Juni 2002 bis November 2005


Vereinshilfe Archiv: Gunolf Bach

Nr. 73 - 5. Februar 2004

Sportjugend-Jahrestagung:
Zukunftsfragen diskutiert

Die von der Landesregierung geplanten Kürzungen im Landesjugendplan standen im Zentrum der "Sportjugend-NRW-Jahrestagung" in Hachen. Aus Aktualitätsgründen war deshalb eigens der Zeitplan geändert worden. Die Frage, wie mit diesen drastischen Einschnitten umzugehen ist, wurde umfassend in das Treffen in der Willi-Weyer-Sportschule integriert. So erhielt das ursprüngliche Thema der Tagung "Beteiligung und Mitarbeit junger Menschen im Sport stärken" ganz neuen Diskussionsstoff.

"Wir stehen heute am Scheideweg. Durch die Kürzungen ist die Arbeit der Sportjugend NRW auf Landes- und Kommunalebene strukturell und personell bedroht. Wir machen eine Krise durch, aus der wir aber gestärkt hervorgehen können. Nur: es müssen jetzt Weichen gestellt werden", erklärte Dirk Mays, Vorsitzender der Sportjugend NRW.
Offene Worte des Vorsitzenden, die in dem Tagungs-Workshop "Jugendverbandsarbeit in Zeiten drastischer Mittelkürzungen" sehr unterschiedlich reflektiert wurden. Die Vertreter der Fachverbands- sowie Stadt- und Kreissportbund-Jugenden gaben auf die Frage, wie es weitergehen soll, in der Mehrheit die Antwort, dass man am Bewährten festhalten wolle - andererseits aber auch bereit sein müsse, sich von Inhalten zu trennen, die keine Zukunftsfähigkeit mehr haben. Weiterer Schwerpunkt einer Aufgabenstellung: "Wie kann die Sportjugend auf gleicher Augenhöhe mit den Schulen agieren und sich dort etablieren? Als Zukunftsfrage wurde aber auch definiert, ob es Sinn mache, sich darauf zu konzentrieren, reine Sportverbandsarbeit zu machen. Selbst die Beschäftigung mit der Frage, ob sich die Jugendarbeit des Sports verstärkt auf Marktmechanismen ausrichten kann, soll nicht ausgeklammert werden.
Einen Steilpass für die zukünftige Profilierung der Jugendorganisation gab Arthur Fischer, Autor mehrerer Shell-Jugendstudien. Er schrieb den Verantwortlichen ins Stammbuch: "Lassen Sie es mich mit einer Weisheit der Dakota Indianer sagen: `Wenn du entdeckst, dass du ein totes Pferd reitest, steig ab`." Was das für die Sportjugend NRW bedeutet? Jede Organisation unterliegt dem gesellschaftlichen Wandel. Ist sie nicht in der Lage, sich auf veränderte Bedingungen einzustellen, wird sie zunehmend in Schwierigkeiten kommen. "Es ist nötig, dass wir uns selbst hinterfragen und die richtigen Antworten geben. Deshalb wollen wir uns in einem ersten Schritt Ende Februar zu einer Klausurtagung treffen", erklärte Horst Winter, Geschäftsführer der Sportjugend NRW. Hintergrund: in der Landesregierung wird mit den brutalen Kürzungen in vielen Bereichen die Existenzfrage der außerschulischen Bildungsarbeit für junge Menschen gestellt.
Es kann sein, dass in einigen Jahren nur noch wenige große Jugendverbände überlebt haben werden. Schon jetzt stehen einige kleinere vor dem Aus", entwarf Martin Wonik, Referatsleiter der Sportjugend NRW und Vorsitzender des Landesjugendrings, ein erschreckendes Szenario.
Offensichtlich planen die politisch Verantwortlichen eine viel stärkere Fokussierung auf das Konzept "Schule". Die Kinder und Jugendlichen sollen nach dem Vorbild angelsächsischer und nordeuropäischer Vorbilder zunehmend ganztägig im Schulkontext gebunden werden (erster gravierender Schritt: Einführung Ganztagsgrundschule). Das heißt: auch jegliche Bildungsarbeit findet dort statt. In Hachen wurde positiv festgestellt, das die Sportjugend hier frühzeitig die Zeichen der Zeit erkannt hat. Bereits heute sind an knapp 250 Schulen in NRW Sportangebote in Kooperation mit den Koordinierungsstellen der Kreis- und Stadtsportbünden geschaffen worden. Die Zukunft wird zeigen, welche Auswirkungen die Ganztagsgrundschulen auf die Vereinsarbeit haben werden. "Wird es einen Mitgliederschwund geben? Wird es eine verstärkte Debatte um Hallenzeiten geben? Werden die von den Sportorganisationen ausgebildeten Übungsleiter die lukrativen Angebote der Schulen so stark annehmen, dass sie nicht mehr für die Vereine zur Verfügung stehen? "All dies sind offene Fragen. Chancen stehen Risiken gegenüber", sagt Matthias Kohl, als Referent der Sportjugend zuständig für den Bereich "Schule".
"Der Wind bläst uns von der Politik kalt ins Gesicht. Mit den Mittelkürzungen wurde ein klares Zeichen gesetzt. Jetzt ist auch die Solidarität des Sports gefragt. Die Verbände, die kommunalen Sportorganisationen müssen sich fragen, wie sie zu ihren Jugenden stehen. Was ist ihnen dieses Engagement wert? Wir müssen zusammenstehen, dürfen uns auf keinen Fall auseinander dividieren lassen. Das Verfolgen von Einzelinteressen wäre jetzt kontraproduktiv", appellierte Dirk Mays in Hachen.
(Text: Theo Düttmann/LSB-NRW)

Der kritische Kommentar

Goldene Zeiten für den Sport?

"Gibt es Wunder?
In Zeiten knapper Kassen und drastischer Mittelkürzungen verdreifacht die NRW-Landesregierung die Zuschüsse für die Sarnierung, den Unterhalt und Neubau von Sportanlagen von 21 Millionen auf rund 61 Millionen Euro.
Während an allen Ecken und Enden des Landeshaushalts Gelder gestrichen und gestreckt werden, sollen ausgerechnet im Sport goldene Zeiten anbrechen?
Der Bürger tut gut daran, misstrauisch zu bleiben - besonders in einem Jahr mit Landtagswahlen. Die Landesregierung hat lediglich den Sarnierungsstau seiner Sportanlagen anerkannt, daraus die längst fälligen Konsequenzen gezogen und Gelder aus dem Gemeindefinanzierungskonzept zweckgebunden dem Sport zugesprochen.
Die Drohung des LandesSportBund-Präsidenten Richard Winkels, sich bei weiteren Kürzungen mit einer Empfehlung gegen Rot/Grün in den NRW-Wahlkampf einzuschalten, hat zu dieser Erkenntnis sicher nicht unwesentlich beigetragen.
Wer jetzt glaubt, alle städtischen Sportanlagen könnten bald in neuem Glanze stehen, täuscht sich ohnehin.
Die Stadt Bonn mit ihren etwa 300 000 Einwohnern beispielweise erhält aus diesem Topf knapp 700 000 Euro (2,38 Euro pro Einwohner) - Sanierung des Sportparks Pennefeld kostet allein 400 000 Euro.
Die Stadt Bonn gibt jährlich zwischen zwei und drei Millionen Euro für den Unterhalt der städtischen Sportanlagen aus.
Genau hier aber liegt die Gefahr.
Wenn die Städte nämlich auf die Idee kommen, die zusätzlichen Landesmittel dazu zu benutzen, eigene Gelder einzusparen und diese für andere kommunale Zwecke einzusetzen, geht die als zusätzliche Sportförderung vorgesehene Maßnahme völlig ins Leere.
Stadt- und Kreissportbünde sind daher besonders gefordert, wachsam zu sein.
(Michael Nickels - aus: Bonner Generalzeiger 15.01.2004)

VIBSS-Online-Vereinbarung zwischen LandesSportBund Nordrhein-Westfalen und Landesportbund Brandenburg

Um das ehrenamtliche Engagement zielgerichtet und strategisch zu unterstützen, haben die Landessportbünde Nordrhein-Westfalen und Brandenburg Handlungsprogramme entwickelt und eine Plattform geschaffen, die die Elemente Information, Beratung und Schulung verbindet.
In Brandenburg ist es das „BISS“ (Brandenburgisches Beratungs-, Informations- und Schulungssystem), in NRW das „VIBSS“ (Vereins-, Informations-, Beratungs- und SchulungsSystem).
Die zentrale Zielsetzung beider Systeme besteht darin, ein interaktives Kommunikations- und Dienstleistungsnetzwerk zu entwickeln, das die Führungskräfte von Sportvereinen (Vorstandsmitglieder, Abteilungsvorstände, Jugendvertreter/Innen, Vereinsgeschäftsführungen) zu deren Zufriedenheit informiert, berät und schult, mit dem Ziel, aktuellen Anforderungen und Bedürfnissen einer zukunftsorientierten, nachhaltigen Gestaltung des Vereinslebens gerecht zu werden.
Die Vereinbarung sieht vor, dass der LandesSportBund NRW als Betreiber von VIBSS-Online diese interaktive Wissensmanagementplattform mit ihren Funktionalitäten und ihrer thematischen Ausrichtung an die Bedürfnisse des Landessportbundes Brandenburg anpasst.
Unterzeichnet wurde die Vereinbarung von Nordrhein-Westfalens LSB-Vizepräsident Walter Schneeloch und Brandenburgs LSB-Präsident Hans-Dietrich Fiebig.

ARAG Sportversicherung informiert:
Versicherungsschutz für Sport- und Spielgemeinschaften

Der LSB/LSV sieht eine wichtige Aufgabe darin, der organisierten Sportgemeinschaft einen Versicherungsschutz zur Verfügung zu stellen, der die vorhandenen Risikobereiche bei der jeweiligen Funktion oder Tätigkeit für den Verband oder Verein weitgehend abdeckt." So steht es im Vorwort der meisten Sportversicherungsverträge.
Der LSB/LSV organisiert den Versicherungsschutz für alle Vereine/Verbände und deren Sportbetrieb über einen Sportversicherungsvertrag mit der ARAG Sportversicherung. Auf den ersten Blick stellt sich die Situation bei der Frage nach dem Versicherungsschutz für sogenannte Sport- oder Spielgemeinschaften schwieriger dar.
Eine Sport- und Spielgemeinschaft liegt vor, wenn die Gemeinschaft: - kein e.V. ist,
- nur aus Mitgliedern der Gründungsvereine besteht,
- an die Weisungen der Gründungsvereine gebunden ist
und
- keine LSB Zuschüsse bekommt.

Erfüllt eine Sport- und Spielgemeinschaft nicht diese Voraussetzungen, so handelt es sich um einen normalen Verein, der die Mitgliedschaft im LSB/LSV zu beantragen hat, um dann Versicherungsschutz genießen zu können. Der Sportversicherungsvertrag regelt hierzu klar, dass Spielgemeinschaften nur dann Versicherungsschutz genießen, wenn sie aus Organisationen des LSB/LSV gebildet werden.

Die am häufigsten gestellten Fragen zur Mitversicherung von Spielgemeinschaften:

Verein A und Verein B bilden eine vom Fachverband genehmigte Spielgemeinschaft für die Saison 2003/2004.
Es besteht voller Versicherungsschutz über den Sportversicherungsvertrag.

Die Spielgemeinschaft C e.V. aus den Vereinen A und B tritt als eigenständiger Verein dem LSB/LSV bei.
Es besteht voller Versicherungsschutz über den Sportversicherungsvertrag; wie bei normalen Vereinen.

Die Spielgemeinschaft C e.V. aus den Vereinen A und B tritt als eigenständiger Verein nicht dem LSB/LSV bei.
Es besteht kein Versicherungsschutz.

Verein A, LSB/LSV Mitglied, und Verein B, kein LSB/LSV Mitglied, bilden eine Spielgemeinschaft für die Saison 2003/2004.
Bei dieser sog. Arbeitsgemeinschaft besteht für jeden Sportler des Vereins A Versicherungsschutz über seinen Heimatverein.
Die Sportler des Vereins B sowie die ARGE selbst genießen über den Sportversicherungsvertrag keinen Versicherungsschutz.

A) Einzelsportler E ist Mitglied in Verein A (LSB/LSV) und übt Zweitstartrecht für Verein B (LSB/LSV) aus.
B) Einzelsportler E ist Mitglied in Verein A (LSB/LSV) und übt Zweitstartrecht für Verein B (Nicht-LSB/LSV) aus.
C) Einzelsportler E ist kein Mitglied in Verein A (LSB/LSV), übt aber bei diesem ein Zweitstartrecht aus.

Versicherungsschutz
Kein Versicherungsschutz über LSB/LSV Vertrag, sondern über den Sportversicherungsvertrag des LSB von Verein B.
Versicherungsschutz über LSB/LSV Vertrag. Hierbei handelt es sich um den umgekehrten Fall B).

Die Vereinshilfe macht zwei Wochen Pause; die Ausgabe Nr. 72 erscheint am 26. 01. 2004

 
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