Juni 2002 bis November 2005


Vereinshilfe Archiv: Gunolf Bach

Nr. 66 - 4. Dezember 2003

Schwerpunkte der Sportjugend NRW und deren Fachjugenden zum Schwerpunkt "Schulsport NRW"

Informationen zu landesweiten Schwerpunkten und Projekten

- Aktionsprogramm zur Förderung der Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen in Nordrhein-Westfalen
- Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit an offenen Ganztagsschulen
- Offene Ganztagsschulen fördern Kooperationen
- Landesprogramm "Talentsuche und Talentförderung"
- Konzeption für die Ausbildung von Schüler/innen zu Sporthelfer/innen in Nordrhein-Westfalen
- Handreichungen - neue Schriftenreihe
- Würdigung außerschulischer ehrenamtlicher Tätigkeit
- Würdigung des außerunterrichtlichen Engagements


Aktionsprogramm zur Förderung der Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen in Nordrhein-Westfalen
Landesregierung, LandesSportBund und kommunale Spitzenverbände haben in Düsseldorf ein "Aktionsprogramm zur Förderung der Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen in Nordrhein-Westfalen" unterzeichnet.
Darin verständigen sie sich darauf, die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen zu verbessern. Durch gezielte Informationen, Beratung, Fortbildung und Projektförderung von Schulen und Sportvereinen sollen im außerunterrichtlichen Schulsport und in der Ganztagsbetreuung in Schulen mehr spezielle Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote gemacht werden.
Das Programm wurde von Dr. Michael Vesper, Minister für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport, dem Vize-Präsidenten des LandesSportBundes, Dr. Johannes Eulering, und vom Oberbürgermeister der Stadt Bochum, Ernst-Otto Stüber, in seiner Eigenschaft als Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen, unterzeichnet.
Eine der Programmpunkte ist die Förderung der Freiwilligen Schülersportgemeinschaften.
"Wir denken zum Beispiel daran, die jährliche Förderung der Freiwilligen Schulsportgemeinschaften mit 1,9 Millionen Euro mit Zweckbindungen zu versehen, um Schulen und Sportvereine anzuregen, verstärkt spezielle Aufgaben für Mädchen und junge Frauen oder sportschwache und im Sport weniger motivierte Kinder zu schaffen", sagte Vesper.
LandesSportBund-Vizepräsident Johannes Eulering ordnete das Aktionsprogramm so ein: "Bewegungsmangel bei Kindern und Jugendlichen, Probleme der sozialen Bindung und Orientierung oder die steigende Nachfrage an Betreuungsangeboten sind besonders im Fokus stehende Themen. Das unterzeichnete Aktionsprogramm setzt hier an."
Der Zugang zum Sport dürfe für Kinder und Jugendliche nicht durch soziale Schranken und Hürden, ethnisch-kulturelle Barrieren oder die Geschlechtszugehörigkeit verstellt sein. Daran müsse der Sport in enger Zusammenarbeit mit den Schulen arbeiten.
"Konkret soll der weitere Ausbau von verlässlichen Ganztagsangeboten an Schulen eine hohe Priorität haben. Die Integration von Bewegung, Spiel und Sport in diese Betreuungsmaßnahme ist nach sechs Stunden Sitzunterricht fast ein Grundbedürfnis. Deshalb engagiert sich die Sportorganisation in diesem Bereich ", erklärte Eulering.
Der Vorsitzende des Städtetages Nordrhein-Westfalen, Ernst Otto Stüber, sicherte für die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände die Unterstützung des Aktionsprogramms zu.
"Bei diesem Programm haben die Kommunen eine wichtige Mittler- und Moderatorenrolle zwischen Schule und Sportvereinen. Insbesondere die lokalen Ausschüsse für den Schulsport sind jetzt gefordert, das Aktionsprogramm mit Leben zu erfüllen."
Das Aktionsprogramm stelle darüber hinaus einen wichtigen Baustein für die Fortentwicklung des bürgerschaftlichen Engagements dar.
"Eine gezielte Maßnahme wird die Intensivierung der Ausbildung von Schülerinnen und Schülern zu "Sporthelfern" sein", kündigte Ernst-Otto Stüber an.

Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit an offenen Ganztagsgrundschulen

Diese Vereinbarung zwischen dem LandesSportBund, dem MSJK und dem MSWKS des Landes Nordrhein-Westfalen bildet den Rahmen für die Zusammenarbeit an offenen Ganztagsgrundschulen in Nordrhein-Westfalen und den Mitgliedsorganisationen, Untergliederungen und Sportvereinen im LandesSportBund.
Die offene Ganztagsgrundschule bietet eine große Chance für das Ziel, die Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebote durch außerunterrichtliche Angebote für Bewegung, Spiel und Sport einschließlich kompensatorischer Bewegungsförderung zu ergänzen und sicherzustellen. Die Vereinbarung ist zugleich der Rahmen für den Abschluss von Kooperationsverträgen zwischen den örtlichen Trägern der außerunterrichtlichen Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote und den Schulträgern sowie den beteiligten öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe.
Dabei haben die Angebote von gemeinwohlorientierten Sportorganisationen bei der Durchführung außerunterrichtlicher Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote Vorrang vor Angeboten anderer Anbieter. In diesem Prozess werden Sportvereine begleitet und unterstützt durch so genannte Koordinierungsstellen "Ganztag".

Offene Ganztagsschulen fördern Kooperationen

Mit dem Projekt "Offene Ganztagsschule" fördert die Landesregierung Chancengleichheit und Bildungsqualität sowie die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Sie will die vorhandenen Ganztagsangebote aus Schule wie "Schule von acht bis eins", "13 Plus" und "Schülertreff" sowie Kinder- und Jugendhilfe unter dem Dach der Schule zusammenführen.
Die offene Ganztagsschule beabsichtigt durch die Zusammenarbeit von Schule, Kinder- und Jugendhilfe und weiteren außerschulischen Trägern eine neue Lern- und Lebenskultur an Schulen zu fördern, um den Bildungs- Erziehungs- und Betreuungsauftrag umfassend und wirksam zu unterstützen. Von besonderer Bedeutung sind dabei - zusätzlich zum planmäßigen Unterricht - die Angebote außerhalb der Unterrichtszeit (außerunterrichtlichen Angebote), die auch an unterrichtsfreien Tagen und bei Bedarf in den Ferien angeboten werden können.
Die Politik ist sich bewusst, dass diese wirksame Förderung nur durch Kooperationen mit vielfältigen Partnern, insbesondere aus der Kinder - und Jugendhilfe, des Sports und der Kultur ermöglicht werden können. Sie wünscht, dass die Sportorganisationen sich aktiv an der Ausgestaltung der Ganztagsangebote beteiligen. Im Rahmen der Ganztagsbetreuung in der Primarstufe fordern sie ein tägliches Angebot zu Bewegung, Spiel und Sport. Hier können die in den Sportorganisationen qualifizierten Übungsleiterinnen und Übungsleiter zahlreiche, zielgruppenspezifische Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote anbieten.
Mit Beginn des Schuljahres 2003/2004 startet das Projekt zunächst an ca. 240 Grundschulen.
Das Projekt soll in 2004/05 auch auf die weiterführenden Schulen ausgeweitet werden.

Landesprogramm "Talentsuche und Talentförderung"

In diesem Landesprogramm fördern der LandesSportBund NRW und das Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport (MSWKS) NRW gemeinsam die Zusammenarbeit der Sportfachverbände bzw. der Sportvereine mit den Schulen im Nachwuchsleistungssport.
Pädagogisch verantwortbar sollen sportlich begabte Kinder und Jugendliche zum Leistungssport geführt werden. Derzeit haben ca. 3500 Schulen und 2000 Sportvereine im Rahmen der Talentsichtungs- und Talentfördergruppen Partnerschaften gebildet. Dort werden wöchentlich über 40000 Schüler/innen an den Leistungssport herangeführt. Das Landesprogramm umfasst fünf Aktionsfelder:
- Partnerschaften von Schulen und Vereinen
- Aus- und Fortbildung von Nachwuchstrainern/innen
- Entwicklung von Rahmentrainingskonzeptionen und Wettkämpfen
- Pädagogische und medizinische Betreuung jugendlicher Leistungssportler/innen
- Erfahrungsaustausch der Partner des Landesprogramms

Konzeption für die Ausbildung von Schüler/innen zu Sporthelfer/innen in Nordrhein-Westfalen

Die gemeinsamen Bemühungen um die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Schulen und Sportorganisationen haben über die bereits im Jahr 1994 gemeinsame Vereinbarung über die Ausbildung von Schülerinnen und Schülern für die Mitarbeit im Schulsport und im Vereinsport hinaus zu einer überarbeiteten Neukonzeption im Jahre 2003 geführt.
Diese Überarbeitung war nötig, um die zunehmende Akzeptanz dieser bereits bewährten Ausbildung auf eine zeitgemäße Grundlage zu stellen mit der Absicht, dass diese sich noch stärker als bisher verbreitet.
Die neu vorgelegte Konzeption fasst die Eckpunke der Sporthelferausbildung in fünf Feldern zusammen:
- Einordnung, Zielsetzung, Zielgruppe, Tätigkeitsfelder
- Organisation
- Grundlagen der Planung und Durchführung
- Betreuung , Anerkennung und Weiterqualifizierung
- Evaluation / Qualitätsentwicklung
Alle Schulen und Sportvereine, aber auch die Bezirksregierungen, die Ausschüsse für den Schulsport, die Stadt- und Kreissportbünde sind hier aufgerufen, ihre Bemühungen, Jugendliche an eine ehrenamtliche Tätigkeit im Sport heranzuführen, noch intensiver als bisher zu verstärken.

Handreichungen - neue Schriftenreihe

In Kooperation zwischen Landessportbund / Sportjugend NRW und verschiedenen Sportfachverbänden entsteht zurzeit eine Schriftenreihe mit Handreichungen zu den neuen Rahmenvorgaben und Lehrplänen für den Schulsport.
Für 2004 sind die Broschüren "Gestalten, tanzen, darstellen - Gymnastik/Tanz" sowie "Bewegen im Wasser - Schwimmen" geplant. Bisher erschienen ist die Broschüre "Ringen und Kämpfen - Zweikampfsport" (Primarstufe und Sekundar-stufe I) in Zusammenarbeit mit dem Nordrhein-Westfälischen Judo- bzw. Ringerband, Preis: 5 € +Versandkosten. Außerdem publiziert wurde in Kooperation mit dem Westdeutschen Fußball- und Leichtathletikverband die Handreichung "Fußball" (Primarstufe), Preis: 8 € +Versandkosten.
Die Broschüren stellen eine neue Grundlage für die bewährten Fortbildungsangebote für Lehrerinnen und Lehrer in Kooperation der Landesfachverbände mit den Bezirksregierungen und Schulen dar. Darüber hinaus können sie den in den Sportvereinen tätigen Übungsleiterinnen und Übungsleitern Hilfen geben, die Weiterentwicklung des Schulsports zu verstehen und geeignete Ansätze auch in ihre Arbeit zu übernehmen. Und auch für das neue Handlungsfeld in der Kooperation von Sportvereinen und Schulen - die "Offene Ganztagsschule" - bieten diese Handreichungen eine Fülle von Anregungen.
Bestellung: SportShop des LandesSportBundes, Telefon: 0203 / 7381 -795, E-Mail: Sportshop@lsb-nrw.de


Würdigung außerschulischer ehrenamtlicher Tätigkeiten

Die ehrenamtliche Tätigkeit einer Schülerin oder eines Schülers kann durch ein Beiblatt auf dem Zeugnis bescheinigt werden. Das dort zum Ausdruck gebrachte Engagement wird durch eine entsprechende Bescheinigung von der jeweiligen Einrichtung oder Organisation ausgestellt und der Schule spätestens sechs Wochen vor dem Zeugnistermin zugeleitet.
Für den Inhalt zeichnet sich die außerschulische Einrichtung oder Organisation verantwortlich, während die Schule lediglich diese Bescheinigung dem Zeugnis beifügt. Besonders bei Abschluss-, Abgangs- und Bewerbungszeugnissen empfiehlt sich eine solches Beiblatt zum Zeugnis.
Die Bescheinigung darf sich auf folgende Bereiche ehrenamtlicher Tätigkeit beziehen:
- den sozialen und karitativen Bereich den kulturellen Bereich (z.B. Musik, Brauchtumspflege)
- den Natur-, Landschafts- und Umweltschutz die freie Jugendarbeit den Sport.
Die Anlage kann somit beispielsweise das Engagement in der Übungsleitung des Sportvereins würdigen.

Würdigung des außerunterrichtlichen Engagements

Auch das außerunterrichtliche Engagement kann auf allen Zeugnissen dokumentiert werden. Die Würdigung ist auf Abschluss-, Abgangs- und Bewerbungszeugnissen besonders zu empfehlen.
Auf diese Weise kann auch der besondere Einsatz und die Bereitschaft von Schülerinnen und Schüler im außerunterrichtlichen Bewegungs-, Spiel- und Sportbereich zum Ausdruck gebracht werden. Gewürdigt werden können z. B.:
- die Mitarbeit beim Zusammenwirken mit außerschulischen Partnern und Institutionen, z. B. mit dem örtlichen Sportverein
- die Beteiligung an der Vorbereitung und Durchführung von sportlichen Wettkämpfen, Spiel- und Sportfesten
- die Ausbildung und der Einsatz der Sporthelferinnen und Sporthelfer die Übernahme besonderer Aufgaben bei Projekten der Schule
- die herausragende Teilnahme an Schulsportgemeinschaften und überschulischen Wettbewerben, z. B. Landessportfest der Schulen die Übernahme von Patenschaften, z.B. "ältere Schüler helfen jüngeren Schüler"
Die kurze Würdigung sollte den Einsatzbereich, den Zeitraum und den Umfang des Engagements herausstellen. Reicht der zur Verfügung stehende Raum auf dem Zeugnis nicht aus, können die Angaben auf einem Beiblatt zum Zeugnis ergänzt werden.
Entsprechende Vordrucke der Bescheinigung sind auch beim LandesSportbund Nordrhein-Westfalen e.V. erhältlich.
Ansprechpartnerinnen: Angelika Komanek Tel. 02 03/73 81 -935, E.mail: angelika.komanek@lsb-nrw.de Marianne Esser Tel. 02 03/73 81 -936, E-mail: marianne.esser@lsb-nrw.de (-Auszug aus der Online Redaktion des LSB/Sportj.-NRW/ 29.10.2003)

ARAG Sportversicherung informiert:
DIN-Normen für Handballtore (Hallenhockeytore)

Aus aktuellem Anlaß weist die ARAG Sportversicherung darauf hin, dass auf die Norm-Vorschriften beim Aufstellen und Befestigen der Handballtore geachtet werden muss. Nach den von der ARAG Sportversicherung bearbeiteten Schadenfällen, mußten die ARAG Experten zu ihrem Erstaunen feststellen, dass die Normen selbst in Fachkreisen nicht überall bekannt sind.

In der Vergangenheit ist es immer wieder vorgekommen, dass Handballtore unsachgemäß aufgestellt wurden, dann umgekippt sind und teilweise schwerste Verletzungen hervorgerufen haben.
Um weitere Unfälle im Trainings- und Spielbetrieb zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, die entsprechenden Norm-Vorschriften abzurufen und sie an die Verantwortlichen in Ihrem Verein weiterzugeben.

Neben der Kontrolle der engmaschigen Tornetze sollten auch die Verankerungen überprüft werden; gerade auch beim Training!

Die aktuelle Fassung der DIN EN 749 für Handballtore erhalten Sie von Ihrem zuständigen Fachverband oder unter der Adresse Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstr. 6, 10772 Berlin (Tel: 030/2601-2260)

Hochschulen in NRW - Partner des Spitzensports

NRW-Wissenschaftsministerin Hannelore Kraft stellte auf der ADH-Vollversammlung am 24. November in Köln die gemeinsame Erklärung der Partner der Initiative "Partnerhochschulen des Spitzensports in NRW" vor.

Gemeisame Erklärung der Initiative "Partnerhochschulen des Spitzensports in Nordrhein-Westfalen:

Spitzensport und Studium zu vereinbaren sowie die berufliche Zukunft nach der Zeit des Spitzensports zu sichern - das sind gemeinsame Ziele des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport, des Ministerium für Wissenschaft und Forschung, der Landesrektorenkonferenzen NRW (LRK), der Landeskonferenz NRW für den Hochschulsport (LK NRW), des LandesSportBundes NRW (LSB), der Olympiastützpunkte (OSP) in Nordrhein-Westfalen und des Allgemeinen Deutschen Hochschulsportverbandes (adh).
Die beteiligten Institutionen und Organisationen haben deswegen im "Jahr des Hochschulsports in NRW" (2003) die bundesweite Initiative ‚.Partnerhochschulen des Spitzensports" aufgegriffen. Sie wollen künftig für die Spitzensportlerrinnen und Spitzensportler im Sinne eines Nachteilsausgleichs effizientere Hilfen zur Vereinbarkeit von Spitzensport und Studium anbieten.
Sie werden in ihrem Wirkungskreis zur Realisierung dieses Zieles beitragen.
Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass von den Olympiastützpunkten betreute Kaderathletinnen und -athleten Studienbedingungen vorfinden, die ihnen auf nationaler und internationaler Ebene herausragende Leistungen im Spitzensport ermöglichen.
Im Rahmen ihrer Möglichkeiten wird die Landesregierung dafür die Voraussetzungen schaffen. Die Hochschulen sollen die studentischen Spitzensportlerinnen und Spitzensportler nach Kräften kooperativ unterstützen. Dazu gehört eine Beratung und Betreuung, um den enormen Zeitaufwand von Training und Wettkämpfen sowie von Lern- und Prüfungsleistungen erfolgreich zu bewältigen.
Die Landesrektorenkonferenzen NRW heben in diesem Zusammenhang ausdrücklich hervor, dass nationale und internationale Sportwettkämpfe auch zur Profilbildung und zum Ansehen der Hochschulen beitragen.
Die Hochschulen unterstützen die studierenden Spitzensportlerinnen und -sportler durch die gezielte Anpassung der individuellen Studienbedingungen, wo immer es nötig und möglich ist. Sie benennen einen Rektoratsbeauftragten für den Spitzensport. Dieser soll durch Beratung und Betreuung helfen, dass schnell und wirkungsvoll Hilfeleistung für die betroffenen Athletinnen und Athleten gesichert werden kann. Hierbei wird er von allen in Frage kommenden Einrichtungen der Hochschule unterstützt.
Die Hochschulen schließen für ihren Zuständigkeitsbereich eine Kooperationsvereinbarung mit den Sportverbänden, Olympiastützpunkten (OSP) und weiteren Partnern ab.
Zur Sicherung der gegenseitigen Leistungserfüllung wird erwartet, dass die studentischen Kaderathletinnen und -athleten dieser Kooperationsvereinbarung beitreten.
Die Olympiastutzpunkte in NRW stehen für eine enge und vernetzte Zusammenarbeit mit den Hochschulen des Landes als Ansprechpartner der Athletinnen und Athleten. bereit. Sie werden zu einer verbesserten Kommunikation beitragen. Sie erwarten eine unkomplizierte Hilfestellung bei der Lösung konkreter Probleme in der Betreuung der betroffenen Sportlerinnen und Sportler.
Die Landeskonferenz NRW für den Hochschulsport begleitet diese landesweite Initiative, wertet sie aus und wird dafür eintreten, dass sie nachhaltig umgesetzt wird.
Der Allgemeine Deutsche Hochschulsportverband begrüßt ausdrücklich, dass seine bundesweite Initiative in Nordrhein-Westfalen aufgegriffen und eine qualifizierte Hilfe für studierende Spitzensportlerinnen und -sportler auf allen Handlungsebenen bei der Vereinbarkeit von Spitzensport und Studium verabredet wird.
Gemeinsam werden alle Beteiligten dafür Sorge tragen, dass der Spitzensport an den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen einen angemessenen Stellenwert erhält und dass es für die im Hochleistungssport engagierten Studierenden zu einer nachhaltig verbesserten Vereinbarkeit von Studium und Spitzensport kommen wird.
Düsseldorf, den 24. November 2003
(aus:"Wir-im-Sport" des LandesSportBund Nordrhein-Westfalen am 26.11.2003)

 
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