Januar 2008 bis März 2013


Vereinshilfe Archiv: Dieter Strothmann

Nr. 45 - 14. Januar 2011

Demographischer Wandel: Eine Chance für Ihren Verein


Demographischer Wandel - er bringt Veränderungen für die Gesellschaft mit sich. Veränderungen müssen nicht immer schlecht sein. Es gibt viele positive Veränderungen. Vielleicht sogar mehr als negative. Meist treffen die negativen Veränderungen uns nur härter. Aber was für einen negativ ist, kann für den anderen durchaus positiv sein.
Bei manchen Themen haben Sie die Chance selbst, auf welcher Seite Sie sich hinterher wiederfinden. So ist es auch mit dem demographischen Wandel.

Der Deutsche olympische Sportbund (DOSB) schreibt:


"Dennoch bieten die sich ändernden Rahmenbedingungen gerade dem organisierten Sport keineswegs nur Risiken und Nachteile, sondern vor allem auch Chancen und Entwicklungspotenziale - und zwar auf breiter Ebene."

Viel wichtiger für uns jedoch ist folgende Aussage:


"Vereine und Verbände sind daher aufgerufen, sich mit den Herausforderungen der Zukunft intensiver denn je auseinanderzusetzen und mutig neue Wege zu gehen. Je früher das Wissen über Auswirkungen und Facetten des demographischen Wandels fester Bestandteil des aktiven Planens wird, desto leichter fällt die Beeinflussung des Geschehens. Agieren, nicht Reagieren ist gefragt." 

Wie Sie den demographischen Wandel nutzen


Getreu dem Motto "der frühe Vogel fängt den Wurm", müssen Sie versuchen, zu agieren. Analysieren Sie die Situation Ihres Vereins. Wenn Sie aus der betriebswirtschaftlichen Sicht bewerten, werden Sie schnell auf die Idee kommen, dass man den Wandel ganz und gar als Chance nutzen kann.
In den meisten Sportvereinen zum Beispiel ist die sportliche Betätigung auf eine oder mehrere Sportarten ausgelegt. Ab einem bestimmten Alter ist es aber nicht mehr möglich, aktiv Fußball zu spielen oder den Tennisschläger zu schwingen.
Hier liegt genau die Chance: Eine neue aktive Zielgruppe in Ihrem Verein. Die über 60-jährigen. Abgeschlagen von jeder marketingrelevanten Zielgruppe in Rundfunk und Medien schaut das in Ihren Vereinen, bei einem auf Senioren abgestimmtem Sportangebot, schon ganz anders aus.

Entwicklung des Altensports


Erstellen Sie bestimmte Sportangebote, die speziell für ältere Kunden - diesen Begriff wähle ich trotz aller Gemeinnützigkeit ganz bewusst - ausgelegt sind. Man kann hier auf Trendsportarten wie zum Beispiel Walking bzw. Nordic Walking zurückgreifen. Man kann aber auch Mischformen oder ganz eigene Sportkurse konzipieren und anbieten.

Altensport unter der Voraussetzung "qualifizierte Betreuung"


Die Kurse sollten auf jeden Fall von Trainern mit spezieller Ausbildung geleitet werden. Diese Zusatzkurse sollen ja schließlich nicht kostenlos sein. Durch die Einnahmen kann der Trainer zum Beispiel bezahlt werden. Hier kommt es speziell darauf an, was in Ihrer Satzung steht.

Qualitätssiegel "Sport pro Gesundheit"


Der DOSB verleiht für Sportkurse unter bestimmten Voraussetzungen eine Zertifizierung: Das Gütesiegel "Sport pro Gesundheit".
Um das Zertifikat zu erlangen, muss man Kurse mit bestimmten Anforderungen anbieten. Zum Beispiel müssen ausgebildete Trainer die Kurse leiten, eine regelmäßige Fortbildung wird vorausgesetzt, die Kursgröße darf eine bestimmte Anzahl nicht überschreiten oder ein Gesundheitscheck vor Start des Kurses ist verpflichtend.

Wieso der Aufwand mit dem Gütesiegel?


Mit dem Abzeichen "Sport pro Gesundheit" haben Sie ein gutes Argument, wieso Krankenkassen Ihren Kursteilnehmern die Kursgebühr bezahlen sollen. Marketingtechnisch ein äußerst interessanter Punkt.
Wenn wir einmal zusammenfassen, was wir uns im Laufe des Artikels erarbeitet haben, macht die Zusammenarbeit mit den Krankenkassen durchaus sehr viel Sinn. Wir erschließen eine neue Zielgruppe. Passive ältere Mitglieder werden wieder aktiv. Die Kurse haben ein Qualitätssiegel.
Das Siegel ist aber nicht das einzige, was man bewerben kann. Durch Kooperationen mit Krankenkassen bietet man also einen speziellen Kurs für eine spezielle Zielgruppe, quasi zum Nulltarif an. Eine Erfolgsgeschichte, die auch von Medien und Presse nicht lange unbeachtet bleibt. Nutzen Sie also das 'Risiko' demographischer Wandel als die große Chance Ihres Vereins. 
Quelle: vnr.de


Der Bundesgerichtshof:
Dürfen Name und Anschrift eines Vereinsmitglieds herausgegeben werden?

Einzelne Vereinsmitglieder haben grundsätzlich einen Anspruch auf Einsicht bzw. Herausgabe der Vereins-Mitgliederliste, wenn gegenüber dem Verein ein berechtigtes Interesse am Auskunftsanspruch dargelegt wird und dem Anspruch kein überwiegendes Interesse des Vereins oder berechtigte Belange der Vereinsmitglieder entgegenstehen.
Ein berechtigtes Interesse eines Vereinsmitglieds an den Namen und Anschriften der anderen Mitglieder ist dann gegeben, wenn ein Vereinsmitglied nach den Umständen des konkreten Einzelfalls diese Informationen benötigt, um damit das sich aus der Mitgliedschaft ergebende Recht auf Mitwirkung an der Willensbildung im Verein wirkungsvoll ausüben zu können.
Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Herausgabe der Mitgliederliste an einen Treuhänder erfolgt, um das damit verbundene Ziel zu realisieren, gerade bei mitgliederstarken Vereinen sich dann mit anderen Vereinsmitgliedern über vereinsrelevante Grundsatzfragen/vereinspolitische Ziele austauschen zu können.
Fundstelle: BGH, Beschluss vom 21.6.2010, II ZR 219/09

Anmerkung:
Vereinsrechtlich sieht zunächst  § 37 BGB vor, dass ein Auskunftsanspruch auf Überlassung der Mitgliedergrunddaten (Namen und Anschrift) besteht, wenn damit ein Minderheitsbegehren wegen satzungsmäßig vorgegebener Mindestquoten meist auf Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung erreicht/durchgesetzt werden soll.
Ansonsten hat ein Vereinsmitglied sein besonderes berechtigtes Interesse für diesen Auskunftsanspruch nachzuweisen. Sind die Informationen, die sich ein Mitglied durch Einsicht in die Vereinsunterlagen damit beschaffen will wie meist üblich in einer Datenverarbeitung gespeichert, kann das Mitglied zur persönlichen Unterrichtung auch einen Ausdruck der geforderten Informationen oder auch deren Übermittlung in elektronischer Form verlangen (so bereits BGH, Beschluss v. 21.9.2009, II ZR 264/08).
In diesem Rechtsstreit hat der BGH den Anspruch auf Herausgabe der Mitgliederliste in Form einer elektronischen Datei an einen hierfür beauftragten/benannten Treuhänder anerkannt. Zumal das Mitglied in den Vorinstanzen nachweisen konnte, dass nur ein verschwindet kleiner Teil der Vereinsmitglieder an Mitgliederversammlungen teilnimmt, sonst keine Möglichkeit besteht, wegen einer erkennbaren neuen vereinspolitischen Ausrichtung des Vereins durch den neugewählten Vorstand und  Bedenken gegenüber dessen Vereinsführung sich untereinander auszutauschen, ggf. sogar eine Mitgliederopposition organisieren zu können.
Der BGH stellt zudem klar, dass für diesen Fall ein Mitglied sich nicht  darauf verweisen lassen muss, den Mitgliederkontakt nur über das vom Verein eingerichtete Internetforum oder die Mitgliederzeitung zu führen.
Durch die Konstruktion mit der Herausgabe der Daten an einen Treuhänder erhielt in diesem Streitfall das klagende Mitglied selbst keine direkte Einsicht in diese sensiblen Daten. Denn dem Treuhänder blieb es vorbehalten, bei den anderen Mitgliedern zwecks Meinungsaustausch anzufragen, ggf. auch etwaige Widersprüche gegen die Weiterleitung von Anschreiben dieses Mitglieds mit kritischer Meinungsäußerung zu beachten.
Ein weitergehendes Geheimhaltungsinteresse des Vereins oder seiner Mitglieder ist bei dieser Treuhandkonstruktion weder allgemein, noch unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten sonst anzuerkennen.
Quelle: Redmark/Verein, Prof. Gerhard Geckle, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Freiburg


Social Media verlangt neue Kommunikationsregeln

Social Media kann sehr nützlich sein, doch nur dann, wenn man dieses Instrument richtig nutzt. Die Kommunikation im Web 2.0 unterscheidet sich von der klassischen Marketingkommunikation. Eine neue Ära ist angebrochen, in der es die Kunden sind, die die Kommunikationsregeln festlegen. Wir müssen nur zuhören und den Kunden gewähren lassen. Hier finden Sie drei Tipps, wie Sie im Social Media richtig kommunizieren.

Social Media ist eine Chance


Social Media ist noch jung und für kleine und mittlere Unternehmen aus dem B2B-Bereich schwer fassbar. Die Unsicherheit, dass im Internet zu viele Interna preisgegeben werden, veranlasst viele Unternehmen dazu, das Thema gänzlich zu umgehen.
Dennoch ist Social Media eine riesige Chance: Wer heute Empfehlungen erhalten will, sollte sowohl auf die Mundpropaganda im realen Leben als auch in der Online-Welt setzen. Insbesondere Social Networks ermöglichen den Aufbau eines strategischen Netzwerks auch über die eigenen Stadtgrenzen hinaus.
Wer sich früher von der Konkurrenz abschottete, ist heute gezwungen, mit dem Wettbewerb zusammen zu arbeiten. Denn die Kommunikationsregel Nummer eins im Social Media heißt - vernetzen statt bekriegen.

Social Media braucht ein Konzept


"Es wird sowieso über Sie geredet, also reden Sie lieber mit: Im Social Media."
Das sind die typischen Pauschalaussagen von Social Media-Beratern. Die Folge: Unerfahrene Unternehmen brechen in Panik aus und legen irgendwie los mit "twittern", "xingen" oder mit Blogs - jedoch ohne Konzept und ohne Inhalte. Und die Kommunikation läuft nach dem alten Prinzip - das Sender-Empfänger-Modell.
Damit ist die sog. Kommunikation "1:n" gemeint - ein Unternehmen sendet Werbebotschaften aus, und "n" potentielle Kunden sollen geduldig und voller Neugierde darauf warten, die Nachricht zu empfangen. Die Kommunikationswelt ist heute anders: Sie ist wie auf den Kopf gestellt, wobei der Kunde das Ruder in der Hand hat.
Laut einer Studie erhalten wir heute mehr als 64 Mal so viele Informationen wie vor 30 Jahren: Wie können wir also Kunden dazu bringen, dass sie das eigene Unternehmen wahrnehmen? Indem wir das tun, was die anderen nicht tun - zuhören!
Die zweite Kommunikationsregel im Social Media lautet also - Kunden zuhören und als mündige Personen betrachten.

Social Media ist kollaboratives Arbeiten


Menschen bilden im Social Media Communities, bewerten gemeinsam Personen, Produkte und Unternehmen und sammeln gemeinsam Wissen an. Dies bedeutet, dass so auch die Unternehmenskommunikation ausgerichtet sein muss - auf der Basis des kollaborativen Arbeitens.
Starten Sie zunächst mit der Kommunikation nach innen - entwickeln Sie Projekte, die das kollaborative Arbeiten der eigenen Mitarbeiter fördert. Gelingt das Projekt, dann klappt auch die kollaborative Kommunikation im Social Media. Dies ist die leichteste Art, um die eigenen Mitarbeiter und das eigene Unternehmen dazu zu bewegen, dem Kunden zuzuhören.
Gründen Sie z. B. eine Test-Community, und zwar auch dann, wenn Sie erklärungsbedürftige Investitionsgüter herstellen. Sicherlich können Sie auch im produzierenden Gewerbe einiges von den eigenen Kunden lernen. Wer sich noch nicht traut, kann dies gerne zunächst als einen geschlossenen Login-Bereich einrichten.
Sobald Ihr Unternehmen Vertrauen in diese Plattform geschöpft hat, kann man ausgewählte Teilbereiche der Öffentlichkeit zugänglich machen und die Kundenzufriedenheit auf diese sehr unaufdringliche Weise präsentieren.
Die Kommunikationsregel Nummer drei heißt: Kundenlob ist vertrauenswürdiger als Eigenlob.
Quelle: Vnr.de
 

 
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