August 2003 bis Dezember 2007


Vereinshilfe Archiv: Dieter Strothmann

Nr. 35 - 25. März 2004

Strategien: Ziele bestimmen – Erfolg planen

Was erreicht ein Sportverein, der sich Ziele setzt? Und wohin gelangt er, wenn er den Weg kennt, der zum Ziel führt?

Eine erfolgreiche Mannschaft bereitet sich auf jeden Wettkampf gründlich vor. Natürlich wird der Gegner ihre Strategie im Spiel tausendmal durchkreuzen. Doch um so genauer sie ihr Spiel geplant hat, desto mehr Möglichkeiten eröffnen sich ihr, die eigenen Chancen zu nutzen.

Nicht anders ist es, wenn Sie die Zukunft Ihres Sportvereins gestalten. Strategien mit Perspektive eröffnen das Spiel. Präzise Planung bringt Sie ans Ziel. Natürlich wird die Realität Stolpersteine für Sie bereithalten. Doch die werden Sie nicht aufhalten, wenn Sie gut vorbereitet sind.

Ziele definieren, Erfolg planen, Ergebnisse kontrollieren – das ist der Dreisprung, der Ihren Sportverein in die Zukunft führt!

Zukunft birgt viele Chancen. Auch Risiken. Die größte Gefahr für das Gedeihen eines Sportvereins ist der Stillstand. Darum: Halten Sie Ihren Verein in Bewegung, damit er nicht einrostet!

Inhaltsverzeichnis

1. Die wichtigsten Begriffe

2. Strategisches Management im Sportverein

3. Planung mit Bodenhaftung

4. Der Zielfindungsprozess

5. Erfolg planen

6. Erfolgsfaktor Mensch

7. Erfolg realisieren

8. Erfolg bewerten

Die Texte können Sie hier als PDF-Dokument downloaden. Quelle: www.ehrenamt-im-sport.de

Urteil des Bundesfinanzhofs zur Spendenhaftung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat kürzlich ein Urteil zur Spendenhaftung erlassen, mit dem bisherige Verwaltungsgrundsätze zum Rückgriff auf Vorstände gemeinnütziger Vereine nach Wegfall der Gemeinnützigkeit nicht mehr greifen. Der BFH hatte hierbei den Fall zu beurteilrn, dass ein Verein zunächst vorläufig als steuerbegünstigt anerkannt, ihm dann aber die Gemeinnützigkeit versagt wurde. Er lehnte eine von der Zuwendungsbestätigung abweichende Fehlverwendung (verschuldensunabhängige Veranlasserhaftung nach § 10 b Abs. 4 Satz 2 EstG) ab, da das Gesetz nicht die Anerkennung der Gemeinnützigkeit voraussetze, sondern lediglich die Verwendung für die in der Bestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecke.

Für die Vorstände von gemeinnützigen Vereinen ist hierbei bedeutsam, dass Aussteller einer Spendenbescheinigung nur die Körperschaft selbst und nicht die Organe bzw. deren handelnde Personen sind. Damit ist im Normalfall, der (auch spätere) Verlust der Gemeinnützigkeit nicht mehr mit persönlichen Haftungsrisiken der Vorstände usw. verbunden. Die gegenteilige Ansicht der Verwaltung ist nicht mehr haltbar.

BFH, Urteil von 10.09.2003, Az.: XI R 58/01, in BFH NV 2004, S.285 ff.

Sponsoring im Internet: Links sind steuerpflichtig. Logos nicht

Immer mehr Sportvereine präsentieren sich im Internet, nicht selten mit den Logos ihrer Sponsoren. Das wirft steuerliche Fragen auf, zu denen sich die bayerische Finanzverwaltung geäußert hat. Kann durch einen Link auf das Logo des Sponsors zu den Werbeseiten der sponsernden Firma umgeschaltet werden kann, liegt eine Werbeleistung des Vereins vor, die zur Annahme eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs führt.

Dagegen sind die Einnahmen des Vereins nicht steuerpflichtig, wenn die Internetseite zwar das Logo des Sponsors enthält, eine Umschaltung zu dessen Werbeseiten aber nicht möglich ist. Diese Unterscheidung folgt den Grundsätzen, nach denen vergleichbare Sachverhalte bei Werbung in Vereinszeitschriften beurteilt werden. Diese Grundsätze werden lediglich auf ein elektronisches Medium übertragen (Finanzministerium Bayern, Erlass vom 11.02.2000-33-S0183-12/14-59238).

Virenschutz – Sicherheit für den Computer

Absoluten Virenschutz kann kein Mailabsender versprechen. Besonders Rechner mit einem Betriebssystem von Mikrosoft sind betroffen. Bei Linux- oder Apple-Rechner sieht es dagegen besser aus, hier ist die Virengefahr noch sehr gering. Für den E-Mail-Verkehr und das Surfen im Internet braucht deshalb jeder Webnutzer eine Antiviren- und/oder Firewall-Software. Für den privaten Gebrauch gibt es inzwischen leistungsfähige kostenlose Tools. Durch Schutzmaßnahmen vor dem Öffnen einer Mail kann der Adressat das Risiko weiter minimieren. Dafür sollte er einige Verhaltenstipps beachten.

1. Fragen Sie sich immer: Ist der Absender bekannt?

Ist er unbekannt, achten Sie auf die Betreffzeile: Beginnt die Mail mit „Re:“ oder „AW:“? Dann überlegen Sie, ob Sie eine E-Mail mit dem Betreff, der auf das „Re:“ bzw. „AW:“ folgt, versendet haben. Ist das nicht der Fall, löschen Sie die Mail ungelesen!

2. Überprüfen Sie Anhänge auf Ihre Logik:

Warum erhalte ich von diesem Absender diesen Anhang? Bestehen Zweifel, ob der Anhang gefahrlos ist? Dann öffnen Sie die Datei besser nicht!

3. Achten Sie bei Links in E-Mails immer auf den Text vor und nach dem Link.

Gibt es einen Zusammenhang zwischen Text und Link? In einigen Fällen könnten Sie durch das Klicken auf einen nicht vertrauenswürdigen Link ein Programm starten bzw. einen Virus auf Ihren Rechner laden.

Mehr Informationen zum Virenschutz

Generell empfiehlt sich ein Blick auf die umfangreichen Seiten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Hier finden Sie Hinweise zum richtigen Umgang mit E-Mails und den Schutz gegen Viren: http://www.bsi.bund.de/av/empfehlung.htm

Kostenlose Schutzprogramme per Download:

Kostenlosen Virenscanner - durch Online-Updates bleibt er immer auf dem neuesten Stand: http://www.free-av.de

"ZoneAlarm": Kostenlose Firewall für Ihren Vereins- oder Heim-PC – überwacht, ob unerwünschte Daten auf Ihren Rechner übertragen werden, kann Popup-Werbefenster unterdrücken und enthält weitere nützliche Funktionen: http://download.zonelabs.com/bin/free/de/download/znalm.html

Rechts-Tipp - Das Vereinsregister

Um als Verein eine eigene Rechtspersönlichkeit zu erlangen, ist die Eintragung in das Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht erforderlich. Vereine glauben oft, nach der einmal erfolgten Anmeldung und Eintragung sei alles erledigt. Hierbei wird jedoch übersehen, dass jede Änderung der Satzung oder der Zusammensetzung des Vorstandes dem Vereinsregister in notariell beglaubigter Form mitgeteilt werden muss. Unterlässt der Vorstand dies, kann er vom Amtsgericht durch Festsetzung von Zwangsgeld hierzu angehalten werden.

Protest des BLSV und der bayerischen Sportjugend

Die Proteste gegen die Mittelkürzungen der bayerischen Staatsregierung im Jugend- und Sportbereich reißen nicht ab. In einem offenen Brief hat sich jetzt der BLSV gegen die Mittelkürzungen gewandt und der Bayerische Jugendring hat auf seiner Hauptausschußsitzung eine scharfe Erklärung veröffentlicht. Da beide Erklärungen mit vielen Fakten versehen sind, haben wir sie hier zum Download ins Netz gestellt.

Neidischer Blick nach Hamburg

Wovon andere Hockey-Landesverbände noch träumen, in Hamburg ist es Realität. Hockey in Hamburg wächst am stärksten. Nach einer aktuellen Mitgliedererhebung des Hamburger Sportbundes hat der Hockey-Verband der Hansestadt die prozentual größten Mitgliederzuwächse aller Fachverbände im Jahr 2003 zu verzeichnen. Mit 8391 Mitgliedern verzeichnete Hamburgs Hockey einen Anstieg um 7,14 Prozent, da verblasst der zweite Rang der im Landesverband organisierten Golfer (7965 Spieler; plus 3,6%) fast schon. Da passt es auch gut in die Reihe, dass der Bau eines Hockeystadions auf dem Uni-Sportgelände inzwischen fest im Senatsprojekt „Sportstadt Hamburg“ integriert ist. Herzlichen Glückwunsch aus Bayern.

Quelle: Anspiel DHZ, von Uli Meyer

"Trainer-Award" – DSB und Aral suchen den Übungsleiter des Monats

Rund 750.000 Übungsleiter und Übungsleiterinnen sind ehrenamtlich in den Sportvereinen im Deutschen Sportbund aktiv. Sie trainieren Mannschaften und leiten Sportgruppen. Diese Aufgabe erfordert viel Zeit und ein hohes Maß an persönlichem Engagement. Allzu oft wird dies als selbstverständlich angesehen. Deshalb wird Aral in Kooperation mit dem Deutschen Sportbund die Leistung der Übungsleiter und Übungsleiterinnen mit dem Aral Trainer-Award honorieren und die begehrtesten Trainer einer breiten Öffentlichkeit vorstellen. Von Dezember 2003 bis Mai 2004 verleiht Deutschlands führende Tankstellenmarke sechs Mal die Auszeichnung "Übungsleiter/Übungsleiterin des Monats".

Mitglieder einer Mannschaft oder Sportgruppe können ihre Übungsleiter und Übungsleiterinnen für den Aral Trainer-Award vorschlagen. Dazu müssen Sie sechs Fragen zu den Kompetenzen ihrer Trainer beantworten und deren Trainingsarbeit charakterisieren. Wer mitmachen will, hat drei Möglichkeiten, an die notwendigen Bewerbungsunterlagen zu gelangen. Die Spielregeln, das Bewerbungsformular und den Fragebogen gibt es unter: www.aral.de/trainer

Aus allen Einsendungen eines Monats werden zehn Bewerberinnen und Bewerber für den Aral-Award nominiert. Aus diesem Kandidatenkreis ermittelt eine unabhängige Sportexperten-Jury die Monatssieger. Diese werden dann online unter www.aral.de und unter www.ehrenamt-im-sport.de vorgestellt.

Die Monatssieger und die jeweiligen Teams werden von Aral und Völkl mit hochwertigen Trainingsanzügen und Sporttaschen ausgestattet, inklusive Inhalt aus der aktuellen Punkte-Sammelaktion an den Aral-Tankstellen. Alle 60 nominierten Übungsleiter und Übungsleiterinnen nehmen zusätzlich Ende Mai 2004 mit ihren Teams an einer Sonderverlosung teil. Zu gewinnen gibt es dabei eine Trainingseinheit für die gesamte Mannschaft mit einem Profisportler.

Mobilität ist das zentrale Stichwort, das Aral und den Deutschen Sportbund (DSB) verbindet. Es ist zugleich der Ansatzpunkt für die Partnerschaft zwischen Aral und DSB, die zum Ziel hat, den Breitensport zu fördern. Im Rahmen dieser Förderung engagiert sich Deutschlands Marktführer im Tankstellengeschäft für die ehrenamtlichen Leistungen und das große Engagement der Übungsleiter und Übungsleiterinnen in Deutschland. Mit dem Aral Trainer-Award wird die Zusammenarbeit zwischen dem Deutschen Sportbund und Aral fortgesetzt, die in diesem Jahr im Rahmen der "Festivals des Sports" sowie bei der Wohltätigkeitsaktion "Aral Charity Walk" zu Gunsten des Behindertensports erfolgreich gestartet wurde.

 
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