Januar 2008 bis März 2013


Vereinshilfe Archiv: Dieter Strothmann

Nr. 37 - 1. Juli 2010

 

Mit einem Förderverein den Verein unterstützen

Ein Förderverein ist für eine soziale Einrichtung wie Schule oder Kindergarten kaum mehr wegzudenken. Auch Vereine können so an zusätzliche Mittel gelangen. Zuerst muss entschieden werden: Soll der Verein nur Spenden sammeln oder wirtschaftlich tätig werden?

 

Der Förderverein als Spendensammelverein

Ein Spendensammelverein sammelt ausschließlich Mittel für steuerbegünstigte Zwecke eines anderen Vereins (oder einer anderen Körperschaft). Neben Spenden erhebt er auch Mitgliedsbeiträge und übergibt in regelmäßigen Abständen das Geld an den "eigentlichen" Verein, um ihn mit dem gewonnenen Vermögen zu unterstützen.
 

 

Der wirtschaftlich tätige Förderverein

Ein Förderverein kann nicht nur Spenden sammeln, sondern auch mit einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb tätig werden. Dazu kann er

  • als eigenständige Körperschaft als Arbeitgeber tätig werden, beispielsweise indem er Honorarkräfte einstellt, um den Hauptverein zu entlasten,
  • andere Tätigkeiten, z.B. Fahrten anbieten, um den Hauptverein zu entlasten,
  • Veranstaltungen, Feste und Kurse durchführen, deren Einnahmen an den Hauptverein gehen.

 

Förderverein und Gemeinnützigkeit

Bei einem wirtschaftlich tätigen Förderverein müssen Sie unbedingt darauf achten, dass Ihnen das Finanzamt nicht die Gemeinnützigkeit aberkennt. Ein solcher Förderverein gilt nur solange als gemeinnützig, wie die Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb die Einnahmen aus dem ideellen Bereich (Mitgliedsbeiträge und Spenden) nicht übersteigen.

Aber auch hier gibt es eine Ausnahme: Überwiegt die gemeinnützige Tätigkeit zeitlich, bleibt der Förderverein gemeinnützig, wenn seine Einnahmen aus dem ideellen Bereich mehr als 10% der Einnahmen aus dem wirtschaftlichen Bereich ausmachen. Nimmt Ihr Förderverein zum Beispiel 1.000 Euro aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden ein, darf er nicht mehr als 9.999 Euro erwirtschaften. Für die 10% -Grenze zieht das Finanzamt normalerweise einen Zeitraum von nicht mehr als drei Jahren in Betracht. Die zeitlich überwiegende gemeinnützige Tätigkeit muss allerdings schriftlich belegt werden.

Hinweis: Ein Förderverein ist grundsätzlich verpflichtet, die Einnahmen möglichst zeitnah an den Hauptverein weiterzugeben, der wiederum verpflichtet ist, die Gelder zeitnah für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden.
Quelle: vnr.de

 

Spenden online kurbeln Unterstützungen für den Verein an

Über Ihre Vereins-Internetseite können Sie Online-Spendenaktionen durchführen. Für alle Beteiligten, Spender und Verein, birgt diese Form Vorteile und Erleichterungen. Der Spender kann bequem von zu Hause aus, mit allen nötigen Informationen versorgt, das ihm Naheliegende wirksam unterstützen. Der Verein hat kurze Wege, um die Spende an den richtigen und sicheren Ort zu bekommen.

Ohne Spenden hat es Ihr Verein schwer, seine gesteckten Ziele zu verwirklichen. Spender kommen selten von allein. "Klinkenputzen" und "Bitten und Betteln" sind durch Sie gefordert, um den spärlichen Etat aufzubessern oder konkrete Vorhaben durchzuführen. Eine zeitsparende und einfachere Möglichkeit ist der Aufruf zum Spenden über Ihre Vereins-Internetseite.

Gerade für Fördervereine, die meistens Geldleistungen zur Durchführung ihrer Projekte benötigen, ist diese Spendenform interessant. Die Idee kann im Netz detailliert vorgestellt werden, um den geneigten Spender allumfassend zu informieren. Denn Spender wollen, dass ihr Geld auch da hinkommt, wo es für sie hin soll.

Bekanntlich hört bei Geld die Freundschaft auf. Wenn Sie online Spenden für Ihren Verein aquirieren möchten, müssen Sie dieses Vorhaben allgemein- und finanzrechtlich absichern.

  • Wahrhaftigkeit Ihres Spendenvorhabens
  • Sicherung der erworbenen Spendengelder
  • Projektbezogene Anwendung und Abrechnung der Finanzen
  • Nachvollziehbarkeit gegenüber Prüfungsinstitutionen

Entwickeln Sie akribisch Ihre Online-Spendenaktion:

  1. Bekanntmachen Ihres Vorhabens gegenüber dem vereinskonto- und spendentragenden Geldinstitut, gemeinsame Organisation des Online-Finanzablaufes.
  2. Achtung: Spenden müssen zur Nachvollziehbarkeit auf dem Vereinskonto eingehen.
  3. Einrichten des Online-Spendenbereiches auf Ihrer Vereins-Webseite
  4. Konkreter Informationsbereich über Sinn und Zweck der benötigten Spenden
  5. Rechtlich abgesicherter Aufbau des Spendenbereiches mit allen wichtigen Angaben für den Spender und den Verein, vorzugsweise durch einen dafür erfahrenen Softwareanbieter und -programmierer (Webdesignbetrieb)
  6. Überprüfen der störungsfreien Funktionalität, Finanzweg Spende-Verein
  7. Gewährleistung der Quittierung der eingegangenen Spende an den Zuwendenden, online oder postalisch
  8. Danksagung und Ausstellung einer offiziellen Spendenbescheinigung (bei Berechtigung des Vereins) an den Spender

Quelle: vnr.de

 
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