Januar 2008 bis März 2013


Vereinshilfe Archiv: Dieter Strothmann

Nr. 1 - 25. Februar 2008

 

Der Globus darf uns nicht entgleiten!

Umweltschutz im Verein verankern und vom Mehrwert profitieren

 

Eine Mannschaft, die auf Fairplay schwört, wird sich davon nicht abbringen lassen, weil andere Teams es lockerer sehen – sie tut, was sie für richtig hält. Eine Haltung, die auch als Vorbild für den Umweltschutz im Sport taugt: Jeder sollte beitragen, was in seiner Macht steht, gleich ob andere sich ebenso engagieren – damit der „Fairnesspokal“ der Natur bald wieder gut gefüllt ist: mit sauberer Luft und sattem Grün, mit einer Umwelt also, in der Sport gesund ist!

 

Zeit zu Handeln

Der Umweltschutz ist vor allem in der westlichen Welt seit gut vierzig Jahren ein öffentliches Thema. Auslöser waren Ereignisse und Entwicklungen wie das Fischsterben in Flüssen oder die Schädigung der Wälder durch sauren Regen. Internationale Umweltschutz-Abkommen wie das Aktionsprogramm „Agenda 21“ (1992) oder das Kyoto-Protokoll zur Schadstoffreduzierung (1997) und die Entstehung vieler Naturschutzorganisationen wie Greenpeace oder WWF (World Wilde Fund For Nature) markieren die wachsenden Anstrengungen um die Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen. In den letzten Jahren ist ein Aspekt immer stärker hervorgetreten: der Klimaschutz. Begriffe wie Treibhauseffekt, Ozonloch und Klimawandel rückten in Umweltdebatten weit nach vorn. Nicht zuletzt der UN-Weltklimabericht 2007 hat die Öffentlichkeit weltweit mit drastischen Prognosen für den Fall aufgeschreckt, dass nicht innerhalb weniger Jahre der Schadstoffausstoß drastisch gesenkt wird. Es ist von einer drohenden Klimakatastrophe die Rede – ein Begriff, der 2007 die (umwelt-)politische Diskussion auch in Deutschland beherrscht und den darum die Gesellschaft für deutsche Sprache zum „Wort des Jahres“ wählte. Auf der Weltklimakonferenz Ende 2007 auf Bali hat die internationale Staatengemeinschaft die Grundlagen für einen Weltklimaschutzvertrag gelegt, der 2009 geschlossen werden soll.

 

Was kann der Sport bewirken?

Beim Umweltschutz geht es häufig um globale Wirkungen, vor allem in Sachen Klima: Es kennt keine Grenzen. Hat ein einzelner deutscher Sportvereine überhaupt Einfluss darauf, Gefahren entgegenzuwirken, zum Beispiel Wetterextremen, dem Ansteigen der Meeresspiegel oder der Verödung landwirtschaftlicher Flächen durch Dürren?

 

Sechs Milliarden Mal wenig ist sehr viel!

Ja, denn die weltumspannenden Umweltfolgen entstehen aus der Summe unzählbar vieler größerer und kleinerer Einwirkungen. Die Energiesparlampe zeigt das Phänomen deutlich: Was hat so eine kleine Leuchte, selbst wenn sie viel weniger Strom verbraucht als Glühbirnen, denn schon für Auswirkungen auf das Weltklima? Die Antwort: Würde die „kleine Leuchte“ weltweit genutzt, ließe sich der Stromverbrauch um satte 19 Prozent senken. Entsprechend weniger CO2, das bei der Stromerzeugung entsteht, würde in die Atmosphäre geblasen. Jede einzelne Lampe spart über ihre Lebensdauer von 15 Jahren rund eine halbe Tonne CO2 – mehr als ein Baum in dieser Zeit binden kann!

 

„Global denken, lokal handeln“ lautet das deshalb Erfolgsrezept. In der Politik ist die Weltgemeinschaft in der Pflicht: Sie muss sich über internationale Standards einigen. Doch Umwelt- und Klimaschutz ist nicht nur Sache der Politik. Beinahe sechs Milliarden Menschen entscheiden täglich durch ihr Verhalten, wie sich Umwelt und Klima entwickeln. Würde jeder sein Handeln davon abhängig machen, was der andere unternimmt, ginge nichts voran. Dass die wohlhabenden Staaten besondere Verantwortung tragen, sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Denn erstens haben sie die Mittel dazu und zweitens hat ihr materieller Reichtum meist auch höhere Umweltbelastungen zur Folge.

 

Sportler für die Umwelt

Diese Verantwortung betrifft auch den Sport. Einerseits, weil er in besonderem Maße auf eine gesunde Umwelt angewiesen ist. Andererseits, weil Sportverbände und -vereine einen wichtigen Beitrag leisten können: Rund 40 Prozent der knapp 130.000 Sportstätten in Deutschland gelten als sanierungsbedürftig. Initiativen zur Abfallvermeidung, die Bewahrung natürlicher Lebensräume als Planungsgrundsatz für die Errichtung und Erweiterung von Anlagen und der Schutz der Tierwelt bei der Sportausübung sind andere Handlungsfelder, in denen der Sport gefragt ist. Was sie verbindet, ist die Nachhaltigkeit: Es geht darum, das Ökosystem nach Kräften zu schonen. Nicht zuletzt mit Blick auf kommende Generationen: Um ihnen nicht unlösbare Probleme und leere Rohstoffreservoirs zu hinterlassen, müssen wir heute mit moderner Technik und umweltbewusstem Handeln vorbeugen. Die Nachhaltigkeit hat übrigens neben den ökologischen häufig auch positive finanzielle Folgen: Weil das, was knapp ist, im Preis steigt, lohnt es sich, in Sparmaßnahmen zu investieren. Auch hier ist die Energiesparlampe ein gutes Beispiel: Zwar ist sie in der Anschaffung teurer als eine Glühbirne, doch schon nach kurzer Zeit hat sie sich wegen des bis zu 80 Prozent geringeren Stromverbrauchs bezahlt gemacht – und auf die enorme Lebensdauer gerechnet, ist sie die wesentlich kostengünstigere, auch Vereinskassen entlastende Variante!

 

Umweltschutz im Verein verankern

Zu guter Letzt zählen die Treffer. Damit es aber nicht nur Zufallstreffer werden, muss eine Mannschaft das Spiel gezielt entwickeln. So sollten Sie auch vorgehen, um den Umweltschutz in Ihrem Verein auf Siegkurs zu bringen bzw. ihm zu weiteren Erfolgen zu verhelfen. Der erste Schritt: Entfachen Sie eine Diskussion darüber, was Ihr Sportverein zum Umweltschutz beitragen kann und sollte.

 

Kommunikation: Können, Kosten, Katastrophen

Die Vorschläge der Fachleute, wie man Umweltthemen am besten vermittelt, bewegen sich zwischen zwei Polen:

 

- Der „positive“ Ansatz: Konstruktiv dank Kompetenzen ?

Schlechte Nachrichten machen schlechte Laune – so könnte man den Ausgangspunkt der Kommunikationsstrategie zusammenfassen, die Potenziale und Chancen in den Vordergrund stellt. Statt den moralischen Zeigefinger zu erheben, solle man anspornen. Viel wirksamer, als Verzicht zu predigen, sei es, den Ehrgeiz anzustacheln, Know-how und Gestaltungskraft in den Dienst des Umweltschutzes zu stellen. Es gelte zu betonen, dass sich die Herausforderungen managen lassen. „Wir machen es richtig, weil wir es können“, ließe sich die Botschaft auf eine Formel bringen. Statt dramatische Szenarien zu entwerfen, solle man attraktive Ziele bewerben, zum Beispiel die Verbesserung der Lebensqualität oder materielle Vorteile durch den Einsatz sparsamer Umwelttechnologien.

 

- Der „negative“ Ansatz: die Krise als Kraftquelle

Das alles sei schön und gut, entgegnen die Kritiker, übersehe aber einen wichtigen Punkt: Die Erfahrung lehre, dass der Mensch erst dann bereit sei, entschieden zu handeln, wenn er den Ernst der Lage verstanden habe. Den müsse man mit klaren Ansagen veranschaulichen. Es gehe nicht darum, heillose Angst zu bereiten, wohl aber darum, die Bedrohung spürbar zu machen, um Entschlossenheit zu wecken.

Und welches ist nun der richtige Ansatz? Grundsätzlich überzeugt der erste Ansatz mehr. Auch hier eignet sich der Sport als Vorbild: Ohne den Glauben an das eigene Vermögen und die Lust auf Leistung gelingt auf Dauer wenig. Allerdings sollte man es an Respekt vor dem Gegner nicht fehlen lassen – was, auf den Umweltschutz übertragen, heißt: Man darf ihn nicht der Beliebigkeit preisgeben. Experimente, Umweltschutzmaßnahmen so locker-leicht wie Werbung „zu verkaufen“, haben sich nicht bewährt. Nachhaltigkeit setzt deshalb auch Nachdrücklichkeit voraus. Wenn Mitglieder die Notwendigkeit zu handeln prinzipiell anzweifeln, sollte die Vereinsführung Position beziehen: Für ein bisschen Umweltschutz bei passender Gelegenheit ist die Verantwortung zu groß, die wir alle miteinander – auch für Kinder und Enkel – tragen. Wir sind gefordert: hier und jetzt.

 

In guter Verfassung: Umweltschutz als Satzungsziel

Die Verfassung eines Staates (die in Deutschland Grundgesetz heißt) ist die Zusammenfassung seiner elementaren Regeln und der Werte, die sie verkörpern. Eine Verfassung soll auch für Stabilität sorgen, weshalb sie nicht ständig verändert werden darf. Wenn sich aber überragende Werte und Ziele neu herausgebildet haben, sollte der Gesetzgeber prüfen, ob sie nicht in die Verfassung gehören. Deshalb hat der Bundestag 2002 den Umweltschutz als Staatsziel ins Grundgesetz (Art. 20a GG) aufgenommen. Er hat damit zum Ausdruck gebracht, dass die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen zu den wichtigsten Zielen Deutschlands zählt. Es ist so wichtig, wie die Herausforderung groß ist.

 

In Leitbild und Satzung beschreiben Vereine, welche grundlegenden Werte die Vereinsgemeinschaft verbindet und welchen Zielen sie sich verpflichtet. Zusammen bilden sie eine Art Vereins-Verfassung. Sie sollte – wie auf staatlicher Ebene – weder als fortdauerndes Reformwerk noch als der Weisheit letzter Schluss verstanden werden. Es gilt, sie behutsam an wichtige Veränderungen anzupassen. Ist der steigende Stellenwert des Umweltschutzes für Ihren Verein eine solche Veränderung? Diese Frage lässt sich nur beantworten, wenn die Vereinsführung einen Prozess der Meinungsbildung anstößt – und er zu einem Konsens führt.

 

Wenn sich die Vereinsgemeinschaft im Leitbild und der Satzung zum Umweltschutz bekennt, ist zweierlei gewonnen:

- Der Verein setzt ein Zeichen: Er macht klar, dass umweltbewusstes Handeln zu den fundamentalen Gemeinschaftswerten zählt, denen sich Verein und Mitglieder verpflichten.

- Er entscheidet über Prioritäten: Bei künftigen Interessengegensätzen hat der Umweltschutz Vorrang vor Anliegen, die nicht gleichfalls von der Satzung geschützt werden.

 

Organisation: die Weichen stellen

Häufig entscheiden organisatorische Regelungen, ob Ziele und Anliegen vorankommen oder nicht: Wer trägt die Verantwortung? Besitzt er ausreichende Befugnisse? Erhält er die nötige Unterstützung?

 

Umweltschutz auf die Führungsebene heben

Gleich mehrere Gründe sprechen dafür, den Umweltschutz auf der obersten Führungsebene, beim Vorstand oder der Geschäftsführung, anzusiedeln:

- Die erforderlichen Maßnahmen müssen verbindlich geregelt und durchgesetzt werden. Das gelingt leichter, wenn die Vereinsführung mit ihrer Autorität dafür eintritt.

- Häufig sind Investitionsentscheidungen nötig, die nur die Führungscrew treffen kann.

- Handlungsfelder und Entscheidungen müssen aufeinander abgestimmt werden: Einerseits sollte jedes Vorhaben mit den Umweltzielen abgeglichen, andererseits müssen die Umweltmaßnahmen untereinander koordiniert werden. Das gelingt leichter, wenn ein Mitglied des Führungskreises das Thema betreut. Nehmen wir an, der Vorstand erwägt, die Umkleidekabinen zu renovieren. Wenn niemand im Kollegium für den Umweltschutz zuständig ist, wird vielleicht übersehen, dass es effizienter wäre, gleichzeitig die sanitären Anlagen mit Wasserspartechnik auszurüsten.

 

Umweltbeauftragter und Umweltteam

Natürlich muss die Vereinsführung sich nicht um alle Aufgaben selbst kümmern. Das könnte zum Beispiel ein vom Vorstand bestellter Umweltbeauftrager übernehmen, bei dem die Fäden zusammenlaufen und der direkt an die Vereinsführung berichtet. In größeren Vereinen sollten Sie ihm ein Umweltteam zur Seite stellen, denn die Analyse der Ausgangslage (siehe nachfolgend „Öko-Check“) und die Entwicklung eines Umweltprogramms, das Ziele und Maßnahmen koordiniert, könnte einen Mitarbeiter allein überfordern.

Öko-Check als Startschuss – schnelle Treffer als Ansporn

Eine Bestandsaufnahme der wichtigsten umweltrelevanten Bereiche gibt Ihrem Verein einen Überblick, wo (vorrangiger) Handlungsbedarf besteht. Denken Sie vor allem an die Themen Naturschutz, Abfall, Wasser, Energie und Verkehr, die Ihnen die kommenden Beiträge der Umweltschutzreihe erläutern werden – mit Blick auf Maßnahmen, die auch kleinere Vereine umsetzen können, und mit Hinweisen, wie Umweltschutzmaßnahmen zur Kostensenkung beitragen.

 

Machen Sie erst die leichten Punkte!

Wenn der Umweltschutz sich in Ihrem Verein erst noch etablieren muss, sollten Sie zunächst auf Vorhaben setzen, die bei geringem Finanzbedarf schnelle Ergebnisse erwarten lassen. Die Senkung des Wasserverbrauchs eignet sich zum Beispiel dafür: Die Anschaffungskosten für Wasserspartechnik sind meist kalkulierbar und die Wirkungen – ein deutlich reduzierter Wasserdurchlauf, der Kosten erspart – sofort und leicht nachweisbar. So motivieren Sie die Mannschaft und zerstreuen Zweifel der Skeptiker.

 

Messen Sie die Wirkung!

Geben Sie für jedes Ziel, das Ihr Umweltprogramm verfolgt, möglichst einfach zu ermittelnde Indikatoren vor, an denen der Erfolg gemessen wird. Das gilt natürlich insbesondere, wenn Ihr Verein Geld und Personal investiert hat, um das Ziel zu erreichen.

 

Von Erfolgen hört man gern!

Berichten Sie regelmäßig, was bereits gelungen ist – nicht nur im Verein: Präsentieren Sie ihn auch in den lokalen Medien als engagierte, umweltfreundliche Gemeinschaft. Das ist ein nicht zu unterschätzender Pluspunkt fürs Image und könnte es Ihnen erleichtern, neue Mitglieder und Sponsoren zu gewinnen.

Quelle: ehrenamt-im-sport?

 

 

Checkliste: Öko-Quick-Check für Vereine

Ozonloch, Klimaveränderungen, Waldsterben, Trinkwasserverschmutzung – der Mensch hat Spuren auf der Erde hinterlassen.??

Die Aufgabe, unsere Biosphäre vor schädigenden Einflüssen zu schützen und bereits eingetretene Schäden zu beseitigen oder zu mildern, betrifft jeden. Auch der Sportverein sollte den Umweltschutz in seinem Leitbild verankern und sich Gedanken über die Reinhaltung von Luft und Wasser, die Abfallbeseitigung, den Lärmschutz etc. machen. Umweltschutz ist heute mehr und mehr im Bewusstsein der Öffentlichkeit verankert. Natürliche Ressourcen stehen nicht mehr unbegrenzt zur Verfügung. Es gibt immer mehr Gesetze, Verordnungen und andere Regelungen, die zum Schutz der Umwelt beitragen sollen, indem ...??

- Umweltbelastungen vermieden werden?

- der Verbrauch von Rohstoffen und der Einsatz von umwelt- und gesundheitsschädigenden Stoffen reduziert wird?

- die durch Haushalte und Wirtschaft verbrauchten Rohstoffe wiedergewonnen werden?

- die Umweltschäden durch den Verursacher beseitigt werden sollen.??

 

Umweltschutz dient der Bewahrung unserer Lebensgrundlagen. Er kann nicht allein dem Staat oder den Umweltschützern überlassen werden; jeder einzelne kann seinen Beitrag leisten. Die folgende Checkliste ist als Hilfestellung gedacht, um einzuschätzen, wie in welchem Maß sich der eigene Verein für den Umwelt- und Naturschutz einsetzt.??

- Ist der Umweltschutz in der Satzung verankert??

- Gibt es einen Umweltschutz-Beauftragten im Verein??

- Sind die Mitglieder und Mitarbeiter in Umweltfragen geschult? ?

- Werden umweltverträgliche Baustoffe und -materialien eingesetzt??

- Gibt es eine Aufstellung über den jährlichen Energieverbrauch? ?

- Werden energiesparende Elektrogeräte verwendet??

- Sind Energiesparlampen installiert? ?

- Wird die Heizungsanlage regelmäßig gewartet??

- Gibt es eine Regelung über die Heizung der Büros und Sportstätten? ?

- Gibt es Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel in der Nähe der Sportstätten? ?

- Werden umweltschonende Reinigungsmittel verwendet??

- Wird auf den Einsatz von WC-Duftsteinen verzichtet??

- Sind die Toilettenkästen mit Stopp-Tasten ausgestattet??

- Werden wassersparende Armaturen eingesetzt (Perlatoren o. ä.)? ?

- Wird der Abfall getrennt (Glas, Papier etc.)??

- Werden Sonderabfälle (Batterien o. ä.) entsorgt??

- Wird auf den Einsatz von Einweggeschirr und Einmalbesteck verzichtet?

?- Werden Pfandflaschen statt Einweg-Getränkedosen gekauft??

- Wird der Kauf von Miniportionsverpackungen vermieden??

- Wird im Büro Recyclingpapier verwendet? ?

- Werden umweltfreundliche Büromaterialien gekauft? ?

- Werden bei Toner-Kartuschen Mehrwegsysteme angeschafft??

- Gibt es ausreichend Fahrradständer an den Sportanlagen??

- Wird auf eine Bewässerung der Sport- und Grünanlagen mit Trinkwasser verzichtet??

- Gibt es einen Pflegeplan für die Rasenplätze und sonstigen Grünanlagen??

- Werden einheimische Gewächse zur Begrünung eingesetzt??

- Wird auf den Einsatz von Kunstdüngern und Pestiziden verzichtet?

Quelle: ehrenamt-im-sport?

 

 

Buchtips zum Umweltschutz

Der Deutsche Tennis Bund hat sich schon früh Gedanken um den Umweltschutz gemacht wertvolle Materialien entwickelt.

 

„Tennissport und Umweltbelange“

Bezugsquelle: Deutscher Tennis Bund (Hrsg.), kostenlos.

Die Broschüre ist u.a. ein unentbehrliches Hilfsmittel für alle Vereine, die die richtige Einschätzung und die eventuell notwendige Minderung der Ausbreitung der Geräusche anstreben, die von ihren Tennisplätzen ausgehen.

 

„Hinweise für den Technischen Leiter“

Bezugsquelle: Deutscher Tennis Bund (Hrsg.), 2 Euro

Die Broschüre gibt Hinweise über die Entsorgungsproblematik, Energiesparmöglichkeiten,

Renovierungsmöglichkeiten, Erweiterungsmöglichkeiten bis hin zu Bau- und Pflegekosten.

 

„Handbuch Tennisanlagen“

Röhm-Verlag, in Zusammenarbeit mit dem DTB und IAKS (Hrsg.).

Bezugsquelle: Sportverlag Schmidt & Dreisilker GmbH, Sindelfingen, 2002. 38,50 Euro

ISBN 3- 920 842-73-1

 

 

Supergau für den Verein – die Gemeinnützigkeit ist weg

Viele Vereine hält bisweilen nur die Gemeinnützigkeit wirtschaftlich am Leben. Aber Vorsicht: Die Gemeinnützigkeit in den Vereinsstatuten ist ein sehr zerbrechliches Gut. Wie die Rechtssprechung des Finanzgerichts Hamburg (Beschluss 13.04.2007, Az. 5 V 152/06) zeigt, kann sie Ruckzuck verloren gehen; allein schon dadurch, dass ein einzelnes Vorstandsmitglied einen Fehltritt begeht.

 

Im anstehenden Fall hatte der 1. Vorsitzende eines Vereins die Einnahmen, die dem Verein aus Seminaren und Übersetzungsdiensten zugeflossen waren, in die eigene Tasche gesteckt. Er ging davon aus, dass mit den Honoraren seine eigene Dozententätigkeit bezahlt werden sollte. Das Finanzamt sah das anders und bewertete die Praxis als „verdeckte Gewinnausschüttung“ an den Vorstand und entzog dem Verein umgehend die Gemeinnützigkeit. Das Urteil traf den Verein natürlich hart. – Die Mitgliederversammlung hatte zwar zuvor in einer Art Notaktion beschlossen, den Vorstand hinsichtlich der Mittelverwendung nicht zu entlasten. Aber das rettete die Gemeinnützigkeit nicht.

 

Wieder einmal wurde deutlich: Aus der Sicht des Finanzamts gilt bei der Gemeinnützigkeit zuallererst der Grundsatz der „Selbstlosigkeit“ als Basis für die Steuerbefreiung. Ein Verein erhält den Status der Gemeinnützigkeit nur, wenn er gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken selbstlos im Sinne des §55 Abs.1 der Abgabenordnung (AO) verfolgt. Darauf sollten Sie als Vereinsverantwortlicher unbedingt achten:

 

Das Finanzamt unterstellt immer dann, dass die „Selbstlosigkeit“ nicht gegeben ist, wenn gewerbliche oder sonstige Erwerbszwecke im Vordergrund der Vereinstätigkeit stehen. Beispiel: Ein Sportverein richtet ein Fitnesscenter ein, das bereits nach kurzer Zeit floriert, weil der Vorstand voll hinter der Sache steht. Die Mitglieder sind begeistert – das Finanzamt oft nicht. Warum? Der Fiskus sieht die Gefahr, dass sich Sinn und Zweck des Vereins verändern könnten.

 

Irgendwann könnte das Finanzamt die bisherige Gemeinnützigkeit sogar ganz einkassieren, nämlich wenn die „wirtschaftliche Tätigkeit bei der Gesamtbetrachtung“ die eigentliche Vereinsaktivität in den Hintergrund rückt. Ein kommerziell betriebenes Fitnesscenter, das zu 80 Prozent zur Vereinsfinanzierung beiträgt, dürfte vermutlich den Tatbestand erfüllen.

 

Allerdings geht es bei der Bewertung nicht nur um die Finanzen allein. Die Finanzämter schauen sich bei der Prüfung der Gemeinnützigkeit vor allem die Organisation im Verein genau an. Welche Aufgaben haben die Vorstandsmitglieder; was machen die Mitglieder? Das heißt, dass die Gemeinnützigkeit nicht automatisch verloren gehen muss, wenn der Verein große Teile seiner Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit bezieht. Entscheidend ist vielmehr die Frage, ob im eigentlichen Vereinsgeschehen weiterhin die steuerbegünstigt Tätigkeit im Vordergrund steht.

 

Ganz wichtig für eine ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist aus der Sicht der Finanzbehörde, dass sämtliche Einnahmen des Vereins satzungsgemäßen Zwecken dienen. Das heißt auch, dass sich die Verwaltungsaufwendungen in einem angemessenen Rahmen bewegen müssen und Vereinsmitglieder keine unangemessenen Annehmlichkeiten und Zuwendungen gewährt bekommen (z. B. wertvolle Geschenke zum runden Geburtstag usw.). Honorare an Vereinsmitglieder, zum Beispiel für Dozententätigkeiten, dürfen nur über die Vereinskasse gezahlt werden und müssen den Vergleich mit sonst üblichen Honoraren standhalten, wenn man einen Dritten für die jeweilige Leistung beauftragt hätte.

Quelle: vnr täglich

 

 
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