Juni 2002 bis November 2005


Vereinshilfe Archiv: Gunolf Bach

Nr. 96 - 16. September 2004

"GANZTAG - spezial"

Mit der Ausgabe der WHV-Vereinshilfe Nr. 96 wird sofort das Thema "Sport, Spiel und Bewegung" in der Ganztagsbetreuung mit einer Ausgabe "GANZTAG - spezial" wieder in den Vordergrund gerückt. Diese Ausgabe unterstreicht einen gewissen "Festigungsgrad" zum Thema. Die Texte sind aus dem Rundbrief an die Kolleginnen und Kollegen gerichtet, die sich professionell mit der Entwicklung zur Ganztagsbetreuung beschäftigen.
Diese "GANZTAG-spezial" - Ausgabe wird die Grundlage für den "INFO-Schwerpunkt" Nr. 11 werden.
Damit gibt es neben den erstellten Sportjugend-Materialien ebenfalls drei "INFO-Schwerpunkte" - Nr. 9, Nr. 10 und Nr. 11 zur Thematik.

Die Inhalte der drei INFO-Schwerpunkte:

Sport im Ganztag: Fragen zu den Betreuungsangeboten

Texte zum Thema: "HockeyScout"
Ganztagsschule und Hockey-Chance und Herausforderung

- ein bundesweiter Überblick -

GANZTAG-spezial

Rundbrief zur Weiterntwicklung der Ganztagsbetreuung in NRW

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
aus Anlass der Einrichtung der 54. Koordinierungsstelle "Ganztag" des Sports haben LandesSportBund/Sportjugend NRW eine Pressemitteilung veröffentlicht.
Knapp ein Viertel der Anfragen, die die offenen Ganztagsgrundschulen für das Schuljahr 2004/2005 bzgl. Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten an die Koordinierungsstellen gestellt haben, konnten nicht unmittelbar durch die örtlichen Vereine - oder die Koordinierungsstellen selbst - bedient werden.
In den Fällen, in denen diese Situation durch einen Mangel an entsprechenden Mitarbeiter/innen in den Sportvereinen zustande gekommen ist, haben wir Anregungen und Materialien zur Mitarbeitergewinnung an die entsprechenden Koordinierungsstellen verschickt, die wir an dieser Stelle auch Ihnen zur Verfügung stellen wollen.
Es handelt sich dabei um einen Musterbrief und eine Musterannonce zur Mitarbeitergewinnung.
Des Weiteren haben wir einige - teilweise sportspezifische - Jobbörsen im Internet zusammengestellt, die man für die Suche nach Personal nutzen kann.
Eine im Einzelfall zu prüfende Möglichkeit, unterstützende, zusätzliche und gemeinnützige Tätigkeiten in einer Koordinierungsstelle oder einem Verein kostenfrei für den Arbeitgeber durch eine/n Arbeitslosenhilfebezieher/in abzudecken (Stichwort: "1 Euro-Jobs"), eröffnen die ab 1. Januar 2005 in Kraft tretenden Regelungen des SGB II zur neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende. Die Einrichtung solcher sogenannten Arbeitsgelegenheiten ist im Vorgriff zu Hartz IV bereits zum 1. Oktober 2004 möglich und kann unter Umständen auch für Sportorganisationen, insbesondere im Handlungsfeld „Sport im Ganztag“, interessant sein. Wichtig ist es dabei, je nach Einsatzort gewisse Mindestanforderungen an den Teilnehmer zu beschreiben, damit eine „passgenaue“ Vermittlung erfolgen kann – bei einem Einsatz als unterstützende Person direkt in einem BeSS-Angebot z.B. „mehrjährige Erfahrung in der Betreuung von Kinder- und Jugendsportgruppen“. Inwiefern der mit dieser neuen Initiative angesprochene Personenkreis überhaupt sinnvoll in den Sportorganisationen einzusetzen ist, wird die Erfahrung zeigen müssen.
Ein Positionspapier mit Einschätzungen und Handlungsoptionen für den gemeinwohlorientierten Sport in NRW wird zurzeit vom LandesSportBund NRW erarbeitet.
Interessierte Vereine, Verbände und Bünde erhalten Antragsformulare sowie weitere Informationen bei den örtlichen Agenturen für Arbeit.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Susanne Ackermann
LandesSportBund NRW / Sportjugend NRW
Referat 5 - Jugendbildung/Schule
Friedrich-Alfred-Str. 25
47055 Duisburg
Tel.: 0203/7381-954
Fax: 0203/7381-895
E-Mail: Susanne.Ackermann@lsb-nrw.de
Internet: www.wir-im-sport.de

Pressemitteilung des LandesSportBundes NRW vom 03. 09. 2004

Offene Ganztagsgrundschulen:

LSB sorgt für flächendeckendes Sportangebot am Nachmittag

Die Zahl der offenen Ganztagsgrundschulen in Nordrhein-Westfalen ist zum Beginn des Schuljahres 2004/2005 auf insgesamt 703 angestiegen. Rund 35.000 Kinder werden ab September an den Nachmittagsangeboten dieser Schulen teilnehmen.
Der organisierte Sport als ein wichtiger Kooperationspartner für die Gestaltung der Nachmittagsangebote hat mittlerweile in allen 54 Landkreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens Koordinierungsstellen für Sport im Ganztag eingerichtet. Sie bringen die Nachfragen der Schulen nach Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten im Ganztagsprogramm mit entsprechenden Angeboten der örtlichen Vereine zusammen - und das mit Erfolg.
In der Vorbereitungszeit auf das Schuljahr 2004/2005 konnte landesweit bei mehr als drei Viertel der Anfragen "auf Anhieb" ein entsprechendes sportliches Angebot vermittelt werden.
Gleichzeitig sind die Koordinierungsstellen "Ganztag" bemüht, die Angebotspalette stetig auszuweiten. Um dies auf einem hohen Qualitätsniveau zu gewährleisten, werden zur Qualifizierung interessierter Mitarbeiter/innen aus den Sportorganisationen spezifische Fortbildungen zum Thema "Ganztagsbetreuung" angeboten. Vereine können sich in verschiedenen Informations- und Beratungsveranstaltungen des LandesSportBundes NRW, die ebenfalls durch die Koordinierungsstellen organisiert werden, über die organisatorischen Aspekte der Mitwirkung an der Gestaltung von Ganztagsangeboten informieren.
Die Kontaktadressen der Koordinierungsstellen sowie weitere Informationen rund um das Thema „Sport im Ganztag“ finden sich im Internet unter www.wir-im-sport.de => Sport im Ganztag.

Beispiel: Annonce zur Mitarbeitergewinnung

Mitarbeiter/innen gesucht!!

Wir _____________________________(Verein XY)

suchen für die Durchführung von Bewegungs-, Spiel und Sportangeboten im Nachmittagsbereich der Offenen Ganztagsgrundschule _______________________(YZ)

Engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
die Freude daran haben,
- mit 6-12-jährigen Kindern zu spielen, zu toben, sich zu bewegen oder auch zur Ruhe zu kommen… - ihre Bewegungs- oder sportlichen Talente mit Kindern zu teilen. - Kinder, die sonst nicht in unsere Sportvereine kommen, in Bewegung zu bringen. - sich aktiv in die Gestaltung der Offenen Ganztagsgrundschule einzubringen Sie verfügen über Erfahrungen in der sportlichen Arbeit mit Kindern oder über entsprechende Qualifikationen (Übungsleiter/in, Jugendleiter/in, Betreuer/in …)?
Oder Sie sind bereit sich einzuarbeiten und zu qualifizieren? Wir bieten ein interessantes neues Arbeitsfeld, die Möglichkeit zu weiterer Qualifizierung und eine entsprechende Bezahlung, die sich orientiert an den Mitteln, die das Land NRW für die Gestaltung der Offenen Ganztagsgrundschulen zu Verfügung stellt.

Ihr Bewerbung richten Sie bitte an:
________________________________(Verein XY)

Beispiel: Musterbrief an Vereinsmitglieder

Offene Ganztagsgrundschulen - Mitarbeiter/innen gesucht

Liebe Vereinsmitglieder, sehr geehrte Damen und Herren,

mit Beginn des Schuljahres 2003/2004 sind 234 Offene Ganztagsgrundschulen (OGTGS) in NRW an den Start gegangen. An einem Großteil dieser Schulen werden im Rahmen des Nachmittagsprogramms Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote (BeSS-Angebote) durchgeführt, die zu 70% von gemeinnützigen Sportorganisationen getragen werden.
Auch unser Verein überlegt, in diesem Handlungsfeld mit (bereits bestehenden oder künftig neu hinzukommenden) örtlichen Ganztagsgrundschulen zu kooperieren, um den Kindern durch ein vielfältiges und interessantes BeSS-Angebot Freude an der täglichen Bewegung zu vermitteln und auch über die Angebote im schulischen Rahmen hinaus Interesse an mehr sportlicher Betätigung zu wecken.
Diese Arbeit mit Kindern und Jugendlichen setzt voraus, dass sich interessierte und engagierte Menschen finden, die bereit sind, in Kooperation von Schule und Verein BeSS-Angebote durchzuführen.
Die Qualifikation des eingesetzten Personals richtet sich gemäß Erlass nach dem jeweiligen Förder- und Betreuungsbedarf. Für den Bereich des Sports können das sein:

- Übungsleiter/innen
- Jugendleiter/innen
- Trainer/innen (C)
- Fachkräfte im Sport
- Betreuer/innen

LandesSportBund/Sportjugend NRW, die örtlichen SSB/KSB und wir als beteiligter Verein unterstützen dieses Engagement ausdrücklich und bieten vielfältige Aus- und Fortbildungen an, die speziell auf die Zielgruppe der 6-12jährigen zugeschnitten sind.
Weitere aufbauende Qualifizierungen, wie z. B. im Förderbereich „Kinder mit mangelnden Bewegungserfahrungen“ vervollständigen das Angebot.
Eine Vergütung der Tätigkeit an den offenen Ganztagsgrundschulen erfolgt aus den Mitteln, die das Land NRW für die Gestaltung der Nachmittagsangebote zur Verfügung stellt.
Haben auch Sie Interesse, Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote an der offenen Ganztagsgrundschule zu gestalten und durchzuführen? Dann rufen Sie uns doch einfach an! (Kontaktdaten)
Hier erfahren Sie auch alles weitere über Möglichkeiten der Mitarbeit, Qualifizierung und Honorierung.
Wir freuen uns über Ihr Interesse und auf Ihre Mitarbeit!

Mit freundlichen Grüßen

.......................

Hinweise zu Harz IV

Hartz IV / SGB II

Die ab dem 1. Januar 2005 in Kraft tretende neue Grundsicherung für Arbeitsuchende (Zweites Sozialgesetzbuch/SGB II) unterstützt alle Menschen zwischen 15 und 65 Jahren, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind.
 „Erwerbsfähig“ ist, wer unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann.
 „Hilfebedürftig“ ist, wer seinen Lebensunterhalt („Bedarf“) und den seiner mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen mit seinen Mitteln und Kräften nicht in vollem Umfang decken kann.
Die Grundsicherung umfasst Dienst-, Sach- und Geldleistungen. Die Geldleistung für die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen heißt Arbeitslosengeld II. Sie teilt sich auf in Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und Leistungen zur Eingliederung in Arbeit.
Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach § 16 SGB II sind: - die bereits bekannten Leistungen des SGB III wie zum Beispiel ABM etc.,
- weitere Leistungen wie z.B. Schuldnerberatung, Einstiegsgeld etc.
und
- die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (die sogenannten „1 Euro-Jobs“).

Im zweiten Halbjahr 2004 ist man bemüht, die Übergangszeit bis zum Inkrafttreten der neuen Grundsicherung zu gestalten. Für diesen Personenkreis wurde daher eine „Initiative für die zusätzliche Beschäftigung von Arbeitslosenhilfebeziehern“ entwickelt.
Demnach sollen im zweiten Halbjahr 2004 in enger Kooperation mit kommunalen Partnern und anderen regionalen Beschäftigungsträgern zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten für Bezieher von Arbeitslosenhilfe erschlossen und spätestens ab 1. Oktober 2004 begonnen werden.
Etwa 5 % aller Arbeitslosenhilfebezieher sollen durch die Einrichtung von Integrations- und Beschäftigungsmöglichkeiten unter Nutzung des vorhandenen Förderinstrumentariums aktiviert werden.
Damit werden folgende Ziele verfolgt:

- Stabilisierung und Gestaltung des Arbeitsmarktes im Übergang zum SGB II auch für Arbeitslosenhilfebezieher
- Höhere Aktivierung von Arbeitslosenhilfebeziehern
- Herstellung und Erhaltung der Beschäftigungsfähigkeit

Die Regionaldirektionen der Bundesanstalt für Arbeit sind zuständig für die Umsetzung der Initiative in ihren Bezirken.
Ein möglicher Förderbereich dieser zusätzlichen Aktivierung von Arbeitslosenhilfebeziehern ist die - vorgezogene - Schaffung von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung.
Umsetzung der Beschäftigungsinitiative in Nordrhein-Westfalen
Die Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion NRW hat für Nordrhein-Westfalen ein Umsetzungsmodell vorgelegt, dessen Verbindlichkeitsgrad uns zurzeit nicht bekannt ist. In Nordrhein-Westfalen wird bei der „Initiative für zusätzliche Beschäftigung von Arbeitslosenhilfebeziehern“ ein Schwerpunkt auf den Personenkreis der jugendlichen (unter 25jährigen) Arbeitslosenhilfeempfänger gelegt.
Das Projekt „Für aktiv“ verfolgt das Ziel, zunächst in den Monaten Oktober bis Dezember 2004 10.000 jugendliche Arbeitslosenhilfebezieher, die ab dem 01.01.2005 zum Kundenkreis der Arbeitslosengeld II-Empfänger zählen werden, in eine gemeinnützige, zusätzliche Arbeitsstelle zu vermitteln.
Dazu weisen die örtlichen Agenturen für Arbeit jugendliche Arbeitslosenhilfebezieher zwischen 18 und 24 Jahren, für die Integrationsbemühungen in den ersten Ausbildungs- und Arbeitsmarkt bisher erfolglos verlaufen sind, einem beauftragten Träger zu (z.B. einem Wohlfahrtsverband).
Dieser „für aktiv“-Träger akquiriert einerseits Arbeitsgelegenheiten, sorgt andererseits für die Vermittlung der Jugendlichen in Arbeitsgelegenheiten und begleitet das Verfahren.
Die Arbeitsgelegenheiten sollen bei allen Institutionen akquiriert werden, zu deren Aufgaben zusätzliche, gemeinnützige Arbeit gehören. Das können Kommunen, Vereine, soziale Einrichtungen etc. sein. Arbeitsgelegenheiten können sich bspw. ergeben durch unbesetzte Zivildienststellen oder ganz neue, bisher nicht besetzte Felder.
Entscheidend ist jedoch nicht, dass der Beschäftigungsträger gemeinnützig ist, sondern dass die Tätigkeit der Arbeitsgelegenheit gemeinnützig ist.
Der beauftragte Träger übernimmt die gezielte Eingangsanalyse der Jugendlichen bzw. lässt sich nach der Zustimmung der Jugendlichen die Dokumentation der bisher festgestellten Stärken und Schwächen übermitteln. Er vermittelt den Jugendlichen möglichst angemessen in eine „für aktiv“-Arbeitsgelegenheit und begleitet die Jugendlichen während der Zeit ihrer Arbeit.
Aufgabe des Trägers ist es auch, die Qualifizierung an einem Tag in der Woche durchzuführen (ca. 20 % der Gesamtzeit). Die Dauer der Arbeitsgelegenheit soll in der Regel zwischen mindestens 6 und 12 Monaten liegen.
Bezieher von Arbeitslosenhilfe sowie „Kombibezieher“ Arbeitslosenhilfe/Sozialhilfe, die älter als 25 Jahre sind, können mit Zustimmung der Agentur für Arbeit ebenfalls gemeinnützige und zusätzliche Arbeit verrichten. Für die Übernahme einer solchen Tätigkeit wird dem Arbeitslosenhilfebezieher neben dem Arbeitslosengeld II und der Übernahme der Mietkosten eine Entschädigung für Mehraufwendungen von bis zu zwei Euro pro Stunde gezahlt. Es handelt sich dabei um nicht versicherungspflichtige Beschäftigungen in Sozialrechtsverhältnissen, also nicht um ein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts.
Die Arbeitsgelegenheiten müssen sowohl im Programm „für aktiv“ als auch im zweiten Fall bestimmte Fördervoraussetzungen erfüllen:

- Gemeinnützigkeit: Als gemeinnützig gelten Arbeitsgelegenheiten, die unmittelbar den Interessen der Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet dienen, also insbesondere der Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, Religion, Völkerverständigung, Entwicklungshilfe, Umwelt, Landschafts- und Denkmalschutz, der Jugend- oder Altenhilfe, dem öffentlichen Gesundheitswesen. Die Arbeiten dürfen nicht privaten erwerbswirtschaftlichen Zwecken dienen, also der Konkurrenz auf dem Waren- und Dienstleistungsmarkt. Gemeinnützigkeit ist generell zu vermuten bei Arbeiten für einen als gemeinnützig anerkannten Maßnahmeträger, insbesondere Kommunen, Wohlfahrtsverbände, Kirchen, Selbsthilfegruppen.
- Zusätzlichkeit: Hinsichtlich der Zusätzlichkeit der Arbeitsgelegenheiten ist § 19 Abs. 2 BSHG entsprechend anzuwenden.
Zusätzlich in diesem Sinne ist nur die Arbeit, die sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden würde. Von dem Erfordernis der Zusätzlichkeit kann im Einzelfall abgesehen werden, wenn dadurch die Eingliederung in das Arbeitsleben besser gefördert wird oder dies nach den besonderen Verhältnissen des Arbeitnehmers und seiner Familie geboten ist.
- Hinreichende Bestimmtheit: konkrete Beschreibung der Arbeitsgelegenheiten (z.B. Art / Umfang / Struktur / Inhalte / Ort / Qualifizierung / Zahl der Teilnehmenden usw.)
- Arbeitsmarktpolitische Zweckmäßigkeit, d.h. Eignung zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit (Mindestanforderung bei erwachsenen Teilnehmenden) bzw. Hinführung an die Integration in Arbeit (in Kombination etwa mit Qualifizierung, Sprachkursen etc. – Anforderung bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen)
- Im gesamtgesellschaftlichen Interesse (z.B. Verbesserung der Infrastruktur)
- Neutralität (keine Wettbewerbsverzerrung am Markt)
- Keine Gefährdung bestehender Arbeitsverhältnisse

Die Förderung von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung erfolgt im Rahmen des § 10 SGB III (freie Förderung). Eine gemeinnützige, zusätzliche Arbeitsgelegenheit wird geschaffen, indem bei der Agentur für Arbeit durch einen Beschäftigungsträger ein entsprechender Förderantrag gestellt wird (die entsprechenden Vordrucke gibt es bei der Agentur für Arbeit) und die Agentur für Arbeit gegenüber dem Träger eine rechtsmittelfähige Bewilligung einer individuellen pauschalen Förderleistung ausspricht.
Die Agentur für Arbeit gewährt dem Träger einzelfallbezogen eine monatliche Teilnehmerpauschale in Höhe von maximal 500 Euro, die auch die Mehraufwandsentschädigung (höchstens 1,50 Euro pro Arbeitsstunde) enthält.
Die Förderung wird auf Nachweis monatlich nachträglich an den Träger ausgezahlt. Der Träger hat den Teilnehmenden die Mehraufwandsentschädigung ohne Abzug weiterzugeben. Die Förderdauer kann in der Regel 6 bis 12 Monate betragen.

Jobbörsen im Internet in Nordrhein-Westfalen

http://www.learn-line.nrw.de/angebote/goesneu/aktuell/jobboerse.html

Die GÖS-Jobbörse ist eine Plattform zur Vermittlung von Jobs an offenen Ganztagsgrundschulen.

Die landesweite Jobbörse des LSB findet sich unter www.wir-im-sport.de => Aktuelles => Jobbörse.
Sportorganisationen, die Mitarbeiter/innen für den Einsatz an offenen Ganztagsgrundschulen suchen, können hier ihre Jobangebote veröffentlichen. Auch entsprechende Jobgesuche interessierter Mitarbeiter/innen aus dem Sport können hier eingestellt werden.
Schicken Sie Ihr Angebot bzw. Gesuch einfach an .
Alle uns zugehenden Stellenangebote werden außerdem an unseren Partner, das IST-Studieninstitut für Sport, Freizeit und Touristik in Düsseldorf, weitergeleitet und in dessen Online-Jobbörse www.joborama.com veröffentlicht.
Dort finden Sie auch weitere, bundesweite Stellenangebote aus dem Sport- und Freizeitbereich und können auch kostenfrei Stellengesuche aufgeben. www.ruhr-uni-bochum.de/sportpraktikum/projekt/projekt.htm
ist die Praktikums- und Jobbörse für Sportstudenten der Ruhr-Universität Bochum; Stellengesuche und -angebote werden kostenfrei veröffentlicht.

Bundesweit:

www.sport-job.de
ist ein kommerzieller „Sportstellenmarkt“ für die Bereich Sport/Event/Freizeit. Praktikumsanzeigen können hier jedoch kostenfrei eingestellt werden.
www.sportberufe.de ist eine Internet-Plattform der Universität Hamburg. - Der Arbeitsmarkt Sport von sportwissenschaften.info ist eine Suchmaschine für offene Stellen mit Bezug zu dem organisierten Sport und den Sportwissenschaften. Die Suchmaschine greift auf die Datenbanken verschiedener Online-Stellenmärkte zurück und stellt die jeweils relevantesten Ergebnisse zusammen.
Zusätzlich können Arbeitgeber kostenfrei Stellenanzeigen veröffentlichen, die in das Suchergebnis integriert werden:
www.sportwissenschaften.info/dbjobbot/
Eine bundesweite Praktikumsbörse mit der Möglichkeit, kostenfrei Praktikumsstellen auszuschreiben, findet sich unter www.praktikum.info. Hinter www.aubi-plus.de verbirgt sich eine (kostenpflichtige) Lehrstellenbörse im Internet.

"Bewegungsideen für viele" - passend zu "Sport. Spiel und Bewegung im Ganztag"

Der DJK-Sportverband-NRW hat eine umfangreiche Spielesammlung auf DVD veröffentlicht.
Dazu einige Informationen:

"Sind Sie auf der Suche nach neuen Ideen für Ihren Unterricht?"
Die DVD zeigt in zweieinhalb Stunden über 200 Übungen, Spiele und Aktionen, gefilmt mit Schulklassen, Vereinsgruppen, Kindern und Erwachsenen, die interessante Anregungen zur Gestaltung von Sportstunden geben.
Der Einsatz von Spielen und spielerischen Übungen ist im Sportunterricht essentiell. Auf sehr anschauliche Weise werden auf der DVD Bewegungsideen demonstriert, die zum Mitmachen einladen.
INTERNETANBINDUNG
Ein besonderes Highlight: Vorausgesetzt Sie sind online, wenn Sie die DVD am PC anschauen, werden Sie themengerecht auf die zugehörige Website "bewegungsideen.de" sowie auf weiterführende Internetseiten verwiesen.
Dadurch bleibt das Medium stets aktuell.
Alle Ausarbeitungen und Beschreibungen sind auf Wunsch in das Filmfenster zuschaltbar und lassen sich ausdrucken.

FAZIT:
"Bewegungsideen für viele" ist ein echter Tipp für alle, die Anregungen für einen interessanten Sportunterricht suchen und schon bei der Unterrichtsvorbereitung Vorfreude auf die nächste Sportstunde haben wollen.
Titel DVD "Bewegungsideen für viele"
Thema Gestaltung von Übungs- und Sportstunden
Zielgruppe Schulen, Vereine, Sportgruppen
Herausgeber DJK Landesverband NRW
Preise 16,50 € + 2,50 € Versand (als Video 14,50 €)

 
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