Juni 2002 bis November 2005


Vereinshilfe Archiv: Gunolf Bach

Nr. 79 - 1. April 2004

Sport im Ganztag entwickelt sich

Die Entwicklung zum "Sport im Ganztag" schreitet weiter fort.
Der LSB-NRW und die Sportjugend NRW als Dachorganisationen des organisierten Sports haben den "Sport im Ganztag" zu einer Querschnittsaufgabe gemacht, in dem vom Präsidium des LSB und dem Vorstand der Sportjugend NRW Grundsatzbeschlüsse zur Thematik formuliert wurden.
Als Projektziele wurden formuliert:

- Aufbau und Absicherung von Strukturen und Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Einrichtung offener Ganztagsschulen in NRW.

- Größtmögliche Abdeckung der Sportangebote an offenen Ganztagsschulen durch gemeinnützige Sportvereine.

Zu dieser Strukturierung sind drei Gremien entstanden:

- die gemeinsame Lenkungsgruppe LSB (Präsidium/Sportjugend-Vorstand);
- eine hauptberufliche Projektgruppe und
- der Kernausschuss (konzeptionelle Arbeiten) "Sportverein-Schule" (LSB/SJ)

Bei dieser Entwicklung wird deutlich, dass sich das WHV-Präsidium und die Hockeyjugend ebenfalls auf der formalen Ebene zur Thematik positionieren wird.
Der Sport insgesamt ist zur Ganztagsentwicklung gefordert; wir, die wir nicht flächendeckende Angebote unserer Sportart anbieten können, müssen dort aktiv sein, wo sich etwas im Umfeld eines Hockeyvereins tut.
Von Fall zu Fall, also von Hockeyverein zu Hockeyverein und dessen örtliches Umfeld muss die Entwicklung zur Ganztagsschule beobachtet werden.
Ein Teil des sportlichen Angebots muss dann vom Hockeyverein durchgeführt werden.
Auf dieser Schiene sind Hilfen notwendig und Zusammenarbeit gefordert.
Lehrerfortbildungen müssen flankierend angeboten werden.

"Amtliches" zur Ganztagsschule - Auszug aus dem Zwischenbericht der Landesregierung im Landtag

Im Dreiklang von Bildung, Erziehung und Betreuung - Ziele der offenen Ganztagsgrundschule
Die offene Ganztagsgrundschule dient familien-, gesellschafts-, jugend- und bildungspolitischen Zielen. Sie ist eine Antwort auf den vielfältigen Bedarf zur Verbesserung von Bildungsqualität und Chancengleichheit im Dreiklang von Bildung, Erziehung und Betreuung.
Die offene Ganztagsgrundschule ist ein herausgehobenes schul- und jugendpolitisches Vorhaben der Landesregierung. Die Kooperation von Schule und Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere die Einbeziehung freier Träger, ist nicht als staatliches Ganztagsschulmodell umsetzbar, sondern nur in einem kooperativen Modell, an dem sich das Land, die Kommunen und die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe auf gleicher Augenhöhe beteiligen.
§ 24 SGB VIII weist den Kommunen die Aufgabe der Sicherstellung eines bedarfsgerechten Ganztagsangebots für Schulkinder zu. Die offene Ganztagsgrundschule unterstützt Kommunen bei der Erfüllung dieser Aufgabe. Sie unterstützt Mütter und Väter, die Kindererziehung und Beruf miteinander vereinbaren müssen. Sie soll zu einem attraktiven Standortfaktor nordrhein-westfälischer Städte und Gemeinden werden.
Grundlage der Entwicklung eines attraktiven Bildungsstandortes ist eine qualifizierte kommunale Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung:

Die örtliche Bedarfsfeststellung orientiert sich an den sozialräumlichen Voraussetzungen im Wohn- und Schulumfeld, den örtlichen Angeboten für Kinder und vor allem an den unterschiedlichen Interessen und Bedürfnissen von Kindern und Eltern.
Die Verknüpfung des jeweilig spezifischen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrags von Schule und Kinder- und Jugendhilfe ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass Kinder besser gefördert werden.
Neben den schulischen Ganztagskonzepten bedarf es eines auf die Kommune bezogenen, von allen Beteiligten in Schule, Kinder- und Jugendhilfe, Kultur und Sport gemeinsam verantworteten pädagogischen Rahmenkonzepts, das die Bedürfnisse der Kinder und Eltern aufgreift und festhält.

Die offene Ganztagsgrundschule ist eine neue Schule. Sie bietet Förderung, Freizeit, Lernen, Hobby, Beratung - alles an einem Ort. Partner aus Kinder- und Jugendhilfe, Kultur und Sport unterstützen Lehrkräfte bei der Öffnung von Schule. Sie ist mit ihrem erweiterten Zeitrahmen und der Kooperation von Schule und Kinder- und Jugendhilfe eine große Chance für Kinder, Eltern, Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher und alle, die gerne und engagiert mit Kindern arbeiten.
Die offene Ganztagsgrundschule soll und wird sich zu einem ganztägig geöffneten Haus des Lebens und des Lernens entwickeln. Hier erhalten Kinder anregende Räume für gemeinsames Lernen, zum Entspannen, für gemeinsame Aktivitäten, ein qualifiziertes Bildungs- und Erziehungsangebot, das Stärken und Schwächen erkennt und jedes Kind nach seinen Fähigkeiten und Bedürfnissen fördert und die Möglichkeit, gemeinsam mit Gleichaltrigen ihre neue Schule mitzugestalten. Die Landesregierung beabsichtigt, bis zum Jahr 2007 für jedes vierte Kind im Grundschulalter einen Ganztagsplatz in einer offenen Ganztagsgrundschule bereitzustellen.
Um dieses Ziel zu erreichen, führt sie die Landesmittel für vorhandene Ganztagsangebote aus Kinder- und Jugendhilfe (Horte, Schulkinderhäuser, "Schülertreff") und Schule ("Dreizehn Plus", anteilig: "Schule von acht bis eins") unter dem Dach der Schule schrittweise bis zum Jahr 2007 zusammen.
Das Programm "Schule von acht bis eins" ergänzt die offene Ganztagsgrundschule für die Kinder, die nicht an ganztägigen Angeboten teilnehmen wollen, aber eine verlässliche Betreuung am Vormittag brauchen.
Rechtsgrundlagen der offenen Ganztagsgrundschule
Die Landesregierung hat im Jahr 2003 folgende Rechtsgrundlagen geschaffen bzw. vorbereitet:

- Der Erlass "Offene Ganztagsschule im Primarbereich" und die dazugehörige Förderrichtlinie vom 12.2.2003 regeln die Vergabe der Landesmittel für das in offenen Ganztagsgrundschulen erforderliche zusätzliche Personal. Das Land übernimmt zwei Drittel eines Personalkostenzuschlags in Höhe von 60 %. Voraussetzungen sind eine gemeinsame Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung der Kommune und ein pädagogisches Konzept der Schule.
- Die Förderrichtlinie vom 12.5.2003 "Zuwendungen zur Vergabe von Investitions- und Ausstattungsmitteln aus dem Bundesprogramm 'Zukunft Bildung und Betreuung'" regelt die Voraussetzungen erforderlicher Bau- und Ausstattungsmaßnahmen der Schulträger. Grundlage ist eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern vom 3.5.2003.
- Das Gesetz zur Stärkung von Bildung und Erziehung (Schulrechtsänderungsgesetz) vom 8.7.2003 gibt mit Änderung von § 10 GTK den Kommunen die Möglichkeit, ihrer Verpflichtung nach § 24 SGB VIII zur Bereitstellung eines bedarfsgerechten Ganztagsangebots für Schulkinder auch mit der Einrichtung von offenen Ganztagsgrundschulen zu erfüllen. Es eröffnet über eine Ergänzung von § 14 SchMG Schulen und Trägern der Kinder- und Jugendhilfe die Möglichkeit, in einem Kooperationsvertrag weitergehende Formen der Mitwirkung des nicht lehrenden Personals in schulischen Gremien vorzusehen.
- Durch eine Ergänzung in § 10 der VO zu § 5 SchFG erhalten Leiterinnen und Leiter von offenen Ganztagsgrundschulen eine zusätzliche Anrechnungsstunde (Schulleitungspauschale).
Die Partner der offenen Ganztagsgrundschule
Die offene Ganztagsgrundschule entsteht im Zusammenwirken von Land, Kommunen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe. Die Landesregierung beabsichtigt Rahmenvereinbarungen zur Einrichtung und zum Betrieb offener Ganztagsgrundschulen abzuschließen.
- Das von MSJK, Städtetag und Landkreistag am 10.2.2003 unterzeichnete Memorandum hält die gemeinsame Absicht zur Einrichtung offener Ganztagsgrundschulen fest, beschreibt aber auch den zwischen Landesregierung und kommunalen Spitzenverbänden bestehenden Dissens über die Finanzierung und die Anstellungsträgerschaft des zusätzlichen nicht lehrenden Personals in den offenen Ganztagsgrundschulen.
- Die am 18.7.2003 von MSJK und MSWKS mit dem LandesMusikRat, dem Landesverband der Musikschulen, dem LandesSportBund und der Sportjugend NRW abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen zur Kooperation in offenen Ganztagsgrundschulen räumen zur Sicherung der Qualität der außerschulischen Bewegungs-, Sport- und Musikangebote gemeinwohlorientierten Sportorganisationen und öffentlichen Musikschulen einen Vorrang ein. Dieser Vorrang dient der Sicherung der Qualität der außerschulischen Bewegungs-, Sport- und Musikangebote in der offenen Ganztagsgrundschule. Eine Rahmenvereinbarung mit den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege steht kurz vor dem Abschluss. Mit den Kirchen finden zurzeit Gespräche statt.
(Auszug aus dem Zwischenbericht der Landesregierung an den Landtag zur Entwicklung der Ganztagschule - 01/2004)

Anerkannte Bewegungskindergärten - auch mit Hockeyvereinen?

Das Bemühen um eine praxisnahe Umsetzung der Bewegungserziehung im Kleinkind- und Vorschulalter in der Vereins- und Verbandsarbeit ist seit Jahren ein besonderer Schwerpunkt der Sportjugend NRW. Darüber hinaus hat dieses Handlungsfeld in den Tageseinrichtungen für Kinder immer mehr an Bedeutung gewonnen.
Seit 1999 verleiht der LandesSportBund in Zusammenarbeit mit der Sportjugend NRW das Zertifikat "Anerkannter Bewegungskindergarten des LandesSportBundes Nordrhein-Westfalen" und seit 2001 können dieses Zertifikat auch Kindertagesstätten in NRW beantragen, die in anderer Trägerschaft geführt werden und die die Qualität und die Kriterien der Bewegungskindergärten erfüllen. Dazu gehört im Wesentlichen auch die Kooperation mit einem ortsansässigen Sportverein, der in seinen Reihen Vereinsmitarbeiter/innen mit der Qualifizierung "Sonderausbildung Bewegungserziehung im Kleinkind- und Vorschulalter" hat.
Die wesentlichen Kriterien zur Vergabe des Gütesiegels (Qualifizierung der Erzieherinnen, Pädagogische Konzeption, Kooperation mit einem Sportverein) finden sich in folgenden Materialien:

- Leitfaden Kooperation Sportverein und Tageseinrichtung für Kinder
- Kindergärten kommen in Bewegung

Zurzeit gibt es 39 Anerkannte Bewegungskindergärten in NRW.
Ansprechpartner:
Ulrich Beckmann
Referat 5 - Jugendbildung-Schule,
Referent "Sportliche Jugendarbeit"
Friedrich-Alfred-Straße 25 , 47055 Duisburg
Email: ulrich.beckmann@lsb-nrw.de
Telefon (dienst) : 0203/7381-876
Telefax: 0203/7381-895

Die Firma "hummel" neuer Sportausstatter des LandesSportBundes

Vereinbarung zu Beginn des Jahres geschlossen
Mit hummel präsentiert die SPURT GmbH als Wirtschaftspartner des LandesSportBundes Nordrhein-Westfalen den neuen Sportausstatter. Bereits zu Beginn des Jahres wurde eine entsprechende Vereinbarung zwischen den Geschäftsführern der Firma hummel, Carsten Berg, und Bernd Selbach von SPURT unterzeichnet. Ziel der Kooperation ist es, die Marke hummel sowie ihre vielfältigen Produkte innerhalb der Sportlandschaft NRW weiter zu etablieren und ausgewählte Maßnahmen des LandesSportBundes gezielt zu unterstützen. Im Rahmen des Wettbewerbs "Der zukunftsfähige Sportverein" - unterstützt durch die RWE Rhein-Ruhr AG - werden beispielsweise 40 Warengutscheine à 1.000 Euro über hummel-Sportartikel unter allen Teilnehmern verlost.
hummel ist eine moderne und innovative Sportartikel-Marke, die sowohl den Einzelsportler als auch das Team auf dem Weg zum Erfolg unterstützt. Mit dem Status des ältesten Sportartikelherstellers der Welt kann hummel auf eine lange Tradition zurückblicken.
Die Geschichte der Marke beginnt 1923. Unter dem Namen "Hummel" wird eine Sportschuhkollektion auf den Markt gebracht, darunter auch Stollenschuhe, die für die damalige zeit sehr fortschrittlich waren.
Aktuell findet man die charakteristischen Chevrons auf einer Vielzahl von Kleidungsstücken, Schuhen und auf zahlreichem Zubehör. hummel-Produkte werden in 24 Ländern weltweit verkauft. Neben dem Heimatmarkt Dänemark zählen der gesamte skandinavische Raum, Deutschland, Frankreich, England und die USA zu den wichtigsten Märkten.
In den Siebziger Jahren liefen vorwiegend dänische Sportler, wie beispielsweise die Handballspieler Jørgen Vodsgaard und Max Nielsen oder die Fußballspieler Henning Jensen, Allan Simonsen und Frank Arnesen, in den Trikots von hummel auf. Neben den engen Partnerschaften mit Einzelsportlern festigte hummel seinen Platz unter den international renommiertesten Sportartikelherstellern ebenso als Ausrüster namhafter Mannschaften aus ganz Europa.
Benfica Lissabon, Hellas Verona, Real Madrid, Tottenham Hotspur, Feyernoord Rotterdam oder Brøndby Kopenhagen sind nur einige der Teams, die in den Achtziger und Neunziger Jahren in hummel-Kleidung aufliefen. Beispielhaft ist die jahrzehntelange Partnerschaft mit dem Dänischen Fußball-Verband.
Bis heute tragen internationale Stars und Clubs die Produkte von hummel. In Deutschland zählen Sportler, wie Handball-Europameister und Handballer des Jahres 2004 Florian Kehrmann, oder Teams, wie der amtierende Deutsche Handball-Meister TBV Lemgo, zu den Partnern von hummel.
Weitere Informationen über das Unternehmen hummel sowie seine Produkte sind auch erhältlich unter www.hummelsport.de

 
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