Juni 2002 bis November 2005


Vereinshilfe Archiv: Gunolf Bach

Nr. 82 - 22. April 2004

Aufgrund der inhaltlichen Bedeutung dieser Vereinshilfeausgabe werden diese Texte zum INFO-Schwerpunkt Nr. 7 erhoben

Offene Ganztagsschule im Primarbereich in NRW
Stand der neuen Richtlinien (Fördererlasse), Informationen zu „Beratung und Begleitung“ und zur wissenschaftlichen Begleitung

Die Entwicklungen zur Ganztagsschule (Ganztagsgrundschule)entwickeln sich auch rasant im Schulbereich; Richtlinien und deren Umsetzung nehmen genaue Formen an.
Das Landesjugendamt Rheinland hat in ihrer Zeitschrift "inform" - Ausgabe 1/2004 das Thema "Ganztagschule" zum Schwerpunktthema erhoben.
Der Artikel von Alexander Mavroudis unterstreicht eindrucksvoll die rasante Entwicklung.
Der Bedeutung entsprechend ist dieser Artikel ebenfalls Schwerpunktthema der Vereinshilfe Nr. 82.


Die Fördererlasse
Ausgehend von den Erfahrungen der ersten Monate hat das MSJK mit Erlass vom 02.02.2004 Änderungen an den Runderlassen „Offene Ganztagsschule im Primarbereich“ (vom 12.02.2003, im Folgenden: OGATA), „Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich“ (vom 12.02.2003, im Folgenden: Zuwendungen) und „Zuwendungen für Investitionen und Ausstattung in offenen Ganztagsschulen im Primarbereich“ (vom 12.05.2003, im Folgenden: Investitionen) verabschiedet.
Alle Erlasse, auch der Änderungserlass vom 02.02.2004 sowie aktuelle Antragsunterlagen sind im Internet unter www.bildungsportal.nrw.de abrufbar. Einige wesentliche Neuerungen sollen hier vorgestellt werden.
– Die kommunale Planung und Steuerung bis 2007:
Der kommunale Ausbau der offenen Ganztagsschule im Primarbereich bis 2007 soll im Rahmen eines Entwicklungsprozesses dargestellt werden, der darüber Auskunft gibt, in welchen Schritten die Umwandlung von Schulen in offene Ganztagsschulen im Primarbereich durchgeführt werden soll (Nr. 1.3 Erlass OGATA).
Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung sollen bei der Einführung der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich gemeinsam planen; Schulen, Schulträger und die Träger der Jugendhilfe sollen dabei zusammen arbeiten. (Nr. 2.1 Erlass OGATA).
Die Förderung bestehender Ganztagsangebote im Primarbereich:
Die Landesmittel für bestehende Horte/Schulkinderhäuser sowie Angebote für Schulkinder aus den Programmen „Dreizehn Plus im Primarbereich“ und „Schülertreff in der Tagesstätte“ sollen bis zum 31.07.2007 schrittweise in die Finanzierung der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich überführt werden.
Ganztagsangebote, die nicht in eine offene Ganztagsschule eingebracht werden, können, wenn sie nicht in der gleichen Schule mit der offenen Ganztagsschule stattfinden, "bis spätestens zum 31.07.2007 nach den jeweils geltenden rechtlichen Grundlagen weiter gefördert werden." (Nr. 1.3 Erlass OGATA).
– Das Programm "Schule von acht bis eins":
Die Förderung für das Programm „Schule von acht bis eins“ wird fortgesetzt, und zwar auch an Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich (Nr. 1.3 Erlass OGATA). Das MSJK hat mit dem Änderungserlass auf entsprechende Bedarfe der Eltern reagiert, die bei den Bedarfsermittlungen der Kommunen deutlich geworden sind.
– "Zuwendungen für Investitionen und Ausstattung" (Bundesmittel):
Neu eingeführt wurde der 30. April des jeweiligen Jahres als zweite Frist für Anträge zu den "Bundesmitteln". (Nr. 6.1 Erlass "Investitionen ...")
– Fördersätze für den Ganztag an Sonderschulen:
Der Änderungserlass sieht besondere Fördersätze für SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich vor. Bemessungsgrundlage für die anteiligen 0,1 Lehrerstellen sind 12 SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf (statt 25).
Werden die Lehrerstellenanteile kapitalisiert, so gilt ein erhöhter Fördersatz von 430,- EUR statt 205,- EUR (Nr. 5.4 Erlass "Zuwendungen ...").
Der Grundförderbetrag in Höhe von 615,- EUR pro Schuljahr und Kind bleibt bestehen; auch der kommunale Eigenanteil bleibt gleich.
– Erhebung der Elternbeiträge:
Die Kommune kann die Erhebung von Elternbeiträgen auf Dritte übertragen; sie soll allerdings sicherstellen, dass ein „Ausgleich zwischen finanzstarken und finanzschwachen Ortsteilen und Schulen“ stattfindet (Nr. 5.5 Erlass "Zuwendungen ...")
– Die Beteiligung der Kinder- und Jugendhilfe:
Mit den geänderten Erlassen wird die Position der Kinder- und Jugendhilfe gestärkt. Die Kommunen werden aufgefordert, die Einführung der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich als „Schulträger und Träger der öffentlichen Jugendhilfe“ zu steuern und zu gestalten (z. B. bei Nr. 2.1 Erlass OGATA, Nr. 5.5 Erlass "Zuwendungen ...").
Sie sollen die freien Träger von Anfang an, insbesondere bei Bedarfsplanung, Bedarfserhebung, Konzeptentwicklung und -umsetzung beteiligen (Nr. 2.1 Erlass OGATA).
Im Rahmen der Kooperationsvereinbarungen soll es gemäß § 14 SchMG besondere Regelungen zur Mitwirkung der pädagogischen MitarbeiterInnen der Kooperationspartner geben (Nr. 3.4 Erlass OGATA).
Angekündigt werden Rahmenkooperationsvereinbarungen des Landes mit "den freien Trägern der Jugendhilfe".
Vereinbarungen mit den Wohlfahrtsverbänden sind in Arbeit.
– Fachliche Standards für die Gestaltung der "Offenen Ganztagsschule im Primarbereich":
Der Änderungserlass nennt zwei wichtige fachliche Hinweise für die Gestaltung des Ganztags.
So soll mindestens eine ständige AnsprechpartnerIn als feste Bezugsperson für die SchülerInnen in den außerunterrichtlichen Angeboten präsent sein (Nr. 2.2 Erlass OGATA).
Als Beispiele für außerunterrichtliche Angebote werden Projekte der Jugendarbeit "mit geschlechtsspezifischen und interkulturellen Angeboten" aufgeführt (Nr. 2.7 Erlass OGATA).
"Beratung und Begleitung" durch schulische Institutionen/Fachkräfte
Mit der Einführung der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“ hat das MSJK damit begonnen, ein umfangreiches Beratungssystem aufzubauen. Institutionen und Akteure aus den Bereichen Jugendhilfe und Schule kooperieren auf verschiedenen Ebenen und/oder sind beratend tätig sind.
Mit Erlass vom 30.01.2004 hat das MSJK den Beratungs- und Begleitungsauftrag für die schulischen Akteure festgelegt, die „vor Ort“ tätig werden sollen. Deren Auftrag lautet, bei der Planung und Gestaltung der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“ und anderer Ganztagsangebote (wie „acht bis eins“) zu beraten. Die schulischen Akteure sind somit auch AnsprechpartnerInnen für die beteiligten Träger und Fachkräfte der Jugendhilfe:
– In den Schulämtern (untere Schulaufsicht) gibt es Schulräte mit der Generale "Ganztag" und der Generale "Kooperation Jugendhilfe und Schule".
Diese stehen u. a. zur Verfügung für die Beratung der Kommunen (Schulverwaltungsamt, Jugendamt, Steuerungsgruppen).
– Den Schulämtern zugeordnet sind die sog. BeraterInnen für den Ganz- Tag.
In NRW sind das insg. 100 vom Unterricht (stundenweise!) freigestellte LehrerInnen/Schulleitungen.
Aufgabe ist die Beratung der Lehrund Fachkräfte in den Schulen hinsichtlich der Umsetzung vor Ort und hier insbesondere der pädagogischen Konzeptionen und des Ganztagsprogramms.
Weiterhin sollen sie bei Bedarf Fortbildungen initiieren.
– Die BeraterInnen für den GanzTag werden unterstützt durch die GÖSArbeitsstelle beim Landesinstitut für Schule in Soest.
Das Programm "Gestaltung und Öffnung von Schule" wurde vom MSJK umgewidmet in "GanzTag und Öffnung von Schule".
Die GÖS-Arbeitsstelle soll die Qualitätsentwicklung der Programme und Angebote in den Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich fördern.
Hierzu gehören die Dokumentation von Good Practice-Beispielen und die Bereitstellung von Arbeitsmaterialien insbesondere zu den Themen kulturelle Bildung, Umwelt und Gesundheit, Sprachförderung und interkulturelle Bildung, Gemeinwesen und soziale Verantwortung, Beruf und Arbeitswelt, Bewegung, Spiel und Sport.
Informationen zu den verschiedenen Beratungsgruppen (Kontaktadressen etc.) und die entstehenden Arbeitsmaterialien/ Praxisbeispiele gibt es im Internet unter:
www.goes.nrw.de . Noch nicht beschreibbar sind zurzeit die Beratungsleistungen von Trägern der freien und öffentlichen Jugendhilfe auf kommunaler Ebene und von landesweiten Verbänden.
So hat zwar der LandesSportBund in allen Städten und Kreisen sog. "Koordinierungsstellen Ganztag" eingerichtet.
Entsprechende Angebote anderer Träger und Verbände – und insbesondere der Jugendämter – sind noch im Wachsen.
Die wissenschaftliche Begleitung Die Einführung der "Offenen Ganztagsschule im Primarbereich" wird durch vier Institute wissenschaftlich begleitet:
- das Institut für Soziale Arbeit in Münster (ISA),
- das Sozialpädagogische Institut in Köln (SPI),
- die Universität Dortmund im Forschungsverbund Deutsches Jugendinstitut/UniDo
und
- das Landesinstitut für Schule in Soest.
Das Konzept der wissenschaftlichen Begleitung sieht eine erste Untersuchungsphase bis Ende Oktober 2004 vor.
Das Erkenntnisinteresse ist auf zwei Ebenen der Umsetzung und Gestaltung der "Offenen Ganztagsschule im Primarbereich" gerichtet. Auf der Ebene "pädagogische Zielsetzungen (Leitbild und Zielsetzungen)" geht es darum zu klären, ob und wie es in der Praxis gelingt, ein pädagogisches Konzept mit Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangeboten zu gestalten.
Untersucht werden sollen die Möglichkeiten und Grenzen der verschiedenen Modelle, mit denen der Ganztag aktuell gestaltet wird.
Auf der Ebene "organisationsbezogener Veränderungs- und Entwicklungsprozesse (Struktur und Prozess)" richtet sich das Augenmerk auf die Kooperation zwischen Schule, Kinder- und Jugendhilfe und anderen außerschulischen Partnern.
Untersucht werden Kooperationsformen und -modelle, die bei der Umsetzung in den Schulen von den beteiligten Akteuren entwickelt werden.
Von Interesse sind notwendige strukturelle Voraussetzungen sowie fördernde und hemmende Faktoren für Kooperationsprozesse.
An Untersuchungsschritten sind eine Strukturanalyse (mit u. a. Analyse vorliegender Dokumente, Befragung Schulleitung), eine Akzeptanzbefragung der Eltern (mittels Fragebogen in Schulen) sowie Gruppeninterviews mit Schlüsselpersonen (auf der Steuerungsund Ausführungsebene) vorgesehen.
In die Untersuchung einbezogen sind 25 Schulen in Herten, Ibbenbüren, Marl, Duisburg, Paderborn, Porta Westfalica, Detmold, Bonn, Erkrath, Leichlingen, Stolberg, Arnsberg, Bochum, Dortmund (Stand: 24.11.2003), an denen diese Aktivitäten stattfinden.
Als Ergebnisse der ersten Untersuchungsphase sollen bis Herbst 2004 erste Planungshilfen und Impulse für die Weiterentwicklung der Praxis vor Ort vorliegen. Eine Fortsetzung der Untersuchung ist geplant.
(Kontakt: alexander.mavroudis@lvr.de)

Pilotprojekt „Tägliche Sportstunde an Grundschulen in NRW“
Ausschreibung

Auf Beschluss des Landtags und der Landesregierung soll an bis zu 25 Grundschulen in NRW ein wissenschaftlich begleitetes Pilotprojekt zur Durchführung der täglichen Sportstunde durchgeführt werden.
Das Pilotprojekt versteht sich als Beitrag zur Stärkung des Schulsports.
Es geht jedoch nicht allein um die zeitliche Ausweitung des Sportunterrichts an Grundschulen und um die Verbesserung der motorischen Kompetenz der Schülerinnen und Schüler, sondern auch um folgende fachübergreifende grundschulspezifische Zielsetzungen:
Bewegung, Spiel und Sport im Zeichen einer optimalen Gesamtentwicklung während der Grundschulzeit gewährleisten; Persönlichkeitsentwicklung spezifisch fördern; Bewegung, Spiel und Sport zur direkten interkulturellen Erziehung nutzen; Lebensbereichs- und fächerübergreifende Lernprozesse bei den Kindern initiieren; Prinzipien des ganzheitlichen Lernens realisieren; erlebte Erfahrungen der Grundschulzeit (z.B. des Übens und Leistens) veranschaulichen; Schul- und Lernfreude der Kinder aufrecht erhalten.
Träger der Landesauszeichnung sind das Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport NRW (federführend), das Ministerium für Schule, Jugend und Kinder NRW, der Landessportbund NRW e.V., der Gemeindeunfallversicherungsverband Westfalen-Lippe, der Rheinische Gemeindeunfallversicherungsverband, die AOK Westfalen-Lippe und die AOK Rheinland.
Die Bewerbung um die "Landesauszeichnung bewegungsfreudige Schule" erfolgt online auf einem Bewerbungsbogen, der vom Landesinstitut für Schule im Internet unter
www.Schulsport.nrw.de
bereit gestellt wird.
Bewerbungsschluss ist der 25. Juni 2004.
(www.bildungsportal.nrw.de)

Sonderausbildung für Erzieher/innen - die Schule und der Verein profitieren

Der LandesSportBund und die Sportjugend NRW bieten seit drei Jahren den Fachschulen für Sozialpädagogik die Möglichkeit, die Sonderausbildung "Bewegungserziehung im Kleinkind- und Vorschulalter" in den Unterricht für angehende Erzieher/innen zu integrieren. Dadurch sind bisher ca. 1100 Erzieher/innen ausgebildet worden, die durch den Kontakt mit den jeweiligen Stadt- und Kreissportbünden auch für die Übungsarbeit in den Sportvereinen zur Verfügung stehen. Ab dem nächsten Schuljahr haben die Fachschulen auch die Möglichkeit, die neue Ausbildung "Bewegung, Spiel und Sport für 6- bis12-jährige Kinder" anzubieten. Dazu absolvierten Ende Februar 20 Lehrkräfte aus Fachschulen die entsprechende Aufbauqualifizierung, die zur Leitung von Lehrgängen notwendig ist. Damit haben die Erzieher/innen nach ihrer Ausbildung an den Fachschulen auch die Möglichkeit, entsprechende qualifizierte Angebote in den Sportvereinen zu leiten oder über den Sportverein z.B. in der Ganztagsbetreuung an ! Grundschulen tätig zu werden. Nähere Infos: Sportjugend NRW, Ulrich Beckmann, Tel. 0203/7381-876, E-mail: ulrich.beckmann@lsb-nrw.de

 
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