwicklung 


Da Sie nun wissen, welche Faktoren die Erreichung Ihrer Ziele beeinflussen, können Sie nun entscheiden, welche Strategie Sie zur Zielerreichung nutzen wollen. Es gibt zwei wichtige Strategien: Erhaltungsstrategie und organische Wachstumsstrategie.



Erhaltungsstrategie 


In der Erhaltungsstrategie geht es vornehmlich darum, das Überleben des Vereins zu sichern. Dies geschieht, indem man den Erwartungen der Mitglieder entspricht. Führen Sie eine Mitgliederbefragung durch und ermitteln Sie, welche Leistung den Mitgliedern im welchem Maße wichtig ist und wie zufrieden diese damit sind. Ist Ihren Mitgliedern beispielsweise das Vereinsheim sehr wichtig, aber sind sehr unzufrieden damit, herrscht Handlungsbedarf.  

Wachstumsstrategie


Bei der Wachstumsstrategie geht es vor allem Dingen um eins: Wachstum, Wachstum, Wachstum. Mitglieder sollen gewonnen werden durch, zum Beispiel, die Erweiterung der Angebote des Vereins.
Tipp: Nachdem Sie Ihre Umwelt kennen, können Sie bewerten, welche Strategie für Sie sinnvoll ist. Wählen Sie die Strategie aus, mit der Ihre Ziele am schnellsten und einfachsten erreicht werden können.
Quelle: vnr.de, Daniel Diener


Braucht Ihr Verein einen Datenschutzbeauftragten?

Nicht die Zahl der Mitglieder, sondern die Größe der Vereinsorganisation entscheidet, ob Ihr Verein einen Datenschutzbeauftragten benötigt: Seit der Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) im Jahr 2009 müssen auch gemeinnützige Vereine einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn mehr als 9 Personen mit den personenbezogenen Daten der Mitglieder beschäftigt sind und diese ver- und bearbeiten. So will es § 4f Abs. 1 BDSG. (Sonderregelung: Reine Papierverwaltung ohne EDV und Computer = 20 Personen)



Vorsicht Falle:


Es spielt hierbei keine Rolle, ob es sich dabei um ehrenamtlich Tätige, Festangestellte, Praktikanten, 400-Euro-Kräfte usw. handelt. Entscheidend ist allein, dass die Personenzahl über einen längeren Zeitraum bei 10 und mehr liegt. Faustregel: „über einen längeren Zeitraum“ = 1 Jahr und länger.



Achtung:


Auch wenn Ihr Verein nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu stellen, ist der Vorstand trotzdem verpflichtet, alle Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes einzuhalten. Aus diesem Grund kann es in größeren Vereinen sinnvoll sein, einen freiwilligen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
Quelle: Vereinswelt


Aufwandsentschädigung für Übungsleitertätigkeit bleibt bei Hartz-IV-Bezug weiterhin anrechnungsfrei!

Der aktuelle Hartz-IV-Kompromiss im Bundestag/Bundesrat am 25. Februar 2011 macht es möglich: Wer sich als Hartz-IV-Bezieher in seinem Verein/Verband oder für sonstige gemeinnützige Organisationen persönlich engagiert, kann dafür weiterhin anrechnungsfrei eine moderate Aufwandsentschädigung/begünstigte Übungsleitervergütung erhalten.
Der soeben erzielte parlamentarische Kompromiss über den Vermittlungsausschuss - mit Zustimmung des Parlaments in der heutigen Sondersitzung - würdigt und stärkt das Ehrenamt.
Denn, abweichend von den bisherigen Gesetzesvorschlägen steht es nun fest: Bei leistungsberechtigten Personen mit steuerfreien Einnahmen oder Bezügen aus begünstigten Übungsleitertätigkeiten, egal ob im Sport- oder Musikverein, bei der Mitwirkung in gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Einrichtungen, bleiben bis zu 175 Euro pro Monat anrechnungsfrei. Das heißt, abweichend vom ursprünglich geplanten Anrechungsgrundsatz und festgelegtem Hinzuverdienst-Betrag von nur 100 Euro, gibt es nun über § 11 Absatz 2 SGB II eine für die Vereinspraxis wichtige Ausnahmeregelung. Mit diesem begrüßenswerten Ergebnis wird erreicht, dass man beim Vereinsengagement finanziell nicht schlechter als bisher gestellt ist.

Um welche Einnahmen/Bezüge geht es?

Anrechnungsfrei bleiben die Einnahmen nach
- § 3 Nr. 12 EStG (Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen),
- § 3 Nr. 26 EStG (begünstigte pädagogisch, betreuerische Übungsleitertätigkeit),
- § 3 Nr. 26a EStG (den seit 2007 geltenden Ehrenamtsfreibetrag) und 
- für den soeben erst eingeführten Steuerfreibetrag nach § 3 Nr. 26b EStG (für ehrenamtliche Betreuungen).
Dies jedoch (insgesamt) höchstens bis 175 Euro je Monat.

Vorläufige Bewertung:

Bis Ende 2010 bestand schon eine vergleichbare Befreiung bei der Leistungsanrechnung für die vielen in Vereinen engagierten Übungsleiter und Personen bei Vergütungen für diese begünstigten Tätigkeiten in gemeinnützigen Organisationen.
Zur Info: Noch im Oktober/November 2010 war im Entwurf dieses Regelbedarfermittlungsgesetzes vorgesehen, dass diese (steuer- und sozialversicherungsfreien) Aufwandsentschädigungen/Vergütungen den sonstigen Nebeneinkünften beim Leistungsbezug gleichgestellt werden sollten. Mit der fatalen Konsequenz, dass bei der Mitarbeit im Verein dies bei höheren Vergütungen ab 100 Euro pro Monat zu einer verminderten staatlichen Förderung führt. Ehrenamtliche Vergütungen hätte man damit sonstigen Nebenjobs völlig gleichgestellt.
Der insoweit vernünftige neue Kompromiss, für die ehrenamtliche Mitarbeit eine besondere Einkommens-Anrechnungsgrenze vorzusehen, bringt auch den vielen Vereinen/Verbänden und gemeinnützigen Organisationen eine gewisse Entlastung. Denn damit wird der drohende bürokratische Aufwand reduziert, da ein gemeinnütziger Verein sonst bei geringen Vergütungen/gezahlten Aufwandsentschädigungen bereits „Gehaltsbescheinigungen“ zur Vorlage bei der Bewilligungsstelle ausstellen müsste.
Gewürdigt wird damit auch die Vereinspraxis, dass man bewusst die betroffenen Hartz-IV-Bezieher in den Verein einbindet, moderat die verantwortungsvollen Tätigkeiten honoriert, um den Kontakt im Mitgliederkreis zu fördern, um zumindest damit mittelbar auch den beruflichen Wiedereinstieg zu unterstützen.

Dies ist die Kernvorschrift:

- Bei § 11b SGB II wird Abs. 2 wie folgt angefügt: „Erhält eine leistungsberechtigte Person mindestens aus einer Tätigkeit Bezüge oder Einnahmen, die nach § 3 Nr. 12, 26, 26a oder 26b des Einkommensteuergesetzes steuerfrei sind, gelten die Sätze 1 und 2 (Anrechnungsvorgaben) mit den Maßgaben, dass jeweils an die Stelle des Betrages von 100 Euro monatlich der Betrag von 175 Euro monatlich und an die Stelle des Betrages von 400 Euro der Betrag von 175 Euro tritt. § 11a Abs. 3 bleibt unberührt.“
Informieren Sie schnellstmöglich die in Ihrem Verein engagierten Mitglieder und Helfer!

Der Blick nach vorne: Das Bildungspaket

Mit der Hartz-IV-Reform kommt nun auch ein neues Bildungspaket für Leistungsbezieher und hilfsbedürftige Kinder durch ein sog. Teilhabebudget für Vereins, Kultur- und Ferienangebote. Es geht um ca. 2,5 Mio. Kinder von Hartz-IV-Familien, Geringverdienern und Wohngeldempfängern. Damit soll sichergestellt werden, dass der (kindergeldberechtigte) Nachwuchs und Leistungsbezug zusätzliche finanzielle Unterstützung erhält. Die Leistungen des Bildungspaketes werden auf 700 Mio. Euro für 2011, 730 Mio. Euro für 2012 und 2013 veranschlagt. Zusätzlich kommen noch Verwaltungskosten in Höhe von weit über 110 Mio. Euro jährlich hinzu.
Nicht nur die Jobcenter werden dabei mitwirken müssen. Denn über das Jobcenter erhält jedes Kind personengebundene Gutscheine, die hilfsbedürftige Familien für Musikunterricht, Jugendarbeit in Sport und Geselligkeit, außerschulische Jugendbildung, vergleichbare Kurse im kulturellen Jugendbildungsbereich bis hin zur Teilnahme an Freizeiten einlösen können. Wobei sich die Angebote an den Inhalten der Jugendarbeit nach den Kinder- und Jugendhilferecht zu orientieren haben. Klartext: Vereine werden dann die Gutscheine ihrer Mitglieder mit dem Jobcenter abrechnen. Zur technischen Abwicklung, Fragen zur Gültigkeit und Befristung von Gutscheinen und natürlich auch zum „begünstigten Leistungsangebot“ ist sicherlich bald mit weiteren Ausführungsrichtlinien etc. zu rechnen.
Dies wird sicherlich auch eine neue Herausforderung für interessierte gemeinnützige Vereine mit entsprechenden Leistungsangeboten. Dies auch zur Abklärung, für welche Fälle ein Vereinsbeitrag im Rahmen der Vereinsmitgliedschaft übernommen werden kann.
Quellen: BT-Drucksachen 17/4032 v. 01.12.2010, 17/4719 v. 09.02.2011 und BR-Drucksache 109/11 v. 25.02.2011, Redmark/Verein


Kooperation zwischen Verein und Schule

Eine Kooperation zwischen Verein und Schule kann für beide Seiten Vorteile haben. Fragen des Versicherungsschutzes u. ä. sollten jedoch nicht außen vor gelassen werden.
Viele Vereine leiden unter Mitgliederschwund. Manchmal muss man einfach kreativ sein, um den Problemen entgegen zu treten. Ein Prinzip, das nicht neu ist und von einigen Vereinen meist sehr erfolgreich betrieben wird, ist die Schließung von Kooperationen mit Schulen. Dies ist im Bereiche Schulsport oder soziales Engagement hervorragend umzusetzen.
Ein sehr erfolgreiches Beispiel ist der Deutsche Badminton Verband, der vor einiger Zeit mit vielen Schulen Aufklärung und Coaching über ihren Sport betrieben haben. Regelkunde sowie Training gehörten zu diesem Programm. Mittlerweile wird in vielen Schulen deutschlandweit Badminton angeboten und gespielt. Auch wenn dies ein Beispiel ist, das überregional betrieben wurde, sieht man den Erfolg deutlich. Ziel war es, junge Menschen schon früh für eine Sportart zu begeistern, die nicht sehr populär ist.

Die Vorteile einer Kooperation mit Schulen für Ihren Verein

- Bekanntheit wird gesteigert
- Kindermarketing - Kinder werden schon früh an Verein und Sport gebunden
- Image wird dadurch erhöht
- Erhöhung der Mitgliedsbeiträge durch Neuanmeldungen
- Positives Echo aus Presse und Wirtschaft
- Alleinstellungsmerkmal bei Ihrer Vermarktung

Die Nachteile einer Kooperation mit Schulen für Ihren Verein


Es gibt natürlich auch Nachteile, die ebenfalls genannt werden sollten:
- Erfolgreiche Kooperationen nur durch viel Arbeit gewährleistet
- Hoher Zeitaufwand
- Eventuell anfallende Kosten durch Bereitstellung von Schulungsgegenständen oder Materialien
Bei Kooperationen mit Schulen handelt es sich stets um Schulveranstaltungen. Die Frage kommt auf, wer wie versichert ist. Die Anträge für solche Partnerschaften müssen über die Schulleitung an die zuständige Bezirksregierung weitergeleitet und genehmigt werden. Erst wenn der Antrag von Verein, Bezirk und Schulleitung unterschrieben und genehmigt ist, tritt der Versicherungsschutz in Kraft.
Zudem haben Sie die Möglichkeit, durch schulische Partnerschaften spezielle Förderungen von Bund und Länder zu beantragen. Dies ist aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Erkundigen Sie sich beim Landessportverband oder Ihrem Breitensportreferenten.
Quelle: vnr.de

 
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