Januar 2008 bis März 2013


Vereinshilfe Archiv: Dieter Strothmann

Nr. 41 - 8. Oktober 2010

Aus den Vereinen für die Vereine

Leser schreiben für Leser

Unter dieser Rubrik sollen in Zukunft Berichte aus Ihrem Vereinsleben stehen. Warum das Rad neu erfinden? Geben Sie Ihre Erfahrungen und ihr Wissen weiter. So helfen wir uns gegenseitig und lernen voneinander. Ich werde heute den Anfang machen mit dem Werbetag beim HC Wacker München.

 

Mitgliedergewinnung, aber wie?

Vor ca. 18 Jahren haben wir uns beim HCW überlegt, wie wir unseren Werbetag in Zukunft erfolgreicher gestalten können. Nur Hockey-Schnupperspiele anzubieten, zog damals kaum Gäste auf unsere Anlage. Und das Ergebnis, d.h. Neuanmeldungen von Kindern und Jugendlichen, stand in keinem Verhältnis zum Aufwand.
Als erstes wurde beschlossen, die Tennisabteilung mit einzubeziehen. Aber das alleine war noch kein Publikumsmagnet. Also wie können wir den Werbetag noch interessanter gestalten, damit möglichst viele Kinder mit Eltern kommen?
Fragen wir doch mal die Feuerwehr, die Polizei und die Johanniter, ob sie bei der Gestaltung dieses Tages mitmachen wollen. Zu unserer Überraschung sagten alle drei zu. Und sie hatten dazu sogar die nötigen Ausrüstungen für Kinder: Die Feuerwehr eine Spritzwand, die Polizei einen alten Streifenwagen und ein Motorrad, und die Johanniter einen historischen Krankenwagen und einer Übungspuppe.

Ein buntes Rahmenprogramm

Mit diesen Zusagen hatten wir plötzlich ein buntes Rahmenprogramm für den Werbetag. Bei der Stadt wurden noch eine Hupfburg und eine Torwand bestellt.
Das Programm stand, jetzt waren die Feinabstimmung und die Öffentlichkeitsarbeit gefragt. Die Hockey- und Tennisabteilung planten die Kennenlernspiele, die Eltern wurden gebeten, Kuchen zu backen und McDonalds stellte eine Saftmaschine. Ein Koch, Mitglied der Elternhockeymannschaft, steuerte eine Gulaschsuppe, und ein Bäcker die Semmeln hinzu.
Wir ließen 1000 Flugblätter drucken, die von den Hockeykindern in den Schulen und im Stadtviertel eine Woche vorher verteilt wurden. Die Zeitungsredaktionen und Werbezeitungen wurden mit dem Flugblatt und einem Foto aufgesucht, mit der Bitte es zu veröffentlichen.
Jetzt war Geduld angesagt. Und siehe da, alle fünf Münchner Tageszeitungen und der Stadtteilanzeiger hatten unser Foto und die Ankündigung gebracht.

Nutzen Sie die Berufe der Eltern

Samstagvormittag, pünktlich um 9 Uhr trafen sich bei strahlendem Sonnenschein alle Helfer auf der Anlage, bauten den Kaffee- und Kuchenstand auf, mit Bierbänken und Tischen davor. Der Koch kam mit der leckeren Gulaschsuppe und dazu 200 kostenlose Semmeln von unserem „Vereinsbäcker“.
Feuerwehr, Polizei und Johanniter bauten ihre Pavillons auf und fuhren ihre Wagen in Position. Die Hupfburg war mit Luft gefüllt, die Torwand stand, die Hockey- und Tennistrainer hatten ihre Übungsflächen vorbereitet.
Für die hoffentlich zahlreichen Kinder hatten wir einen Stand aufgebaut, an dem sie sich für die einzelnen Übungen anmelden, und wir ihre Namen erfassen konnten.
Jetzt konnten die Kinder mit ihren Eltern kommen. Es war 9.30 Uhr, aber niemand kam. Die erste Stunde verging und das Interesse war sehr bescheiden. Wir bekamen lange Gesichter. Dann aber, kurz vor 11 Uhr, öffnete sich scheinbar eine Schleuse und mehr und mehr Eltern mit Kindern strömten auf die Anlage. Die Helfer kamen ins Schwitzen, Feuerwehr, Polizei und Johanniter waren dicht umlagert, und die Trainer hatten richtig was zu tun.
So ging das bis 16 Uhr, dann leerte sich langsam der Platz und wir konnten zufrieden mit dem Aufräumen anfangen. Natürlich wollten dabei alle wissen, was hat der Tag denn gebracht. Die strahlenden Gesichter der Verantwortlichen aus der Hockey- und Tennisabteilung sagten aber alles. Beide Abteilungen hatten viele Neuaufnahmen zu verzeichnen und auch in den Wochen danach gab es noch einige Neueintritte.
Seit 18 Jahren führen wir den Werbetag jetzt so durch, immer am ersten Samstag nach den Osterferien. Ab und an nehmen wir noch andere Organisationen dazu, z.B. den Alpenverein mit seinem Kletterturm. Das ganze hat, neben vielen anderen Aktionen, dazu beigetragen, dass unsere Mitgliederzahl in beiden Abteilungen stetig wächst. Im Hockey sind wir schon lange im Club der 200, und die Tennisabteilung plant den Bau von drei weiteren Plätzen.

Dieter Strothmann


Steuertipp: Spenden

Ein bedeutendes Fundament der Gemeinnützigkeit ist das Recht, steuerbegünstigte Spenden zu vereinnahmen, das bedeutet für den Verein steuerfreie Einnahmen und für den Spender eine Steuerersparnis. Aber was ist zu beachten?
Fehler in der steuerlichen Behandlung von Spenden können teuer werden: Neben der Spendenhaftung von 30 % kann auch die Gemeinnützigkeit aberkannt werden. Die Finanzverwaltung reagiert bei Verletzung der gesetzlichen Regelungen sehr empfindlich!
Achtung:
- Wann liegen Geldspenden vor?
- Wie werden Aufwandsspenden erfasst?
- Für Sachspenden können nicht bedenkenlos Zuwendungsbestätigungen ausgestellt werden.
Die Spendenproblematik in all ihren Facetten führt immer wieder zu Auseinandersetzungen im Rahmen von Prüfungen der Finanzverwaltung und beschäftigt die Gerichte.
Quelle: Redmark/Verein


Haben Sie diesen unangenehmen Brief auch schon bekommen?

Im Rheinland herrscht derzeit bei einigen Vereinen große Unsicherheit. Denn vielen Vereinen drohen üppige Nachzahlungen an die Künstlersozialkasse. Für einige von Ihnen könnte das den Ruin bedeuten. Denn die Beiträge müssen für fünf Jahre rückwirkend gezahlt werden.
Doch nun winken Sie bloß nicht ab und sagen: Das Thema „Künstlersozialversicherung“ ist für uns nicht wichtig. Das betrifft uns nicht.
Wirklich nicht? Dann überlegen Sie mal:
- Hat Ihr Verein eine eigene Internetseite oder einen Werbeflyer?
- Beschäftigen Sie gelegentlich Fotografen oder lassen Pressetexte schreiben?
Falls ja, ist das Thema „Künstlersozialversicherung“ für Sie mehr als interessant – möglicherweise sogar hochbrisant. Denn dann können unter Umständen auch bei Ihrem Verein demnächst Nachzahlungen anstehen. Doch der Reihe nach:


Derzeit schreibt die Deutsche Rentenversicherung Vereine im Rheinland an (alle anderen Bundesländer folgen) und erkundigt sich nach Beiträgen für die Künstlersozialkasse (KSK).


Für Künstler, die von den Vereinen für Sitzungen engagiert wurden, müssen 3,9 Prozent der Gage an die KSK abgeführt werden. Und das für die vergangenen fünf Jahre rückwirkend.


Ein Verein hat schon mal nachgerechnet – und ist zu einem beunruhigenden Ergebnis gekommen. Rund 1.000 Euro pro Jahr muss er nachzahlen. In der Summe sind das rund 5.000 Euro. „Eine Größenordnungen, die der Verein nicht mehr stemmen kann.“


Auch andere Vereine sind über diese Kosten besorgt, auch wenn sie nicht überall voll in die Vereinskasse durchschlagen. Grund: Viele Vereine buchen die Künstler über Agenturen. Bei der Buchung ist die KSK dann schon enthalten. Doch bei der Künstlersozialversicherung geht es fatalerweise gar nicht nur um Auftrittsgagen. Das liegt daran, dass der Begriff des „Künstlers“ sehr weit gefasst ist:


Auch Designer, Fotodesigner, Grafiker, Journalisten, Pressefotografen, Schriftsteller, Texter, Web-Designer oder Werbefotografen gelten als „Künstler und Publizisten“. Und für diese muss Ihr Verein für jeden Auftrag eine Abgabe an die Künstlersozialversicherung zahlen, sofern diese Künstler freiberuflich tätig sind (also nicht in Form einer GmbH oder ähnliches, sondern selbstständig als „Personenfirma“).


Diese Verpflichtung ist zwar nicht neu, wurde aber von vielen Vereinen in den vergangenen Jahren nicht beachtet. Deshalb hat der Gesetzgeber schon 2007 das Künstlersozialversicherungsänderungsgesetz (KSVG) verabschiedet, mit dessen Hilfe die Deutsche Rentenversicherung als „Prüfstelle“ nun bei allen Unternehmen und Vereinen in Deutschland Geld eintreiben soll – was sie auch tut.


Sie ist seit 2007 damit beschäftigt, alle Unternehmen anzuschreiben – und nachdem das nun weitgehend erledigt ist, sind alle Vereine dran, die bislang noch keine Post erhalten haben.


Nach und nach erhalten alle Vereine in Deutschland einen Fragebogen. Innerhalb von vier Wochen nach Eingang müssen Sie darüber Auskunft geben, ob und wenn ja wie viele freischaffende Künstler Sie im Auftrag des Vereins mehr als einmal im Jahr beschäftigen.


Abgefragt wird der Zeitraum der letzten fünf Jahre. Die Rentenversicherung will wissen, ob Sie „regelmäßig“ Aufträge an Künstler vergeben. Dabei kommt es nicht darauf an, ob Sie eine dieser Personen regelmäßig beauftragt haben oder nicht. Es kommt darauf an, ob Sie regelmäßig (also mehr als zwei- oder dreimal) freie Künstler und Publizisten inklusive Texter, Fotografen oder Web-Designer beauftragt haben.


Wenn Sie das Schreiben und den beigefügten Fragebogen einfach
weglegen , ...



... wird das böse Erwachen kommen: spätestens bei der für das nächste Jahr vorprogrammierten Betriebsprüfung des Rentenversicherungsträgers.


Doch worum geht es bei der KSK eigentlich?


Schon seit 1983 sind unter bestimmten Voraussetzungen selbständige Künstler und Publizisten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz renten- und krankenversichert – für selbständige Künstler und Publizisten eine soziale Errungenschaft, für die sie lange gekämpft haben.


Finanziert wird die Versicherung aus eigenen Beiträgen der Künstler und Zuschüssen des Bundes sowie durch die Künstlersozialabgabe, die grundsätzlich alle Unternehmen, Behörden, Organisationen und Vereine zu zahlen haben, die künstlerische Leistungen nutzen. Zahlen müssen also nicht nur die „klassischen“ Unternehmen aus dem Kulturbereich wie Medienunternehmen, Theater- und Konzertveranstalter, Galerien sowie Werbeunternehmen, sondern zur Zahlung der Abgabe sind auch Unternehmen verpflichtet, „die für Zwecke ihres eigenen Unternehmens Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit betreiben und dabei nicht nur gelegentlich Aufträge an selbständige Künstler oder Publizisten erteilen“.


Künstler im Sinne des Gesetzes sind Webdesigner, Grafiker, Produktdesigner, Illustratoren, Layouter, Texter, Fotografen, PR-Fachleute und andere.


Fazit:
Sie müssen also jetzt ermitteln, wie viel Geld Sie in den letzten fünf Jahren für den Einkauf von „künstlerischen Leistungen“ ausgegeben haben, und im Schnitt 3,9 % für mögliche Nachzahlungen zurücklegen. Entsprechend den Abgabesätzen der vergangenen Jahre empfiehlt es sich, Rückstellungen zu bilden (2010: 3,9 %, 2006 waren es noch 5,5 %, bilden Sie ein Mittel von rund 4,5 %).



Gibt es eine Möglichkeit der Abgabenpflicht zu entkommen?



Für zurückliegende Fälle nicht. Aber für zukünftige Fälle schon: Entscheidend
ist ja das Kriterium „selbstständiger“ Künstler. Sie könnten also den Selbstständigen vorübergehend als Arbeitnehmer im Verein beschäftigen, sei es als kurzfristig Beschäftigten (ohne Sozialabgaben, Lohnhöhe frei wählbar) oder als Mini-Jobber (mit bis zu 400 Euro pro Monat; mit pauschalen Beiträgen zur Sozialversicherung). Oder – auch das geht – Sie arbeiten nicht mehr mit freien Künstlern zusammen, sondern mit einer GmbH. Dann ist es Aufgabe der GmbH, für ihre Beschäftigten die Abgaben zu zahlen.
Quelle: Vereinswelt


Kollektiver Rücktritt aller Vorstandsmitglieder kann unzulässig sein

Die kollektive Niederlegung der Ämter aller Vorstandsmitglieder eines Vereins außerhalb der Mitgliederversammlung kann treuwidrig sein und zur Versagung der Eintragung ins Vereinsregister führen. Lesen Sie mehr!

Der Fall

Der Vorstand nach § 26 BGB eines Vereins bestand aus dem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern. Jeweils zwei der Vorstandsmitglieder vertraten den Verein im Rechtsverkehr. In einer Vorstandssitzung traten alle drei Vorstandsmitglieder laut Protokoll zurück und meldeten die Eintragung ihrer Löschung beim Registergericht an, das die Löschung und die Amtsniederlegung ablehnte. Die Niederlegung sei rechtsmissbräuchlich und unwirksam. Dagegen legten die Vorstandsmitglieder Beschwerde ein, ohne Erfolg.

Die Entscheidung

Grundsatz: Ein ehrenamtlicher Vorstand kann grundsätzlich sein Amt jederzeit niederlegen. Die Niederlegung darf jedoch nicht zur „Unzeit“ erfolgen, sondern sie muss dem Verein angemessene Zeit lassen, das freiwerdende Vorstandsamt anderweit zu besetzen. Ein solche „Unzeit“ wird in der Regel dann angenommen, wenn durch die Amtsniederlegung die zur Vertretung des Vereins erforderlichen Vorstandsmitglieder nicht mehr vorhanden sind und der Verein zeitweilig handlungsunfähig wird.
- Die Amtsniederlegung eines Vorstandsmitglieds ist eine einseitige, empfangsbedürftige organschaftliche Erklärung, die gegenüber dem Bestellungs- und Abberufungsorgan (regelmäßig die Mitgliederversammlung) oder – soweit die Niederlegung außerhalb einer Mitgliederversammlung erklärt wird – an eines der übrigen Vorstandsmitglieder zu richten ist (§ 26 Abs.2 S.2 BGB n.F.). Da in diesem Fall alle Vorstandsmitglieder (kollektiv) zurücktreten wollten, war dies schon nicht möglich, da ein Vertreter des Vereins fehlte, gegenüber dem der Rücktritt erklärt werden konnte.
- Der Rücktritt der Vorstandsmitglieder verstiess auch gegen die Satzung, da diese vorsah, dass selbst bei einem Ausscheiden nur eines der Vorstandsmitglieder die unverzügliche Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung erforderlich war. Durch den Kollektivrücktritt wurde diese Intension der Satzung übergangen, sodass der Verein keinen neuen Vorstand bestellen konnte.
Merke: Der Rücktritt eines Vorstandsmitglieds ist nur so möglich, dass der Verein jederzeit handlungsfähig bleibt, bzw. in der Lage ist, nahtlos neue Vorstandsmitglieder zu bestellen. 
Fundstelle: OLG München, Urteil v. 6.4.2010, Az.: 31 Wx 170/09
Quelle: Redmark/Verein

 

 
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