Juni 2002 bis November 2005


Vereinshilfe Archiv: Gunolf Bach

Nr. 81 - 15. April 2004

HockeyScout-Lehrgang im WHV - das Programm

Wie schon in der WHV-Vereinshilfeausgabe NR. 80 angekündigt findet in Zusammenarbeit mit dem DHB vom 14.05.2004 (Beginn 16.00 Uhr) bis 15.05.2004 (Ende 14.30 Uhr) in der Sportschule Duisburg-Wedau der nächste HockeyScout-Lehrgang statt.
Referenten sind Gunolf Bach und Otti Bombitzki. Die Seminarkosten inklusive Übernachtung und Verpflegung betragen 30.- Euro.
Anmeldungen sind ab sofort möglich bei gunolf.bach@whv-hockey.de. und über die Verbandsanschrift.
Programm
Am Freitag werden die Themen "Spielen in der Schule" und "Angebote der Nachmittagsbetreuung" behandelt; am Samstag die Themen "Spiele für Viele" und "Vereine in der Nachmittagsbetreuung".
Ziel dieses Lehrganges ist es die rasante Entwicklung zur Ganztagsschule zu begleiten und Möglichkeiten zur Umsetzung im eigenen Verein zu erfahren.
Dieses Seminar ist für Eltern, Betreuer/innen von Kindermannschaften, Übungsleiter/innen und interessierte Lehrer/innen gedacht.
Es sind nur eine begrenzte Anzahl von Seminarplätzen vorhanden; deshalb bitte schnell anmelden.

Die Offene Ganztagsgrundschule - was sich bisher "amtlich" entwickelte

Mit der offenen Ganztagsgrundschule werden vorhandene Ganztagstagsangebote aus Kinder- und Jugendhilfe (Horte, Schulkinderhäuser, Schülertreff) und Schule (Schule von acht bis eins, Dreizehn Plus) unter dem Dach der Schule zu einem kohärenten Ganztagssystem zusammengeführt. Die Gesamtverantwortung hat der Schulträger im Rahmen einer gemeinsamen Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung.
Es bestehen folgende Rahmenvereinbarungen und Rechtsgrundlagen:

Rahmenvereinbarungen
- Rahmenvereinbarung "Musik"
- Rahmenvereinbarung "Sport"
- Rahmenvereinbarung "Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege"

Rechtsgrundlagen
- Runderlass zur Offenen Ganztagsgrundschule vom 12.02.2003
- Änderung von Erlassen zur Offenen Ganztagsschule im Primarbereich vom 02.02.2004
- Förderrichtlinie für die Verteilung der Mittel aus dem Bundesprogramm 'Zukunft Bildung und Betreuung' in Nordrhein-Westfalen
- Förderrichtlinie - Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
- Formular für die Kurzfassung des Schulträgerkonzeptes
- Formular für die Kurzfassung des Ganztagskonzeptes der Schule
- Verwendungsnachweis

Diese Vorgaben können als PDF-Dateien vom Bildungsportal-NRW heruntergeladen werden.
Zu erreichen über die Seite "Schule und Sportverein" des LSB/der Sportjugend in www.wir-im-sport.de

Antrag auf Förderung der Übungsarbeit jetzt stellen!
Frist auf 31. Mai verlängert

An die Vorsitzenden der Sportvereine:

Sehr geehrte Damen und Herren,
das veränderte Antragsverfahren zur Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen ist offensichtlich noch wenig bekannt, da der Antragseingang beim LandesSportBund bisher nur schleppend verläuft.
Damit nach den Osterferien kein Antragsstau entsteht und eine zügige Bearbeitung gewährleistet ist, ist die Antragsfrist um einen Monat verlängert worden. Die Anträge auf Förderung der Übungsarbeit müssen nun bis spätestens 31. Mai 2004 beim LandesSportBund gestellt sein.
Bitte nutzen Sie für Ihren Antrag die PDF-Datei als Formblatt (-auf der "Wie-im-Sport"-Internetseite). Füllen Sie es aus und schicken Sie es an die angegebene Adresse.

www.jugendserver.de - das Informationsportal zur Jugendarbeit

Der Jugendserver ist ein Gemeinschaftsprojekt von Trägern der freien Jugendhilfe.
Der Jugendserver bietet eine auf die Themen und Belange von Jugend und Jugendarbeit abgestellte Informations-, Kommunikationsplattform im Internet abseits der Angebote kommerzieller Anbieter.
Das Projekt will Multiplikatorinnen und Multipikatoren über das Portal sowie mit jährlichen Fachtagungen zu aktuellen Themen der Jugendarbeit bei ihrer haupt- bzw. ehrenamtlichen Tätigkeit unterstützen.
Der Jugendserver versteht sich als "Lieferant" von Informationsberatung. Sein Ziel ist die Verbesserung der Vernetzung bestehender Angebote im Feld der Jugendarbeit sowohl von freien als auch öffentlichen Trägern.

Spendenhaftung: Keine persönlichen Risiken des Vorstandes mehr!

Der Bundesgerichtshof (BFH) hat kürzlich ein Urteil zur Spendenhaftung erlassen, mit dem bisherige Verwaltungsgrundsätze zum Rückgriff auf Vorstände gemeinnütziger Vereine nach Wegfall der Gemeinnützigkeit nicht mehr greifen.
Der BFH hatte hierbei den Fall zu beurteilen, dass ein Verein zunächst vorläufig als steuerbegünstigt anerkannt, ihm dann aber die Gemeinnützigkeit versagt wurde.
Er lehnte eine von der Zuwendungsbestätigung abweichende Fehlverwendung (verschuldensunabhängige Veranlasserhaftung nach §10b Abs. 4 Satz 2 EStG) ab, da das Gesetz nicht die Anerkennung der Gemeinnützigkeit voraussetze, sondern lediglich die Verwendung für die in der Bestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecke.
Für die Vorstände von gemeinnützigen Vereinen ist hier bedeutsam, dass Aussteller einer Spendenbescheinigung nur die Körperschaft selbst und nicht die Organe bzw. deren handelnde Personen sind.
Damit ist im Normalfall, der (auch spätere) Verlust der Gemeinnützigkeit nicht mehr mit persönlichen Haftungsrisiken der Vorstände usw. verbunden. Die gegenteilige Ansicht der Verwaltung ist nicht mehr haltbar.
BFH, Urteil vom 10.09.2003, Az.: XI R 58/01, in BFH NV 2004, S. 285 ff.
(aus: Wir im Sport - 3/April 2004)

 
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