August 2003 bis Dezember 2007


Vereinshilfe Archiv: Dieter Strothmann

Nr. 37 - 8. April 2004

Frohe Ostern

Das Präsidium des BHV wünscht allen ein entspanntes, geruhsames Osterfest und einen guten Start in die zweite Hälfte der Feldsaison.

Übrigens: Sie können uns jetzt auch im neuen Gästebuch Ihre Meinungen und Anregungen zur Vereinshilfe oder anderen Themen kundtun.

Redelänge: Bitte keinen Sermon!

Quälen Sie Ihr Publikum nicht mit einem langen Sermon, warnt der Reden-Berater - und nennt als abschreckendes Beispiel dieses Gleichnis von Mark Twain:

"Ein Missionar erzählte mit prächtiger Stimme und ergreifenden Worten von notleidenden Kindern in Afrika. Ich war so gerührt, dass ich statt der 50 Cents, die ich zu opfern gedachte, die Spende verdoppeln wollte.

Die Schilderungen des Missionars wurden immer eindringlicher, und ich nahm mir vor, meine Gabe weiter zu steigern: auf 2, 3, 5 Dollar. Schließlich war ich dem Weinen nah. Ich fand, alles Geld, das ich bei mir trug, reichte nicht, und ich tastete nach meinem Scheckbuch. Der Missionar aber redete und redete, und die Sache wurde mir allmählich langweilig.

Ich ließ die Idee mit dem Scheckbuch fallen und ging auf 5 Dollar herunter. Der Missionar redete weiter. Ich dachte: 1 Dollar genügt! Der Missionar fand immer noch kein Ende. Als er endlich fertig war, legte ich 10 Cents auf den Teller."

Aus „Handbuch für den VereinsVorsitzenden“

Warum sollten Frauen im Verein nur Kaffee kochen?

Kaffee kochen ja, aber Frauen im Vereinsvorstand? Unter Burschenschaftlern oder im Männerchor erübrigen sich vermutlich solche Überlegungen von vornherein. In Hockeyvereinen könnten ein paar Frauen im Vorstand ganz gut mitmischen. Als Spielerinnen sind die Frauen genauso erfolgreich wie ihre männlichen Sportfreunde. Warum sollten sie nicht auch „das bisschen Vorstand" schaffen? Nur: Die meisten Vorstandsposten in Vereinen sind für Frauen nicht attraktiv genug, weil man z.B. oft zu „frauenfeindlichen" Zeiten tagt oder die wenigen weiblichen Vorstandsmitglieder sich in der Männerrunde vereinzelt vorkommen bzw. einfach zu wenig Spaß und Leichtigkeit im Vorstand herrschen. Verzichten Sie gleichwohl in Ihre m Verein nicht auf die Frauen-Power. Das Potenzial ist da!

Zugegeben, Frauen führen anders, aber deshalb bestimmt nicht schlechter. Als Mann müssen Sie lernen, den anderen Führungsstil einer Frau zu akzeptieren. Frauen arbeiten eher konsensorientiert und versuchen meist nicht, ihre Position auf Biegen oder Brechen durchzusetzen, selbst wenn Sie sich Ihrer Sache ganz sicher sind. Frauen kleiden Ihren Ansichten auch gerne in Fragen oder verkleinern bewusst ihre Aussagen durch Einschübe wie „eigentlich“. Dabei betrachten die Frauen selbst ihre Zurückhaltung keineswegs als Schwäche, sondern als ein sehr nützliches Mittel, um Informationen zu bekommen bzw. zwischenmenschliche Kontakte zu pflegen. Sie sind eben sehr geschickte Netzwerker. Deshalb tut ein Vorstand gut daran, immer mehr als nur eine Frau in die Vereinsführung zu holen. Sie werden sehen, Vorstandssitzung mit mehreren Frauen im Kollegium verlaufen dann ganz anders.

Eine Frau würde beispielsweise die Diskussion um einen neuen Jugendtrainer eher zurückhaltend beginnen: „Wollen wir nicht einen zweiten Jugendtrainer einstellen? Ich denke, wir sollten in eine zusätzliche Kraft investieren, um diesen Bereich noch mehr auszubauen“. Ein Mann würde eine solche Forderung viel robuster formulieren, wenn er von der Nutwendigkeit des Schritts überzeugt ist: „Wir werden einen zweiten Jugendtrainer anstellen. Er wird unsere Jugendmannschaften weiter nach vorne bringen“.

Auch der Konjunktiv ist ein viel benutztes Stilmittel bei Frauen: „Ich würde sagen …". Gerne werden auch Anhängsel benutzt, durch die eine zuvor gemachte Aussage wieder zur Frage wird, wie: „… das ist doch wahr, oder?". Frauen kommunizieren gerne indirekt. Beispiel: „Tisch 4 hat zu wenige Stühle, nicht wahr?" Das wird einen eingefleischten männlichen Vorstandkollegen vermutlich kalt lassen. Wahrscheinlich wird er antworten: „Stimmt" und nichts weiter unternehmen. Ein typisches Missverständnis. Sie will natürlich nicht, dass er sofort mehr Stühle heranschafft. Vielmehr hat sie ihren Hinweis so indirekt formuliert, damit er sich nicht als Befehlempfänger versteht und von sich auch freiwillig Abhilfe anbieten kann. Nur: Der Kollege hat sie eben falsch verstanden.

Blocken Sie also die Vorschläge Ihrer Vorstandkollegin nicht gleich rigoros ab, selbst wenn sie für männliche Ohren nicht gleich überzeugend genug formuliert klingen mögen. Hören Sie vielmehr zu und prüfen Sie zunächst einmal den wirklichen Inhalt der weiblichen Aussage, ehe sie abwinken. Frauen erteilen gerne freundliche Ratschläge und wünschen, dass ihnen nahe stehende Menschen offen mit ihnen darüber reden. Frauen haben auch kein Problem, jemanden um Rat zu fragen. Männer oft schon. Sie müssen meist das Gefühl haben, alles selbst im Griff zu haben. Ungebetene gute Ratschläge machen Männer aggressiv.

Aus „Handbuch für den VereinsVorsitzenden“

Öffentlichkeitsarbeit und Mitarbeitergewinnung

Einen guten Leitfaden für Vereine hat die Münchner Sportjugend herausgebracht. Er behandelt im ersten Kapitel ausführlich die Öffentlichkeitsarbeit innerhalb des Vereins und die Werbung außenhalb des Vereins. Angereicht ist das ganze mit vielen wichtigen Adressen und einer Checkliste für Veranstaltungen.

Im zweiten Kapitel dreht sich alles um das Problem Mitarbeitergewinnung und ihre Qualifizierung. Aufgelistet sind hier alle Qualifizierungsabgebote und wo gibt es was für Vergünstigungen mit Adressen. Ein lesenwerter Leitfaden, nicht nur für Münchner Vereine!

Haftpflichtversicherung bei Veranstaltungen im Sportverein

Grundsätzlich: Was leistet die Sporthaftpflicht-Versicherung?

Die Sporthaftpflichtversicherung will die Versicherten (BLSV, Sportfachverbände, Sportverein, Übungsleiter, Vereinsmitglieder, im Auftrag des Vereines Tätige) von Schadenersatz-Ansprüchen frei stellen.

Dazu gehört zunächst die Prüfung, ob der Versicherte für den Schaden nach Recht und Gesetz überhaupt einzustehen hat (gesetzliche Haftpflicht).

Ist das nicht der Fall, lehnt die Sporthaftpflichtversicherung die Haftung des Versicherten in dessen Namen ab und führt notfalls auch einen Prozess, um den Versicherten von dem unrechtmäßigen Anspruch frei zu stellen. Arbeit und Kosten dafür nimmt die Sporthaftpflichtversicherung dem Versicherten ab.

Ist der Anspruch aber gerechtfertigt und der Versicherte ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, so übernimmt die Sporthaftpflichtversicherung für den Versicherten die Ersatzleistung.

Was bedeutet das für Veranstaltungen im Sportverein?

Im Grunde besteht für alle satzungsgemäßen Veranstaltungen ein Haftpflichtversicherungsschutz für den Verein und seine Erfüllungsgehilfen – vorausgesetzt natürlich, dass die Satzung nicht den Grundsätzen des BLSV widerspricht. Wichtig: Dieser Haftpflicht-Versicherungsschutz besteht auch gegenüber Ansprüchen von Nicht-Mitgliedern.

Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist,

dass der Vereinszweck die Förderung von Sport, Bewegung und Spiel ist; er muss sich überwiegend an der Betreuung und Förderung seiner Mitglieder orientieren (als Mitglieder gelten nur solche, für die auch der Beitrag an den BLSV abgeführt wird); Veranstaltungen, die diesem Zweck dienen, gelten als satzungsgemäß und sind dementsprechend als versicherte Veranstaltungen anzusehen.

dass Veranstaltungen für und mit Nicht-Mitgliedern überwiegend für die Förderung von Sport, Bewegung und Spiel mit dem Zweck der Vereins- und Mitgliederwerbung durchgeführt werden; sie dürfen nicht Hauptzweck, hauptsächliche Vereinsarbeit und überwiegende Einnahmequelle des Vereins sein.

Als satzungsgemäße Veranstaltung kann z.B. auch eine Faschingsveranstaltung angesehen werden, ein Sommerfest mit einem bewirtschafteten Zelt, ein Zeltlager für die Vereinsjugend, nicht aber die Veranstaltung eines Rockkonzertes.

Was bedeutet es, wenn der Verein als Ausrichter auftritt?

Grundsätzlich gilt: Die Verantwortung liegt beim Veranstalter – auch wenn er die Organisation an einen Ausrichter delegiert. Der Ausrichter ist so gesehen der Erfüllungsgehilfe des Veranstalters. Dementsprechend ist es Aufgabe des Veranstalters, seinem Erfüllungsgehilfen, also dem Ausrichter „auf die Finger zu schauen“ und dessen Maßnahmen zu kontrollieren.

Wenn ein bayerischer Sportfachverband die Ausrichtung einer bayerischen Meisterschaft an einen BLSV-Verein delegiert, sind sowohl Veranstalter als auch Ausrichter abgesichert, da sowohl Veranstalter als auch Ausrichter der Sportversicherung des Bayerischen Landes-Sportverbandes unterliegen.

Bitte beachten:

Richtet ein BLSV-Verein eine Veranstaltung für einen deutschen oder internationalen Spitzenverband aus, ist er nicht über die Sportversicherung des Bayerischen Landes-Sportverbandes versichert. Der Veranstalter hat die nötige Vorsorge zu treffen. Die Mitversicherung einer derartigen Veranstaltung würde außerdem über die Aufgabenstellung der Sportversicherung weit hinausgehen.

Wird die Ausrichtung einer Vereinsveranstaltung einem Förderverein übertragen, so ist darauf zu achten, dass der Förderverein ausreichenden Versicherungsschutz besitzt. Fördervereine, auch als eingetragene Vereine, sind nicht Mitglied des BLSV und fallen somit auch nicht unter den Schutz des Sportversicherungsvertrages. Das Sportversicherungsbüro der ARAG beim Bayrischen Landes-Sportverband (Ansprechpartner: Dieter Huber, Tel.:089-15702-221) hält hier spezielle Vereinshaftpflichtversicherungen bereit.

Sonderrisiken bei Veranstaltungen

Mitversichert ist anlässlich von versicherten (also satzungsgemäßen Veranstaltungen) auch die gesetzliche Haftpflicht

aus dem Betrieb von Verkaufsständen, Schießbuden o. ä., soweit diese in eigener Regie des BLSV oder einer Organisation im BLSV (Sportfachverbände, Vereine) betrieben werden;

aus dem Auf- und Abbau von Zelten durch den BLSV oder einer Organisation im BLSV (Sportfachverbände, Vereine) und der Bewirtschaftung in eigener Regie (Fremdschäden). Nicht versichert sind Schäden an gemieteten oder geliehenen Zelten und deren Einrichtung.

Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abbrennen von Feuerwerk sowie aus der Verwendung von Böllern, Mörsern und Schallkanonen anlässlich versicherter (also satzungsgemäßer) Veranstaltungen.

wenn der Verein ein sogenanntes Sonnwendfeuer auf dem Gelände des Vereines mit behördlicher Genehmigung als Vereinsveranstaltung durchführt.

Wie sollte die Haftung des Veranstalters in Veranstaltungs-Ausschreibungen formuliert sein?

Seit Januar 2002 (Schuldrechtsreform) kann in Allgemeinen Geschäftsbedingungen – als solche ist ein Haftungshinweis in einer Ausschreibung zu verstehen – die Haftung für Personenschäden nicht mehr eingeschränkt werden. Für Sachschäden gilt: Ein Haftungsausschluss ist nur noch für mit einfacher Fahrlässigkeit verursachte Schäden möglich.

Für Diebstähle kann der Veranstalter nur dann in Haftung benommen werden, wenn ein Diebstahl durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Veranstalters begünstigt wird. Beispiel: Der Veranstalter vereinbart mit der Gastmannschaft, dass die Umkleidekabine abgeschlossen wird, nachdem sich die Spieler umgezogen haben. Der damit beauftragte Hausmeister vergisst, dies zu tun, die Umkleidekabine steht zwei Stunden offen für jedermann, was zu Diebstahl führt.

Für die Ausschreibung von Wettkämpfen oder Veranstaltungen wird bezüglich der Haftungsfrage deswegen folgende Formulierung empfohlen:

Haftung bei Veranstaltungen

Soweit nicht extra darauf hingewiesen wird, gilt für alle Veranstaltungen des Bayerischen Landes-Sportverbandes, seiner Fachverbände und Vereine: Eine Haftung für Sachschäden oder für Diebstähle ist ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen ist eine Haftung für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

Weitere Informationen bei: ARAG Versicherungsbüro München Tel. 089 / 15702-221 oder –224, vsbmuenchen@arag-sport.de. Stand: 08 / 2003

Für die Zukunft planen – die Jugendordnung

Die Jugend stellt für fast jeden Verein eine sehr wichtige Zielgruppe dar. Aus ihr kommen die Verinsmitarbeiter der Zukunft. Eine lebend gelebte Jugendordnung ist darum auch eine Weichenstellung für die Zukunft. Um dieser Wichtigkeit auch den entsprechenden “Rahmen“ zu geben, stellen viele Vereine Jugendordnungen auf. So könnte eine Jugendordnung für Ihren Verein aussehen. Übrigens liegen auf der Internetseite des BLSV auch verschiedene Jugendordnungen zum herunterladen.

§ 1 Name und Mitgliedschaft

Mitglieder der Jugendabteilung des XXX (Name des Vereins) sind alle weiblichen und männlichen Jugendlichen bis zum Alter von 18 Jahren sowie die gewählten und berufenen Mitarbeiter der Jugendabteilung.

§ 2 Aufgaben

Die Jugendabteilung des Vereins führt und verwaltet sich selbstständig und entscheidet über die Verwaltung der ihr zufließenden Mittel. Aufgaben der Jugendabteilung sind (unter Beachtung der Grundsätze des freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates):

a) (z. B.) Förderung des Sports als Teil der Jugendarbeit

b) Erziehung zur kritischen Auseinandersetzung mit der Situation der Jugendlichen in der modernen Gesellschaft und Vermittlung der Fähigkeit zur Einsicht in gesellschaftliche Zusammenhänge

c) Zusammenarbeit mit anderen Jugendorganisationen

d) Pflege der internationalen Verständigung

§ 3 Organe

Organe der Jugend des Vereins sind:

a) der Vereinsjugendtag

b) der Vereinsjugendausschuss

§ 4 Vereinsjugendtag

Der Vereinsjugendtag ist das oberste Organ der Jugend im Verein. Seine Aufgaben sind:

a) Festlegung von Richtlinien; b) Entgegennahme der Berichte und des Kassenabschlusses; c) Beratung der Jahresrechnung und Verabschiedung des Haushaltsplans; d) Entlastung des Jugendausschusses; e) Wahl des Jugendausschusses; f) Wahl der Delegierten zu Jugendtagungen auf Kreisebene etc.; g) Beschlussfassung von Anträgen

§ 5 Vereinsjugendausschuss

a) Der Vereinsjugendausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter, Beisitzern sowie Jugendvertretern.

b) Der Vorsitzende des Vereinsjugendausschusses vertritt die Interessen der Vereinsjugend nach innen und außen.

c) Der Vorsitzende des Jugendausschusses und sein Stellvertreter sind Mitglieder des Vereinsvorstands.

d) Die Mitglieder des Vereinsjugendausschusses werden von dem Vereinsjugendtag auf 2 Jahre gewählt und bleiben bis zur Neuwahl des Vereinsjugendausschusses im Amt.

e) Die Sitzungen des Vereinsjugendausschusses finden nach Bedarf statt, mindestens jedoch alle xxx (Wochen/Monate).

f) Der Vereinsjugendausschuss ist zuständig für alle Jugendangelegenheiten des Vereins. Er entscheidet über die Verwendung der Mittel, die der Jugendabteilung zufließen.

g) Zur Planung und Durchführung besonderer Aufgaben kann der Vereinsjugendausschuss Unterausschüsse bilden. Deren Beschlüsse bedürfen der Zustimmung des Vereinsjugendausschusses.

§ 6 Jugendordnungsänderungen

Änderungen der Jugendordnung können nur von dem ordentlichen Vereinsjugendtag oder einem speziell zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Vereinsjugendtag beschlossen werden. Sie bedürfen der Zustimmung von mindestens (z. B. 2/3) der anwesenden Stimmberechtigten.

Beschlossen am tt.mm.jjjj

Wie halten Sie es mit Ihren ehrenamtlichen Mitarbeitern

Ohne ehrenamtliche Mitarbeiter würden wohl 99,9 Prozent aller Hockeyvereine nicht existieren können. Sie sollten daher dieses kostbare Gut für Ihren Verein auch hegen und pflegen. Die Leistungen dieser Vereinsmitglieder sind ja nicht selbstverständlich und verdient Lob. Genau hiermit beschäftigt sich die gute Broschüre des DSB. Sie bietet viele Anregungen und Checklisten für den Umgang mit Ihren Ehrenamtlichen. Treten Sie auch offen gegen Nörgeler am Clubtresen auf. Nur Motzen ist leicht, aber wie halten diese Nörgeler es eigentlich selber mit ihrem freiwilligen Engagement für ihren Verein. Laden Sie sich diese Broschüre herunter und gehen nehmen Sie sie doch einmal mit als Diskussionspapier in die nächste Vorstandssitzung.

 
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